5 Jahre Eingliederungshilfe - eine kommunale Bilanz

Vorlage: 25326
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.07.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Neureut, Südstadt

Beratungen

  • Sozialausschuss

    Datum: 21.07.2010

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 5 Jahre Eingliederungshilfe Bilanz 210710
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Sozialausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.07.2010 2 öffentlich Dez. 3 5 Jahre Eingliederungshilfe - eine kommunale Bilanz Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 21.07.2010 2 Antrag an den Sozialausschuss Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe stieg von 1.214 Personen (2005) auf 1.517 Personen (2009). Dies entspricht einer Fallzahlensteige- rung von 24,95 % insgesamt bzw. durchschnittlich jährlich um rund 5 %. Zum gleichen Zeitraum sind die Kosten der Eingliederungshilfe um 33,78 % gestiegen, was einer jährlichen durchschnittlichen Steigerung von 6,75 % entspricht. Der Sozialausschuss nimmt den Bericht „5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz“ zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss: Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe stieg von 1.214 Personen (2005) auf 1.517 Personen (2009). Dies entspricht einer Fallzahlensteige- rung von 24,95 % insgesamt bzw. durchschnittlich jährlich um rund 5 %. Zum gleichen Zeitraum sind die Kosten der Eingliederungshilfe um 33,78 % gestiegen, was einer jährlichen durchschnittlichen Steigerung von 6,75 % entspricht. Der Sozialausschuss nimmt den Bericht „5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz“ zur Kenntnis.

  • Anlage TOP 2 5Jahre Eingliederungshilfe 2005 - 2009
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz Inhalt Teil 1 Die organisatorische Einbindung der neuen Aufgabe Seite 3 Teil 2 Die Weiterentwicklung des Hilfesystems im Rahmen der Sozialplanung Seite 5 Teil 3 Entwicklung der Fallzahlen und Kostenstruktur Seite 12 Teil 4 Einordnung in die landes- und bundesweite Entwicklung Seite 20 Teil 5 Ausblick und Ziele Seite 23 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 2 Impressum Herausgeber Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde Bearbeitung Martina Warth-Loos, Behindertenkoordinatorin Daten Thomas Reuter, Controlling Sozialamt Cornelia Wölfle, Abteilung Eingliederungshilfe Layout/Titel Cindy Streeck Druck Juli 2010 - Rathausdruckerei 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 3 Teil 1 Die organisatorische Einbindung der neuen Aufgabe Die Übernahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in den Verantwor- tungsbereich der Kommune stellte die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) sowohl im Hinblick auf die organisatorische Gesamteinbindung der Aufgabe als auch bezogen auf die inhaltliche Bearbeitung der Einzelfallhilfe vor große Herausforderungen. Um die Aufgabe zum 01.01.2005 gut vorbereitet übernehmen zu können, wurde ein Projekt „In- tegration der Aufgaben und Mitarbeiter/-innen des Landeswohlfahrtsverbandes Baden (LWB) in die SJB“ ins Leben gerufen. In dieser Projektgruppe wirkten unter Federführung der Organisationsent- wicklerin der SJB folgende Fachbereiche mit: - Hauptabteilung Verwaltung, - Sozialamt, - Sozialer Dienst, - Jugendamt, - Behindertenkoordination. Für Übernahme der Mitarbeiter/-innen des LWB, die Aktenübernahme und die organisatorische Ge- samtgestaltung waren folgende Grundsätze von Bedeutung: - Ansiedlung des Fachbereiches nur in barrierefreien Räumen, - räumlicher Zusammenhang der Organisationseinheit im Gebäude (wichtig für Kunden aber auch für die Teamfindung), - für die Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehbarer Organisationsaufbau, - möglichst nahtlose Weitergewährung der Hilfen für die einzelnen Hilfeempfänger/-innen aber auch für die Vereine und Verbände als Leistungserbringer, - interdisziplinäre Zusammenarbeit Sozialarbeit und Verwaltung, - EDV-Neueingabe aller Fälle zur Sicherstellung einer guten Ausgangsbasis. Nach Festlegung der Anbindung der neuen Aufgabe an eine bestehende Organisationseinheit des Sozialamtes (Abteilung Heimhilfe) wurde ein Verfahrensablauf zur Einzelfallbearbeitung entwickelt. Wichtige Kriterien dabei waren: - Hilfegewährung aus einer Hand, - Erfüllung des kommunalen Beratungsauftrages nach § 11 SGB XII, - Fallsteuerung durch die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtplanung nach § 58 SGB XII. Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und der vereinbarten allgemeinen Grundsätze wur- de der Fachbereich im Rathaus West angesiedelt und es wurden zwei Fachbereiche gebildet: 1. Hilfen für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, 2. Hilfen für psychisch behinderte Erwachsene. Außerdem wurde eine Erstanlaufstelle als Informations- und Beratungsstelle für alle behinderten Bürger/-innen sowie ihre Angehörigen eingerichtet. Die Fallbearbeitung beim LWB als überörtlich tätiger Sozialhilfeträger war anders organisiert als die Verfahrensabläufe beim kommunalen Sozialhilfeträger. So war es für die Mitarbeiter/-innen des LWB eine Herausforderung, sich an die neuen Vorgaben der ganzheitlichen Fallbearbeitung anzu- passen und mit dem neuen EDV-Verfahren der Kommune zu arbeiten. Für die Kolleginnen und 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 4 Kollegen der SJB, die bisher in anderen Bereichen des Sozialamtes tätig waren, war es ein völlig neues gesetzliches Aufgabengebiet, mit dem man sich vertraut machen musste. Leider gelang es in den vergangenen 5 Jahren nicht, die vom Fachamt angestrebte Personalaus- stattung vollumfänglich zu realisieren. Zum 01.07.2006 wurde die Stelle einer Hilfeplanerin geschaffen. Gegenüber der ursprünglichen personellen Kapazität bei Übernahme der Aufgabe vom LWB wurden im Jahr 2007 außerdem 5 überplanmäßige Sachbearbeiterstellen eingerichtet, von denen jedoch eine wieder entfiel, so dass seit Mitte 2007 4 Sachbearbeiter/-innen zusätzlich in der Eingliederungshilfe eingesetzt waren. Ende 2008 konnte im Rahmen einer Personalmaßnahme die Hilfeplanerkapazität um eine Vollzeit- kraft ausgebaut werden, allerdings stellenneutral und damit zu Lasten einer anderen Organisati- onseinheit in der SJB. Zwischenzeitlich zeichnet sich aber durch Umschichtung eine Lösung für diese Problematik ab. Darüber hinaus ist eine weitere Vollzeitstelle im Sachbearbeiterbereich zugesagt. Dennoch bleiben auch aktuell die tatsächlichen Personalressourcen hinter den für eine den ge- setzlichen und politischen Forderungen entsprechende umfassende Hilfeplanung notwendigen Kapazitäten deutlich zurück. Inwieweit der vom Städtetag Baden-Württemberg empfohlene Personalschlüssel von 1:50 für ein- zelne Fallkategorien anzuwenden ist, wird derzeit in der Verwaltung noch kontrovers diskutiert. Insofern steht auch die Entscheidung über den 2009 eingereichten Stellenschaffungsantrag noch aus. Bis zur Entscheidung über die Stellenschaffungen ist die Hilfeplanung auf die Bereiche Kinder und Jugendliche sowie auf die stationären Heimunterbringungen reduziert. Nach den Empfehlungen des Städtetages Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung der Einglie- derung vom 21.03.2006 wird als wesentliches Ziel genannt: „Die Städte schaffen eine wirksame Hilfeplanung und Fallsteuerung“ Nach § 58 SGB XII stellt der Leistungsträger der Sozialhilfe so frühzeitig wie möglich einen Ge- samtplan für die Gewährung einzelner Leistungen für jeden behinderten Menschen auf. Hierbei wirkt der Leistungsträger mit dem behinderten Menschen selbst und anderen im Einzelfall beteilig- ten Stellen und Diensten zusammen. Nach den Empfehlungen des Städtetages „...handelt es sich ebenfalls um eine gesetzlich zwingend durchzuführende Aufgabe. Es steht deshalb nicht im Belie- ben des Trägers der Sozialhilfe, ob er diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen will oder nicht.“ Die individuelle Hilfeplanung ist in jedem Einzelfall durchzuführen. Die konsequente Hilfeplanung stellt neben einer ausreichend differenzierten und adäquaten Ange- botsstruktur ein wesentliches Instrumentarium für den Sozialhilfeträger zur Einflussnahme auf die Kostenentwicklung dar. Sie ist deshalb ein unverzichtbares Element zur Steuerung und zum wirt- schaftlichen Mitteleinsatz. Sie ist jedoch ohne ausreichende personelle Ressourcen bestehend aus Fachkräften unterschiedlicher Fachdisziplinen nicht leistbar. Es ist festzustellen, dass die Stadt Karlsruhe dieser gesetzlichen Aufgabe bisher nur eingeschränkt nachkommen kann, aktuell auch bedingt durch die Haushaltskrise. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 5 Teil 2 Die Weiterentwicklung des Hilfesystems im Rahmen der Sozialplanung Die Träger der Sozialhilfe haben nach § 17 SGB I die gesetzliche Verpflichtung, die zur Ausfüh- rung der Sozialhilfe erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Diese gesetzlich verankerte Planungsverantwortung gilt in besonderer Weise auch für die Angebotsstruktur in der Behindertenhilfe. Unter Berücksichtigung von Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen ist zum einen dafür Sorge zu tragen, dass gemein- denahe, niederschwellige, ambulante Hilfsangebote ausreichend zur Verfügung stehen und zum anderen, dass die behinderten Menschen selbst und ihre Angehörigen in die Planungsprozesse einbezogen werden. Diese konzeptionelle und strukturelle Planungsaufgabe ist mit der Verwaltungsreform ebenfalls auf die Kommunen übergegangen. Innerhalb der Stadt Karlsruhe wurde keine neue Stelle speziell für die Behindertenplanung geschaffen, sondern diese Aufgabe zusätzlich auf die Behindertenkoordi- natorin übertragen. Ausgangslage 2005 Zu Beginn der Aufgabenübernahme wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Stadt Karlsruhe eine gute Ausgangsbasis für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe unter den geänderten Rahmenbedingungen vorwei- sen kann. Die vorhandene Angebotsstruktur zeigte bereits eine gut qualifizierte Hilfesystematik mit dezentraler Ausrichtung. Dies wirkte sich im Hinblick auf die weiteren Planungsüberlegungen der Stadt Karlsruhe positiv aus. Die erste Bilanz der Eingliederungshilfe zeigte zudem, dass auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Karlsruhe in der Vergangenheit das in ihren Kräften stehende getan haben, um eine regionale Versorgung der behinderten Menschen zu gewährleisten. Die neue Planungsaufgabe wurde von Beginn an im Dialog zwischen der Verwaltung als Leis- tungsträger, den behinderten Menschen, ihren Angehörigen und Interessensverbänden sowie den Trägern der freien Wohlfahrtspflege als Leistungserbringer gestaltet. Es war uns von Anfang an wichtig mit Einbindung des Behindertenbeirates, die Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubeziehen und mit den Partnern vor Ort, die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Hilfesystems in gemeinsamer Verantwortung anzugehen. Das Leitbild des kommunalen Handelns richtet sich dabei daran aus, Menschen mit Behinderun- gen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in weitestgehender Selbstständigkeit zu ermögli- chen und sie in die sozialen Netzwerke in Karlsruhe zu integrieren. Ziel ist es, eine angemessene, qualifizierte und humane Hilfe für die behinderten Bürger/-innen von Karlsruhe sicherzustellen und die gesetzliche Vorgabe zum wirtschaftlichen und sparsamen Handeln zu erfüllen. Die ins Leben gerufene Trägerarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe definierte folgende zukünftige Handlungsfelder: Handlungsfeld 1 Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger/körperlicher und mehrfacher Behinderung, Handlungsfeld 2 Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung, Handlungsfeld 3 Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur, Handlungsfeld 4 Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 6 Der Gemeinderat beauftragte in seiner Sitzung am 26.09.2006 die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, Ziele und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in diesen Handlungsfeldern zu erarbeiten und die vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils mit Kosten- und Folgekostenberech- nungen zu versehen und dem Gemeinderat vorzulegen. Als grundsätzliche Zielvorgabe wurde festgelegt, dass künftig - bis auf wenige Ausnahmen - be- hinderte Menschen aus Karlsruhe, die neu im Hilfesystem der Eingliederungshilfe versorgt werden, im Raum Karlsruhe bleiben können. Damit wurde die besondere kommunale Versorgungsverant- wortung in der regionalen Versorgung ihrer behinderten Bürger/-innen auch bei höherem Hilfebe- darf oder schwierigen Fragestellungen herausgehoben. Definierte Planungsaufgaben In den einzelnen Handlungsfeldern wurden Planungsaufgaben formuliert, die bereits zum Zeitpunkt der ersten Bestandsaufnahme erkennbar waren bzw. von den Leistungserbringern und den behin- derten Menschen selbst formuliert wurden. Handlungsfeld 1 Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger/körperlicher und mehrfacher Behinderung  Versorgung von jüngeren behinderten Menschen zur Ermöglichung ihrer Verselbständigung,  Versorgung von älteren behinderten Menschen nach Wegfall der familiären Betreuung,  Schaffung von Rückkehrmöglichkeiten für behinderte Menschen in Wohneinrichtungen außerhalb, die wieder nach Karlsruhe zurückkehren möchten,  grundsätzliche Differenzierung der Angebote und Verbesserung der Durchlässigkeit bei unterschiedlichen Angebotstypen,  Auseinandersetzung mit neuen Wohnformen und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Persönliches Budget, integrative Wohngruppen),  Umgang mit älteren behinderten Menschen in den Wohnheimen der Eingliederungshilfe bei zunehmender Pflegebedürftigkeit,  Basisstruktur an Beratung und Unterstützung. Handlungsfeld 2 Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung  Einleitung eines Umbauprozesses der Versorgungsstruktur zum Abbau von Überkapazitäten,  Betrachtung der Balance von Basisangeboten im Bereich der freiwilligen Leistungen zu den individuellen Hilfen der Eingliederungshilfe,  weitere Differenzierung des Angebotes zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung,  Verknüpfung der Eingliederungshilfe mit der Steuerung der Versorgung im Gemeindepsychiatrischen Verbund,  Versorgung älterer psychisch kranker Menschen zur Erhaltung der Selbständigkeit,  Betrachtung der Schnittstellen zur Wohnungslosen- und Altenhilfe. Handlungsfeld 3 Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur  Versorgung schwerstbehinderter junger Menschen nach Beendigung der Schule,  Beteiligung bei und Entwicklung von neuen Modellen zur Verbesserung der Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen oder zweiten Arbeitsmarkt (z. B. „Budget für Arbeit“ oder „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV)“ des Integrationsamtes),  flexiblere Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen in den Werkstätten,  bessere Vernetzung der Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Sozialamt, ARGE, Rentenversicherung),  Begleitung älterer Menschen in den Ruhestand. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 7 Handlungsfeld 4 Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien  Betrachtung des Systems der Heimsonderschulen und Überlegungen zur Vermeidung einer Trennung von der Familie zur Ermöglichung des Schulbesuches,  Ermöglichen des familiennahen Wohnens bei vollstationärer Hilfe (z. B. Sonderpflegstellen, Pflegefamilien),  Betrachtung des Systems der Familienunterstützung und Familienentlastung,  Förderung der integrativen Angebote in Kindergarten und Schule einschließlich Nachmittagsbetreuung,  Beratung und Begleitung der Familien. Bilanzierung des bisher Erreichten In den zurückliegenden Jahren wurde dem Sozialausschuss in jährlichen Bilanzen der Eingliede- rungshilfe die Entwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern im evaluatorischen Sinne zeitnah dargestellt. Es wurde berichtet, welche Projekte neu entwickelt wurden und welche Maßnahmen zur Zielerreichung seitens des Sozialausschusses auf den Weg gebracht wurden. In der Bilanzie- rung an dieser Stelle soll deshalb zusammenfassend die Veränderung des Hilfesystems, seit Übernahme der Planungsverantwortung durch die Stadt Karlsruhe, dargestellt werden. Wohnangebote für erwachsene Menschen mit geistiger/körperlicher und mehrfacher Behinderung Die Gesamtplatzzahl der stationären Wohnangebote für erwachsene Menschen mit geistig/ körperlicher Behinderung ist im Wesentlichen unverändert geblieben. Wir gehen nach den Erfah- rungen in den zurückliegenden Jahren auch davon aus, dass wir mit diesem Angebot den Bedarf für die Bürger/-innen aus Karlsruhe bis auf Ausnahmefälle langfristig abdecken können, wenn es weiterhin gelingt, die ambulante Versorgung zu stärken. In den Kontakten mit den in auswärtigen Einrichtungen lebenden behinderten Menschen, ihren Angehörigen und Betreuungspersonen zeigte sich, dass nur sehr wenige Personen daran interes- siert waren, nach Karlsruhe zurückzukehren und hier in eine andere Einrichtung zu wechseln. Da die Menschen langfristig in den Einrichtungen leben, wird sich in der Zahl der auswärtig unterge- brachten Personen keine grundsätzliche Veränderung ergeben. In den zurückliegenden Jahren gab es auch immer mal wieder einzelne stationäre Aufnahmen in Einrichtungen außerhalb der Region. Dies war in der Regel damit begründet, dass eine Einrichtung mit spezieller therapeuti- scher Ausrichtung benötigt wurde bzw. es sich um besonders verhaltensauffällige Menschen han- delte. Zum 31.12.2005 lebten 194 Menschen in Einrichtungen außerhalb der Region, zum 31.12.2009 waren dies 195 Personen. Wesentliche qualitative Verbesserung in der ambulanten Versorgung von geistig und/oder körper- lich behinderten Menschen in den zurückliegenden Jahren war die Abstimmung von Leistungsbe- schreibungen und der Abschluss entsprechender Leistungsvereinbarungen für das ambulant be- treute Wohnen sowie das ambulante Wohntraining. Ein wichtiger Schritt hin zur Umsetzung eines auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen be- hinderten Menschen bezogenen Planungsverständnisses war die Übernahme des Projektes „KOMPASS“ in eine Regelleistung der Eingliederungshilfe. Mit diesem aufsuchenden Beratungs- dienst ist es nun möglich, die Familien in der Betreuung ihrer behinderten Angehörigen zu unter- stützen, die behinderten Menschen in der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Ressourcen zu stärken und zu fördern und damit die Chance auf eine zukünftige ambulante Versorgung zu erhö- hen. Außerdem erhält die Stadt Karlsruhe als planungsverantwortliche Stelle jährliche Daten über voraussichtliche Hilfebedarfe in stationärem und ambulantem Bereich. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 8 Wohnangebote für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung In der stationären Wohnversorgung psychisch kranker erwachsener Menschen hat sich in den zu- rückliegenden fünf Jahren keine grundsätzliche strukturelle Veränderung ergeben. Die vier in Karlsruhe vorhandenen therapeutischen Wohnheime bieten für insgesamt 222 psychisch kranke Menschen eine vollstationäre Versorgung. Da dies als eine gewisse Überkapazität betrachtet wird und die ambulante Versorgung gestärkt werden soll, gibt es inzwischen Vereinbarungen mit dem Haus Bodelschwingh als größtem Anbieter stationärer Hilfe zum Abbau der Platzkapazität von bisher 130 auf 100 Plätze. Damit wird sich die Kapazität auf 192 Plätze reduzieren. In der ambulanten Versorgung richtete sich das Augenmerk auf die besonders schwierig zu errei- chende und zu betreuende Zielgruppe der psychisch kranken wohnungslosen Menschen. In enger Kooperation mit der Fachstelle Wohnungssicherung wurden verschiedene niederschwellige Wohn- angebote für diese Personen mit einem komplexen Hilfebedarf und teilweise geringer Krank- heitseinsicht entwickelt. Ein spezielles Angebot soll vor allem junge psychisch kranke Wohnungs- lose erreichen. Da möglichst niemand, der aufgrund seiner besonderen Problematik aus dem regulären Hilfesys- tem herausgefallen ist, ohne Hilfe und Unterstützung bleiben soll, wurde in einem Projekt „Aufsu- chende Begleitung für aus dem Hilfesystem herausgefallene Menschen“ erprobt, ob und in welcher Form diese Menschen wieder die erforderliche Hilfe annehmen können. Es zeigte sich, dass es nur um sehr wenige aber besonders schwierige Menschen geht und, dass es mit einer aufsuchen- den und nachgehenden Betreuung gelingen kann, diese Menschen wieder zu versorgen. Der So- zialpsychiatrische Dienst Karlsruhe wird gegen eine pauschale monatliche Vergütung im Rahmen der Eingliederungshilfe diese Aufgabe in den nächsten zwei Jahren übernehmen. Die Erfahrungen, die in dieser Zeit gesammelt werden, sollen dann ausgewertet und gegebenenfalls nachgesteuert werden. Eine wichtige Veränderung im Bereich der ambulanten Wohnversorgung ist die durch den Sozial- ausschuss erteilte Zustimmung, psychisch kranke Menschen in gleicher Weise wie geistig/ körperlich behinderte Menschen ambulant in drei Hilfebedarfsgruppen zu versorgen. Damit wird die Chance eröffnet, zukünftig auch psychisch kranke Menschen mit höherem Hilfebedarf ambu- lant zu versorgen. Derzeit wird mit den Leistungserbringern eine Leistungsbeschreibung abge- stimmt, die dann als Grundlage für eine abzuschließende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung dient. Eine weitere wichtige neue Form der Hilfe ist die „Ambulante aufsuchende Begleitung unterhalb des Betreuten Wohnens“. Diese Form der Hilfe ist vorgesehen für psychisch kranke Menschen aus Karlsruhe, die einen Hilfebedarf an Beratung und Begleitung haben, den der Sozialpsychiatrische Dienst nicht abdecken kann, der aber nicht so intensiv ist wie ein Betreutes Wohnen. Die Hilfe soll Menschen, die sich schwer damit tun, eine Hilfe für psychisch Kranke anzunehmen, einen Einstieg ins Hilfesystem ermöglichen. Mit diesem niederschwelligen Angebot kann in einem ersten Schritt ein Beziehungsaufbau ermöglicht werden, damit Menschen, die eine intensivere Hilfe benötigen würden, dies aber nicht zulassen, versorgt werden können. Die Hilfe kann vorübergehend bis zu einer weitergehenden Maßnahme oder auch als längerfristigere Begleitung angelegt sein. Denkbar ist auch, dass Personen zur Ermöglichung eines Ausscheidens aus dem Betreuten Wohnen diese Form der Begleitung erhalten. Es ist vorgesehen, zunächst für die Dauer eines Jahres, ein Projekt in Kooperation mit dem Zentrum für seelische Gesundheit durchzuführen. Das konkrete Konzept sowie ein möglichst einfaches Verfahren wird noch erarbeitet werden. Die Weiterentwicklung des Hilfesystems für psychisch kranke Menschen erfolgt in enger Abstim- mung zwischen der SJB, den Leistungserbringern sowie den weiteren Mitgliedern in der Koordinie- rungsgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 9 Angebote im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur Die größten Veränderungen im Hilfesystem wurden in den zurückliegenden fünf Jahren im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in die Wege geleitet. Auf der einen Seite wurden die Kapazitäten im Werkstattbereich in der Betriebsstätte Neureut um 60 Plätze erweitert und auch die Förder- und Betreuungsgruppen ausgebaut (12 Plätze in Neureut, 24 Plätze in Hagsfeld), um den Bedarf der nächsten Jahre für die kommenden Schulabgänger/- innen abdecken zu können. Auf der anderen Seite wurden neue Modelle geschaffen, um die Teil- habe am regulären Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zu verbessern. Die neuen Angebote sowie die Flexibilisierung des Werkstattbereiches bieten nun eine Vielzahl an Möglichkeiten, den individuell richtigen Platz zur Teilhabe am Arbeitsleben zu finden. Der Werkstattbereich wurde dahingehend erweitert, dass mehr und verbesserte Angebote zur Teilzeitbeschäftigung geschaffen wurden. Neben der Teilzeitwerkstatt im Zweischichtbetrieb in Ettlingen gibt es nun einzelne Gruppen im Zweischichtbetrieb auch in der Betriebsstätte Südstadt sowie flexible Teilzeitangebote für eine Drei- oder Vier-Tage-Woche oder im Job-Sharing-Modell. Damit wird auch älteren behinderten Menschen ein abgestufter Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht. Mit dem Projekt „HWK Workweb“ gelingt es, einzelne behinderte Menschen, die von ihrem Leis- tungsvermögen her lediglich eine dem Werkstattbesuch angemessene Arbeitsleitung erbringen können, in reguläre Betriebe zu integrieren. Auf diesem Wege sind inzwischen auch 3 geistig bzw. psychisch behinderte Menschen in Einrichtungen der Stadt Karlsruhe beschäftigt. Für behinderte Menschen, die mit Unterstützung in der Lage sind, ein sozialversicherungspflichti- ges Arbeitsverhältnis auszufüllen, wurde mit dem Integrationsamt eine Vereinbarung abgeschlos- sen, die es ermöglicht, nach Wegfall vorrangiger Leistungen der Arbeitsagentur oder des Integrati- onsamtes, Arbeitgeberzuschüsse im Rahmen des Budgets für Arbeit durch die Eingliederungshilfe zu bewilligen. Die gezielte Förderung junger geistig behinderter Menschen durch den Integrationsfachdienst in den Modellen KoBV sowie BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) bietet neue Chancen, dass jun- ge Menschen nach Beendigung der Schule nicht automatisch in die Werkstatt wechseln, sondern stattdessen eine Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Neben den jüngeren behinderten Menschen, für die ein gelingender Einstieg ins Arbeitsleben er- folgen soll, war ein weiteres Thema der zurückliegenden Jahre, älteren geistig behinderten Men- schen einen guten Ausstieg aus dem Arbeitsleben zu ermöglichen und ihnen Möglichkeiten zur Tagesstruktur aufzuzeigen. Die mit dem Sozialausschuss abgestimmten Maßnahmen sowohl für ältere Menschen mit durch- gängigem Hilfebedarf als auch für Menschen mit punktuellem Bedarf an Beratung und Unterstüt- zung bieten die notwendige Flexibilität und eine Chance auf Teilhabe am Leben in der Gemein- schaft, da ein Schwerpunkt auch darauf gelegt wird, vorhandene Angebote im Sozialraum zu nut- zen. Ältere behinderte Menschen sollen dahin gehen können, wo auch andere ältere Menschen aus der Nachbarschaft ihre Freizeit verbringen. Im Bereich der Menschen mit psychischer Behinderung wurden die niedrigschwelligen Angebote der Tagesstruktur, von Beschäftigungsangeboten und Zuverdienstmöglichkeiten des „Club Pingu- in“ und der AWO weiter ausgebaut. Auch der ehrenamtlich betriebene Treff „Schiller 33“ hat sein Angebot erweitert und bietet Möglichkeiten zur Teilhabe, Freizeitgestaltung und für soziale Kontak- te. Die Möglichkeiten zur Teilnahme an tagesstrukturierenden Angeboten in den Wohnheimen wurden auch für Menschen im Betreuten Wohnen erweitert. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 10 Im Bereich des Sozialamtes außerhalb des Fachbereichs Eingliederungshilfe wurde verstärkt fest- gestellt, dass mehr und mehr junge psychisch auffällige Menschen, in der Regel ohne Krank- heitseinsicht, Grundsicherungsleistungen beantragen. Diese Personen benötigen Angebote zur Aktivierung. Vereinbarungen zur Gestaltung passender Angebote wurden mit dem Haus Bodel- schwingh, der AWO und der Heimstiftung geschlossen. Eine Arbeitsgruppe des Gemeindepsychiatrischen Verbundes befasst sich mit dem Thema „Wei- terentwicklung der tagesstrukturierenden Angebote für chronisch psychisch kranke Menschen“. Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien Mit Einrichtung des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) an der Klinik für Frauen und Kinder des Städtischen Klinikums hat sich im Bereich der frühen Hilfen für Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern qualitativ eine deutliche Verbesserung ergeben. Die ambulanten Einrichtungen und Dienste arbeiten mit den Kinderärzten und der Klinik in einem engen Netzwerk und bieten den Familien damit ein gut aufeinander abgestimmtes Angebot an Beratung, Diagnostik und Therapie. Die Familienentlastung und -unterstützung im Rahmen der familienentlastenden Dienste wurde mit Übernahme der Kofinanzierung durch die Stadt Karlsruhe nach Änderung der Förderrichtlinien des Sozialministeriums weiter ausgebaut. Alle Anbieter familienentlastender Dienste haben sich in ei- ner Antragsgemeinschaft zusammengeschlossen und stimmen ihr Angebot aufeinander ab, um möglichst alle Zielgruppen zu erreichen. Die grundsätzlich möglichen Fördermittel des Landes wurden bisher noch nicht voll ausgeschöpft. Mit Eröffnung des neuen Lebenshilfe-Hauses ist je- doch geplant, die so genannten „Offenen Hilfen“ weiter auszubauen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Familien in die Lage zu versetzen, ihre behinderten Angehörigen so lange als möglich bei sich zu Hause zu betreuen. Im Bereich der Familienentlastung spielt auch die Kurzzeitunterbringung eine wichtige Rolle. Trotz neuer Plätze im Landkreis Karlsruhe sind die Kapazitäten in den Ferienzeiten noch zu gering und Eltern müssen auf weiter entfernte Angebote ausweichen. Wir hoffen dieses Problem mit dem ge- planten Neubau des Sozialpädagogischen Wohnheims lösen zu können. Im Bereich der vollstationären Hilfen für Kinder und Jugendliche scheint sich nun eine Möglichkeit für einen neuen Standort des Wohnheimes von Reha-Südwest in der Kußmaulstraße abzuzeich- nen. Es gab bereits mehrere Gespräche mit dem Stadtplanungsamt und den Vertretern des Lan- des Baden-Württemberg als Grundstücksbesitzer. Grundsätzlich ist der Standort sowohl von der Lage als auch der Größe her gut geeignet. Nun müssen die weiteren Planungen zeigen, ob und in welcher Form der Neubau sich finanziell realisieren lässt und welche Platzkapazitäten umsetzbar sind. Vorgesehen ist, für die jetzt in der Einrichtung lebenden Jugendlichen und bald jungen Er- wachsenen die Möglichkeit zu eröffnen, langfristig bleiben zu können, aber auch Plätze für Neu- aufnahmen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen sowie die Kurzzeitunterbringung zu erwei- tern. Die Planungen werden mit dem Landkreis Karlsruhe abgestimmt. Erfreulich ist eine deutliche Weiterentwicklung der Integration behinderter Kinder in den Kinderta- geseinrichtungen in Karlsruhe. Das vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Konzept der integra- tiven Schwerpunkteinrichtungen in den Stadtteilen wurde konsequent weiterentwickelt. Inzwischen gibt es neue Einrichtungen der AWO, von Reha-Südwest und der Lebenshilfe mit ganz unter- schiedlichen Konzepten der Integration auch schwerer behinderter Kinder bis hin zu Kooperations- gruppen mit den Schulkindergärten. Diese Vielfalt ermöglicht nun Eltern mit behinderten Kindern eine bessere Wahlmöglichkeit in der Betreuung und hat dazu beigetragen, dass zum Jahresende 2009 insgesamt 93 Kinder mit Behinderungen unterstützt von der Eingliederungshilfe Regeleinrich- tungen besuchen. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 11 Die Situation zum Thema „Inklusion in der Schule“ ist leider weniger erfreulich. Die Zahlen seit 2005 zeigen, dass hier keine Weiterentwicklung stattgefunden hat. Kinder, die Regelkindergarten- einrichtungen besuchten, haben nach wie vor kaum eine echte Wahlmöglichkeit für eine integrative Beschulung. Hier muss nun mit dem Staatlichen Schulamt gemeinsam geklärt werden, wie die Empfehlungen des Expertenrates zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Schulsystem vor Ort in Karlsruhe umgesetzt werden können. Der Beirat für Men- schen mit Behinderungen hat sich im Juni dieses Jahres ausführlich mit dem Thema befasst. Dass trotz Unterstützung des Ausschusses für Schule, Bildung, Kultur und Sport des Baden- Württembergischen Städtetages und des Einsatzes des Herrn Oberbürgermeisters beim Kultusmi- nisterium Karlsruhe nicht Modellstandort wurde, ist nicht zu verstehen. Erklärtes Ziel ist, dass die positiven Entwicklungen mit den Außenklassen der Albschule nicht durch die Änderungen im Zuge der Hauptschulentwicklungen zur Werkrealschule durch Schließung des Standortes Grötzingen auf der Strecke bleiben. Hier darf es keinen Rückschritt geben. Inklusion bedeutet aber auch, die Be- dingungen in den Karlsruher Sonderschulen so zu verbessern, dass die Aufnahme eines Kindes in eine Heimsonderschule die absolute Ausnahme bleiben muss. Hier gilt es ein frühzeitiges und gu- tes Zusammenspiel zwischen Schule, Schulamt, Eltern und SJB zu entwickeln. Dabei ist erfreulich, dass die Albschule eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit erhalten hat. Im Zusammenspiel der Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe nach SGB VIII und Sozialhilfe nach SGB XII gibt es immer wieder Unklarheiten und Reibungsverluste. Derzeit wird auf Bundesebene geprüft, ob die Hilfen für Kinder mit Behinderungen zukünftig grundsätzlich in der Jugendhilfe be- arbeitet werden sollen. Diese Entscheidung hätte grundsätzliche Auswirkungen auf die Organisati- on der Hilfen und die Einzelfallbearbeitung. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 12 Vergleich Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung 2005 - 2009 2005 37738 2006 38144 2007 38858 2008 38778 2009 39197 stationär ambulant Teil 3 Entwicklung der Fallzahlen und Kostenstruktur Vergleich 2005 – 2009 Handlungsfeld: Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfa- cher Behinderung Gesamtzahlen Seit Übernahme der Eingliederungshilfe durch die Stadt Karlsruhe im Jahr 2005 hat sich die Zahl der in einer Wohnversorgung sich befindenden Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfa- cher Behinderung von 415 auf 488 Personen zum 31.12.2009 erhöht. Dies entspricht einer Zu- nahme um 17,6 %. Dabei ist es gelungen, die Zunahme im vollstationären Bereich auf 3,7 % zu beschränken. Vergleich ambulant - stationär/ Hilfebedarfsgruppen und Altersstruktur Der Anteil ambulanter Wohnversorgung konnte von 9,2 % Ende 2005 auf 19,9 % Ende 2009 ge- steigert werden. In regionaler Betrachtung verbesserte sich die Quote von 17,2 % auf 43,9 %. Dies zeigt, dass in Kooperation mit den in Karlsruhe tätigen Leistungserbringern die ambulante Versor- gung in den zurückliegenden Jahren konsequent und erfolgreich weiterentwickelt wurde. Anteil ambulant zu stationär 2005 2006 2007 2008 2009 gesamt 9,2 % 10,4 % 13,0 % 16,8 % 19,9 % regional 17,2 % 19,0 % 22,9 % 26,8 % 43,9 % Zusammen- fassung Wohnen Zunahme in Prozent seit 2005 vollstationär + 3,7 % ambulant + 155,3 % gesamt + 17,6 % 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 13 Vergleich Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung 2005 - 2009 2005 162128 2006 165122 2007 181140 2008 187158 2009 193186 stationär ambulant Es zeigt sich aber auch, dass die Einflussnahme der SJB auf auswärtige Träger zur Stärkung der Ambulantisierung als eher gering einzuschätzen ist. Umso wichtiger ist es, nicht nur unter dem Aspekt der ortsnahen Versorgung für die betroffenen Menschen, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten, die Neuversorgung geistig und körperlich behinderter Menschen in Kooperation mit den regionalen Anbietern sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Schritte wurden auch durch den Ambulant aufsuchenden Dienst „KOMPASS“ in die Wege geleitet. Im Verlauf des Jahres 2009 waren von insgesamt zehn Neuaufnahmen im vollstationären Bereich sieben in der Region, von den sechzehn Neuaufnahmen im ambulanten Bereich erfolgte lediglich eine bei einem auswärtigen Träger. Es gelingt somit gut, die ortsnahe Versorgung sicherzustellen. Lediglich bei besonderen Herausforderungen, beispielsweise aufgrund auffälliger Verhaltenswei- sen, können wir eine Unterbringung in Karlsruhe und Umgebung meist nicht gewährleisten. Gege- benenfalls könnte zukünftig in Kooperation mit dem Heilpädagogischen Wohn- und Beschäfti- gungsverbund Rheinhausen-Oberhausen überlegt werden, ob eine Kapazitätserweiterung für be- sonders schwierige Zielgruppen aus Karlsruhe denkbar ist. Wenn man die Hilfebedarfsgruppen der in den Wohnheimen lebenden behinderten Menschen be- trachtet, wird allerdings auch deutlich, dass eine Erhöhung der ambulanten Versorgung, wie dies die regionalen Anbieter in den zurückliegenden Jahren durchgeführt haben, zur Folge hat, dass sich die Zusammensetzung der Bewohner/-innen in den Wohnheimen verändert. Während im Jahr 2005 noch 50 von 183 Bewohnerinnen und Bewohnern in Hilfebedarfsgruppe 1 und 2 waren, sind im Jahr 2009 von 196 Bewohnerinnen und Bewohnern nur noch 32 in Hilfebedarfsgruppe 1 oder 2. Gleichzeitig hat sich der Anteil der über 60-Jährigen von 14 auf 29 Personen erhöht. Dies wird in den nächsten Jahren Auswirkungen auf die Personal- und Betreuungsstruktur der Wohnheime haben. Vergleich 2005 – 2009 Handlungsfeld: Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung Gesamtzahlen Seit 2005 ist die Gesamtzahl der in einer Wohnversorgung sich befindenden psychisch behinder- ten Menschen von 290 auf 379 Personen gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 30,7 %. Zusammen- fassung Wohnen Zunahme in Prozent seit 2005 vollstationär + 19,1 % ambulant + 45,3 % gesamt + 30,7 % 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 14 Der Bereich Wohnen für psychisch kranke Menschen ist auch von einem starken Wechsel im Jah- resverlauf geprägt. So wurden im Jahr 2009 insgesamt 42 psychisch behinderte Menschen neu in eine vollstationäre Wohnversorgung und 66 Personen ambulant aufgenommen. Davon wurden 16 Personen neu vollstationär außerhalb der Region Stadt und Landkreis Karlsruhe und neun Perso- nen ambulant außerhalb versorgt. In Anbetracht der hohen Platzkapazitäten in der vollstationären Versorgung in Karlsruhe ist dies eine hohe Quote der neuen auswärtigen Unterbringungen. Bei genauer Betrachtung der auswärtigen Aufnahmen ist jedoch festzustellen, dass nur in einem Fall zum Aufnahmezeitpunkt kein Platz in Karlsruhe zur Verfügung stand. In den anderen Fällen war die auswärtige Heimaufnahme erforderlich, weil beispielsweise eine geschlossene Unterbringung notwendig war, eine besondere religiöse Ausrichtung der Einrichtung gewünscht wurde oder auf- grund des Umfeldes in Karlsruhe ein Abstand ratsam erschien. Die Gesamtzahl der zum Jahres- ende auswärtig vollstationär untergebrachten Personen hat seit 2005 nicht zugenommen (54 Per- sonen 2005, 50 Personen 2009). Bei Berücksichtigung der hohen Gesamtfallzahlensteigerung deutet dies darauf hin, dass alle Beteiligten bemüht sind, eine regionale Unterbringung zu gewähr- leisten. Vergleich ambulant – stationär/ Hilfebedarfsgruppen und Altersstruktur Die Quote der ambulant versorgten Menschen ist seit 2005 nur sehr langsam und nicht in großem Umfang gestiegen. Es ist zu hoffen, dass die nun geplante Einführung der Hilfebedarfsgruppen zu einer weiteren Erhöhung der ambulanten Versorgung in Relation zur stationären Versorgung füh- ren wird. Im Hinblick auf die enorme Steigerungsrate der Fallzahlen von über 30 % seit 2005 ist dies auch unter wirtschaftlichen Aspekten eine wichtige Aufgabe. Anteil ambulant zu stationär 2005 2006 2007 2008 2009 gesamt 44,1 % 42,5 % 43,6 % 45,8 % 49,1 % Bei Betrachtung der Hilfebedarfsgruppen kann davon ausgegangen werden, dass eine nicht uner- hebliche Anzahl der stationär versorgten Menschen bei Einstufung in drei Hilfebedarfsgruppen auch ambulant begleitet werden könnten, da immerhin 107 Personen in vollstationärer Versorgung lediglich in Hilfebedarfsgruppe 1 und 2 eingestuft wurden. Auch bei den psychisch behinderten Menschen zeigt sich eine Zunahme der alten Menschen, die sich in einer Wohnversorgung befinden. 30 der ambulant begleiteten Menschen sind im Alter zwi- schen 51 und 60 Jahren und 7 Personen bereits über 60 Jahre alt. Hier wird die ambulante Ver- sorgung an Grenzen stoßen bzw. müssen ergänzende Unterstützungsleistungen geplant werden, um eine ambulante Versorgung so lange als möglich aufrecht zu erhalten. Bei den vollstationär versorgten Menschen sind 21 Personen über 60 Jahre alt. Im baden-württembergischen Vergleich zeigt sich deutlich, dass die Städte eine höhere stationäre Versorgungsquote seelisch behinderter Menschen pro 1000 Einwohner/-innen haben, als Flächen- landkreise. Während im baden-württembergischen Durchschnitt 2008 0,41 Leistungsempfänger/- innen mit seelischer Behinderung in stationärer Versorgung betreut wurden, waren dies in Karlsru- he 0,65 Leistungsempfänger/-innen, in Heidelberg 0,87 in Mannheim 0,73 und in Reutlingen 0,63. In der Relation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung psychisch behinderter Menschen schneidet die Stadt Karlsruhe etwas unterdurchschnittlich ab. Es gibt einige Regionen wie bei- spielsweise Ravensburg, Sigmaringen, Tübingen, Lörrach oder Breisgau-Hochschwarzwald, wo eine deutlich bessere ambulante Quote besteht. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 15 Entwicklung der teilstationären Hilfen 2005 - 2009 2005 196105 2006 205118 2007 208122 2008 205126 2009 200124 geistig/ körperlich Behinderte psychisch Behinderte Vergleich 2005 – 2009 Handlungsfeld: Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur in den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen Geistig oder psychisch behinderte Menschen, die noch im Elternhaus wohnen oder selbständig le- ben, besuchen zur Tagesstrukturierung oftmals eine Werkstatt bzw. eine Förder- und Betreuungs- gruppe. Seit 2005 ist die Gesamtzahl der teilstationären Hilfen von 301 Personen auf 324 Perso- nen gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 7,6 %. Im Bereich der Menschen mit geistig/körperlicher Behinderung ist der Anteil der teilstationären Hilfen seit 2005 relativ stabil (Zunahme lediglich 4 Personen gesamt). Trotz 16 Neuaufnahmen im vergangenen Jahr ist die Zahl um 5 Personen im Vergleich zu 2008 zurückgegangen. Hier ist eine deutliche Relation zu den Aufnahmen im stationären und ambulanten Bereich zu sehen. Jüngere Schulabgänger/-innen werden neu teilstationär aufgenommen, während ältere bisher teilstationäre versorgte Menschen eine zusätzliche Wohnversorgung nach Wegfall der familiären Betreuung benötigen (siehe ergänzende Daten des bundesweiten Vergleichs unter Berücksichtigung auch der Personen in Wohnversorgung Seite 22/23). Von den 200 teilstationär versorgten geistig/körperlich behinderten Menschen besuchten 23 eine Förder- und Betreuungsgruppe für Schwerstbehinderte und 9 Personen die Werkstatt im Rahmen einer Teilzeitvereinbarung. 28 Personen waren im Alter zwischen 51 und 60 Jahren. Im Bereich der teilstationären Hilfen für psychisch behinderte Menschen gibt es eine deutliche Steigerung seit 2005 in Höhe von 18,1 %. In dieser Personengruppe sind auch 9 psychisch behin- derte Menschen, die einen betrieblich integrierten Arbeitsplatz im Rahmen des Projektes „Work- web“ haben. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist bei psychisch behinderten Menschen mit 31 Personen deutlich höher als bei den Personen mit geistig/körperlicher Behinderung, ebenso der Altersdurchschnitt. 10 Personen sind bereits über 60 Jahre alt, 56 Personen sind im Alter zwischen 51 und 60 Jahren. Bei den psychisch behinderten Menschen, die teilstationär eine Werkstatt besu- chen, ist die Lebenslage meist so, dass sie nicht von der Herkunftsfamilie betreut werden, sondern selbständig leben. Aus dieser Personengruppe werden einige mit zunehmendem Alter eine ergän- zende Unterstützung im Wohnbereich benötigen. Zusammen- fassung teilstationäre Hilfen Zunahme in Prozent seit 2005 geistig/körperlich behindert + 2,1 % psychisch behindert + 18,1 % gesamt + 7,6 % 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 16 Vergleich vollstationäre Hilfen und Heimsonderschulen 2005 - 2009 2005 3732 2006 2930 2007 3726 2008 3521 2009 4122 Heimsonder- schulen vollstationäre Wohnheime Neben der bisher klassischen Tagesstrukturierung Werkstatt entwickeln sich im Bereich der teilsta- tionären Hilfen für psychisch behinderte Menschen zunehmend auch andere Formen teilstationärer Hilfen. Beispielsweise wurde im Jahr 2009 erstmals auch 2 Personen der Besuch einer externen Tagesstruktur in einem Wohnheim bewilligt. Durch Öffnung der tagesstrukturierenden Maßnahmen der Wohnheime für psychisch kranke Menschen im Betreuten Wohnen oder für Personen, die bis- her keine Wohnunterstützung benötigen, jedoch eine Hilfe bei der Tagesgestaltung, gelingt es, Menschen mit psychischer Erkrankung einen stabilisierenden Rahmen zu bieten. Ergänzt werden diese Hilfen durch die nicht pflegesatzfinanzierten und deshalb nicht individuell erfassten Angebote der Tagesstätte im Club Pinguin und der Angebote im Bereich des niederschwelligen Zuverdiens- tes. Vergleich 2005 – 2009 Handlungsfeld: Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien Vergleich vollstationäre Hilfen Bei den vollstationären Hilfen für geistig und/oder mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche ist ein Rückgang von 8,7 % im Vergleich zu 2005 zu verzeichnen. Dabei ist zwischen den Heimson- derschulen und den klassischen Wohnheimen zu unterscheiden. Während bei den Wohnheimun- terbringungen sogar ein Rückgang von 31 % festzustellen ist, gibt es bei den Aufnahmen in Heim- sonderschulen eine Steigerung um 10,8 %. Kinder und Jugendliche in Heimsonderschulen insg. 6 bis 12 Jahre 12 bis 18 Jahre über 18 Jahre neu in 2009 sprachbehindert 4 3 1 0 1 sehbehindert 5 3 0 2 1 hörbehindert 18 4 10 4 6 geistig behindert 8 0 7 1 3 körperbehindert 6 1 2 3 1 Summen 41 11 20 10 12 Zusammen- fassung Wohnen Zunahme/ Abnahme in Prozent seit 2005 Heimsonder- schulen + 10,80 % Vollstationäre Wohnheime - 31,25 % gesamt - 8,70 % 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 17 Im zurückliegenden Jahr wurden in den Wohnheimen lediglich 3 Kinder/Jugendliche neu aufge- nommen. In den Heimsonderschulen wurden insgesamt 12 Kinder/Jugendliche neu aufgenommen. Hier fällt die Gruppe der hörbehinderten Kinder mit sechs Neuaufnahmen 2009 besonders auf. Die individuelle Betrachtung der 18 aktuell in einer Heimsonderschule für hörbehinderte Schüler/-innen lebenden Kinder und Jugendlichen ergab, dass 10 Kinder in die Heimsonderschule wechseln mussten, weil sie eine weiterführende Schule besuchen, bei 6 Kindern festgestellt wurde, dass sie in Karlsruhe keine ausreichende Förderung erhalten können und 2 Kinder verhaltens- und familiär- bedingt in die Heimsonderschule wechselten. Von den 18 Kindern besuchten 12 Kinder vorher die Erich-Kästner-Schule, 2 Kinder die Albschule, 2 Kinder wechselten direkt vom Schulkindergarten in die Heimsonderschule und 2 Kinder kamen aus anderen Schulen. Dies legt den Schluss nahe, dass unter Einbeziehung der Daten aus dem Landkreis Karlsruhe und Landkreis Rastatt als Ein- zugsgebiet der Erich-Kästner-Schule geprüft werden sollte, ob eine Veränderung des schulischen Angebotes in Bezug auf die Schultypen und im Hinblick auf zusätzliche Fördermöglichkeiten in Karlsruhe die vermehrte Aufnahme hörbehinderter Kinder und Jugendlicher in Heimsonderschulen verhindern könnte. Auch in Zusammenhang mit Umsetzung der UN-Konvention kann nicht dauer- haft akzeptiert werden, dass Kinder zum Besuch einer Sonderschule aus ihrem bisherigen Leben- sumfeld herausgerissen werden. Interessant ist auch, dass 2009 3 Kinder mit geistiger Behinde- rung und ein Kind mit körperlicher Behinderung in einer Heimsonderschule aufgenommen wurden. Hier ist zu vermuten, dass die Aufnahme nicht nur aus schulischen Gründen erfolgte. Vielleicht kann hier zukünftig die neue Schulsozialarbeiterin der Albschule mithelfen, andere Lösungen für die Familien zu finden, die weniger einschneidend sind. Eine Einbeziehung der SJB erfolgt bisher meist erst, wenn die Weichen schon entsprechend gestellt wurden und die Einflussnahme für an- dere Lösungen nur noch gering ist. Hier wäre nach wie vor zu wünschen, dass die Schulen und das Staatliche Schulamt die SJB als zukünftigen Leistungsträger viel früher in die Beratungen ein- bezieht. Vergleich ambulante Hilfen Behinderte Kinder und Jugendliche 2005 2006 2007 2008 2009 Frühförderung 43 56 81 101 89 Kindergartenintegration 43 45 69 73 93 Schulkindergarten 14 19 19 22 26 Schulintegration 15 16 18 18 21 ambulante Zusatz- und Mehrfachtherapien Förderung in Sondereinrichtungen* 15 16 26 56* * 22 Kinder teilweise noch in anderen Hilfeformen, deshalb Mehrfachnennungen In der vergleichenden Darstellung der ambulanten Hilfen wird deutlich, dass sich vor allem die Hil- fen im Bereich der Frühförderung und der ambulanten Therapien/Begleitungen in Sondereinrich- tungen stetig erhöht haben. Dies kann damit erklärt werden, dass viele der behinderten Kinder schwerst- und mehrfach behindert sind und somit eine vielschichtige Förderung und Unterstützung benötigen. Erfreulich ist die Entwicklung der Integration behinderter Kinder in die Kindertageseinrichtungen. Das Konzept des Jugendhilfeausschusses der integrativen Schwerpunkteinrichtungen wurde in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich verfolgt und zeigt erfreuliche Ergebnisse. Diese müssen nun auf den schulischen Bereich übertragen werden. Eine Umsetzung der Empfehlungen der Ex- pertenkommission des Kultusministeriums auf Karlsruhe muss geplant werden. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 18 Gesamtfallzahl- und Kostenentwicklung 2005 – 2009 Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt in allen Bereichen eine Steigerung, wie dies bundsweit prog- nostiziert wurde. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung der im Leistungsbezug stehenden behinderten Menschen. Jahresende 2005 Jahresende 2009 611 688 erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung 395 503 erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung 208 Wohnen, teilstationä- re und ambulante Hilfen, ohne Kurz- zeitpflege, ohne Dur- lach 326 Wohnen, teilstationä- re und ambulante Hilfen, ohne SPZ und Kurzzeitpflege behinderte Kinder und Jugendliche in Bezug von Eingliederungshilfe 1.214 1.517 Personen gesamt im Leistungsbezug In Bezug auf die Steigerungsraten der Fallzahlen ergibt sich folgendes Bild: + 12,60 % Hilfen für geistig behinderte Menschen + 27,34 % Hilfen für psychisch behinderte Menschen + 56,73 % (2005 ohne Gesamt- zahlen Durlach) Hilfen für Kinder und Jugendliche + 24,95 % Gesamtsteigerung der Fallzahlen In Bezug auf die Kostensteigerung ist Folgendes festzustellen: + 31,50 % Hilfen für geistig behinderte Menschen + 52,76 % Hilfen für psychisch behinderte Menschen + 11,09 % Hilfen für Kinder und Jugendliche + 33,78 % Gesamtsteigerung der Kosten (Zu berücksichtigen ist dabei die zum Jahresende 2006 durchgeführte Umstel- lung der Gewährung von Grundsicherung in vollstationären Einrichtungen, was zu einer Steigerung der Bruttokosten beiträgt, die auf der Einnahmeseite wieder abgezogen werden, jedoch für den Vergleich 2005 zu 2009 zu einer gewissen Verzerrung des Bildes beiträgt. Außerdem waren die Daten 2005 nicht komplett vollständig. Die Kostensteigerung 2006 – 2009 beträgt 24,71 %) 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 19 Kostenvergleich 2005 Euro 2006 Euro 2007 Euro 2008 Euro 2009 Euro Erwachsene vollstationäre Hilfen für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen 17.450.000,00 17.850.000,00 18.987.670,00 19.357.467,00 20.437.382,00 ambulante Wohn-Hilfen für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen 560.000,00 881.000,00 1.225.896,00 1.621.119,00 2.418.141,00 persönliches Budget 107.500,00 265.299,00 436.425,00 543.903,00 vollstationäre Hilfen für psychisch kranke Menschen 4.050.000,00 4.750.000,00 5.159.600,00 5.464.914,00 5.873.590,00 ambulante Wohn-Hilfen für psychisch kranke Menschen 1.100.000,00 1.180.000,00 1.376.198,00 1.718.056,00 1.979.923,00 teilstationäre Hilfen für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen 2.400.000,00 3.000.000,00 3.119.547,00 3.228.094,00 3.440.199,00 teilstationäre Hilfen für psychisch kranke Menschen 1.120.000,00 1.250.000,00 1.381.968,00 1.598.366,00 1.724.423,00 Kinder und Jugendliche Frühförderung 130.000,00 77.500,00 110.294,00 114.740,00 101.020,00 Kindergartenintegration 320.000,00 383.000,00 426.153,00 440.409,00 470.263,00 Schulkindergarten 105.000,00 110.400,00 134.250,00 154.338,00 194.645,00 Schulintegration 125.000,00 114.400,00 116.374,00 125.693,00 162.911,00 sonstige ambulante Förderung (teilweise auch Mehrfachbetreuungen) 80.000,00 123.948,00 91.489,00 367.544,00 ambulante Hilfen beim Stadtamt Durlach 31.000,00 integriert integriert integriert vollstationäre Hilfen in Karlsruhe 410.000,00 418.000,00 452.694,00 348.371,00 392.674,00 Heimsonderschulen und auswärtige vollstationäre Hilfen 2.100.000,00 1.810.000,00 1.884.675,00 1.779.978,00 1.854.673,00 Gesamt 29.870.000,00 32.042.800,00 34.764.566,00 36.479.459,00 39.961.291,00 Ergänzung 2009 39.715,00 Euro Kurzzeitunterbringungen Kinder/Jugendliche: 16 Kinder (47 Unterbringungen in Karlsruhe, 17 Unterbringungen außerhalb) 113.959,00 Euro Sozialpädiatrisches Zentrum: 279 Kinder im Verlauf des Jahres 2009 42.881,00 Euro Kurzzeitpflege Erwachsene: 16 Personen im Verlauf des Jahres 2009 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 20 Teil 4 Einordnung in die landes- und bundesweite Entwicklung Sowohl vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGÜS) liegen noch keine Zahlen für das Jahr 2009 vor. Dennoch ist es möglich und interessant, eine vergleichende Betrach- tung der Jahre 2005 - 2008 vorzunehmen. Landesweite Entwicklung Baden-Württemberg Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen in der Eingliederungshilfe pro 1000 Einwoh- ner/-innen (ambulante, teilstationäre, stationäre Hilfen und Persönliches Budget, ohne Frühförde- rung und Kurzzeitunterbringung) Durchschnitt in Baden-Württemberg Karlsruhe 2005 4,69 4,37 2006 4,83 4,20 2007 5,00 4,52 2008 5,18 4,63 Die Stadt Karlsruhe liegt zum Jahresende 2008 mit 4,63 Leistungsempfängerinnen und -empfängern der Eingliederungshilfe pro 1000 Einwohner/-innen deutlich unter dem Durch- schnittswert in Baden-Württemberg und noch unter dem im Jahre 2005 errechneten Landesdurch- schnitt. Wenn man die Leistungsempfänger/-innen nach Behinderungsarten betrachtet, erhalten im baden- württembergischen Durchschnitt 74,7 % geistig/körperliche behinderte Menschen und 25,3 % psy- chisch behinderte Menschen Eingliederungshilfe. In Karlsruhe sind es 61 % geistig/körperliche behinderte Menschen und 39 % psychisch behinderte Menschen. Damit ist bei uns der Anteil psy- chisch behinderter Menschen deutlich höher als im Landesdurchschnitt. Im weiteren Vergleich zeigt sich, dass dies vor allem ein Problem der Städte ist. So liegt die Quote der psychisch behin- derten Menschen auch in den anderen großen Städten in Baden-Württemberg deutlich über dem Durchschnitt. Stuttgart: 34 %, Heidelberg: 38 %, Freiburg: 34 %, Ulm: 33 % Stationäres Wohnen von Menschen mit Behinderungen pro 1000 Einwohner/-innen (Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche) Durchschnitt in Baden-Württemberg Karlsruhe 2005 1,98 2,15 2006 2,04 2,12 2007 2,06 2,22 2008 2,06 2,19 Im stationären Wohnen liegt Karlsruhe über dem Landesdurchschnitt. Dies hängt mit der relativ hohen Quote der stationären Hilfen für psychisch behinderte Menschen zusammen. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 21 Ambulantes Wohnen von Menschen mit Behinderungen pro 1000 Einwohner/-innen (Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche) Durchschnitt in Baden-Württemberg Karlsruhe 2005 0,63 0,64 2006 0,65 0,58 2007 0,69 0,69 2008 0,77 0,82 Durch die deutliche Steigerung im ambulanten Wohnen bei Menschen mit geistiger Behinderung liegt Karlsruhe hier inzwischen über dem landesweiten Durchschnitt, was eine erfreuliche Entwick- lung ist, da die Zielsetzung grundsätzlich darin besteht, die ambulanten Hilfen zu stärken. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen pro 1000 Einwohner/-innen (im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 65 Jahren) Durchschnitt in Baden-Württemberg Karlsruhe 2005 3,49 3,11 2006 3,64 3,31 2007 3,71 3,41 2008 3,78 3,44 Förder- und Betreuungsgruppen für Menschen mit Behinderungen pro 1000 Einwohner/- innen (im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 65 Jahren) Durchschnitt in Baden-Württemberg Karlsruhe 2005 0,54 0,41 2006 0,57 0,45 2007 0,58 0,49 2008 0,61 0,45 Obwohl die Plätze der Förder- und Betreuungsgruppen in den zurückliegenden Jahren deutlich aufgestockt wurden und auch die Gesamtsteigerung in diesem Bereiche deutlich über der bun- desweiten Entwicklung liegt, haben wir im Landesdurchschnitt noch immer eine unterdurchschnitt- liche Quote. Im Bereich der ambulanten Integration von Kindern und Jugendlichen mit geistig/körperlichen Be- hinderungen in Regelkindergärten, allgemeinen Schulen und anderen Maßnahmen liegt der Durch- schnitt in Baden-Württemberg bei 0,30 pro 1000 Einwohner/-innen und in Karlsruhe bei 0,43 zum Jahresende 2008. Damit wird nochmals bestätigt, dass sich die Integration von Kindern und Ju- gendlichen mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen gut entwickelt hat. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 22 Bundesweite Entwicklung der Eingliederungshilfe Im Jahr 2008 betrugen die bundesweiten Ausgaben für Sozialhilfeleistungen 19,8 Milliarden Euro. Dies entspricht einer pro Kopf Ausgabe in Höhe von 241,00 Euro. Rund 58 % dieser Ausgaben 11,2 Milliarden Euro entfallen auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde- rungen. Daraus ergibt sich eine Pro-Kopf-Ausgabe in Höhe von 136,00 Euro. In Baden- Württemberg betrug die Pro-Kopf-Ausgabe der Sozialhilfe Jahr 2008 177,00 Euro. Auf die Einglie- derungshilfe entfallen davon 106,00 Euro. In Karlsruhe haben sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe von im Jahr 2006 95,00 Euro auf 106,00 Euro im Jahr 2008 erhöht und liegen damit im Landesdurchschnitt. Stationäres Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (alle Behinderungsarten) Bundesweite Entwicklung 2005 - 2008 Entwicklung in Karlsruhe 2005 - 2008 + 2,5 % + 6,49 % Die prognostizierte Steigerungsrate ist deutlich schwächer ausgefallen. Im Bereich der Menschen mit geistiger Behinderung entspricht die bundesweite Entwicklung auch der Fallzahlenentwicklung in Karlsruhe mit einer Steige- rung von 2,7 %. Das stationäre Wohnen für psy- chisch behinderte Menschen ist hingegen um 15,4 % gestiegen. Deshalb ist dieser Bereich über- proportional in Bezug auf die bundesweite Tendenz gestiegen. Prognosen 2009 - 2014: + 1,8 % Ambulantes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (alle Behinderungsarten) Bundesweite Entwicklung 2005 - 2008 Entwicklung in Karlsruhe 2005 - 2008 + 44,4 % + 42,17 % Die Prognose wurde deutlich übertroffen. Im Bereich der Menschen mit geistiger Behinderung liegt eine Fallzahlensteigerung von + 105,3 % in Karlsruhe vor. Bei psychisch behinderten Menschen beträgt die Steigerung lediglich 23,4 %. Prognosen 2009 - 2014: + 39,4 %. Werkstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen (alle Behinderungsarten und alle Personen. D.h. auch stationär und ambulant betreute Personen, nicht nur teilstationäre Hilfen) Bundesweite Entwicklung 2005 - 2008 Entwicklung in Karlsruhe 2005 - 2008 + 11 % + 9,76 % Prognosen 2009 - 2014: + 11,1 % Im Bereich der Menschen mit geistiger Behinderung ist in Karlsruhe Fallzahlenentwicklung deutlich nied- riger und liegt bei 6,65 %. Bei psychisch behinderten Menschen beträgt die Steigerung 18,35 %. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 23 Förder- und Betreuungsgruppen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (alle Behin- derungsarten und alle Personen. D.h. auch stationär und ambulant betreute Personen, nicht nur teilstationäre Hilfen) Bundesweite Entwicklung 2005 - 2008 Entwicklung in Karlsruhe 2005 - 2008 + 18,5 % + 46,38 % In den Förder- und Betreuungsgruppen werden schwerstbehinderte Menschen betreut, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung in einer Werkstatt erbringen können. Die Kapazitätserhö- hung zur Bedarfsdeckung in den zurückliegenden Jahren zeigte bereits, dass hier in Karlsruhe eine enorme Steigerung erfolgt ist. Prognosen 2009 - 2014: + 22,8 % Möglicherweise wird die Entwicklung in Karlsruhe in den kommenden Jahren gegenüber den bundeswei- ten Prognosen zurückbleiben, da wir bereits aktuell eine hohe Steigerungsrate hatten. Teil 5 Ausblick und Ziele Nach den bundesweiten Prognosen werden die Fallzahlen der Eingliederungshilfe in den nächsten fünf Jahren durch neu ins Hilfesystem kommende behinderte Menschen bei gleichzeitig geringem Abgang aus dem System weiter steigen. Die Herausforderung für die Kommune als verantwortli- cher Leistungsträger und für die Infrastrukturplanung zuständige Stelle wird dabei sein, eine gute Balance zu erzielen zwischen dem individuellen Anspruch auf bestmögliche Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Hinblick auf die erwartete Fallzahlen und Kostensteigerung. Karlsruhe hat zur Bewältigung dieser Aufgabe grundsätzlich gute Voraussetzungen da eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Verwaltung und Leistungserbringern besteht und bereits ein differenziertes Hilfesystem vorhanden ist. Darüber hinaus liegt Karlsruhe in Bezug auf die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe pro 1000 Einwohner deutlich unter dem Landesdurch- schnitt. Es sind aktuell keine Anhaltspunkte erkennbar, wonach sich dies durch Änderung in der Bevölkerungsstruktur in den nächsten Jahren grundlegend ändern sollte. Die angestrebten Ziele werden auf zwei Ebenen betrachtet: 1.) Verbesserung der Verwaltungsabläufe und individuellen Fallsteuerung 2.) Weiterentwicklung der Infrastruktur Die Ausgangslage im Fachbereich Eingliederungshilfe ist aktuell - wie im Bericht dargestellt - dadurch geprägt, dass die vorhandenen Personalressourcen noch nicht den zur umfassenden Umsetzung des gesetzlichen Auftrages erforderlichen Kapazitäten entsprechen. Aktuell musste deshalb ein „Notprogramm“ beschlossen werden. Dieses bezieht sich sowohl auf eine Reduzierung der Verwaltungsabläufe als auch auf eine Reduzierung der Hilfeplanung. Einzel- ne gesetzlich vorgeschriebene Verwaltungsschritte werden nicht mehr durchgeführt, um das Ziel der Sicherstellung des Geldflusses an Betroffene und Leistungserbringer zu gewährleisten. Die Hilfeplanung im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen wurde eingestellt. D.h. die von den Leistungserbringern erstellten Hilfepläne werden lediglich zur Kenntnis genommen, jedoch 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 24 nicht weiter geprüft. Die ursprünglich geplante Einführung der Hilfeplanung im Bereich der Men- schen mit geistiger Behinderung wurde bisher noch nicht umgesetzt. Derzeit findet lediglich eine Hilfeplanung unter Beteiligung des Leistungsträgers im Bereich der Hilfen für Kinder und Jugendli- che statt. Sobald die Personalausstattung verbessert ist, besteht seitens der Verwaltung die Zielsetzung, die Hilfeplanung in allen Bereichen zu intensivieren. Im Hinblick darauf, dass im Prinzip kein Einfluss darauf genommen werden kann, dass zukünftig mehr behinderte Menschen eine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe benötigen wer- den, besteht - wenn überhaupt - nur durch kooperative individuelle Fallsteuerung mit ambulanten kreativen Lösungen eine Chance die erwartete Kostensteigerung abzumildern. In Bezug auf die Weiterentwicklung der Infrastruktur können in den einzelnen Handlungsfeldern folgende Ziele für die nächsten fünf Jahre definiert werden: Handlungsfeld Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger/körperlicher und mehrfacher Behinderung Die Beratungen der Familien durch den aufsuchenden Dienst KOMPASS haben gezeigt, dass in den nächsten fünf Jahren ca. 45 behinderte Menschen voraussichtlich eine Wohnversorgung be- nötigen werden. Hinzu kommen weitere 35 Personen, bei denen der Zeitpunkt für die Hilfe noch unklar ist. Die Stadt Karlsruhe verfolgt das Ziel, in Kooperation mit den regionalen Leistungserbrin- gern diese Menschen ortsnah und soweit als möglich ambulant zu versorgen. Ziel wird es sein, trotz des erwarteten hohen Bedarfes die Errichtung eines neuen stationären Wohnheimes zu ver- meiden. Derzeit ist es bei geistig behinderten Menschen mit herausforderndem Verhalten kaum möglich, dem Auftrag des Gemeindrates zur regionalen Versorgung in der Stadt Karlsruhe oder der Region nachzukommen. Gleichzeitig ist eine Zunahme schwieriger Menschen festzustellen für die oftmals weit entfernt Lösungen gesucht werden müssen. Zielsetzung ist deshalb, in Kooperation mit dem in diesem Bereich erfahrenen Leistungserbringer dem Heilpädagogischen Wohn- und Beschäfti- gungsverbund Rheinhausen-Oberhausen, ein derartiges Angebot für Bürgerinnen und Bürger aus Karlsruhe zu schaffen. Handlungsfeld Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung Im Bereich des stationären Wohnens für psychisch behinderte Menschen ist in den zurückliegen- den Jahren sowohl eine überproportionale Steigerung als auch eine besonders hohe Versor- gungsquote festzustellen. Wie der baden-württembergische Vergleich zeigt, ist dies zum einen ein Problem der Städte, die einen höheren Anteil psychisch kranker Menschen im Versorgungssystem aufweisen als die ländlichen Regionen, stellt aber auch ein infrastrukturelles Problem der Stadt Karlsruhe aufgrund der hohen stationären Platzzahl dar. Zielsetzung ist deshalb, durch die neuen Hilfebedarfsgruppen im ambulant betreuten Wohnen in den nächsten fünf Jahren eine Verbesse- rung der ambulanten Versorgungsquote zu erzielen. Damit einher geht die bereits in die Wege geleitete Reduzierung der Platzzahlen im stationären Wohnen. Das geplante neue Modell des am- bulanten Wohnens für ältere psychisch kranke Menschen zur Vermeidung eines Wohnheimes ist ein weiterer Baustein zur Zielerreichung. Besondere Bedeutung hat im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen die Kooperation und Steuerung im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV). 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 25 Handlungsfeld Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur Sowohl im Bereich der Werkstätten als auch bei den Förder- und Betreuungsgruppen wird in den nächsten fünf Jahren bundesweit eine deutliche Zunahme der Fallzahlen erwartet. Mit der erfolg- ten Erweiterung der Kapazitäten in den Förder- und Betreuungsgruppen, dem Projekt HWK Work- web, den Vereinbarungen zur Teilzeitbeschäftigung sowie dem vereinbarten Konzept der tages- strukturierenden Angebote für Seniorinnen und Senioren ist die Stadt Karlsruhe in diesem Bereich gut aufgestellt. Zielsetzung ist es, nach Übernahme des Projektes Workweb in die Regelfinanzierung der Einglie- derungshilfe die bewilligten Kapazitäten in den nächsten Jahren auszuschöpfen, da dies sowohl wirtschaftlich als auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und Teilhabe für die Stadt Karlsruhe und die teilnehmenden behinderten Menschen Vorteile bringt (auch unter dem Gesichtspunkt, dass dieses Projekt sich besonders für psychisch kranke Menschen eignet und dort die Steige- rungsrate in den zurückliegenden fünf Jahren besonders hoch war). Das im Doppelhaushalt 2009/2010 zur Verfügung stehende Budget für Arbeitsplätze im Rahmen von Workweb bei der Stadt Karlsruhe soll in den nächsten fünf Jahren aufgestockt werden, um mindestens 10 behinder- ten Menschen auf diesem Weg einen dauerhaften Werkstattarbeitsplatz bei der Stadt Karlsruhe zu bieten. Da in den nächsten Jahren zunehmend ältere behinderte Menschen aus der Werkstatt ausschei- den, sollen mit dem neuen Konzept der individuellen Tagesstrukturierung Erfahrungen gesammelt werden. Ziel ist es, soweit möglich die behinderten Senioren und Seniorinnen in ihren Ressourcen zu stärken und in Angebote im Stadtteil zu integrieren. Im Sinne einer weiteren Differenzierung des Werkstattangebotes wird in Kooperation mit den Hagsfelder Werkstätten die Errichtung einer Arbeitsfördergruppe (AFG) geprüft werden. Zielset- zung hierbei ist es, ein Angebot zu schaffen für Personen, deren Teilhabe am Arbeitsleben unter den Regelbedingungen der Werkstatt nicht mehr sicher gestellt werden kann, für die aber das An- gebot einer Förder- und Betreuungsgruppe ebenfalls nicht adäquat erscheint, da sie unter verbes- serten Rahmenbedingungen mit intensiver Begleitung eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleis- tung erbringen und deshalb sozialrechtlich die Voraussetzungen für einen Werkstattarbeitsplatz erfüllen. Ebenso könnte dieser Zwischenschritt eine Möglichkeit darstellen aus einer Förder- und Betreuungsgruppe zu wechseln, da die Anforderungen geringer sind als beim regulären Werkstatt- arbeitsplatz. Handlungsfeld Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien Bei den ambulanten Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist zu erwarten, dass die Komplexität der erforderlichen Hilfen aufgrund der zunehmenden Schwerstbehinderung der Kinder ebenfalls weiter steigen wird. Dies bedeutet, dass die Kinder in der Frühförderung, im Kindergarten und auch in der Sonderschule unterschiedliche und nebeneinander bestehende Therapien benöti- gen, die es zu koordinieren und vernetzen gilt. Gerade für Eltern mit schwerstbehinderten Kindern, die enorm viel an Engagement und Durchhaltevermögen zeigen, gibt es derzeit noch kein umfas- sendes Beratungs- und Unterstützungsangebot, welches die Anforderungen und Kostenträger ko- ordiniert. Zielsetzung ist deshalb, trotz der angespannten Haushaltslage in Anlehnung an das Be- ratungsangebot KOMPASS einen vergleichbaren Dienst ins Leben zu rufen. Langfristig betrachtet wird dies zu Kostenersparnissen führen, wenn durch ambulante Unterstützung der Familien voll- stationäre Hilfen vermieden werden können. Deshalb sollen auch die offenen Hilfen und familien- entlastenden Dienste weiter ausgebaut werden. 2005 – 2009 5 Jahre Eingliederungshilfe – eine kommunale Bilanz 26 Nach der erfolgreichen Entwicklung in Bezug auf die Kindergartenintegration gilt es nun im Zuge der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen die Inklusion in der Schu- le voranzubringen. Auch wenn Karlsruhe nicht Modellstandort geworden ist, sind sich die Beteilig- ten einig, dass zur Sicherung des Erreichten in Bezug auf die Außenklassen der Albschule sowie im Hinblick auf die von den Eltern gewünschte Inklusion in den Regelschulen Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen der „Arbeitsgruppe Inklusion“ innerhalb der Entwicklung des kommunalen Bildungskonzeptes soll dies in den kommenden Jahren mit allen Partnern vorangebracht werden. Ziel der Eingliederungshilfe hierbei ist auch, das Thema Heimsonderschulen auf die Tagesordnung zu nehmen, da es nicht der UN-Konvention entspricht, wenn behinderte junge Menschen von der Familie getrennt werden müssen, weil Ihnen vor ort kein adäquates Bildungsangebot unterbreitet werden kann. Im stationären Bereich ist Zielsetzung den erforderlichen Neubau des Sozialpädagogischen Wohnheimes am ins Auge gefassten Standort in der Kußmaulstraße zeitnah zu realisieren. Schlussbemerkung Seit Übernahme der Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverband Baden zum 01.01.2005 ist die bundesweit prognostizierte Fallzahlen- und Kostensteigerung mit unterschiedlicher Ausprägung auch in Karlsruhe eingetreten. Das kooperative Arbeitsklima zwischen der Stadt Karlsruhe als Leistungsträger und den regionalen Leistungserbringern hat dazu beigetragen, das Hilfesystem weiter zu differenzieren und neue Angebotsformen zu schaffen, die mehr Individualität und Teilha- be ermöglichen. Der Ausblick auf die nächsten fünf Jahre zeigt, dass weitere Anstrengungen er- forderlich sein werden, um das Erreichte zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Neben der Ko- operation mit den Leistungserbringern ist hier auch eine gute interdisziplinäre Personalausstattung im Fachbereich Eingliederungshilfe von entscheidender Bedeutung, um dem gesetzlichen Auftrag umfassend nachkommen zu können.