Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Blitzanlage auf der Rheinbrücke: Hinweis auf Geschwindigkeitskontrollen

Vorlage: 25313
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.07.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.07.2010

    TOP: 27.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Geschwindigkeitskontrollen Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 15.07.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 27.07.2010 470 27 b öffentlich Blitzanlage auf der Rheinbrücke: Hinweis auf Geschwindigkeitskontrollen A. Viele Nutzer der Rheinbrücke sind über Sinn und Zweck der neuesten Ge- schwindigkeitskontrollen auf der Rheinbrücke nicht informiert. Wäre es nicht Zeit Abhilfe zu schaffen? B. Wäre nicht die Stellung übergroßer Hinweisschilder eine schnelle Abhilfe? Auf der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau wird seit dem 1. Juni in beide Richtungen durch eine fest installierte Geschwindigkeitsmessanlage die vorgegebene Höchstge- schwindigkeit kontrolliert. Die beiden Messsäulen in Richtung Rheinland-Pfalz und eine Säule in Richtung Baden-Württemberg wurden auf Wunsch des Karlsruher Ge- meinderats und des Regierungspräsidiums Karlsruhe installiert. Für Lkw gilt auf der Brücke in beide Richtungen eine maximale Geschwindigkeit von 60 Stundenkilome- tern, bei Pkw ist in Richtung Rheinland-Pfalz (Wörth) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern einzuhalten, in Richtung Baden-Württemberg (Karlsruhe) von 80 Stundenkilometern. Die Rheinbrücke ist durch den Verkehr hohen Belastungen ausgesetzt. Besonders der große Anteil des Schwerverkehrs ist maßgeblich für die Überlastung einzelner Tragwerksteile verantwortlich. Durch die Überschreitung der vorgegebenen Höchst- geschwindigkeit erhöht sich die Beanspruchung der Konstruktion. Kostenintensivere Reparaturen und langfristig die Sperrung der Fahrbahnen sind auf dieser wichtigen Ost-West-Verbindung die Folge. Mit der Kontrolle der Geschwindigkeit rund um die Uhr trägt die Stadt Karlsruhe erheblich zur Verlängerung der Lebensdauer der Brü- cke bei. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Leider ist vielen Nutzern der Rheinbrücke dieser Umstand nicht bekannt! Eine schnelle Abhilfe könnte nicht nur aufklären sondern zu einem Imagegewinn bei- tragen. Dem Vorwurf des „Abzockens“ wäre entgegengewirkt. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt -Sitzungsdienste - 16. Juli 2010

  • TOP 27b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 15.07.2010 eingegangen: 15.07.2010 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 470 27 b öffentlich Dez. 2 Hinweis auf Geschwindigkeitskontrollen auf der Rheinbrücke A. Viele Nutzer der Rheinbrücke sind über Sinn und Zweck der neuesten Ge- schwindigkeitskontrollen auf der Rheinbrücke nicht informiert. Wäre es nicht Zeit Abhilfe zu schaffen? Durch Presseberichte wurde die Öffentlichkeit über den Sinn und Zweck der neuen Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Rheinbrücke umfassend informiert. Das Echo und die hohe Anzahl der Leserbriefe zeigen, dass eine ausreichende Information stattgefunden hat. B. Wäre nicht die Stellung übergroßer Hinweisschilder eine schnelle Abhilfe? In Karlsruhe sind zurzeit (einschließlich Südtangente) 13 stationäre Geschwindig- keitsmessanlagen vorhanden. An keiner der Messstandorte wird auf die Durchfüh- rung von Geschwindigkeitsmessungen - auch nicht auf der sehr frequentierten Südtangente - hingewiesen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird deshalb auch auf der Rheinbrücke auf entsprechende Hinweisschilder verzichtet. Wie die Praxis zeigt, wird der Vorwurf der „Abzockerei“ immer wieder, unabhängig von der Messört- lichkeit, vorgetragen. Bei der vor der Rheinbrücke vorhandenen Hinweistafel mit der Geschwindigkeitsfest- setzung „60 km/h für Lkw“ steht heute schon der Zusatz „Brückenschäden“. Dieser Hinweis wird als ausreichend angesehen. Zudem werden in absehbarer Zeit alle Messstellen im Internet unter Angabe der Messgründe veröffentlicht.