Anfrage StRn Lisbach, StR Geiger, StR Schubnell (GRÜNE): Meldepflichtige Ereignisse auf dem Gelände der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe
| Vorlage: | 25310 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.07.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom 16.06.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 27.07.2010 460 25 öffentlich Meldepflichtige Ereignisse auf dem Gelände der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe 1) Wann wurde die Stadtverwaltung über die erhöhte Emission aus dem Abgas- system der Lagerungs- und Verdampfungsanlage (LAVA) am 21.04.2010 auf dem Gelände der WAK unterrichtet? 2) Wann wurde die Stadtverwaltung über die Höherstufung des Ereignisses auf Grund der nachträglich festgestellten 2,5fachen Überschreitung der Tages- werte für Alpha- und Beta-Aerosole in Kenntnis gesetzt? 3) Hält die Stadtverwaltung es für sinnvoll, über meldepflichtige Ereignisse auf dem Gelände der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe in der StadtZeitung zu berichten? 4) Wurde von Seiten der Stadtverwaltung die amtliche Bekanntmachung vom 23.04.2010 über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe: Schritt 4 „Deregulierung nach Verglasungsende“ eingesehen und sieht die Stadtverwaltung die Mög- lichkeit, zukünftig bei den noch ausstehenden Rückbauschritten auch eine Auslage im Rathaus Karlsruhe zu ermöglichen? 5) Besteht die Möglichkeit, den jüngst bekannt gemachten „Schritt 4: Deregulie- rung nach Verglasungsende“ im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vor- zustellen? Am 21.04.2010 traten auf dem Gelände der WAK erhöhte Emissionen auf. Die erste Bewertung des Ereignisses musste am 12.05.2010 korrigiert werden und das Ereig- nis wurde höhergestuft. Die BNN berichtete darüber nicht. Ziel der Anfrage ist, zu erfahren, wie aktuell die Stadt von Seiten der Landesregie- rung über Ereignisse auf dem Gelände der WAK informiert wird, um eine möglichst optimale Information der Karlsruher Bevölkerung sicherzustellen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Des Weiteren wurde am 23.04.2010 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Ab- bau der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe, Schritt 4 „Deregulierung nach Vergla- sungsende“ öffentlich gemacht. Hierbei geht es um Änderungen an der Lüftungsan- lage, der Kühlwasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Emissionsüberwa- chung und der Stromversorgung. Diese Unterlagen konnten nur bei den Rathäusern Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eingesehen werden. Auch in Karlsruhe gibt es eine interessierte Öffentlichkeit bzgl. der Stilllegung und des Rückbaus der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe. Mit der Anfrage soll auch der leichtere Zugang zu Informationen über den Rückbau für die Karlsruher Bevölke- rung thematisiert werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Manfred Schubnell Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom: 16.06.2010 eingegangen: 16.06.2010 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 460 25 öffentlich Dezernat 5 Meldepflichtige Ereignisse auf dem Gelände der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe Vorbemerkung: Nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 01.07.2010 wurden am 21.04.2010 auf dem Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK GmbH) nach Umschaltmaßnahmen an den Filtern der Abgasstrecke der Lagerungs- und Verdampfungsanlage (LAVA) kurzzeitig erhöhte radioaktive Emissionen an Alpha- /Betaaerosolen signalisiert, die 30 % des Tagesgrenzwertes (Überprüfungsschwelle) er- reichten. Das Schmelzofenabgassystem selbst war von dem Ereignis nicht betroffen. Sei- tens der WAK wurde das Ereignis nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Kategorie N (Normalmeldung) eingestuft und am Folgetag der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden- Württemberg, gemeldet. Die technischen Ursachen für den Vorfall wurden aufgeklärt und Maßnahmen gegen eine Wiederholung ergriffen. Laborauswertungen der Filter und die Bilanzierung der radioaktiven Ableitungen ergaben, dass der Tagesgrenzwert am 21.04.10 um ca. Faktor 2,5 überschritten wurde. Das Ereig- nis wurde daher neu bewertet und nach der AtSMV in Kategorie E (Eilmeldung) eingestuft. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von nuklearen Ereignissen (INES - Interna- tional Nuclear Event Scale) wurde das Ereignis der Stufe 0 (unterhalb der Skala; keine sicherheitstechnische Bedeutung) zugeordnet. Zu 1. Wann wurde die Stadtverwaltung über die erhöhte Emission aus dem Abgas- system der Lagerungs- und Verdampfungsanlage (LAVA) am 21.04.2010 auf dem Gelände der WAK unterrichtet? Die Stadt Karlsruhe befindet sich in der Außenzone der kerntechnischen Anlage (10 bis 25 km Radius) und ist somit keine Evakuierungs- und auch keine Aufnahmegemeinde. Die Festlegung des Betriebshandbuchs der WAK sieht bei einer Überschreitung des Ta- geswertes nur eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde (UVM) und das KIT (wegen des gemeinsamen Abluftplanes) vor, ggf. auch an die LUBW, die diese Meldung auch erhalten hat. In § 30 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) ist die Meldepflicht des Betreibers für den Katastrophenfall geregelt. Nach den Festlegungen unter § 30 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 LKatSG war eine Meldepflicht an die Katastrophenschutzbehörden nicht gegeben, da die Ableitung nur kurzzeitig war, sofort beherrscht wurde, die Ursache sofort erkannt wor- den war und der Jahreswert nicht annähernd erreicht wurde oder werden konnte. Seite 2 Zu 2. Wann wurde die Stadtverwaltung über die Höherstufung des Ereignisses auf Grund der nachträglich festgestellten 2,5fachen Überschreitung der Tages- werte für Alpha- und Beta-Aerosole in Kenntnis gesetzt? Wie unter Ziffer 1 erläutert, wurde durch das Ereignis am 21.04.10 keine Informations- schwelle erreicht, die nach dem gültigen Meldeschema eine Informationspflicht des Anla- genbetreibers WAK oder des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Katastrophen- schutzbehörde an die Stadt Karlsruhe ausgelöst hat. Zu 3. Hält die Stadtverwaltung es für sinnvoll, über meldepflichtige Ereignisse auf dem Gelände der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe in der StadtZeitung zu berichten? Soweit ein sicherheitsrelevantes meldepflichtiges Ereignis eintritt, hält es die Stadtverwal- tung für erforderlich, die Karlsruher Bevölkerung hierüber zeitnah - auch in der StadtZei- tung - zu informieren. Zu 4. Wurde von Seiten der Stadtverwaltung die amtliche Bekanntmachung vom 23.04.2010 über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe: Schritt 4 „Deregulierung nach Verglasungsende“ eingesehen und sieht die Stadtverwaltung die Mög- lichkeit, zukünftig bei den noch ausstehenden Rückbauschritten auch eine Auslage im Rathaus Karlsruhe zu ermöglichen? Die Unterlagen der amtlichen Bekanntmachung vom 23.04.10 über die Erteilung einer Genehmigung zur „Deregulierung nach Verglasungsende“ wurden seitens der Stadt Karls- ruhe nicht eingesehen. Die Stadtverwaltung wird beim Land anregen, die Genehmigungsunterlagen zu noch aus- stehenden Rückbauschritten auch im Regierungspräsidium Karlsruhe zur Einsichtnahme auszulegen. Zu 5. Besteht die Möglichkeit, den jüngst bekannt gemachten „Schritt 4: Deregulie- rung nach Verglasungsende“ im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vor- zustellen? Die Stadtverwaltung wird die WAK bitten, die mit Schritt 4 „Deregulierung nach Vergla- sungsende“ genehmigten Maßnahmen in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorzustellen.