Antrag GRÜNE: Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"
| Vorlage: | 25300 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.07.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 08.06.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 13. Plenarsitzung Gemeinderat 27.07.2010 451 18 öffentlich Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 1. Die Stadt Karlsruhe unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und erklärt ihre Bereitschaft, dem Bündnis für Biologische Vielfalt beizutreten. 2. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche aktuell noch nicht durchgeführten, aber wünschenswerten Maßnahmen in ein städtisches Programm zur Erhöhung der biologischen Vielfalt Eingang finden könnten und welche Kosten damit verbunden wären. Als Grundlage dient u. a. die städtische Biotopverbundkonzeption. 3. Über die Umsetzung von Maßnahmen wird schrittweise, abhängig von den jeweils aktuellen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, entschieden. Im Rahmen der naturschutzrechtlich vorgeschobenen Eingriffsregelung wird dabei auch eine finanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft angestrebt. Das Jahr 2010 ist das internationale Jahr der biologischen Vielfalt. Das in Deutschland wie auch international verfolgte Ziel, den Rückgang an Tier- und Pflanzenarten bis 2010 entscheidend zu verlangsamen, wurde leider nicht erreicht. Bis heute sind in Deutschland 70 % der Lebensräume bedroht. Städten und Gemeinden kommt beim Schutz von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen eine wichtige Bedeutung zu, da die kommunale Ebene den Menschen sehr nahe steht. Auch besteht über die kommunale Planungshoheit ein großer Handlungsspielraum für den Umgang mit Natur und Landschaft und damit für die biologische Vielfalt. Kommunale Aktivitäten führen außerdem zu konkreten vorzeigbaren Ergebnissen, die die Bevölkerung ansprechen und motivieren. Vor diesem Hintergrund haben Anfang des Jahres Vertreter und Vertreterinnen von mehr als 30 Kommunen, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Bundesamts für Naturschutz und der Deutschen Umwelthilfe im Rahmen eines Dialogforums "Biologische Vielfalt in Kommunen" in Bonn diskutiert, wie die Städte und Gemeinden ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt verbessern können. Als Ergebnis entstand eine Deklaration, mit der die Kommunen ihren Willen bekunden, sich für die biologische Vielfalt in Deutschland einzusetzen und ein Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ kommunales Bündnis für biologische Vielfalt zu gründen. Ziel des Bündnisses soll unter anderem sein, beim Bund und bei den Ländern die notwendige finanzielle, fachliche und auch rechtlich-programmatische Unterstützung einzufordern. Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 20. Mai 2010 haben bereits 136 Kommunen die Erklärung unterzeichnet, darunter auch Stuttgart, Heidelberg und Freiburg, Bretten und Bruchsal sowie zwanzig weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. In Karlsruhe werden bereits viele wichtige Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt umgesetzt. Dennoch ist es sinnvoll, dass auch Karlsruhe die Deklaration unterzeichnet und sich der Förderung der biologischen Vielfalt als wichtiges Ziel verpflichtet. Die Deklaration erhält dadurch eine weitere gewichtige Stimme in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Bund und Land. Im Gegenzug kann Karlsruhe profitieren, indem Erfahrungen und Strategien zum Thema biologische Vielfalt mit anderen Gemeinden ausgetauscht und gemeinsame Wege in der Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet werden. Wünschenswert wäre darüber hinaus, dass Karlsruhe ein Programm zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt auflegt, wie dies beispielsweise 2009 die Stadt Hannover getan hat. Dieses Programm enthält zahlreiche sinnvolle und nachahmenswerte Einzelmaßnahmen und wurde bei der diesjährigen Jahresmitgliederversammlung des BÜGA e. V. in Karlsruhe öffentlich präsentiert. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2010 Anlagen: – Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ – Liste der unterzeichnenden Kommunen
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Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 1 Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme, bildet die existenzielle Grundlage für menschliches Leben und für die Möglichkeiten wirtschaftli- cher, sozialer und kultureller Entfaltung. Die biologische Vielfalt ist bedroht. Weltweit werden fast zwei Drittel aller Ökosysteme und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten als gefährdet einge- stuft. Dazu kommt ein großer Verlust an genetischer Vielfalt mit unab- sehbaren Auswirkungen auf künftige Generationen (z. B. Ernährung und Gesundheit). Auch in Deutschland sind über 70 Prozent der Lebensräu- me bedroht. Die internationalen und nationalen Bemühungen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu verlangsamen bzw. zu stoppen, waren bisher nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biologi- schen Vielfalt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Ak- teure zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entschei- dung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können. Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 2 Kommunen für biologische Vielfalt Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Städte und Gemeinden eine aktuelle Herausforderung und hat für die unterzeich- nenden Kommunen eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Anlässlich des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt nehmen die unterzeichnenden Kommunen diese Herausforderung an und sehen die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. As- pekte der biologischen Vielfalt werden als eine Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeentwicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen. Die Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene können die Städte und Gemeinden gerade angesichts ihrer finanziellen Situation nur mit Unterstützung der Bundes- und Landesebene erreichen und setzen deshalb auf ein kooperatives Vorgehen. Die unterzeichnen- den Kommunen wirken darauf hin, dass finanzielle Rahmenbedingun- gen und fachliche Grundlagen (z. B. Indikatorensets) geschaffen werden, um biologische Vielfalt gezielt erhalten zu können. Die Kommunen setzen sich dafür ein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der biologischen Viel- falt in folgenden Bereichen zu ergreifen und erwarten ein entsprechen- des Handeln von Bund und Ländern: Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 3 I. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte, die kompakte Bauweisen, d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integrieren, Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums; Bo- den- und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement. Reaktivierung von Brachflächen unter Berück- sichtigung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung zur Begrenzung des Siedlungswachstums auf „der grünen Wiese“, Erhalt von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung be- stehender Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Na- turerlebnisräumen innerhalb des Siedlungsraumes auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel, Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen u. a. mit weitgehendem Verzicht auf Pestizide und Düngung und Reduktion der Schnittfre- quenz (Ökologisches Grünflächenmanagement), Ausschließliche Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen im Sied- lungsbereich, Verbindung von Hochwasserschutz, Naturschutz und Erholungsfunk- tion, z.B. durch Maßnahmen der Wasserrückhaltung (Retentionsflä- chenausweisung). II. Arten- und Biotopschutz Mitarbeit beim Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzge- bietsnetzen, Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der geneti- schen Vielfalt der Arten in einem kommunalen Artenschutzprogramm, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 4 Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge, Verbesserung bestehender Gewässermorphologie, z.B. durch Rena- turierung von Fließgewässern und Wiederherstellung der Durchgän- gigkeit. III. Nachhaltige Nutzung Förderung umweltverträglicher Formen der Land- und besonders der kommunalen Forstwirtschaft (naturnahe Waldbewirtschaftung von Kommunalwald), Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsen- der Rohstoffe (z.B. Energieholz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen, Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen, Entwicklung intelligenter ÖPNV-Konzepte und damit Vermeidung der Ausweitung von Verkehrsflächen, die die Zerschneidung siedlungsin- terner und siedlungsnaher Naturräume zur Folge hat. IV. Bewusstseinsbildung und Kooperation Beiträge zur Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwi- schen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und Kulturland- schaftspflege auch im ländlichen Raum, Förderung naturnaher Tourismuskonzepte, Unterstützung von kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen bzw. Betei- ligung der Bürgerschaft an Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 5 Verstärkung der Bildungsarbeit und des Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort, z.B. durch Waldkindergärten, Schulgär- ten und Naturlehrpfade in städtischen Grünanlagen, Verstärkte Ausrichtung der Kommunen auf die interkommunale Zu- sammenarbeit zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt in der Region, Überregionale und europäische Zusammenarbeit von Partnerregio- nen, mit der Zielsetzung der Stärkung der biologischen Vielfalt. Bündnis für biologische Vielfalt Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden beabsichtigen, sich in ei- nem „Bündnis für biologische Vielfalt“ zusammenzuschließen. Gemein- sam werden Wege gesucht, die biologische Vielfalt zu erhalten. In die- sem Bündnis können Erfahrungen und Strategien zum Thema biologi- sche Vielfalt ausgetauscht und gemeinsame Wege in der Öffentlichkeits- arbeit gefunden und begangen werden. Das „Bündnis für biologische Vielfalt“ wird den unterzeichnenden Städten und Gemeinden die Chance eröffnen, durch Erfahrungsaus- tausch und Kooperation entscheidende Schritte in Richtung der Er- haltung der biologischen Vielfalt zu gehen. Unterzeichnet durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter der Kommune Name der Kommune:_________________________________________ Funktion der Unterzeichnenden/des Unterzeichners:________________ __________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift
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Unterzeichner der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Folgende Kommunen haben zum Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 die Deklaration unterzeichnet: Seite 1 von 3 Stadt Aachen (Nordrhein-Westfalen) Stadt Achern (Baden-Württemberg) Gemeinde Aidlingen (Baden-Württemberg) Gemeinde Ammersbek (Schleswig-Holstein) Stadt Ansbach (Bayern) Stadt Apolda (Thüringen) Stadt Augsburg (Bayern) Gemeinde Bad Feilnbach (Bayern) Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Bayern) Stadt Bad Säckingen (Baden-Württemberg) Stadt Bamberg (Bayern) Gemeinde Bempflingen (Baden-Württemberg) Stadt Bochum (Nordrhein-Westfalen) Bundestadt Bonn (Nordrhein-Westfalen) Seestadt Bremerhaven (Bremen) Gemeinde Brensbach (Hessen) Stadt Bretten (Baden-Württemberg) Stadt Bruchsal (Baden-Württemberg) Gemeinde Buckenhof (Bayern) Gemeinde Burbach (Nordrhein-Westfalen) Stadt Burgstädt (Sachsen) Markt Burkardroth (Bayern) Stadt Calau (Brandenburg) Stadt Chemnitz (Sachsen) Gemeinde Cölbe (Hessen) Ortsgemeinde Damscheid (Nordrhein-Westfalen) Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hessen) Stadt Diepholz (Niedersachsen) Stadt Dormagen (Nordrhein-Westfalen) Stadt Dortmund (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Dörverden (Niedersachsen) Stadt Duisburg (Nordrhein-Westfalen) Stadt Eckernförde (Schleswig-Holstein) Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl (Baden- Württemberg) Stadt Engen im Hegau (Baden-Württemberg) Landeshauptstadt Erfurt (Thüringen) Stadt Erlangen (Bayern) Stadt Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) Gemeinde Feldatal (Hessen) Stadt Fellbach (Baden-Württemberg) Gemeinde Fischbachtal (Hessen) Stadt Frankfurt am Main (Hessen) Stadt Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) Landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern) Stadt Fürth (Bayern) Stadt Geesthacht (Schleswig-Holstein) Gemeinde Geldersheim (Bayern) Stadt Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) Stadt Germering (Bayern) Gemeinde Gochsheim (Bayern) Gemeinde Goldenstedt (Niedersachsen) Stadt Gotha (Thüringen) Barlachstadt Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) Stadt Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) Stadt Hameln (Niedersachsen) Stadt Hammelburg (Bayern) Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) Stadt Heidenheim (Baden-Württemberg) Stadt Herford (Nordrhein-Westfalen) Markt Höchberg (Bayern) Stadt Jena (Thüringen) Stadt Kehl (Baden-Württemberg) Stadt Kemnath (Bayern) Landeshauptstadt Kiel (Schleswig-Holstein) Stadt Kirchhain (Hessen) Unterzeichner der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Folgende Kommunen haben zum Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 die Deklaration unterzeichnet: Seite 2 von 3 Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald (Baden- Württemberg) Stadt Krefeld (Nordrhein-Westfalen) Ortsgemeinde Landert (Nordrhein-Westfalen) Stadt Landshut (Bayern) Stadt Leer (Ostfriesland) (Niedersachsen) Stadt Leipzig (Sachsen) Gemeinde Lotte (Nordrhein-Westfalen) Stadt Lübbenau/Spreewald (Brandenburg) Landeshauptstadt Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Landeshauptstadt Mainz (Rheinland-Pfalz) Gemeinde Malente (Schleswig-Holstein) Stadt Marburg (Hessen) Stadt Merseburg (Sachsen-Anhalt) Stadt Mindelheim (Bayern) Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde (Nordrhein- Westfalen) Gemeinde Nattheim (Baden-Württemberg) Gemeinde Nettersheim (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Neubiberg (Bayern) Gemeinde Neuried (Baden-Württemberg) Ortsgemeinde Niederburg (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Nordrach (Baden-Württemberg) Flecken Nörten-Hardenberg (Niedersachsen) Stadt Nürnberg (Bayern) Stadt Nürtingen (Baden-Württemberg) Stadt Oberwesel (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Olching (Bayern) Stadt Oldenburg (Niedersachsen) Stadt Oppenheim (Rheinland-Pfalz) Stadt Osnabrück (Niedersachsen) Gemeinde Pfinztal (Baden-Württemberg) Stadt Preetz (Schleswig-Holstein) Stadt Prenzlau (Brandenburg) Stadt Ratekau (Schleswig-Holstein) Stadt Regen (Bayern) Stadt Regensburg (Bayern) Stadt Rheinstetten (Baden-Württemberg) Stadt Riedstadt (Hessen) Gemeinde Rohr (Bayern) Landeshauptstadt Saarbrücken (Saarland) Gemeinde Sauerlach (Bayern) Große Kreisstadt Schramberg (Baden-Württemberg) Gemeinde Schwabstedt (Schleswig-Holstein) Gemeinde Schwebheim (Bayern) Gemeinde Sennfeld (Bayern) Stadt Singen (Hohentwiel) (Baden-Württemberg) Stadt Sonthofen (Bayern) Gemeinde Spiekeroog (Niedersachsen) Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel (Nordrhein-Westfalen) Stadt St. Goar (Nordrhein-Westfalen) Gemeinde Stegaurach (Bayern) Gemeinde Straufhain (Thüringen) Landeshauptstadt Stuttgart (Baden-Württemberg) Stadt Suhl (Thüringen) Gemeinde Todenbüttel (Schleswig-Holstein) Ortsgemeinde Urbar (Nordrhein-Westfalen) Stadt Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) Gemeinde Wartmannsroth (Bayern) Stadt Weilburg an der Lahn (Hessen) Gemeinde Weiskirchen (Saarland) Gemeinde Weissach im Tal (Baden-Württemberg) Stadt Werder (Havel) (Brandenburg) Stadt Wernigerode (Sachsen-Anhalt) Gemeinde Wettenberg (Hessen) Ortsgemeinde Wiebelsheim (Nordrhein-Westfalen) Unterzeichner der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Folgende Kommunen haben zum Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 die Deklaration unterzeichnet: Seite 3 von 3 Stadt Wilhelmshaven (Niedersachsen) Stadt Witten (Nordrhein-Westfalen) Stadt Wörth am Rhein (Rheinland-Pfalz) Stadt Würzburg (Bayern) Stadt Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 08.06.2010 eingegangen: 08.06.2010 Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 451 18 öffentlich Dezernat 5 Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen - Kurzfassung - In Karlsruhe sind einige zentrale Punkte der Deklaration (Begrenzung der Flächenauswei- sung, Vermeidung der Ausweitung von Verkehrswegen) noch offen. Damit können derzeit die Voraussetzungen zur Erfüllung der Deklaration nicht geschaffen werden, deshalb empfiehlt die Verwaltung von einem Beitritt bis zu den entsprechenden grundlegenden Entscheidungen abzusehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt Karlsruhe unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und erklärt ihre Bereitschaft, dem Bündnis für Biologische Vielfalt beizutreten. Die Stadt hat sich in den letzten Jahren intensiv für die biologische Vielfalt einge- setzt. Auch zum Vergleich mit anderen Gemeinden ist beabsichtigt am Wettbewerb der Deutschen Umwelthilfe „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ teilzunehmen. Die meisten der in der Deklaration angesprochenen Maßnahmen werden von der Stadt Karlsruhe bereits umgesetzt. Andererseits gibt es zentrale Themen, die erst in naher Zukunft politisch beschlossen werden. Insbesondere mit der Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums und der Vermei- dung der Ausweitung von Verkehrsflächen wird sich der Gemeinderat im Rahmen der Fortschreibung des Flächenmanagementkonzeptes und der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie sonstigen Einzelentscheidungen ausführlich befassen. Deshalb wäre die Unterzeichnung der Deklaration zum jetzigen Zeitpunkt ein sehr weitgehender Vorgriff auf zukünftig zu beschließende Ziele. Es wird daher empfoh- len, die Unterzeichnung der Deklaration erst zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem über zentrale Inhalte der Deklaration entsprechende Beschlüsse gefasst sind, anzu- streben. 2. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche aktuell noch nicht durchgeführten, aber wünschenswerten Maßnahmen in ein städtisches Programm zur Erhö- hung der biologischen Vielfalt Eingang finden könnten und welche Kosten damit verbunden wären. Als Grundlage dient u. a. die städtische Biotopver- bundkonzeption. Die Stadt Karlsruhe wird unabhängig von der Unterzeichung dieser Deklaration auch weiterhin im Sinne der biologischen Vielfalt aktiv sein. Die fertig gestellte Biotopverbundkonzeption dient dazu, Eingriffe besser beurteilen zu können als zuvor. Es ist vorgesehen, diese Biotopverbundkonzeption dahinge- hend auszuwerten, schon im Vorfeld von Eingriffen mögliche Maßnahmen zu erken- nen, die der biologischen Vielfalt dienen können. 3. Über die Umsetzung von Maßnahmen wird schrittweise, abhängig von den jeweils aktuellen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, entschieden. Im Rahmen der naturschutzrechtlich vorgeschobenen Eingriffsregelung wird dabei auch eine finanzielle Beteiligung der Privatwirtschaft angestrebt. Die Umsetzung von Maßnahmen kann erst im konkreten Einzelfall geplant werden.