Schaffung zweier Personalstellen (2,0 VKW) für die Durchführung waffenrechtlicher Kontrollen durch Bürgerservice und Sicherheit
| Vorlage: | 25297 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.07.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 448 15 öffentlich Dez. 2 Schaffung zweier Personalstellen (2,0 VKW) für die Durchführung waffenrechtlicher Kontrollen durch Bürgerservice und Sicherheit Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Personalausschuss 15.06.2010 II / 4 Zustimmung Gemeinderat - Offenlage - 22./23.06.2010 6 beanstandet/angehalten Gemeinderat 27.07.2010 15 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat erklärt sich mit der Schaffung von 2,0 VKW Sachbearbeiter/-in mittlerer Dienst (Besoldungsgruppe A 8 bzw. Entgeltgruppe E 08) bei Bürgerservice und Sicherheit für die Durchführung waffenrechtlicher Kontrollen einverstanden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) geschätzte Gebühreneinnahmen jährlich ca. 130.000 € Sammelnachweis Personalkosten ca. 125.000 Euro Perso- nalkosten Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Die Stellenschaffung für die bisher nicht vorhandenen Stellen führt voraussichtlich zu einer Überschreitung des Personalkostenansatzes. Den Ausgaben im Personalhaushalt stehen aber Gebühreneinnahmen an anderer Stelle gegenüber. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse von Winnenden hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 17. Juli 2009 das Waffenrecht geändert. Als Kernpunkt sieht das Waffenrecht nun die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen bei deren Besit- zern vor. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorschriften muss Bürgerservice und Sicherheit zu- nächst in einer erstmaligen Aktion alle Waffenbesitzer im Stadtgebiet Karlsruhe (aktuell ca. 3.500 Waffenbesitzer) aufsuchen und die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kon- trollieren. Ferner sieht das Gesetz vor, dass diese Kontrolle künftig regelmäßig alle 3 Jahre stattfinden muss. Für die Durchführung dieser Aufgaben beantragt Bürgerservice und Sicherheit die Schaffung von 2,0 Planstellen für Sachbearbeiter/-innen im mittleren Dienst. Die Einrichtung dieser Stellen wird seitens des POA aus organisatorischer Sicht befürwortet. Die Kontrollen der Aufbewahrung der Waffen sind gebührenpflichtig. Bürgerservice und Si- cherheit rechnet nach aktuellem Stand mit einem Gebührenaufkommen von durchschnittlich ca. 100 bis 150 Euro pro Kontrolle. Das jährliche Gebührenaufkommen wird mit ca. 130.000 Euro angenommen. Die einzurichtenden Stellen werden sich voraussichtlich durch diese Gebühreneinnahmen vollständig finanzieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die o.g. Stellenschaffung zum 01.07.2010 Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2010
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