Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Unternehmensgsellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) mit einem Stammkapital von 500 €

Vorlage: 25295
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.02.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.07.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beteiligung AVG
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 447 14 öffentlich Dez. 4 Beteiligung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) an der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) mit einem Stammkapitalanteil von 500 € Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.07.2010 14 Gemeinderat 27.07.2010 14 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG) und im Hauptausschuss die Beteiligung der AVG an der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) mit einem Stammkapitalanteil von 500 €. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, die zur Umsetzung seiner Be- schlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesell- schaften und ihrer Organe herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit AVG u. a. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Dezember 2010 wird die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) den Stadt- bahnbetrieb auf der neuen Stadtbahnstrecke Wörth-Germersheim aufnehmen und damit auch im Überlappungsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) Leistungen erbringen. Um Einnahmeanteile aus dem VRN-Tarif zugeschieden zu bekommen, ist es nach Aussage der AVG erforderlich, dass sich die AVG an der URN GmbH als Mitgesell- schafter beteiligt. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) gliedert sich in zwei Teile. Den öffentlich- rechtlichen Teil, in dem Bundesländer, Landkreise und kreisfreie Städte vertreten und im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN AöR) organisiert sind und den Unternehmensteil, in dem Verkehrsunternehmen in der Unternehmensge- sellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) vertreten sind. Der öffentlich-rechtliche Teil, der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN AöR) ist für die hoheitlichen Aufgaben im Nahverkehr zuständig. So legt er beispielsweise Qualitätsstandards für die Verkehrssicherheit oder verkehrspolitische Leitlinien fest. Zur Erfüllung dieser Funktion hat der ZRN die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) gegründet und dieser die Durchführung operati- ver Aufgaben übertragen. Dem Unternehmensteil, der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (URN GmbH) haben die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunter- nehmen ihre Interessenwahrnehmung in Verbundfragen übertragen. VRN GmbH und URN GmbH arbeiten eng zusammen. Die Rechte und Pflichten der beiden Unternehmen sowie die Inhalte und die Form der Zusammenarbeit regelt ein zwischen beiden Unternehmen geschlossener Kooperations- und Dienstleistungs- vertrag. Gesellschaftszweck der „Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH)“ ist die Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Perso- nennahverkehrs im Verbundgebiet im Interesse der Verkehrsunternehmen, die Nah- verkehrsleistungen erbringen. Sie wirkt auf eine Koordination der Verkehrsleistungen der Verbundunternehmen hin und arbeitet in Fragen des Verbundverkehrs mit dem Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) sowie den Aufgabenträgern, die Mitglieder des ZRN sind oder aus Mitgliedern des ZRN bestehen (Aufgabenträ- ger), und mit der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) zusammen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mannheim. Das Stammkapital in Höhe von zurzeit Euro 78.000 wird von folgenden Gesellschaftern übernommen: BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH 7.500 € BRN Stadtbus GmbH 500 € DB Regio AG 17.000 € Neckar-Odenwald Verkehrsverbund 2.000 € Rhein-Neckar-Verkehr (insgesamt) 31.500 € RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH 1.500 € Stadt Eberbach – Stadtwerke Eberbach 500 € Stadtwerke Bad Dürkheim 500 € Stadtwerke Viernheim GmbH 500 € SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-AG 1.500 € Stadt Worms Verkehrs-GmbH 1.000 € UVW Unternehmensverbund Westpfalz GmbH 8.500 € V-Bus GmbH 500 € Verkehrsgesellschaft Gersprenztal mbH 500 € Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH 2.500 € Verkehr & Tourismus Lampertheim GmbH & Co. KG 500 € Weinheimer Busunternehmen GmbH 500 € Verkehrsgesellschaft Werner GmbH & Co. KG 1.000 € Der Umfang der Stammkapitalbeteiligung weiterer Gesellschafter orientiert sich am zu erwartenden Anteil des neuen Gesellschafters im Rahmen der Einnahmenauftei- lungsregelung, wobei je zu erwartenden angefangenen 1.500.000 € Einnahmeanteil auf Basis der geltenden Einnahmenaufteilungsregelung eine Stammeinlage von 500 € zu leisten ist. Da der Einnahmenanteil der AVG voraussichtlich unter 1.500.000 € liegen wird, ist von der AVG eine Stammeinlage in Höhe von 500 € zu erbringen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, die Versammlung der Verbundunternehmen, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Der Gesellschaftsaufwand der URN GmbH, soweit dieser nicht durch eigene Erträge der Gesellschaft oder Zuwendungen Dritter gedeckt wird, ist von den Gesellschaf- tern im Verhältnis ihrer Einnahmenanteile an den URN-Gesamteinnahmen zu über- nehmen. Der Gesellschaftsvertrag der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (URN GmbH) ist als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 die Angelegenheit vorberaten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, diese Beteiligung - vor- behaltlich der erforderlichen Zustimmung der städtischen Gremien und des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe - zu genehmigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbH (AVG) und im Hauptausschuss die Beteiligung der AVG an der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH) mit einem Stammkapitalanteil von 500 €. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, die zur Umsetzung seiner Be- schlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesell- schaften und ihrer Organe herbeizuführen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2010