"Soziale-Stadt"-Programm "Oststadt-West": Aufhebung der Sanierungssatzung
| Vorlage: | 25283 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.07.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West, Oststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 13. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.07.2010 438 5 öffentlich Dez. 6 „Soziale-Stadt“-Programm "Oststadt West": Aufhebung der Sanierungssatzung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.11.2000 5 Zustimmung Gemeinderat 27.07.2010 5 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt das Ende der Sanierung Oststadt-West mit der als Anlage bei- gefügten Sanierungsaufhebungssatzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 14.11.2000 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „SSP Oststadt-West“ im Rah- men des „Soziale-Stadt“-Programms beschlossen. In einem 2-jährigen umfangreichen Betei- ligungsprozess der (gemeinsam mit dem benachbarten Sanierungsgebiet „Landessanie- rungsprogramm Oststadt-Nordost“) von einer externen Moderation geleitet wurde, haben Bürgerinnen und Bürger sich vorwiegend mit den Themen Wegenetz, Parkraummanage- ment und Straßenumgestaltung befasst. Im Verlauf der Sanierung wurde der öffentliche Raum aufgewertet. Vor allem mit dem Um- bau der Gottesauer Straße, der Straßen um den Gottesauer Platz, der verlängerten Wald- hornstraße wie auch der Spielplätze Alter Friedhof und Frühlingsstraße und nicht zuletzt auch mit den Abbruchmaßnahmen für die künftige Aufwertung des Gottesauer Platzes; im privaten Bereich wurden Zuschüsse für umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ge- währt. Eine Dokumentation über beide Sanierungsmaßnahmen in der Oststadt liegt auf. Wichtige Maßnahmen, die während der Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ (01.01.2001 - 31.03.2011) durchgeführt und gefördert wurden: Straßen, Wege, Plätze 1.520.000 € Spielplätze Alter Friedhof und Frühlingsstraße Umbau Schillerschule Schulhof Umbau verlängerte Waldhornstraße Vorb. Abbruchmaßnahmen für den Gottesauer Platz Umbau Straßen um Gottesauer Platz Umbau Bushaltestelle Wolfartsweierer Straße Umbau Gottesauer Straße (1. BA bis lfd. 3. BA) Modernisierung Private, KEB 1.140.000 € Maßnahmen insgesamt (incl. Vorbereitung, Bürgerbeteiligung etc.) 2.920.000 € Ergänzende Maßnahmen im Rahmen des Programms „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ 63 Mikroprojekte bei 100%iger Deckung durch Fördermittel 630.000 € Die Sanierungsmaßnahme Oststadt-West ist abgeschlossen; das Gebiet ist daher mit der als Anlage beigefügten Satzung aus der Sanierung zu entlassen. Nach Erstellung der Abschlussrechnung können Restmittel i. H. v. ca. 900.000 Euro zuzüg- lich 960.000 Euro nicht benötigter Mittel aus dem Sanierungsgebiet SSP Innenstadt-West für eine Anfinanzierung eines neuen SSP-Gebietes „Rintheimer Feld“ eingesetzt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsge- bietes „Oststadt-West“ mit der als Anlage beigefügten Sanierungsaufhebungssatzung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. Juli 2010
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Extrahierter Text
Satzung zur förmlichen Aufhebung des Sanierungsgebietes „SSP Oststadt-West“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3316) und § 4 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.02.2006 (GBl. Seite 20) mit Wirkung vom 18.02.2006 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung Die Satzung vom 14.11.2000 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Oststadt West“ wird aufgehoben. § 2 Bisherige Gebietsgrenzen Die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes ergeben sich aus der beigefügten Skizze. Diese ist Bestandteil dieser Satzung. § 3 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, ....... Heinz Fenrich Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Bernhardusplatz Durlacher Allee *RWWHVDXHU6WUDH .ULHJVVWUDH 5XGROIVWUDH *HRUJ)ULHGULFK6WUDH :ROIDUWVZHLHUHU6WUDH (VVHQZHLQVWUDH *HUZLJVWUDH Durlacher Allee 5LQWKHLPHU6WUDH 9HLOFKHQVWUDH 6HXEHUWVWUDH ROGWVWUDH .DSHOOHQVWUDH Humb 0255075100 m Sanierungsgebiet Abgrenzung SSP Oststadt-West S:\p6115\Sanierung\Sanierung Oststadt\CAD\060718_Grundplan_PZ