Antrag GLG: Erwerb eines Geländestreifens für die Entwässerung des Neubaugebiets in den Jungen Hälden zur Weingartener Straße

Vorlage: 25249
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.07.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 14.07.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Vorlage Nr. 83 Erwerb Geländestreifen Weingartner Straße
    Extrahierter Text

    ANTRAG GLG-Fraktion vom 14.04.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 14.07.2010 83 1 öffentlich Erwerb eines Geländestreifens für die Entwässerung des Neubaugebiets in den Jungen Hälden zur Weingartener Straße Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Junge Hälden" Karlsruhe- Grötzingen sieht bei den unteren Häusern eine Aufschüttung des Geländes von über einer Geschosshöhe vor: Der Grund ist, dass zur Ziegeleistraße hin entwässert werden soll. Obwohl der Leiter des Stadtplanungsamtes in der Ortschaftsratssitzung am 24. Februar 2010 das Gegen- teil behauptete, liegt von den Eigentümern eines Hausgrundstücks in der Weingartener Straße eine Erklärung vor, dass sie bereit sind, über die Abtretung des Geländestrei- fens, auf dem sich früher ein Weg befand, an die Stadt zu verhandeln, um dort die Ver- legung der Abwasserrohre zur Weingartener Straße hin zu ermöglichen, wenn dadurch die o. g. Häuser nicht so hoch aufragen. Die Vorteile einer solchen Lösung sind: • Die aufwendige, für die Nachbarn und als Baugrund problematische Aufschüt- tung wird überflüssig. • Auf dem Geländestreifen kann ein Fußweg angelegt werden, der das Gelände ohne Umweg und behindertengerecht erschließt. • Der Erschließungsstich braucht nicht bis ans Ende des Grundstücks gelegt zu werden und die Häuser können so angeordnet werden, dass sie die vom Hang kommende kühle Abendluft an heißen Sommertagen weniger behindern. • Da unten keine Böschung entsteht, besteht auch keine Gefahr, dass diese bei einem Starkregen auf die unterhalb gelegenen Grundstücke an der Weingarte- ner Straße gespült wird. Etliche junge Familien sind an einem Bauplatz interessiert und möchten die derzeit sehr günstigen Finanzierungsbedingungen nutzen. Deshalb beantragen wir: Die Stadt Karlsruhe nimmt, falls dies inzwischen noch nicht geschehen ist, mit den betreffenden Grundstückseigentümern unverzüglich Verhandlungen auf mit dem Ziel, den für die Abwasserrohre und einen Fußweg erforderlichen Gelände- streifen durch Kauf oder Geländetausch zu erwerben, und berichtet dem Ort- schaftsrat darüber. Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Stadtplanungsamt teilt mit: Die Grundstückeigentümerin lehnt derzeit einen Verkauf eines Geländestreifens ab und ist nur bereit, einen Pachtvertrag über die benötigte Fläche abzuschließen. Da jedoch eine öffentliche Kanalisation auf privatem Grundstück vom TBA als kritisch angesehen wird und diese Variante der Entwässerung nur suboptimal ist, erübrigt es sich, Grund- erwerbsverhandlungen aufzunehmen. Grund für das Ansteigen der geplanten Erschließungsstraße von der Ziegeleistraße aus ist nicht allein die Führung der Entwässerungskanäle. Wesentlich dafür verantwortlich ist die erforderliche möglichst schadlose Ableitung von Straßenoberflächenwasser bei Starkniederschlägen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Starkniederschlägen die Leistungsfähigkeit der Straßenentwässerung überschritten wird und Regenwasser auf der Straßenoberfläche abfließen muss. Um dies möglichst schadlos zu gewährleisten, ist eine Aufschüttung der geplanten Erschließungsstraße über das Niveau der Ziegelei- straße erforderlich. Wird der Gedanke der Führung des Regen- und Schmutzwasserkanals über das Grundstück Weingartener Straße 18 weiterverfolgt, muss dort eine Trasse von ca. 3,5 m Breite zur Aufnahme der Kanäle und zur Ableitung des Oberflächenwassers bei Starkniederschlägen zur Verfügung stehen. Dieser Weg benötigt ein einigermaßen kon- stantes Gefälle von der geplanten Erschließungsstraße zur Weingartener Straße hin. Er ist seitlich mit Borden einzufassen, um einer Überflutung der Gebäude Weingartener Straße 18 und 20 soweit als möglich vorzubeugen. Weiterhin sind voraussichtlich Stütz- mauern und Böschungen seitlich des Weges anzulegen, die von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu akzeptieren wären. Eine Aufschüttung der geplanten Erschließungsstraße ist dennoch erforderlich. Die Er- schließungsstraße muss befahrbar an die Ziegeleistraße angeschlossen werden. Es kann daher nur eine Reduzierung der Aufschüttung der Erschließungsstraße von bis zu ca. 1 m erreicht werden. Im Bereich des Anschlusses an die Ziegeleistraße ist selbst- verständlich keine Reduzierung der Aufschüttung möglich.