Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH
| Vorlage: | 25235 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.07.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 7. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.07.2010 66 2 öffentlich Dez. 4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.07.2010 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und genehmigt die in den er- gänzenden Erläuterungen genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Entwick- lungsgesellschaft Cité mbH. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die stadteigene VOLKSWOHNUNG GmbH ist mit einem Stammkapitalanteil von rd. 38,8 % (2 Mio. €) an der Entwicklungsgesellschaft Cité beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH soll in den §§ 9 Abs. 1 und 2 bezüglich der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wie folgt verändert werden (Ände- rungen / Ergänzungen sind fett und kursiv markiert): § 9 (1) Die Gesellschaft erhält einen Aufsichtsrat, der aus mindestens 10 und höchstens 11 Mitgliedern besteht. Die Amtszeit der Aufsichtsräte endet 3 Monate nach Ablauf der Amtszeit des Gemeinderats des Gesellschafters nach § 3 Abs. 2 Nr. 1. § 9 (2) Der/Die Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden und im Verhinderungsfalle der von ihm/ihr beauftragte zweite Beigeordnete ist geborenes Mitglied des Aufsichtsrats. Der zweite Beigeordnete und der Kämmerer der Stadt Baden-Baden nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats mit beratender Stimme teil. Von den weiteren 10 Aufsichtsratsmitgliedern entsendet die Stadt Baden-Baden vier Mitglieder des Gemeinderats, die Volkswohnung GmbH Karlsruhe aus ihrem Aufsichtsrat vier Mitglieder und die Baugenossenschaft Familienheim Baden-Baden eG ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH kann aus ihrem Auf- sichtsrat den Aufsichtsratsvorsitzenden oder ein Aufsichtsratsmitglied als Mitglied entsenden. Die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Cité hat bereits am 25.06.2010 - vorbehaltlich der Zustimmung der VOLKSWOHNUNG GmbH - die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Für die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der VOLKSWOHNUNG GmbH wiede- rum bedarf es gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 11 der städtischen Hauptsatzung einer Beschluss- fassung des Hauptausschusses. Eine Vorlage nach § 108 Gemeindeordnung beim Regierungspräsidiums Karlsruhe ist nicht erforderlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und genehmigt die vorgenann- ten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft Cité mbH. Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juli 2010