Bebauungsplan “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ in Karlsruhe-Rüppurr hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 25152 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 8. Sitzung des Planungsaus- schusses Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 09.06.2010 38/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ in Karlsruhe-Rüppurr hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.06.2010 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ in Karlsruhe-Rüppurr aufzustel- len. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerver- sammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 6 I. Auf Antrag des Gemeinderates sollen die Baufluchten aus den Baufluchtenplänen Nr. 102 , Ortsplan Rüppurr vom 28.06.1911 und Nr. 186, Herrenalber Str., Rastatter Str., Diakonissenstr., Krokusweg, Am Rüppurrer Schloß vom 30.09.1929 aufgeho- ben werden. Anlass für den Aufstellungsbeschluss waren Überlegungen, ein Ge- meindehaus mit Pfarrwohnung auf dem Kirchengrundstück zu errichten. Ziel ist es, die St. Nikolaus-Kirche als besonderes Gebäude auf dem Grundstück frei zu stellen. Die Kirche steht unter Denkmalschutz, genießt aber keinen Umgebungs- schutz eines Kulturdenkmales von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund sind für die Alleinstellung des Kirchengebäudes planungsrechtliche Festsetzungen erfor- derlich. Die vorhandene Fuß- und Radwegeverbindung soll in diesem Zuge öffentlich recht- lich gesichert werden. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungs- amtes/Vermessung, Liegenschaften, Wohnen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 6 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich “Rastat- ter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ in Karlsruhe-Rüppurr einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ in Karlsruhe- Rüppurr aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 21.05.2010 ersichtlich. B. Auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Planungsausschus- ses am 09.06.2010 (Vervielfältigung der Vorlage Nr. /PlanA - Abschnitt I, II und Beschluss A - und Zustellung an die Mitglieder des Planungsausschusses - Aufnahme ins Ratsinforma- tionssystem). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 6 C. Vollzug des Beschlusses 1. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21 - Raumordnung, Lammstraße 1-5, 76133 Karlsruhe - Anlagen 1 Aufstellungsbeschluss 1 Lageplan 1 Übersichtsplan Sehr geehrte Damen und Herren, der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat am 09.06.2010 beschlossen, für den Bereich “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“ einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Ausfertigung dieses Beschlusses. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde aus folgenden Gründen notwendig: << Einsetzen des Abschnittes I >> Mit freundlichen Grüßen 2. Nachricht von Abschnitt I, II und dem Aufstellungsbeschluss a) Stadtplanungsamt zur Kenntnis, mit der Bitte um weitere Veranlassung b) Zentraler Juristischer Dienst - Planungs- und Baurecht - Liegenschaftsamt Tiefbauamt Gartenbauamt Bauordnungsamt Grundstücksbewertungsstelle zur Kenntnis 3. Ausfertigung des Aufstellungsbeschlusses zum Anschluss an Ziffer 1 und 2: Beschluss des Planungsausschusses am 09.06.2010 << Einsetzen des Abschnittes A >> 4. Anschluss je eines Lage- und Übersichtsplanes an Ziffer 1 und 2 5. Veranlassung der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. 6. Wvl. sofort (Beteiligung der Öffentlichkeit) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 6 Dez.1: Dez.2: Dez.3: Dez.4: Dez. 5: Dez.6: StKä.: ZJD: Stpl.A.: (Die nachfolgenden Ämter erhielten am 21.05.2010 eine Kopie dieses Umlaufes mit der Bitte um Bestätigung). SPC: GBA: TBA: LA: UA: Ausgef. am ________________ Gl._____________/________ Ab am ____________________ Gl. ____________/_________ Karlsruhe, 21.05.2010 Stadtplanungsamt Ra R 61 55 Stabsstelle Projektcontrolling Gartenbauamt Tiefbauamt Liegenschaftsamt Umwelt- und Arbeitsschutz Bebauungsplan “Rastatter Straße 20 (St.-Nikolaus-Kirche)“, Karlsruhe- Rüppurr hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Beiliegend erhalten Sie eine Kopie der Vorlage, die dem Planungsausschuss in sei- ner nächsten Sitzung am 09.06.2010 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Soweit Ihrerseits hiergegen keine Einwände bestehen, bitten wir Sie, auf dem nach- stehenden Abschnitt abzuzeichnen und uns dieses Schreiben innerhalb einer Woche zurückzusenden. i.A. Christiane Rahmann --------------------------------------------------------------------------------------------------------- -U.- zurück an das Stadtplanungsamt zum Anfügen an die Originalvorlage Planungsausschuss Gegen die Vorlage bestehen keine/umseitig genannte Bedenken. ........................................... Datum, Unterschrift