Theresia Fallenbüchel - Stiftung für Karlsruhe-Neureut hier: Änderung der Satzung

Vorlage: 25144
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.06.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 29.06.2010

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • DV TOP 3
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 29.06.2010 3 öffentlich Theresia Fallenbüchel - Stiftung für Karlsruhe-Neureut hier: Änderung der Satzung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Stiftungsratsitzung 13.04.2010 1 Zustimmung Antrag an den Ortschaftsrat Mit Offenlage 12./13.02.2008 wurde die Stiftung „Theresia Fallenbüchel-Stiftung für Karlsruhe-Neureut“ gegründet. Die Satzung ist seit dem 15.02.2008 in Kraft. Das Finanzamt Karlsruhe Stadt hat nun die Stadt Karlsruhe angehalten, die Satzung der Stiftung „Theresia Fallenbüchel – Stiftung für Karlsruhe-Neureut“ der Muster- satzung der Abgabenordnung anzupassen und den Stiftungszweck zu spezifizieren. Bisher ist der Stiftungszweck in § 3 festgelegt, es fehlt jedoch die Beschreibung dar- über, wie er genauer realisiert wird. Dies wurde nun nachgeholt. Darüberhinaus wurde auch die Feststellung zur Steuerbegünstigung (Gemeinnützig- keit) den neuerlichen Vorgaben entsprechend verändert (§ 4 neu). Bezüglich einer möglichen Vergütung (§ 10 neu) wurde ergänzend aufgenommen, dass angemessen Aufwendungen ersetzt werden können. Ob und inwieweit dies tatsächlich der Fall sein wird, setzt jedoch immer einen entsprechenden Beschluss des Stiftungsrates voraus. Schließlich wurde noch die Auflösung der Stiftung (§ 14 neu) redaktionell über- arbeitet. Seitens der Ortsverwaltung bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagenen Veränderungen. Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 der Änderung der Satzung ein- stimmig zugestimmt. Nach §12 der Stiftungssatzung bedarf es nunmehr noch der formellen Zustimmung des Neureuter Ortschaftsrates. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit