Anfrage StRn Lisbach, StRn Segor, StRn Kluth, StR Geiger (GRÜNE): Leerstände von Räumlichkeiten und Immobilien in städtischem Besitz
| Vorlage: | 25046 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 14. Mai 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 422 22 öffentlich Leerstände von Räumlichkeiten und Immobilien in städtischem Besitz 1. Welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz stehen zur Zeit leer? 2. Für welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz sind Leerstände in absehbarer Zeit voraussehbar? 3. Welche Nutzungen hatten dieses Räumlichkeiten/Immobilien? 4. Aus welchen Gründen stehen diese Räumlichkeiten/Immobilien leer bzw. aus welchen Gründen sind Leerstände zu erwarten? (Kündigung, geplante Nutzungsänderung, strukturelle Veränderung wie z. B. bei den geplanten Schulschließungen, geplanter Abriss etc.) 5. Hat die Stadt flexible Zwischennutzungskonzepte entwickelt? 6. Pflegt die Stadt – eventuell über das Kultur- oder Sozialamt – eine Interessentenkartei für solche Räumlichkeiten/Immobilien? 7. Welche zusätzlichen Instandhaltungskosten entstehen auf Grund von Leerstand ? - bei Werterhalt wegen geplanter späterer Verwertung? - bei Sicherung bis Abbruch? Immer wieder werden im Stadtgebiet von Bürgerinnen und Bürgern leer stehende Immobilien bemerkt. Des Öfteren sprechen lang- oder kurzfristig zu verwirklichende Planungen oder rechtliche Voraussetzungen gegen eine Zwischennutzung. Allerdings gibt es auch sehr lang andauernde Leerstände, die im Stadtbild als störend wahrgenommen werden und die sich durchaus für eine sinnvolle Zwischennutzung eignen würden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aus diesem Grund benötigt die GRÜNE-Fraktion einen Überblick über die gegenwärtige Situation. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Tanja Kluth Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 14.05.2010 eingegangen: 14.05.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 422 22 öffentlich Dez. 4 Leerstände von Räumlichkeiten und Immobilien in städtischem Besitz 1. Welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz stehen zurzeit leer ? Mit Ausnahme einer Fläche von ca. 200 m² im Rückgebäude der Immobilie Werderstr. 57 stehen derzeit keine Räumlichkeiten aus dem Gebäudebestand der Kämmereiverwaltung leer. Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe bewirtschaftet in Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) derzeit mit der Durlacher Allee 53 und der Seboldstraße 1 zwei Gründerzentren, die in städtischem Eigentum stehen. Die Gebäude werden zur Vermietung an Existenzgründer vorgehalten, die hier zu günstigen Konditio- nen für die Zeitdauer von bis zu 5 Jahren Büroräume anmieten können. Durch Kündigun- gen und Ablauf der Mietzeiten entstehen Fluktuationen, die zeitweise dazu führen können, dass Räume im Anschluss für eine kurze Zeit leer stehen. In aller Regel werden die Gründerzentren mit einer Belegungsquote von mehr als 95 % im Jahresmittel gefahren. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hatten wir im ver- gangenen Jahr und zu Beginn d. J. eine etwas höhere Leerstandsquote, die allerdings nunmehr durch steigende Nachfrage nach Räumen bis Ende nächsten Monats auf Vollbe- legung zurückgefahren wird. 2. Für welche Räumlichkeiten/Immobilien in städtischem Besitz sind Leerstände in absehbarer Zeit voraussehbar ? Verwaltungsgebäude: Bei einem Großteil des in der Kämmereiverwaltung stehenden gewerblichen Immobilien- bestandes handelt es sich um Verwaltungsgebäude. Hier bestehen keine Leerstände. Seite 2 Vielmehr ist die Stadt darauf angewiesen, zur Deckung ihres Büroflächenbedarfs selbst Flächen auf dem Immobilienmarkt anzumieten. Sofern sich durch Flächenkonzentration im eigenen Bestand verfügbare Potentiale ergeben, wird versucht entsprechende Anmietun- gen aufzugeben. Gewerbeimmobilien: Im Zuständigkeitsbereich von HGW befinden sich nur wenige gewerblich genutzte Immo- bilien. Meist handelt es sich dabei um gemischt genutzte Objekte (Gewerbe und Wohn- raum). Frei werdender Gewerberaum wird dem Markt zugeführt. Allenfalls entstehen übergangsweise kurze Leerstände. Wohngebäude: Im Bestand von HGW befinden sich nur wenige Wohnungen. Meist handelt es sich dabei um gemischt genutzte Objekte. Reine Wohngebäude werden überwiegend im Bestand der Volkswohnung geführt. Im vergangenen Jahr wurde der städtische Immobilienbestand im ehemaligen Sanierungsgebiet „Dörfle“ an die Volkswohnung veräußert. Leerstände in den von HGW bewirtschafteten Wohnimmobilien, i. d. R. durch Auszug ei- nes Mieters, werden kurzfristig kompensiert. Aufgrund der hohen Nachfrage sind auch bei Wohnraum keine Leerstände zu erwarten. Durch die Konzentration auf betriebsnotwendige Immobilien wird HGW in der Zukunft ei- nen zahlenmäßig eher rückläufigen Gebäudebestand aufweisen. Letztlich ist die Nutzung von freien Flächen in Gebäuden jeweils individuell vom baulichen Zustand der Immobilie zu betrachten. 3. Welche Nutzungen hatten diese Räumlichkeiten/Immobilien ? Bei der leer stehenden Fläche Werderstraße 57 handelt es sich um eine Lagerfläche über dem Verkehrsmuseum, welche aufgrund ihrer Lage, des baulichen Zustands und der Er- schließung derzeit bzgl. ihrer Nutzungsmöglichkeiten geprüft wird. Seite 3 4. Aus welchen Gründen stehen diese Räumlichkeiten/Immobilien leer bzw. aus welchen Gründen sind Leerstände zu erwarten? (Kündigung, geplante Nutzungsänderung, strukturelle Veränderung, wie z. B. bei den geplanten Schulschließungen, geplanter Abriss etc.) siehe Frage 2 und 3 5. Hat die Stadt flexible Zwischennutzungskonzepte entwickelt ? Wohngebäude: Entsprechend der Vorgabe des Bürgermeisteramtes wird frei werdender Wohnraum der Sozial- und Jugendbehörde zur Unterbringung wohnungsloser oder schwer auf dem Im- mobilienmarkt zu vermittelnder Personen oder Familien zur Sicherung von angemesse- nem Wohnraum angeboten. Anderer Wohnraum (ehem. Schwesternwohnheim in der Zähringerstraße) wird gezielt an Studenten vermietet, so dass auch hier keine Leerstände bestehen. Gewerbeimmobilien: Auf Initiative des Bürgermeisteramtes wurde ein Konzept für leer stehende Läden in der City erarbeitet. Ziel sollte sein, leer stehende Ladeneinheiten bis zu einer längerfristigen Neuvermietung an Karlsruher Künstler zu überlassen, um neben der Kunstförderung auch das Stadtbildimage aufzuwerten. Im Jahr 2009 wurde seitens HGW hierzu in Kooperation mit dem Kulturamt vereinbart, auch vorübergehende Leerstände aus dem Gebäudebestand von HGW für künstlerische Zwischennutzungen anzubieten. So steht beispielsweise die Nutzung und Belegung der Nancyhalle in der Zuständigkeit des Kulturamtes. Seite 4 6. Pflegt die Stadt - eventuell über das Kultur- oder Sozialamt - eine Interessenten- kartei für solche Räumlichkeiten/Immobilien ? Seit 2005 ist das Konzept des Leerflächenmanagements beim Kulturbüro angesiedelt. Es sieht vor, leer stehende Flächen, egal ob in städtischem oder privatem Besitz, temporär Künstlern/Künstlerinnen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit dem ZJD eine Nutzungsvereinbarung erarbeitet, die auch eine Haftpflichtversicherung über den BGV beinhaltet. Das Kulturbüro erhält regelmäßig Anfragen von Künstlerinnen und Künstlern, welche auf der Suche nach Ausstellungsflächen oder Räumlichkeiten für sonstige Veranstaltungen sind. Beim Sozialamt besteht keine Kartei für Leerstandsverwendungen im gewerblichen Be- reich. Für Wohnungen besteht ein stetiger Bedarf zur Unterbringung obdachloser Men- schen. 7. Welche zusätzlichen Instandhaltungskosten entstehen aufgrund von Leerstand - bei Werterhalt wegen geplanter späterer Verwertung? - bei Sicherung bis Abbruch? Da wie aufgeführt Leerstände möglichst auf ein Minimum reduziert werden, entstehen kei- ne nennenswerten Zusatzkosten.