Anfrage StRn Luczak-Schwarz, StR Ehlgötz, StR Hofmann (CDU): Überprüfung der freiwilligen Leistungen
| Vorlage: | 25043 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 4. Mai 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 419 19 öffentlich Überprüfung der freiwilligen Leistungen 1. Hat die Stadtverwaltung mit der übergreifenden Prüfung der freiwilligen Leistungen im Bezug auf den Doppelhaushalt 2011/2012 begonnen? 2. Wurden die Antragsteller dazu aufgefordert, die Anträge für die Förderung neu zu stellen und dabei qualifizierte Nachweise über die Verwendung von Mitteln einzureichen? 3. Hat die Stadtverwaltung bereits erste Erkenntnisse über die Ergebnisse? 4. Wann ist mit dem Abschluss der Überprüfung zu rechnen? Bei den Beratungen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Karlsruhe für den Doppelhaushalt 2009/2010 im Gemeinderat am 15.12.2009 hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, nach dem eine übergreifende Überprüfung der freiwilligen Leistungen zeitnah, auf jeden Fall rechtzeitig vor Einbringung des Doppelhaushaltes 2011/2012 stattfinden sollte. Alle Bezieher freiwilliger Leistungen sollten die Anträge neu stellen. Diese sollten von der Verwaltung eingehend überprüft werden. Diese Überprüfung sollte die Grundlage für die Beratungen im Vorfeld der Einbringung des nächsten Doppelhaushaltes schaffen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 04.05.2010 eingegangen: 04.05.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 419 19 öffentlich Dez. 4 Überprüfung der freiwilligen Leistungen 1. Hat die Stadtverwaltung mit der übergreifenden Prüfung der freiwilligen Leistungen in Bezug auf den Doppelhaushalt 2011/2012 begonnen? Die Verwaltung hat mit einer Überprüfung sämtlicher freiwilliger Leistungen in Form eines Frage- bogens begonnen, der Anfang März an die betreffenden Dienststellen zur Bearbeitung versandt wurde. Ziel war es, zunächst von den Dienststellen eine interne fachliche Bewertung der Qualität, Effektivität und Notwendigkeit der freiwilligen Leistungen zu erhalten. Die Rückläufe werden der- zeit ausgewertet. 2. Wurden die Antragsteller dazu aufgefordert, die Anträge für die Förderung neu zu stellen und dabei qualifizierte Nachweise über die Verwendung von Mitteln einzureichen? Wie in Ziff. 1 dargestellt, wurde zunächst aufgrund der Vielzahl der Zuwendungsempfänger eine interne Erhebung durchgeführt. Eine detaillierte und qualifizierte Überprüfung sämtlicher freiwilliger Leistungen mit dem Anschreiben der zahlreichen Zuwendungsempfänger sowie der Bearbeitung der Anträge würde einen dermaßen hohen Bearbeitungsaufwand erfordern, dass dieser bis zur Erstellung des Doppelhaushaltes 2011/2012 nicht zu leisten sein würde. Zudem ist anzunehmen, dass sämtliche Zuwendungsempfänger die Notwendigkeit der erhaltenen freiwilligen Leistungen (Zuschüsse), ggf. sogar von höheren, begründen werden, so dass dieser Weg von Seiten der Verwaltung als nicht zielführend angesehen wird. 3. Hat die Stadtverwaltung bereits erste Erkenntnisse über die Ergebnisse? Der größte Anteil an freiwilligen Leistungen wird in den drei städtischen Dienststellen Kulturamt, Schul- und Sportamt sowie Sozial- und Jugendbehörde abgewickelt. Diese haben einen engen Kontakt zu den Zuwendungsempfängern. Die Leistungsvergabe wird folgendermaßen durchge- führt: a) Kulturamt Durch das Kulturamt wurde als Ergebnis einer Prüfung sowohl durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als auch durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe ein formali- siertes Verfahren für die Beantragung von Zuschüssen entwickelt. Die Bewilligung von Zuschuss- mitteln erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2008 ausschließlich auf der Grundlage eines qualifizierten Zuschussantrages. Durch die Überprüfung von Verwendungsnachweisen wird der Mitteleinsatz überwacht. b) Schul- und Sportamt Im Bereich des Schul- und Sportamtes gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Zuteilung der Mittel für Schüleraustauschvorhaben und für Schullandheimaufenthalte erfolgt nach Antrag- stellung. Die Zuteilung der Betriebskostenzuschüsse für die Privatschulen erfolgt aufgrund der eingeplanten Haushaltsansätze ohne Antragstellung. Die Wirkung der Zuschüsse wird durch die Prüfung von Verwendungsnachweisen überwacht. Seite 2 Die Auszahlung der Unterhaltungszuschüsse, Übungsleiterpauschalen, Hallenerstattungen u. a. erfolgt auf Basis der städtischen Förderrichtlinien (letzte Fortschreibung durch GR-Beschluss vom 26.01.2010) ohne Antragstellung durch die Vereine aufgrund der vom Badischen Sportbund mitge- teilten Daten wie z. B. Zahl der Übungsleiter, Zahl der Jugendlichen u. a. Ein Verwendungsnach- weis wird hier nicht vorgelegt. c) Sozial- und Jugendbehörde Das System der Bezuschussung der freiwilligen Leistungen im Sozialbereich ist derzeit nicht for- matisiert. Die individuelle Bedarfserkennung, -formulierung und Erarbeitung der Konzeption der Hilfsangebote wird regelmäßig über die Träger der politischen Willensbildung im Rahmen der Haushaltsplanung in das Fördersystem eingebracht. Die nominale Wirkung der Zuschüsse wird durch die Prüfung von Verwendungsnachweisen überwacht. Dabei werden Bestimmungsgrößen wie Öffnungszeiten, Kundenströme, Fallzahlen sowie die sonstige Ressourcenverwendung (Mie- ten, Personal- und Geschäftsausgaben) in Relation zu den gewährten Mitteln gesetzt. Der überwiegende Anteil der freiwilligen Leistungen erscheint nach einer ersten summarischen Durchsicht als nachvollziehbar. Zum Teil erscheinen die freiwilligen Leistungen als verzichtbar, zum Teil als nicht angemessen. Um insbesondere Doppelleistungen zu eruieren, erfolgt nunmehr in einem weiteren Schritt eine vertiefte Bearbeitung mit abschließender Analyse. 4. Wann ist mit dem Abschluss der Überprüfung zu rechnen? Mit dem Abschluss der internen Auswertungen ist im 2. Halbjahr 2010 zu rechnen.