Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StR Zeh, StR Marin (SPD): Solaranlagen in der Baumgartensiedlung
| Vorlage: | 25042 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom 29. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 418 18 öffentlich Solaranlagen in der Baumgartensiedlung 1.) Wurden für Häuser auf den Flachdächern der Baumgartensiedlung Solaran- lagen beantragt? 2.) Wurde die Genehmigung versagt? Wenn ja, aus welchem Grund? 3.) Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, dass Solaranlagen dort genehmigt werden können? Die sog. Baumgartensiedlung (auch "Neue Gagfah" genannt) ist ein Baugebiet im Süden Rüppurrs, das zwischen 1963 und 1968 gebaut wurde. Es besteht aus mehrgeschossiger Zeilenbebauung und Punkthochhäusern im Norden und aus verdichteter Reihenhausbebauung im Süden. Wegen des besonderen städtebaulichen Charakters wurde die Siedlung, die 1980 Landessieger im Wettbewerb "Wohnen am Stadtrand" wurde, zum Kulturdenkmal erklärt und mit der städtischen Erhaltungssatzung vom 19.09.2000 unter Schutz gestellt. Aus der Anwohnerschaft wurde uns vor kurzem berichtet, dass die städtische Denkmalschutzbehörde es nicht genehmige, dass auf den Flachdächern der Reihenhäuser schräg gestellte Solaranlagen (egal, ob Photovoltaik oder Warmwasser) installiert werden. Zwar hat der Denkmalschutz einen hohen Stellenwert für uns und wir sind froh über zahlreiche gelungene städtebauliche Ensembles in Rüppurr, die schützenswert sind. Vorliegend ist aber nicht ersichtlich, wie Solaranlagen auf Flachdächern die städtebauliche Gestalt des Gebietes beeinträchtigen könnten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Derartige Anlagen sind aus der Perspektive eines Fußgängers, der durch die malerischen Gässchen der Baumgartensiedlung spaziert, praktisch nicht wahrnehmbar. Bestes Beispiel hierfür sind die neu gebauten Reihenhäuser am Heinrich-Heine-Ring (Nr. 78 bis 86 a). Diese wurden kürzlich im Stil der angrenzenden Baumgartensiedlung errichtet und haben sämtlich schräg gestellte Solaranlagen zur Warmwassererzeugung auf den Dächern. Die Solaranlagen auf der jeweiligen Dachmitte sind nur aus wenigen Perspektiven und praktisch nur auf dem Reihenendhaus aus Fußgängerperspektive wahrnehmbar. Energieeinsparung und Klimaschutz sind wichtige Ziele moderner Stadtplanung, die sich in diesem Fall mit dem Denkmalschutz in Einklang bringen lassen. Ggf. wären Auflagen denkbar, die Anlagen nicht an den Dachrändern und nur bis zu einer bestimmten Höhe zuzulassen. Beeinträchtigt würde der Eindruck des Gebietes dann allenfalls noch für die Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen Wohnungen in den Punkthochhäusern, was wir allerdings für zumutbar halten. Wir fordern daher die Denkmalschutzbehörde auf, ihre Position zu dieser Frage zu erläutern und Wege aufzuzeigen, wie die Bemühungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Baumgartensiedlung um Energieeinsparung und Klimaschutz mit dem Denkmalschutz in Einklang zu bringen sind. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Michael Zeh Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) vom: 29.04.2010 eingegangen: 29.04.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 418 18 öffentlich Dez. 1 Solaranlagen in der Baumgartensiedlung 1) Wurden für Häuser auf den Flachdächern der Baumgartensiedlung Solaranlagen beantragt? Für zwei Objekte innerhalb der denkmalgeschützten Sachgesamtheit wurden Solaranla- gen beantragt. 2) Wurde die Genehmigung versagt? Wenn ja, aus welchem Grund? Die beantragten Genehmigungen konnten mit Auflagen erteilt werden. 3) Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, dass Solaranlagen dort genehmigt wer- den können? Die Denkmalschutzbehörde sieht grundsätzlich die Möglichkeit, auch auf den Flachdä- chern der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Solaranlagen zuzulassen. Die Baumgartensiedlung ist als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG BW. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Jahr 2000 durch die Erhaltungssatzung „Baumgartensiedlung“ die städtebauliche Gestalt des Gebiets zusätzlich geschützt. Zur Gestalt des Gebietes gehörend und insoweit prägend sind die Flachdächer. Verände- rungen oder einsehbare Aufbauten greifen wesentlich in das Erscheinungsbild jedes Ein- zelhauses, aber auch in das der gesamten Siedlung ein. Seite 2 Um sowohl dem Denkmalschutzgedanken und gleichzeitig den Belangen des Umwelt- schutzes und der Energieeinsparung Rechnung zu tragen, hält die untere Denkmal- schutzbehörde Solaranlagen im Grundsatz denkmalrechtlich für genehmigungsfähig, wenn sie aus dem öffentlichen Raum nicht einsehbar (Beurteilungsmaßstab) sind. Im Bereich der Baumgartensiedlung sind nach Erkenntnissen der Denkmalschutzbehörde mittlerweile sechs Solaranlagen errichtet worden. Zwei davon sind denkmalrechtlich ge- nehmigt, die weiteren wurden ohne die erforderliche Mitwirkung der Behörde errichtet. Eine erste genehmigte Anlage in der Siedlung aus dem Jahre 2005 kann dabei nicht als Maßstab für die Beurteilung weiterer Vorhaben herangezogen werden. Diese Zulassung geht auf eine behördliche Fehleinschätzung der im Genehmigungsverfahren vorgetrage- nen Auswirkungen der Aufbauten zurück. Weitere Vorhaben sind nach dem Beurteilungsmaßstab der „Nichteinsehbarkeit“ beurteilt worden. Diese Anforderung ist in der Baumgartensiedlung umsetzbar und macht eine Nutzung der Sonnenenergie nicht von vornherein unmöglich. In den Fällen, in denen - ohne Mitwirkung der Denkmalschutzbehörde - Solaranlagen die- se Anforderung (noch) nicht erfüllen, wird im direkten Kontakt mit dem Gebäudeeigentü- mer durch eine Modifikation der Aufstellorte bzw. -winkel auf dem Flachdach nachzubes- sern sein. Die bestehenden nicht einsehbaren Solaranlagen werden im Übrigen geduldet.