Antrag GRÜNE: Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei geringfügigen Reparaturen an Karlsruher Schulen

Vorlage: 25038
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 22.06.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Reparaturen an Schulen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 11. Mai 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 414 14 öffentlich Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei geringfügigen Reparaturen an Karls- ruher Schulen Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 1. in einer Probephase von ein bis zwei Jahren den Hausmeistern der Karlsruher Schulen einen angemessenen Etat zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe unkomplizierte kleinere Reparaturen sowie das Auswechseln von Verschleiß- teilen ohne umständlichen Verwaltungsaufwand durchgeführt werden können. 2. Dazu stellt die Verwaltung in einer Umfrage fest, welche Schulen sich an die- ser Probephase zur Vereinfachung der Abläufe beteiligen wollen. 3. Für diese Schulen werden in einer Zusammenfassung Regeln über Umfang und Qualität der selbständig auszuführenden Reparaturen aufgestellt und Be- reiche definiert, die nach wie vor einer fachlichen Beurteilung und Bearbeitung durch das Hochbauamt vorbehalten sind. 4. Nach der Probephase kann das neue Verfahren evaluiert und als ständige Einrichtung etabliert werden. Die Regelungen, die die Verwaltung für Reparaturen und das Auswechseln von Ver- schleißteilen in Karlsruher Schulen erlassen hat, sind zeitaufwendig und umständlich: Auch für kleinste Erneuerungsmaßnahmen muss das Hochbauamt eingeschaltet werden. Damit wird - teilweise unnötig - Arbeitskraft und -zeit gebunden. Viele Schulleiter klagen über dieses Procedere, durch das die Ausführung kleiner, aber dennoch wichtiger Maßnahmen verzögert und verteuert wird. Viele Hausmeister sind Handwerker oder doch so handwerklich versiert, dass ihnen beispielsweise das Erneuern einer zerbrochenen Türklinke oder der Ersatz einer Lampe keine Schwie- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ rigkeiten bereitet. Auch für etwas umfangreichere Arbeiten wie das Auswechseln ei- ner zerbrochenen Fensterscheibe könnten die Hausmeister problemlos und schnell einen entsprechenden Fachbetrieb bestellen, der den Schaden umgehend behebt. Für diese kleinen Maßnahmen fehlt ein angemessener Etat, über den die Hausmeis- ter verfügen könnten und der am Jahresende abgerechnet wird. Bei dem angestrebten neuen Verfahren müssen die Grenzen klar definiert werden. Dies geschieht durch die angemessene Höhe des Etats, der keine umfänglichen Re- paraturen in eigener Regie zulässt. Zusätzlich muss festgelegt werden: Komplizierte Reparaturen an Heizungsanlagen, elektrischen Anlagen oder an Bauteilen, die dem Denkmalschutz unterliegen, bleiben nach wie vor eindeutig im Verantwortungsbe- reich des Hochbauamtes. Nach einer Probephase kann festgestellt werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme sich bewährt hat und die erwarteten Einsparungen und Vereinfachungen festzustel- len sind. Im positiven Fall kann das Verfahren dann dauerhaft eingeführt und evtl. auch auf andere Institutionen ausgedehnt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 11.05.2010 eingegangen: 11.05.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 414 14 öffentlich Dez. 3 Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei geringfügigen Reparaturen an Karlsruher Schulen - Kurzfassung - Die Beauftragung von Kleinreparaturen ist Geschäft der laufenden Verwaltung und kann durch die Schulhausmeister direkt beauftragt werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 200.000,-- Euro 200.000,-- Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: 1.880.1124 Ergänzende Erläuterungen: Sachkonto 4211 0000 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundsätzlich handelt es sich bei dem Sachverhalt, auf den sich der Antrag bezieht, um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Kleinstreparaturen und das Auswechseln von Verschleißteilen gehören seit jeher zu den Kernaufgaben des Schulhausmeisters. Dies ist auch ausdrücklich in der Dienstanweisung des Schul- und Sportamts für Hausmeister an den Karlsruher Schulen geregelt: „Der Hausmeister hat kleinere Reparaturen selbst auszuführen. Hierzu gehören insbe- sondere Reparaturen an Türschlössern, Fensterbeschlägen, Schulmöbeln, Wasserhäh- nen, die Beseitigung von kleineren Verstopfungen, das Auswechseln von Leuchtkörpern (soweit ohne Schwierigkeiten durchführbar), das Reinigen von Leuchtenabdeckungen etc.“ Die Schulhausmeister haben die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung, benötigte Materialien müssen aktuell jedoch über das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft an- gefordert werden. Soweit zur Ausführung der Arbeiten der Einsatz einer Fachfirma erforderlich ist, könnte die Beauftragung durch den Hausmeister direkt erfolgen, ohne dass das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft eingeschaltet wird. Für eine entsprechende Erprobung sollten die benötigten Haushaltsmittel im Budget des Schul- und Sportamts veranschlagt werden (bei Sperre in gleicher Höhe im THH 8800), damit eine klare und eindeutige Zuordnung und Verantwortlichkeit gegeben ist. Dies könnte bei der Aufstellung des nächsten Dop- pelhaushalts berücksichtigt werden. In der Probephase sollten Schulhausmeister nur auf freiwilliger Grundlage an diesem Verfahren teilnehmen. Die Auswahl der Schulen erfolgt durch das Schul- und Sportamt in Abstimmung mit den geschäftsführenden Schulleitun- gen.