Antrag SPD: Entwicklung eines Schulbegleitprogramms "KAUS" (Karlsruher Unterstützungssystem Schule):
| Vorlage: | 25037 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. Mai 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 413 13 b öffentlich Entwicklung eines Schulbegleitprogramms „KAUS“ (Karlsruher Unterstützungs- system Schule) - Zweiter Antrag - 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, in welchem dargelegt wird, wie künf- tig der Anspruch auf Sprachförderung in allen Karlsruher Kindergärten und - tagesstätten ab dem 3. Lebensjahr gestaltet werden kann. 2. Begleitend wird von der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet, wie und unter welchen Voraussetzungen künftig Eltern in Kooperation mit der jeweiligen Kindertagesstätte die Möglichkeit zum Erwerb bzw. zur Verbesserung der deutschen Sprache geboten werden kann. Gemäß § 22 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) gehört Sprachförderung in Kinderta- geseinrichtungen zur originären Aufgabe des Kindergartens. Deshalb muss Sprach- förderung losgelöst von der Einschulungsuntersuchung ESU möglichst früh gestartet werden. Idealerweise sollte dieses Angebot in den Kindergartenrichtlinien verankert werden. Damit Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Kindern die Unterstützung geben zu können, die diese benötigen, muss ihnen die Chance eröffnet werden, sich durch bessere Kenntnisse der deutschen Sprache aktiv am Alltag ihrer Kinder zu beteili- gen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Ute Müllerschön Yvette Melchien Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.05.2010 eingegangen: 20.05.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 413 13 b öffentlich Dez. 3 Entwicklung eines Schulbegleitprogramms "KAUS" (Karlsruher Unterstützungssystem Schule) - Zweiter Antrag - - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag bezüglich kommunaler Sprachförderung für Kinder und Eltern mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen zu diskutieren. Die Erstellung einer Konzeption sollte von der trägerübergreifenden Einschätzung der notwendigen Voraussetzungen und der Realisierungsmöglichkeiten abhängig ge- macht werden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag im Jugendhil- feausschuss weiter zu beraten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu Punkt 1: Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept, in welchem dargelegt wird, wie künf- tig der Anspruch auf Sprachförderung in allen Karlsruher Kindergärten und Kindertagesstätten ab dem 3. Lebensjahr gestaltet werden kann. In der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung soll der aktuelle Sachstand der Sprachförderung in Karlsruher Kindertagesstätten dargelegt werden. Seit wenigen Tagen liegt die Ausschreibung zu einem Förderprogramm des Landes „Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)“ vor, welches die Ergebnisse der Einschu- lungsuntersuchung zu Grunde legt. Um ein gesamtstädtisches Konzept zur Sprach- förderung erstellen zu können, müssen alle Träger von Kindergärten und Kinderta- gesstätten in Karlsruhe beteiligt werden. Darüber hinaus muss ein solches Konzept geeignet sein, alle bestehenden Ansätze zur Sprachförderung zu integrieren. zu Punkt 2: Begleitend wird von der Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet, wie und unter welchen Voraussetzungen künftig Eltern in Kooperation mit der jeweiligen Kindertagesstätte die Möglichkeit zum Erwerb bzw. zur Verbesserung der deutschen Sprache geboten werden kann. Wie und unter welchen Voraussetzungen künftig Eltern in Kooperation mit der jewei- ligen Kindertagesstätte Möglichkeiten zum Erwerb bzw. zur Verbesserung der deut- schen Sprache erhalten können, muss ebenfalls mit allen Kindergartenträgern bera- ten werden. Hiermit wäre eine Ausweitung des Aufgabenspektrums verbunden, wel- che Kindertageseinrichtungen mit den bestehenden Rahmenbedingungen nicht ge- währleisten können. Hinzu kommt, dass schon die reguläre Teilnahme an Elternver- anstaltungen berufstätigen Eltern Anstrengungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Anforderungen abverlangt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Das Büro für Integration wird ab Oktober eine Praktikantin mit einer Bestandserhe- bung der Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen betrauen, um die bisher vorhandenen Informationen zu aktualisieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag bezüglich kommunaler Sprachförderung für Kinder und Eltern mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen zu diskutieren. Die Erstellung einer Konzeption sollte von der trägerübergreifenden Einschätzung der notwendigen Voraussetzungen und der Realisierungsmöglichkeiten abhängig ge- macht werden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb, den Antrag im Jugendhil- feausschuss weiter zu beraten.