Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Barrierefreie Ersatzhaltestellen
| Vorlage: | 25034 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 20. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 410 11 c öffentlich Konzept für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen in Karlsruhe: Barrierefreie Ersatzhaltestellen A. Welche Kriterien gelten für Ersatzhaltestellen des ÖPNV Karlsruhe - hinsichtlich Barrierefreiheit? - hinsichtlich Warn- und Hinweisschilder? B. Sind im Zusammenhang mit der Großbaustelle „Kombilösung“ die Schaffung von barrierefreien Ersatzhaltestellen vorgesehen? C. Wie werden die Ersatzhaltestellen hinsichtlich möglicher Verletzungsrisiken betreut? - Wird „Vorortpersonal“ ständig vorhanden sind, wenn die Ersatzhaltestellen nicht barrierefrei sind? - Ist ein Unfallmanagement vorgesehen? Eine vorbildliche Lösung für die Schaffung barrierefreier Ersatzhaltestellen des ÖPNV Karlsruhe ist die Lösung in Mühlburg. Am Entenfang wurde eine Ersatzhaltestelle geschaffen, die den Höhenausgleich zwischen Bahnen und Bordstein vorbildlich löst. Anders hingegen sieht es bei der Ersatzhaltestelle am Europaplatz aus. Die Ersatzhaltestelle, die vor das Ladengeschäft „Humanic“ verlegt wurde, ist weder barrierefrei noch sind entsprechende Warnschilder vorhanden, die ältere und behinderte Personen auf den hohen „Radstand“ hinweisen. Unserer Kenntnis nach kam es an dieser Ersatzhaltestelle schon zu Stürzen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Angesichts des Hintergrundes, dass durch die Großbaustelle „Kombilösung“ vermehrt Ersatzhaltestellen zum Einsatz kommen werden, die teilweise wochen-, wenn nicht monatelang Bestand haben, dürfen barrierefreie Ersatzhaltestellen kein Luxus sein. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 20.04.2010 eingegangen: 22.04.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 410 11 c öffentlich Dez. 4 Konzept für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen in Karlsruhe: Barrierefreie Ersatzhaltestellen 1. Welche Kriterien gelten für Ersatzhaltestellen des ÖPNV Karlsruhe - hinsichtlich Barrierefreiheit? - hinsichtlich Warn- und Hinweisschildern? Die VBK statten provisorische Haltestellen bei Baumaßnahmen in der Regel dann mit Be- helfsbahnsteigen aus, wenn diese über einen längeren Zeitraum, d. h. mindestens über mehrere Wochen, bestehen bleiben. Ansonsten erfolgt der Einstieg vom Straßen- bzw. Gehwegniveau aus. Hier wird im Einzelfall entschieden. Aspekte wie die Andienung von Läden, Stadtgestaltung und andere verkehrliche Bedürfnisse müssen hierbei berücksich- tigt werden. Die VBK haben vorgefertigte Holzbahnsteigelemente auf Lager, die bei Bedarf aufgestellt werden. Ihre Höhe beträgt 15 cm über Schienenoberkante, so dass hiermit die gleichen Einstiegsverhältnisse wie an fast allen bestehenden Haltestellen in der Innenstadt erreicht werden. Die Behelfsbahnsteige sind somit nicht barrierefrei, erleichtern den Einstieg aber dennoch. Derzeit werden diese Teile an der Haltestelle Entenfang benötigt. Sie stehen anschließend bereits ab Mitte Juni anderweitig zur Verfügung. Alle Bahnsteige, insbesondere provisorische, werden mit der üblichen Beschilderung ver- sehen, nach Bedarf werden auch weitere Schilder aufgestellt. Ein Verweis am alten Standort (soweit noch zugänglich) auf den provisorischen Standort ist dabei obligatorisch. 2. Sind im Zusammenhang mit der Großbaustelle „Kombilösung“ die Schaffung von barrierefreien Ersatzhaltestellen vorgesehen? Bei länger andauernden Provisorien werden die Ersatzhaltestellen mit entsprechenden Behelfsbahnsteigen ausgestattet (siehe oben). Der Grundsatz der Barrierefreiheit gilt für die Ersatzhaltestellen nicht. Im Fall der verlegten Haltestelle Europaplatz/Kaiserstraße, die ca. 1,5 – 2 Jahre bestehen bleiben soll, haben sich KASIG und VBK gegen die sonst üblichen Holzbahnsteige ent- schieden. Diese sind im Spätjahr bzw. Winter sehr pflegebedürftig. Insbesondere die Rutschgefahr kann bei Schnee und Eis nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Seite 2 Deshalb haben die VBK diese Woche an der Ersatzhaltestelle Europaplatz/Kaiserstraße 13 m lange, barrierefreie, d.h. 34 cm hohe Kurzbahnsteige aus Stahlfertigteilen in Betrieb genommen (einschließlich zugehöriger Rampen). Somit können stets die ersten beiden Türen von Niederflurfahrzeugen barrierefrei erreicht werden. Die übrigen Bahnsteiglängen werden nicht umgebaut. Der Einstieg erfolgt vom Gehwegniveau aus. Die Bahnsteigbereiche werden vollständig mit Fahrkartenautomat und Fahrgastinformati- on ausgestattet. 3. Wie werden die Ersatzhaltestellen hinsichtlich möglicher Verletzungsrisiken betreut? - wird „Vorortpersonal“ ständig vorhanden sein, wenn die Ersatzhaltestellen nicht barrierefrei sind? - ist ein Unfallmanagement vorgesehen? Auch Behelfsbahnsteige werden selbstverständlich verkehrssicher gebaut. Für sie gelten dieselben technischen Grundlagen wie für dauerhaft gebaute Anlagen. Daher sind prinzi- piell auch keine besonderen Vorkehrungen zu treffen als die, die ohnehin gelten. „Vorort- personal“ ist somit nicht erforderlich. Ein organisatorisch hinterlegtes Meldewesen bei Unfällen existiert bereits.