Ergänzungsantrag StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Einsatz von barrierefreien Ersatzhaltestellen in Karlsruhe
| Vorlage: | 25033 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Mühlburg, Rintheim, Waldstadt, Weststadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 17. Mai 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 409 11 b öffentlich Konzept für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen in Karlsruhe: Einsatz von barrierefreien Ersatzhaltestellen in Karlsruhe Weitergehend wie der GRÜNEN-Antrag stellt die Stadtverwaltung in Zu- sammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) sicher, dass die Barrierefreiheit aller Ersatzhaltestellen in Karlsruhe gesichert wird. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist den Freien Wählern ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der geplanten Kombilösung werden nun von den Karlsruher Verkehrsbe- trieben vermehrt Ersatzhaltestellen zum Einsatz kommen, die teilweise wochen-, wenn nicht monatelang Bestand haben. Wie das aktuelle Beispiel von Ersatzhalte- stellen am Entenfang in Mühlburg oder auf der Kaiserstraße Höhe Waldstraße (Er- satz für Europaplatz) zeigen, können barrierefreie Ersatzhaltestellen schnell und ef- fektiv errichtet werden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag bzw. ERGÄNZUNGSANTRAG a) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion b) Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 27.04.2010/17.05.2010 eingegangen: 27.04.2010/17.05.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 408 + 409 11 a + b öffentlich Dez. 4 Konzept für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen in Karlsruhe - Kurzfassung - Die VBK haben in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung bereits umfangreiche Pla- nungen zum behindertengerechten Ausbau von Haltestellen durchgeführt, auch wird bei Bedarf der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Die Erstellung einer formalen Konzeption mit Prioritätenliste ist allerdings nicht zielführend, da sich die schrittweise Umsetzung der Baumaßnahmen insbesondere nach verkehrlichen, betrieb- lichen und finanziellen Aspekten, die sich auch kurzfristig ändern können, richten muss. Eine Vorstellung des aktuellen Planungsstandes im VBK-Aufsichtsrat und anschließend in einem städtischen Gremium wird zeitnah erfolgen. Ersatzhaltestellen bei Baumaßnahmen werden möglichst mit erhöhten Bahnsteigen aus- gebildet, die Barrierefreiheit im eigentlichen Sinne ist hier jedoch nicht machbar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die rechtliche Zuständigkeit für Planung, Bau und Betrieb der Straßenbahnhaltestellen obliegt den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK). Alle Neubau- oder Umbauplanungen zu Haltestellen stimmen die VBK in regelmäßigen Besprechungen mit den maßgebenden städtischen Dienststellen ab; je nach Bedarf erfolgt zudem die Einbeziehung des Beirats für Menschen mit Behinderungen. Diese Praxis hat sich über Jahre hinweg gut bewährt. Bereits vor Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) 2002 haben sich die beiden städtischen Verkehrsunternehmen VBK und AVG den Bedürfnissen mobili- tätseingeschränkter Personen intensiv angenommen. So werden seit Mitte der 1990er Jahre bei allen Planungen die Grundsätze der Barrierefreiheit für Fahrzeuge und Infra- struktur berücksichtigt. Alle Haltestellen und Haltepunkte, die seither in Betrieb gingen, wurden im innerstädtischen Netz konsequent auf die Niederflurfahrzeuge sowie im regi- onalen Stadtbahnnetz auf die neuen Mittelflurfahrzeuge abgestimmt. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, der sich im Wesentlichen auf die älteren Bestandsstrecken, auf den z. T. veralteten Fahrzeugbestand (z. B. Tram-Linie 5) sowie auf die fehlende Verknüpfung zwischen Mittelflur-Stadtbahnen und Straßenbahnen im Stadtgebiet von Karlsruhe bezieht. Genau diese Punkte wurden von AVG/VBK bereits eingehend be- schrieben: Die AVG ist als Eisenbahn verpflichtet, eine entsprechende Konzeption zur Herstellung der Barrierefreiheit in ihrem Netz aufzustellen. Dieses „Programm der AVG zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zur Erreichung möglichst weitreichen- der Barrierefreiheit gemäß § 2 Abs. 3 EBO“ wurde in 2007 erarbeitet und mit dem „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nur ein sukzessiver, mittel- bis langfristiger Umbau möglich ist, insbesondere weil die erforderlichen Maßnahmen einen beachtlichen Finan- zierungsaufwand bedeuten. So liegen beispielsweise die durchschnittlichen Kosten für den barrierefreien Umbau einer bestehenden Haltestelle mittlerweile bei ca. 800.000 Eu- ro. Dem erforderlichen Investitionsvolumen stehen nach wie vor ganz erhebliche Ein- schnitte beim GVFG gegenüber; so wurden für einige streckenbezogenen Umbaumaß- nahmen bereits vor Jahren Förderanträge nach dem GVFG beim Land Baden- Württemberg eingereicht, aber leider bis heute nicht bewilligt. Eine vergleichbare gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines „Programms“ für die VBK als Straßenbahnunternehmen gibt es nicht. Da die Herausforderungen und auch die Probleme für beide Verkehrsunternehmen (AVG und VBK) vom Grundsatz her iden- tisch sind, wurde auf eine entsprechende schriftliche Abfassung für das VBK-Netz ver- zichtet, zumal auch eine verlässliche Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahmen aus den o. g. Gründen nicht angegeben werden kann. Gleichwohl führen die VBK in Abstimmung mit den städtischen Ämtern selbstverständ- lich die einzelnen Planungen fort. Bereits seit Jahren fertiggestellt sind beispielsweise die Pläne für die Haltestellen in Rintheim, in der Waldstadt und in Daxlanden. Derzeit in Bearbeitung sind mehrere Haltestellen in der Süd-, Südwest- und Weststadt. Ebenso werden aktuell Details zur baulichen Ausgestaltung der Bahnsteige und Zugänge mit dem Behindertenbeirat erörtert. Insoweit ist bei den VBK eine grundsätzliche Konzeption für den sukzessiven barriere- freien Umbau der Haltestellen prinzipiell bereits vorhanden. Ebenso ist die kontinuierli- che fachliche Abstimmung mit den relevanten städtischen Dienststellen zum Umbau von Haltestellen gewährleistet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die im Antrag genannten Kriterien als Grundlage für eine Prioritätenliste sind richtig, je- doch nicht alleine ausschlaggebend: so müssen die VBK insbesondere verkehrliche und betriebliche Rahmenbedingungen, die Finanzierbarkeit und die Frage des Baurechts be- rücksichtigen. Es gibt Haltestellen, die aus betrieblichen Gründen zwingend schnellst- möglich umgebaut werden müssen, während andere Haltestellen z. B. wegen des noch andauernden Einsatzes von Altfahrzeugen gerade NICHT umgebaut werden können. Weiterhin kann es sich anbieten, auch eine verkehrlich untergeordnete Haltestelle im Zuge einer ohnehin erforderlichen Instandhaltung gleich behindertengerecht umzubau- en, wenn hierdurch finanzielle Synergieeffekte erzielt werden. Besonderes Augenmerk legen die VBK auch auf diejenigen Haltestellen, die heute noch gar nicht stufenfrei erreichbar sind, wie z. B. die Haltestellen Ebertstraße und Unter- mühlstraße. Aus hinreichender Erfahrung ist die Aufstellung einer „Prioritätenliste“ wenig zweckdien- lich. Sie würde lediglich die Momentaufnahme eines Wunschprogramms darstellen, wel- ches durch Änderungen von finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Randbedingungen schnell obsolet würde. Die VBK werden jedoch den aktuellen Stand der Planungen in einer der nächsten Auf- sichtsratssitzungen vorstellen, ebenso wird anschließend die entsprechenden Informati- on in einem städtischen Gremium - z. B. im Planungsausschuss - angeboten. Die Lage und bauliche Ausgestaltung von Ersatzhaltestellen im Zuge von Baumaßnah- men ist immer von der jeweiligen Örtlichkeit, aber auch von der Dauer der Bauarbeiten abhängig. Soweit es baulich und wirtschaftlich vertretbar ist, richten die VBK an Ersatz- haltestellen auch „richtige“ Bahnsteigprovisorien ein, wie z. B. am Entenfang. Es bedarf jedoch der Richtigstellung, dass solche Behelfsbahnsteige zwar den Ein- und Ausstieg erleichtern, sie jedoch nicht barrierefrei im Sinne von „stufenfrei“ bezeichnet werden können. Eine tatsächliche stufenfreie Gestaltung ist bei Bedarfsbahnsteigen in der Regel nicht machbar.