Antrag GRÜNE: Mahlzeiten für Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 25031 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 27. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12. Plenarsitzung Gemeinderat 22.06.2010 407 10 öffentlich Mahlzeiten für Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen Die Stadtverwaltung beachtet bei der Neuausschreibung eines Essensanbieters für Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsbetrieb folgende Grundsätze mit der Zielsetzung, die Qualität des Schulessens und dessen Akzeptanz bei Schülern und Eltern zu optimieren: 1) Die Verwendung frischer, regionaler Produkte hat oberste Priorität. Das soll sich auch in den Ausschreibungskriterien wiederfinden, die zwingend nach dem Stan- dard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgerichtet sein müssen. 2) Die Mahlzeiten an den Schulen sollen aus einer Auswahl unterschiedlicher Es- sen bestehen. So ist für jeden Geschmack etwas dabei. 3) Bei jeder Neuausschreibung des Essensanbieters werden verpflichtend Ab- sprachen mit Eltern und Schulleitern durchgeführt, dabei soll den Eltern mindes- tens 50 % Stimmrecht eingeräumt werden. 4) Die Stadt bietet den Eltern Informationen zur Gründung eines Mensavereins an und unterstützt sie dabei, falls eine Gründung gewünscht ist. Ein positiver Neben- effekt eines solchen Vereins wäre eine Umgehung der erhöhten Mehrwertsteuer durch eigene Essenausgabe. Durch die Einrichtung von Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsbetrieb sind die Schulen zum zentralen Lebens- und Erfahrungsraum der Kinder geworden. Dazu Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ gehört nicht nur die Zeit des Unterrichtes, sondern auch das gemeinsame Essen in der Mittagspause. Die Qualität der Ernährung beeinflusst die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Eine vollwertige Ernährung, so wie es die Qualitätsstan- dards der DGE vorgeben, ist damit eine der zentralen Maßnahmen zur Gesundheits- förderung. Schulen haben deshalb bei der Gestaltung der Schulverpflegung eine zentrale Mitverantwortung und Fürsorgepflicht. Bei der Neuvergabe des Essens an einer Schule sollten nicht nur die Schulleitung, sondern auch die Eltern verbindlich und mit einem starken Stimmrecht in die Ent- scheidungsprozesse mit einbezogen werden. Damit steigt die Akzeptanz der ange- botenen Qualität der Schulmahlzeiten. Da aber auch wenige Dinge so sehr der subjektiven Wahrnehmung unterliegen wie das, was wir in Form von Nahrung zu uns nehmen, und Geschmäcker nun mal ver- schieden sind, bietet es sich an, eine täglich variierende Auswahlmöglichkeit der Schulessen einzurichten. An einigen Schulen hat die Gründung eines Mensavereins zu einer unkomplizierten Anbieterauswahl und einer reibungslosen Essensausgabe geführt. Daher empfehlen wir der Stadt, interessierten Schulen und Eltern diesbezügliche Informationen und entsprechende Unterstützung anzubieten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Johannes Honné Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Juni 2010
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 27.04.2010 eingegangen: 27.04.2010 Gremium: 12. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22.06.2010 407 10 öffentlich Dez. 3 Mahlzeiten für Schülerinnen und Schüler an Karlsruher Schulen - Kurzfassung - Öffentliche Träger sind bei der Vergabe von Aufträgen an das Vergaberecht gebun- den. Da das Ausschreibungsverfahren ein sehr formales Verfahren ist, lässt es indi- viduelle Gestaltungswünsche nur in begrenztem Umfang zu. Die Schulen, an denen Mittagsverpflegung über das Schul- und Sportamt angeboten wird, werden im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten in den Ausschreibungsprozess einbezogen, um den Wünschen und Vorstellungen der Schule bei der Ausschreibung der Leistung möglichst nahe zu kommen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtverwaltung beachtet bei der Neuausschreibung eines Essensanbie- ters für Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsbetrieb folgende Grunds- ätze mit der Zielsetzung, die Qualität des Schulessens und dessen Akzeptanz bei Schülerinnen und Schülern zu optimieren: 1. Die Verwendung frischer regionaler Produkte hat oberste Priorität. Das soll sich auch in den Ausschreibungskriterien wiederfinden, die zwingend nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgerichtet sein müssen. Öffentliche Träger sind bei der Vergabe von Aufträgen an das Vergaberecht gebun- den. Aus diesem Grund erfolgt die Auftragsvergabe über die Lieferung der Schulver- pflegung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Bestandteil der Ausschrei- bung ist ein Leistungsverzeichnis, das sich an den Vorgaben der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlenen Qualitätsstandards orientiert. Eine verbindliche Vorgabe, bei der Produktion regionale Produkte zu verwenden, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Darin läge eine unzulässige Wettbewerbsbe- schränkung, da das Diskriminierungsverbot betroffen wäre. Dem Diskriminierungs- vorwurf eines interessierten Anbieters könnte keine rechtlich belastbare Begründung entgegengesetzt werden. 2. Die Mahlzeiten an den Schulen sollen aus einer Auswahl unterschiedlicher Essen bestehen. So ist für jeden Geschmack etwas dabei. Die Schülerinnen und Schüler der Schulen, an denen die Mittagsverpflegung über das Schul- und Sportamt organisiert wird, können täglich zwischen zwei warmen Mahlzeiten (Vollkost und fleischlose Kost) wählen. Teilweise wird darüber hinaus als dritte Alternative eine Salatmahlzeit angeboten. 3. Bei jeder Neuausschreibung des Essensanbieters werden verpflichtend Ab- sprachen mit Eltern und Schulleitern durchgeführt, dabei soll Eltern mindes- tens 50 % Stimmrecht eingeräumt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Wenn auch das rechtlich vorgeschriebene Vergabeverfahren nur in begrenztem Um- fang Raum für individuelle Gestaltungswünsche zulässt, werden die Schulen im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten in den Ausschrei- bungsprozess einbezogen, um den Wünschen und Vorstellungen der Schule bei der Ausschreibung der Leistung möglichst nahe zu kommen. Ansprechpartner für das Schul- und Sportamt ist dabei zunächst die Schulleitung, die wiederum das weitere Vorgehen in der Schule regelt. Die Beteiligung am Ausschreibungsprozess erfolgt zum Beispiel, indem der Schule das Leistungsverzeichnis vor der Ausschreibung zugeleitet und Rückmeldung erbe- ten wird. Im Rahmen der Angebotswertung ist eine Verkostung vorgesehen. Dabei bewerten benannte Personen (Eltern, Lehrkräfte, ggf. Schüler/-innen), inwieweit die angebote- ne Leistung der Vorstellung der Schule entspricht. Die Bewertung des Probeessens fließt unmittelbar in die Entscheidung für den Liefe- ranten ein. Eine stärkere Beteiligung der Eltern an der Entscheidung ist rechtlich nicht möglich, solange ein öffentlicher Träger die Organisation der Mittagsverpflegung übernimmt. Die ausschreibende Stelle darf die Vergabekriterien nicht vollständig aus der Hand geben. Des Weiteren müssen Vergabekriterien einer objektiven Nachprüfung stand- halten und ausreichend transparent sein. 4. Die Stadt bietet den Eltern Informationen zur Gründung eines Mensavereins an und unterstützt sie dabei, falls eine Gründung gewünscht wird. Ein positi- ver Nebeneffekt eines solchen Vereins wäre eine Umgehung der erhöhten Mehrwertsteuer durch eigene Essenausgabe. Eine Alternative wäre die privatrechtliche Organisation der Mittagsverpflegung bei- spielsweise über einen Mensaverein oder Dritte. Mit den Schulen und Förderverei- nen wurde dies besprochen, diese Alternative fand jedoch keine Resonanz. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Über die privatrechtliche Organisation der Mittagsverpflegung könnten Eltern die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Mittagsverpflegung und der Aus- wahl des Lieferanten erweitern. An einigen Karlsruher Schulen wird u. a. die Organisation des Mittagessens von freien Trägern organisiert. Die Schulen werden hierzu nochmals informiert.