Anfrage StR Kalmbach (GfK): Alkoholverbot auf städtischen Plätzen

Vorlage: 24862
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.05.2010

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GfK-Alkoholverbot
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 19. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 18.05.2010 393 19 öffentlich Alkoholverbot auf städtischen Plätzen 1. Hat die Stadt Interesse daran, ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze auszusprechen? An welchen Plätzen wäre nach Meinung der Stadt ein Alkoholverbot sinnvoll? 2. Hat die Stadt beim Innenministerium Baden-Württemberg bereits nachgehakt, ob und wann wir mit einer Gesetzesänderung rechnen können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, hat die Stadt dies noch vor? Sachverhalt/Begründung: Der Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zieht oft einige Probleme nach sich, u. a. erhöhte Gewaltbereitschaft, Belästigungen, Pöbeleien, Komasaufen. Einige Bereiche sind regelrechte Problemzonen, wie z. B. der Werderplatz. Im Juli 2009 kündigte Innenminister Heribert Rech an, ein Alkoholverbot auf städtischen Plätzen durch eine Gesetzesänderung zu ermöglichen. Er wollte dafür sorgen, dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit bekommen, per Verordnung den Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen zu untersagen. Bisher gibt es jedoch noch kein Gesetz in dieser Richtung. Deshalb haben die Oberbürgermeister verschiedener Städte beim Innenministerium nachgehakt. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 19.04.2010 eingegangen: 19.04.2010 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 393 19 öffentlich Dez. 2 Alkoholverbot auf Karlsruher Plätzen 1. Hat die Stadt Interesse daran, ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze auszuspre- chen? An welchen Plätzen wäre nach Meinung der Stadt ein Alkoholverbot sinn- voll? Derzeit gibt es noch keine Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme. Eine entspre- chende Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg ist momentan in der politi- schen Diskussion. Falls es zukünftig eine solche Rechtsgrundlage geben sollte, besteht seitens der Stadtverwaltung durchaus Interesse, ein solches Alkoholverbot auch auszu- sprechen. Auf welchen Plätzen der Stadt dieses zur Anwendung kommen würde, müsste zu ge- gebener Zeit - in Abstimmung mit dem Polizeivollzugsdienst - detailliert geprüft werden. Grundsätzlich wäre es sicherlich überall dort sinnvoll, wo regelmäßig zügelloser Alko- holkonsum und daraus resultierende Gewalttaten bekannt werden. 2. Hat die Stadt beim Innenministerium Baden-Württemberg bereits nachgehakt, ob und wann wir mit einer Gesetzesänderung rechnen können? Wenn ja, mit wel- chem Ergebnis? Wenn nein, hat die Stadt dies noch vor? Über den Städtetag Baden-Württemberg ist die Stadt eng in das Verfahren eingebun- den. So war die Stadt im Oktober 2009 zum Thema „Alkoholverbot im öffentlichen Raum“ in einer Arbeitsgruppe beim Städtetag vertreten. Das Besprechungsergebnis wurde durch den Städtetag mit Schreiben vom 21.10.2009 dem Innenministerium Ba- den-Württemberg mitgeteilt. Es wurde darin auf die aus Sicht der Städte unausweichli- che Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage zum ordnungsrechtlichen Einschreiten im Sinne der Gefahrenvorsorge hingewiesen. Nach wie vor ist die Stadt Karlsruhe ge- meinsam mit allen anderen Städten Baden-Württembergs über den Städtetag am Ver- fahren beteiligt. Eine darüber hinaus gehende Aktivität seitens der Stadt ist nicht ange- dacht und auch nicht erforderlich.