Antrag GRÜNE: Aufhebung der Beschränkung der Energieversorgung des Bebauungsplans 442 "Wohnpark Grötzingen (IWKA)"
| Vorlage: | 24852 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 18.05.2010 383 9 öffentlich Aufhebung der Beschränkungen der Energieversorgung des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ 1) Die Stadt Karlsruhe erarbeitet in Kooperation mit den Stadtwerken ein wirt- schaftlich tragfähiges Wärmeversorgungskonzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“. Das Konzept trägt wei- testgehend der Bebauungsplanintention Rechnung, die Bevölkerung im Plan- gebiet gegen eine Belastung durch Luftschadstoffe zu schützen. Es wird an- gestrebt, dennoch auch effektive Feststoffverbrennung, wie Pelletheizungen mit elektronischer Regelung, zuzulassen. 2) Die Stadt Karlsruhe verhandelt mit den Stadtwerken Karlsruhe über mögliche Sonderkonditionen für ein separates Contracting-Programm für den Geltungs- bereich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“. 3) Auf Basis dieses zu erarbeitenden Konzepts werden noch im Jahr 2010 im Planungsausschuss die Möglichkeiten einer Änderung des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ beraten, mit dem Ziel, die Festsetzungen 5.4 Energieart und 5.5 Ausnahmen zu streichen. 4) Die Stadtverwaltung berichtet, in welchen anderen Bebauungsplänen der Ausschluss fester und flüssiger Energieträger fixiert ist und, ob in den ent- sprechenden Gebieten Gasleitungen vorhanden sind. Darüber hinaus wird be- richtet, welche weiteren Möglichkeiten neben der Festsetzung des Energieträ- gers bestehen, um die Energieversorgung nach ökologischen Kriterien zu steuern. 1974 wurde der Bebauungsplan 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ von der damals noch selbstständigen Gemeinde Grötzingen aufgestellt. Die Festlegungen unter 5.4 Energieart und 5.5 Ausnahmen bedeuteten mangels Gas- oder Nahwärmeversor- gung den Zwang zur Beheizung mit Strom. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Diesen Vorschriften folgend, hat das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe noch in jüngster Zeit Anfragen von Grötzinger Bürgerinnen und Bürgern zur Errichtung von Pelletheizungen ohne Aussicht auf Erfolg beurteilt, jedoch einige Anträge auf offene Kamine, die eine wesentlich schlechtere Verbrennungsqualität aufweisen, zugelas- sen. Ein tragfähiges Wärmeversorgungskonzept fehlt. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist langfristig davon auszugehen, dass Nachtstromspeicherheizungen zunehmend keine Verwendung mehr finden. Daher sind die Festsetzungen 5.4 und 5.5 des Be- bauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ ein Hindernis für die Umstellung der verwendeten Heizungsart der Bürgerinnen und Bürger, die bereits jetzt keine „Stromheizung“ mehr wünschen. Das Beispiel Bebauungsplan 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ zeigt auf, dass es möglich sein muss, Festsetzungen in Bebauungsplänen den aktuellen Gegebenhei- ten anzupassen. Die Festsetzungen sollten dabei so anwohnerfreundlich wie möglich sein und dem Stand der Technik entsprechend. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth Alexander Geiger Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 19.04.2010 eingegangen: 19.04.2010 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 383 9 öffentlich Dez. 6 Aufhebung der Beschränkungen der Energieversorgung des Bebauungsplans 442 "Wohn- park Grötzingen (IWKA)" - Kurzfassung - Für die Energieversorgung im Bereich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ wollen die Stadtwerke Karlsruhe in einem geplanten Forschungsvorhaben innovati- ve Konzepte untersuchen. Dabei sollen insbesondere auch die Bewohner miteinbezogen werden. Für Verhandlungen zu Angeboten wie Contracting sind die Stadtwerke ebenfalls bereit. Eine Bebauungsplanänderung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zielführend. Dafür müsste ein Energiekonzept vorliegen. Eventuell sind auch Befreiungen von den Festsetzun- gen des Bebauungsplans denkbar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1) Die Stadt Karlsruhe erarbeitet in Kooperation mit den Stadtwerken ein wirtschaft- lich tragfähiges Wärmeversorgungskonzept für den Geltungsbereich des Bebau- ungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“. Das Konzept trägt weitestgehend der Bebauungsplanintention Rechnung, die Bevölkerung im Plangebiet gegen eine Belastung durch Luftschadstoffe zu schützen. Es wird angestrebt, dennoch auch effektive Feststoffverbrennung, wie Pelletheizungen mit elektronischer Regelung, zuzulassen. Die Stadtwerke Karlsruhe wollen in einem geplanten Forschungsvorhaben im Rahmen des Förderkonzepts „Energieeffiziente Stadt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für den Wohnpark Grötzingen (als konkretes Fallbeispiel) innovative Wär- meversorgungskonzepte untersuchen. Insbesondere sollen auch die Bedürfnisse der Bewohner detailliert erfasst und deren persönliche Betroffenheit mit möglichen Alternati- ven aufgezeigt werden. Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes 442 zum Ausschluss fester und flüssiger Brennstoffe bewirken einen Schutz der Bevölkerung im Plangebiet und darüber hinaus gegen eine Belastung durch Luftschadstoffe. Dieses Schutzziel hat nach Aus- kunft des Stadtplanungsamtes nach wie vor Gültigkeit, weswegen ein wesentliches Be- wertungskriterium für die zu untersuchenden Optionen deren Auswirkung auf die lokale Immissionssituation sein wird. Die Ergebnisse des noch in der Antragsphase befindlichen Vorhabens können in ein wirtschaftlich tragfähiges Wärmeversorgungskonzept für den Wohnpark einfließen. 2) Die Stadt Karlsruhe verhandelt mit den Stadtwerken Karlsruhe über mögliche Sonderkonditionen für ein separates Contracting-Programm für den Geltungsbe- reich des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“. Sobald ein Wärmeversorgungskonzept für den Wohnpark Grötzingen vorliegt und sich die technischen Möglichkeiten unter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Randbedingungen benennen lassen, können entsprechende Angebote für die Bewohner erarbeitet werden. Über die konkrete Ausgestaltung der Angebote können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. 3) Auf Basis dieses zu erarbeitenden Konzepts werden noch im Jahr 2010 im Pla- nungsausschuss die Möglichkeiten einer Änderung des Bebauungsplans 442 „Wohnpark Grötzingen (IWKA)“ beraten, mit dem Ziel, die Festsetzungen 5.4 Energieart und 5.5 Ausnahmen zu streichen. Von einer Bebauungsplanänderung sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstand ge- nommen werden, da das Schutzziel der Regelung nach wie vor Gültigkeit hat und die Auswirkungen der Aufhebung über das engere Plangebiet hinaus reichen. Hierüber ist zu gegebener Zeit im Planungsausschuss zu berichten (siehe auch Frage 4). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4) Die Stadtverwaltung berichtet, in welchen anderen Bebauungsplänen der Aus- schluss fester und flüssiger Energieträger fixiert ist und ob in den entsprechenden Gebieten Gasleitungen vorhanden sind. Darüber hinaus wird berichtet, welche weiteren Möglichkeiten neben der Festsetzung des Energieträgers bestehen, um die Energieversorgung nach ökologischen Kriterien zu steuern. In diesem Zusammenhang (siehe Frage 3) wird dann auch im Planungsausschuss über weitere Bebauungsplangebiete mit ähnlichen Festsetzungen und den jeweiligen Ener- giekonzepten berichtet. Generell gilt: Die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Ausschluss fester und flüssiger Brennstoffe bewirken einen Schutz der Bevölkerung im Plangebiet und darüber hinaus gegen eine Be- lastung durch Luftschadstoffe. Sie bedeuten nicht zwingend den Einsatz von Elektrospei- cherheizungen. Insoweit stellt sich zunächst die Frage nach alternativen Heizsystemen - Gas, Blockheiz- kraftwerk mit Nahwärmenetzen und anderes mehr - und dies nicht zuletzt vor dem Hinter- grund, dass von der Neuregelung nur größere Mehrfamilienhäuser betroffen sind und die Gebäude in der Regel keine alternativen Leitungssysteme zur Wärmeverteilung aufweisen. Vor einer jeweiligen Bebauungsplanänderung müsste daher zunächst ein wirtschaftlich trag- fähiges, nachhaltiges Wärmekonzept vorliegen, das auch den klimatischen Bedingungen Rechnung trägt. Ein Ausweichen auf feststoffbetriebene Einzelöfen selbst mit modernem technischen Standard kann nicht die Lösung darstellen. Denn solche oder andere feststoff- betriebene Heizanlagen könnten nur dann eine unter Umständen denkbare Lösung darstel- len, wenn keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung stünden. Dies ist derzeit noch nicht ersichtlich. Sobald entsprechende Konzepte vorliegen und deren Wirkung beurteilt werden kann, stellt sich im Übrigen auch die Frage, ob nicht anstelle einer Bebauungsplanänderung auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Frage kommen kann.