Ergänzungsantrag StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Feinstaubemissionen aus Baustellen verringern

Vorlage: 24848
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.05.2010

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Feinstaubemissionen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 20. April 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 18.05.2010 379 5 öffentlich Feinstaubemissionen aus Baustellen verringern Die Stadt Karlsruhe macht bei der Ausschreibung eigener Bauprojekte und in städte- baulichen Verträgen verpflichtende Vorgaben zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Feinstaubemissionen durch Baustellen und den Transport von Aushubmaterial und Bauschutt. Dazu gehören weitergehend wie beim FDP-Antrag auch: - die Versiegelung des Aushubmaterials und des Bauschuttes auf den Transportwegen durch die Stadt und angrenzende Wohngebiete, durch Ver- wendung geschlossener Transportfahrzeuge. - die Versiegelung des Aushubmaterials und des Bauschlammes auf den Transportwegen aus den Baustellenbereichen und Zwischenlagerungen durch Verwendung geschlossener Transportsysteme (Rohrsysteme) - Zwischenlagerung sowie Weiterverarbeitung von Aushubmaterial nur in ge- schlossenen und speziell versiegelten Anlagen. - Regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Reduzierung von Feinstaubemissionen durch die Gewerbeaufsicht. Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (in Bremen) hat die Feinstaub- Belastungen untersucht und die zur Verminderung in Betracht kommenden Maß- nahmen intensiv auf ihre Wirksamkeit geprüft. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Nach den bisher im Rahmen der Luftreinhalteplanung durchgeführten Untersuchun- gen zu Herkunft und Ursachen der Feinstaub-Belastung gilt als gesichert, dass 1. im Mittel etwa 2/3 des Feinstaubs in städtischen Belastungsschwerpunkten durch großräumige Hintergrundbelastung verursacht sind, die teilweise auf grenzüber- schreitende Schadstofftransporte zurückzuführen sind; 2. der Verkehr an verkehrsreichen Messpunkten einen Anteil von ca. 1/3 der dort be- stehenden Feinstaub-Belastung verursacht, wobei 3. gut die Hälfte dieses lokalen Verkehrsanteils nicht aus dem Auspuff der Fahrzeuge stammt, sondern durch aufgewirbelten Straßenstaub (u. a. Abrieb von Reifen, Bremsbelägen, Fahrbahn) verursacht wird; 4. ein erheblicher Anteil der Feinstäube in Bremen im Jahre 2004 durch Baustellentä- tigkeit verursacht wurde. Bei den sonstigen Verursachern von Feinstaubemissionen waren und sind die zahlreichen in Bremen vorhandenen Baustellen eine Quelle zusätzlicher Feinstaubemissionen. Was für Bremen zutrifft – trifft auch für Karlsruhe zu. Wobei in Karlsruhe hinzukommt, dass sich die innerstädtischen Großbaustellen im Bereich der ausgewiesenen Umweltzone befinden werden und laut der „Deutschen Umwelthilfe“ in der Zeit vom Januar bis März 2010 in der Kriegsstraße bereits an 20 Tagen die Grenzwerte von PM10 überschritten wurden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010

  • TOP 5 E-Antrag
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 20.04.2010 eingegangen: 22.04.2010 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 379 5 öffentlich Dez. 6 Feinstaubemissionen aus Baustellen verhindern - Kurzfassung - Den in der Anfrage gegebenen Hinweisen zur Vermeidung von Staubbildung auf Baustellen und auf den Transportwegen wird dem Grunde nach bereits gefolgt. Besonders Staub er- zeugende Bearbeitungsprozesse von Baustoffen auf der Baustelle selbst (z. B. Brechen von Abbruchmaterialien) finden so gut wie nicht mehr statt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe macht bei der Ausschreibung eigener Bauprojekte und in städte- baulichen Verträgen verpflichtende Vorgaben zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Feinstaubemissionen durch Baustellen und den Transport von Aushubmaterial und Bauschutt. Dazu gehören weitergehend wie beim FDP-Antrag auch: - die Versiegelung des Aushubmaterials und des Bauschuttes auf den Trans- portwegen durch die Stadt und angrenzende Wohngebiete durch Verwendung geschlossener Transportfahrzeuge. - die Versiegelung des Aushubmaterials und des Bauschlammes auf den Trans- portwegen aus den Baustellenbereichen und Zwischenlagerungen, durch Ver- wendung geschlossener Transportsysteme (Rohrsysteme) Der Ladevorgang von Aushubmaterial und Bauschutt mit Bagger, Radlader usw. lässt den Einsatz von geschlossenen Transportfahrzeugen nur sehr beschränkt zu. Die in aller Regel in kleineren Mengen anfallenden Schadstoffe oder stark verunreinigten Erdstoffe werden bereits heute in geschlossenen Containern oder auf mit Planen abgedeckten Lkw-Pritschen transportiert. Die Massentransporte (Erdaushub) sind auf dem Transportweg nicht Feinstaub bildend und können im Bedarfsfall durch Feuchthalten staubfrei gemacht werden. Pumpbare Schlämme fallen auf üblichen Baustellen im kommunalen Tiefbau so gut wie nicht an. Sofern durch besondere Bauverfahren (z. B. Schlitzwände) Wasserboden-Mischungen oder Bentonit-Bodenmischungen entstehen, werden diese vor Ort separiert, so dass Über- schussmaterial immer als Feststoff abtransportiert werden kann. - Zwischenlagerung sowie Weiterverarbeitung von Aushubmaterial nur in ge- schlossenen und speziell versiegelten Anlagen Die Zwischenlagerung von Aushubmaterial ist im Innenstadtbereich aus Platzgründen meist nicht möglich. Sofern Erdbaustoffe zur Wiederverwendung (z. B. Rückverfüllung von Lei- tungsgräben) zwischengelagert werden müssen, findet dies bedarfsweise auf Verfügungs- flächen außerhalb der Wohngebiete statt. Für die Lade- und Transportvorgänge gelten die vorgenannten Ausführungen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die im Karlsruher Unter- grund anstehenden Sande und Kiese meist nicht zur Staubbildung neigen. Zur Weiterverarbeitung von Baustoffen vor Ort sind in früheren Jahren gelegentlich Brecher- anlagen eingesetzt worden. Solche Anlagen müssen zwischenzeitlich immissionsschutz- rechtlich genehmigt werden und sind auf Grund dessen von den Baustellen so gut wie ver- schwunden. Die Aufarbeitung von Baustoffen zu Recycling-Baumaterial findet seither in orts- festen und dafür speziell eingerichteten Anlagen statt. - regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Reduzierung von Feinstaubemissionen durch die Gewerbeaufsicht Die Kontrolle von Baustellen durch die Gewerbeaufsicht findet im Rahmen der dortigen Zu- ständigkeit statt.