Antrag FDP: Feinstaubemissionen aus Baustellen verringern

Vorlage: 24847
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.05.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.05.2010

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Feinstaubemissionen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) Stadtrat Karl-Heinz Jooß (FDP) Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) Stadtrat Thomas Kalesse (FDP) Stadtrat Heinz Golombeck (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 17. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 11. Plenarsitzung Gemeinderat 18.05.2010 378 5 öffentlich Feinstaubemissionen aus Baustellen verringern 1. Die Stadt Karlsruhe macht bei der Ausschreibung eigener Bauprojekte und in städtebaulichen Verträgen verpflichtende Vorgaben zur Vermeidung bzw. Redu- zierung von Feinstaubemissionen durch Baustellen. Dazugehören z. B.  die Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern  die Vermeidung von Staubablagerungen und das Feuchthalten staubemittie- render Materialien  die Errichtung von Schmutzschleusen vor dem Eintritt von Baustellen in das öffentliche Straßennetz. 2. Die Stadt rüstet den eigenen Baumaschinenpark bei städtischen Ämtern und stadteigenen Gesellschaften wie den Stadtwerken mit Partikelfiltern nach. Begründung: Baustellen sind in Ballungsräumen eine bedeutende Quelle von Feinstaubemissio- nen. Vor allem Baumaschinen emittieren in erheblichem Umfang Dieselruß. In Groß- städten lässt sich ca. ein Viertel der verkehrsbedingten Rußemissionen auf sie zu- rückführen. Das österreichische Umweltbundesamt kam 2006 zu dem Ergebnis, dass dieselbetriebene Baufahrzeuge sowie in der Bauwirtschaft eingesetzte mobile Ma- schinen und Geräte annähernd 10 % der gesamten PM-10-Emissionen verursachen. Mit Partikelfiltern lassen sich die Rußemissionen von Baumaschinen nachhaltig re- duzieren. In Karlsruhe ist dies gerade vor dem Hintergrund vieler innerstädtischer Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Großbaustellen in den nächsten Jahren besonders wichtig. Es ist wenig logisch, die Zufahrt von Pkws in innerstädtische Umweltzonen zu reglementieren, während Bau- maschinen in diesen Zonen Feinstaub ungefiltert emittieren dürfen. Deshalb sollte die Stadt die oben genannten Instrumente nützen sowie selbst mit gutem Beispiel vorangehen, um Feinstaubemissionen weiter zu reduzieren. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Karl-Heinz Jooß Thomas H. Hock Thomas Kalesse Heinz Golombeck Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010

  • TOP 5
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 17.03.2010 eingegangen: 17.03.2010 Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 378 5 öffentlich Dez. 6 Feinstaubemissionen aus Baustellen verringern - Kurzfassung - Die Vermeidung von (Fein-)Staubemissionen aus Baustellen durch Feuchthalten staubemit- tierender Materialien ist in den einschlägigen Verdingungsunterlagen bereits geregelt. Das Problem der Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfilter kann lokal nicht befriedi- gend gelöst werden. Es soll eine Initiative des Städtetags ins Leben gerufen werden. Neufahrzeuge und Neugeräte werden ausnahmslos mit Filtersystemen beschafft. Vor allem aus technischen Gründen soll von der Nachrüstung von Altgeräten Abstand genommen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit SwK, VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verringerung von Feinstaubemissionen leistet unstrittig einen wichtigen Beitrag zur Re- duzierung der Luftschadstoffbelastung in den Verdichtungsräumen. Dieselruß nimmt nach Aussage der Deutschen Umwelthilfe eine Sonderstellung unter den Feinstäuben ein, weil sich Dieselruß aufgrund vorherrschender globaler Luftströmungen im Bereich der Arktis konzentriert und einen Beitrag zur klimarelevanten Erwärmung der Nordpol-Region liefert. Das Thema Feinstaubbelastung wird von den zuständigen Behörden sehr ernst genommen. Im Vorwort zum Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe - Teilplan Karlsruhe, betont Herr Regierungspräsident Dr. Kühner: „Vordringlich bleibt generell, die Emissionen bereits an der Quelle zu mindern. Hier ist auch die EU gefordert, im Verbund mit Wissenschaft und Industrie die Entwicklung schadstoffärmerer Technik durch die Einführung neuer Emissionsstandards voranzubringen.“ Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk wird auch der Tatsache gerecht, dass Baumaßnahmen lokal zur Feinstaubbelastung beitragen können. Das Maßnahmenpa- ket M 6 (Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren Baumaßnahmen im Stadtgebiet) listet deshalb zahlreiche Maßnahmen auf, die zur Reduzierung von Staubemissionen beitra- gen. Die im vorliegenden Antrag formulierten Forderungen sind in der vorgenannten Liste ebenfalls enthalten. Dazu ist im Einzelnen anzumerken: 1. Die Stadt Karlsruhe macht bei der Ausschreibung eigener Bauprojekte und in städtebaulichen Verträgen verpflichtende Vorgaben zur Vermeidung bzw. Redu- zierung von Feinstaubemissionen durch Baustellen. Dazu gehören z. B.  die Ausrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern: Derzeit sind mobile Maschinen und Arbeitsmaschinen von der Kennzeichnungspflicht (Plakettenverordnung) explizit ausgenommen. Deshalb bestehen für die Kommunen auch kaum Möglichkeiten, entsprechende Fahr- bzw. Einsatzbeschränkungen zu kontrol- lieren. Verschärfungen der bestehenden Regelungen werden deshalb weitgehend ins Leere gehen. Nach Überprüfung des ZJD sind Forderungen, die über die gültige Vorschriftenlage hin- ausgehen, grundsätzlich möglich, müssen aber begründete Einzelfallregelungen bleiben (z. B. Baustellen in der Umweltzone). Weiter ist zu beachten, dass weitergehende Forde- rungen technisch realisierbar sind und der Wettbewerb dadurch nicht nachteilig beein- flusst bzw. unmöglich gemacht wird. Zumindest die beiden letztgenannten Bedingungen sind nicht unproblematisch, was sicherlich auch der Grund dafür ist, dass bisher noch keine Stadt die Möglichkeit wahrgenommen hat, in öffentlichen Ausschreibungen die Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelminderungssystemen verbindlich vorzu- schreiben. Da die Gesamtproblematik von hoher Komplexität ist und insbesondere die Bauindustrie Vorlaufzeit benötigt, um sich auf neue Forderungen der kommunalen Bauherren einstel- len zu können, wird vorgeschlagen, die Sache im Städtetag zu thematisieren. Das unabgestimmte Vorgehen einer einzelnen Stadt ist sicher nicht zielführend und dürf- te auf Dauer auch nicht durchhaltbar sein. Wie das Beispiel Schweiz zeigt, können vor allem bundeseinheitliche Regelungen nachhaltige Veränderungen bewirken. Ergänzende Erläuterungen Seite 3  die Vermeidung von Staubablagerungen und das Feuchthalten staubemittie- render Materialien: Entsprechende Forderungen sind in den Verdingungsunterlagen bereits formuliert. Nachfolgend einige Textbeispiele: Allgemeine Hinweise ...... Es ist darauf zu achten, dass Staubentwicklungen weitgehend vermieden werden. Positionen Pflasterbearbeitung mit Nassschneidgerät ...... Steine sind mit Nassschneidgerät zu schneiden Abbrucharbeiten ...... Maßnahmen gegen Lärm und Staub: Staubbindung ist durch laufendes Befeuchten der Abbruchvorgänge ggf. mit Wasserwagen sicherzustellen. Das Befeuchten mittels Wassersprüheinrichtungen o. ä. hat an der Arbeitsstelle des Abbruchwerkzeugs und an der Lagerstelle des Abbruchmaterials (auch im Zuge der Verladung) zu erfolgen.  die Errichtung von Schmutzschleusen vor dem Eintritt von Baustellen in das öffentliche Straßennetz: Nennenswerte Verschmutzungen werden über die Räder/Bereifung der Baufahrzeuge ins Straßennetz übertragen. Dieser Effekt kann witterungsabhängig im Zusammenhang mit umfänglichen Erdbaulosen (z. B. Erschließungsmaßnahmen, Lärmschutzwälle, Erd- becken usw.) auftreten. Diese Baustellen sind in der Regel nicht innenstadtrelevant. Bei lang andauernden Erdbaustellen (z. B. große Autobahnlose) können zur Reduzie- rung von Belästigungen und zur Vermeidung von Verkehrsgefahren im baustellennahen Straßennetz Reifenwaschanlagen installiert werden. Der Aufwand zur Herstellung und Betrieb solcher Anlagen ist relativ hoch und ist bei kommunalen Baumaßnahmen in der Regel nicht angemessen. Meist fehlen hierzu auch die erforderlichen Baustelleneinrich- tungsflächen für die Waschanlagen selbst und entsprechende LKW-Stauräume. Bei städt. Baumaßnahmen im Stadtgebiet ist stattdessen die regelmäßige Straßenreinigung einzufordern. 2. Die Stadt rüstet den eigenen Baumaschinenpark bei städtischen Ämtern und stadteigenen Gesellschaften wie den Stadtwerken mit Partikelfiltern nach Seit mehreren Jahren werden sowohl im Bereich der Kämmereiverwaltung als auch bei den städt. Gesellschaften dieselbetriebene Fahrzeuge und dieselbetriebene mobile Ma- schinen obligatorisch mit werkseitig installierten Partikelfilter beschafft. Die Nachrüstung alter Dieselfahrzeuge und mobiler Maschinen erfolgt aus folgenden Gründen nicht: - Je nach Alter der Fahrzeuge/Maschinen sind Nachrüstsätze nicht erhältlich. Es ist abzusehen, dass derlei Geräte kurz- und mittelfristig durch Neubeschaffungen er- setzt werden. - Im Gegensatz zu vielen optimistischen Aussagen sind Nachrüstfilter keineswegs un- problematisch. Sie sind im Grunde nur zu empfehlen, wenn die Filterausrüstung durch den Gerätehersteller ausgeführt wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Bei Nachrüstung vorhandener Geräte ist abzuklären, ob sich das Gerät für eine Nachrüstung eignet. Der Motor muss in technisch guten Zustand sein. D. h.:  Ölverbrauch < 1 %  Abgastrübung < 1,6 m -1  O 2 -Anteil > 8 % - Partikelfiltersysteme müssen für bestimmte Einsatzbereiche gewählt werden (Auslas- tung, benötigte Verfügbarkeit, Abgastemperatur). Die im Kommunaldienst häufigen Kurzeinsätze sind in diesem Zusammenhang besonders schwierig zu handhaben. Dies zeigen Filterstörungen auch bei Neugeräten.