Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen

Vorlage: 24844
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.05.2010

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Satzung_Verwaltungsgebühren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 375 2 öffentlich Dez. 4 Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.05.2010 5 Gemeinderat 18.05.2010 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 bei- gefügte „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öf- fentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschl. des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Als Entgelt für öffentliche Leistungen (früher als Amtshandlungen bezeichnet) werden Ver- waltungsgebühren erhoben. Für diese Erhebung von Verwaltungsgebühren gelten bei der Stadt Karlsruhe verschiedene Satzungen, u. a. die a) Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren b) Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde Satzung a) wurde zuletzt zum 01.01.2002 wegen der Währungsumstellung auf Euro und davor inhaltlich zum 01.01.2000 geändert. Satzung b) wurde nach der Novellierung des Landesgebührengesetzes (LGebG) vom 14.12.2004 zum 01.01.2007 in Kraft gesetzt, s. GR-Beschluss vom 05.12.2006. Durch diese Novellierung des LGebG hat der Gesetzgeber die obligatorische, dezentrale Gebührenfestsetzung eingeführt. Ziel ist, die kommunalen Körperschaften hinsichtlich der Gebührenfestsetzungskompetenz zu stärken und damit das betriebswirtschaftliche Kosten- bewusstsein zu erhöhen und umzusetzen. Auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und in Anbetracht des Zeitraums seit der letzten Änderung der o. g. Satzung a) ist eine erneute Überprüfung der Verwaltungsgebüh- ren unaufschiebbar. Die vorliegende Satzung berücksichtigt den Beschluss des GR vom 23.06.2009, wonach alle offiziellen Schriftstücke der Stadt Karlsruhe in geschlechtergerechter Sprache formuliert werden müssen. Umsetzung Das o. g. novellierte LGebG verweist die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften so- wohl für die Selbstverwaltungsebene als auch für Aufgaben als untere Verwaltungs- bzw. untere Baurechtsbehörde auf die Gebührenregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Damit ist für beide Satzungen eine einheitliche Regelungsgrundlage vorhanden und somit die Möglichkeit gegeben, lediglich eine gemeinsame Satzung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen der Selbstverwaltungsebene und der Auf- gaben als untere Verwaltungs- und untere Baurechtsbehörde zu erstellen. Diese Möglichkeit soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung genutzt werden, s. Anlage 1. Im Gebühren- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 verzeichnis, s. Anlage 2, wird allerdings der Übersichtlichkeit wegen nach wie vor eine Tren- nung der Selbstverwaltungsebene und der Aufgaben als untere Verwaltungs- und Bau- rechtsbehörde vorgenommen. Die entsprechenden Kalkulationen der Gebührenrahmen und Gebührensätze sowie ein Ver- gleich zwischen alter und neuer Gebühr ergeben sich aus der Anlage 3 und Anlage 4 Grundsätze der Gebührenbemessung Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung ver- bundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen: - die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentli- chen Leistung Beteiligter. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten, einschl. Gemeinkostenanteilen und kalkulatorischer Kosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Zinsen. Diese Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostende- ckungsgebot). - Weitere sachgerechte Aspekte können hierbei Berücksichtigung finden. Dies sind sozia- le Zwecke, Lenkungszwecke und ein besonders herausgehobenes öffentliches Interes- se, unabhängig vom Kostendeckungsgrad. - die Gebührenbemessung nach dem Äquivalenzprinzip in bestimmten Fällen. Dies besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der be- sonderen Leistung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßig- keit ist es dabei erlaubt, neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung, den wirt- schaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichti- gen, was zu einer die Kosten des Verwaltungsaufwands übersteigenden Gebühr führen kann. Abweichend von der grundsätzlichen Anwendung des Äquivalenzprinzips erlaubt die EU- Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) bei der Gebührenbemessung für dienst- leistungsrichtlinienrelevante Verfahren lediglich die Anwendung des Kostendeckungsprin- zips. Das bedeutet, dass Gebühren so bemessen sein müssen, dass das geschätzte Ge- bührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenen durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand nicht übersteigt und somit eine zusätzliche Berücksichtigung des wirt- schaftlichen Interesses der öffentlichen Leistung für den Empfänger nicht zulässig ist. Diese Vorgabe wurde bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Kalkulationsgrundlage für die Gebührenberechnung ist vorrangig die Kosten- und Leistungs- rechnung der Stadt Karlsruhe. Waren die Kosten derart nicht zu ermitteln, sind die jeweiligen von der Dienststelle ermittelten Stundensätze eingeflossen. Ansonsten wurden die städti- schen Verrechnungsstundensätze (s. Anlage 3) verwendet, in denen ebenfalls alle notwen- digen betriebswirtschaftlichen Kosten enthalten sind (s. o.). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bei den Gebühren wird unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbe- tragsgebühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren, s. § 12 LGebG. Die einzelnen Gebührenarten sind wie folgt kalkuliert: - Festgebühr Der Aufwand für eine öffentliche Leistung bleibt immer gleich. Es wird ein feststehender Euro-Betrag je Leistungserstellung ermittelt (bei standardisierenden Leistungen) - Zeitgebühr Die Gebührenhöhe wird nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Aufwand je Zeit- einheit bemessen. - Wertgebühr Die Gebührenhöhe wird in Abhängigkeit von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, bemessen. Die Bemessung erfolgt in Prozent oder Promille des Ge- genstandes. - Rahmengebühr Die öffentliche Leistung kann nur einzelfallsbezogen bemessen werden, da stark variie- rende Bestimmungsgrößen mit einfließen, z. B. das wirtschaftliche Interesse. Es wird eine Unter- bzw. Obergrenze (Mindest- und Höchstgebühr) gebildet. Grundsätzlich bilden die Verwaltungskosten die Untergrenze einer Gebühr. Lediglich bei Berücksichtigung von darüber hinausgehenden Bestimmungsgrößen der Gebührenbemes- sung (s. o.), können Abweichungen entstehen, die bei sachgerechter Anwendung unschäd- lich sind. Um die ordnungsgemäße Gebührenbemessung zu gewährleisten, sollte in gewissen Zeitab- ständen eine Überprüfung der Verwaltungsgebühren erfolgen. Bei der detaillierten Kalkulation sind oftmals Cent-Beträge entstanden, die aus Gründen der Praktikabilität gerundet wurden. Dabei ist grundsätzlich wegen des Kostenüberschreitungs- verbots für jeden einzelnen Gebührentatbestand und der Rechtssicherheit eine Abrundung auf volle Euro bzw. 50 Cent erfolgt. Lediglich bei größeren Beträgen bzw. bei den Obergren- zen der Rahmengebühren wurde großzügiger gerundet. Im Allgemeinen Teil, z. B. bei Ko- pien, wurde betragsgenau kalkuliert bzw. geringfügig gerundet. Eine allgemeine Gebührenerhöhung ist mit der vorliegenden Satzung nicht verbunden. In einzelnen Bereichen ergeben sich jedoch aufgrund der aktuellen städtischen Kalkulation und durch gesetzliche Vorgaben Abweichungen nach oben, aber auch nach unten. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Erläuterungen zum Satzungstext Anlage 1 Da die vorliegende aktualisierte Satzung auch für die Selbstverwaltungsebene gilt, haben sich einige Bestimmungen gegenüber der derzeit gültigen Satzung für Selbstverwaltungs- aufgaben geändert bzw. sind präziser eingearbeitet worden, z. B. die Gebührenfreiheit und die Gebührenarten (§§ 3, 4 und 5 der neuen Satzung). Aus Gründen der Transparenz wurde die geltende Bestimmung der Abgabenordnung (AO) über das Erfordernis der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht explizit in § 7 der neuen Satzung aufgenommen. Als wichtige Änderung ist hervorzuheben, dass nunmehr die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsge- meinschaften, sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege von der Entrichtung einer Gebühr befreit sind (§ 4 Abs. 2 der neuen Satzung). Diese Befreiung gilt nun gleichrangig für beide Ebenen, sowohl für die Selbstverwaltungsebene als auch für die Aufgaben als untere Verwaltungs- bzw. untere Baurechtsbehörde. Erläuterungen zum Gebührenverzeichnis Anlage 2 - 4 Das Gebührenverzeichnis gem. Anlage 2 enthält alle öffentliche Leistungen (früher als Amtshandlung bezeichnet) der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als untere Verwal- tungsbehörde, als auch auf der Selbstverwaltungsebene, und innerhalb dieser speziellen Bereiche alphabetisch nach Dienststellen sortiert. Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen der einzelnen Gebührenrahmen und Gebührensätze durch die städtischen Dienststellen. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeilage gefordert, denn der Ge- meinderat kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Gebühren nur aufgrund einer vorge- legten Kalkulation ausüben. Anlage 4 stellt zusätzlich einen Vergleich zwischen alter und neuer Gebühr dar. Nach wie vor wird bei den Gebühren unterschieden zwischen Gebühren nach festen Sätzen (Festbetragsgebühr, Zeitgebühr, Wertgebühr) und Rahmengebühren, s. o. Um einer unter- schiedlichen, einzelfallbezogenen Gebührenbemessung gerecht zu werden, haben die Dienststellen größtenteils Rahmengebühren festgesetzt. Lediglich vereinzelt bei dafür ge- eigneten öffentlichen Leistungen sind Gebühren nach festen Sätzen in Form von Wert-, Zeit- und Festbetragsgebühren kalkuliert, s. Anlage 3. Bei den Rahmengebühren musste oftmals völlig neu kalkuliert werden, da keine Kalkulationsgrundlagen mehr für die früheren Rah- mengebühren vorhanden sind, also auch keine Fortschreibung erfolgen konnte. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Wo es sinnvoll erschien, sind einzelne öffentliche Leistungen aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst. Auch durch Gesetzesnovellierungen haben sich einige öffentliche Leis- tungen geändert bzw. sind neu entstanden. Beispielhaft sind hier zu nennen: a) Die umstrittene Gebührenerhebung bei Vereinsfesten mit Verkauf von alkoholfreien Ge- tränken und/oder Speisen mit folgender Regelung gem. Ziff. 3.9.4 des Gebührenver- zeichnisses (vgl. Schreiben des OB vom 09.04.2008 und Stellungnahme zum Antrag von CDU- und SPD-Gemeinderatsfraktion, TOP 7 a + b, in der 62. Plenarsitzung des Ge- meinderats vom 28.04.2009): Eine Gebührenerhebung kommt nur bei Veranstaltungen außerhalb des Vereinsgeländes in Betracht. Ausnahmen davon sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung gem. § 4 Abs. 4 o. g. Satzung denkbar (Unbilligkeit). Vereinsfeste inner- halb des eigenen Vereinsgeländes fallen nicht unter den Gebührentatbestand und sind immer gebührenfrei. b) Die Gebühren im Waffenwesen sind bisher noch in der Kostenverordnung zum Waffen- gesetz (WaffKostV) vom 19.Juli 1976, BGBl I 1976, 1810 geregelt. Diese gilt noch so lan- ge weiter, bis die unteren Verwaltungsbehörden eine eigene satzungsrechtliche Rege- lung treffen. Im Zuge der Neukalkulation werden die betreffenden Tatbestände aus der Kostenverordnung zum Waffengesetz in das Gebührenverzeichnis mit aufgenommen. Neu hinzugekommen ist die „Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition“ nach dem neuen Waffengesetz . Wegen weiterer Gebührenänderungen bzw. -neuerungen wird auf Anlage 4 dieser Be- schlussvorlage verwiesen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen“ einschl. das als Anlage 2 beigefügte Gebührenverzeichnis als Be- standteil dieser Satzung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010

  • Verwaltungsgebühren-Anlage1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 1/8 Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 185) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 18.05.2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 Anwendungsbereich, Gebührenpflicht (1) Diese Satzung, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als deren Bestandteil, gilt für Gebühren und Auslagen, die die Stadt Karlsruhe sowohl im Bereich der Selbstverwaltungsebene als auch als untere Verwaltungsbehörde i.S. des Landesverwaltungsgesetzes oder als untere Baurechtsbehörde für öffentliche Leistungen festsetzt und erhebt, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen über Gebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Karlsruhe bleiben unberührt. (2) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für Verfahren, die von der Stadt Karlsruhe nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen über Rechtsbehelfe. Anlage 1 2/8 (3) Die Gebührenpflicht gilt für öffentliche Leistungen, die die Stadt Karlsruhe auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt. § 2 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, 1. wem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. wer die Gebühren- und Auslagenschuld durch eine gegenüber der Stadt abgegebene schriftliche Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Gebühren- und Auslagenschuld anderer kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Schuldnerinnen und Schuldner von Gebühren und Auslagen haften als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner. § 3 Sachliche Gebührenfreiheit Gebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: 1. Gnadensachen, 2. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, 3. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, 4. Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, 5. mündliche und einfache schriftliche Auskünfte, soweit das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft, 6. die behördliche Informationsgewinnung. Anlage 1 3/8 § 4 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Entrichtung einer Gebühr sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: 1. das Land Baden-Württemberg, 2. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, 3. die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die oben genannten Stellen berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (2) Von der Entrichtung einer Gebühr sind außerdem befreit: 1. die Kirchen und die sonstigen als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen, 2. die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen und Mitgliedsverbände und die ihnen zugeordneten Einrichtungen, Anstalten und Stiftungen für den Bereich der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege. Die Befreiung tritt nicht ein für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder Betriebe gewerblicher Art der oben genannten Stellen, soweit diese Betriebe berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Ferner tritt eine Gebührenbefreiung nicht ein, wenn öffentliche Leistungen neben den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung auch durch Dritte erbracht werden können. Anlage 1 4/8 (4) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Festsetzung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. § 5 Gebührenhöhe, Gebührenart, Gebührenbemessung (1) Höhe und Art der Gebühr ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis dieser Satzung. (2) Für eine Leistung, für die weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr von 5,50 Euro bis 10.000 Euro zu erheben. (3) Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden- Württemberg vom 01.12.2009 (EAP BW) keine Anwendung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Die Gebühr bestimmt die Stadt Karlsruhe nach festen Sätzen oder als Rahmengebühr. (4) Eine Gebühr nach festen Sätzen ist eine 1. mit einem bestimmten, unveränderlichen Betrag vorgesehene Gebühr (Festbetragsgebühr), 2. nach Zeiteinheiten bestimmte Gebühr (Zeitgebühr), 3. von dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, abhängige Gebühr (Wertgebühr). (5) Für eine Wertgebühr sind der Verkehrswert oder die Baukosten oder eine andere hierfür geeignete Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen. Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder Anlage 1 5/8 ungenügender Führung des Nachweises kann der Wert auf Kosten der Gebührenschuldnerin bzw. des Gebührenschuldners geschätzt werden. Die Stadt Karlsruhe kann sich hierbei sachverständiger Personen bedienen. (6) Bei Rahmengebühren wird ein Mindest- und Höchstsatz für die Gebühr festgelegt. § 6 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, wird eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5,50 Euro. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen Gründen, wird, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde, die Erbringung der öffentlichen Leistung aber noch nicht beendet war, eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr erhoben, sofern das Gebührenverzeichnis keine besonderen Regelungen trifft. Die Mindestgebühr beträgt 5,50 Euro. (3) Bei Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch) wird eine Gebühr i.H. v. 5,50 Euro bis 10.000 Euro erhoben. Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen beträgt die Gebühr, je nach Stand der Bearbeitung, ein Zehntel bis zum vollen Betrag der für die Erbringung der öffentlichen Leistung zu erhebenden Gebühr, mindestens jedoch 5,50 Euro. (4) Wird die Vornahme einer öffentlichen Leistung beantragt und verursacht die antragstellende Person dabei mutwillig einen besonderen Verwaltungsaufwand oder erschwert jemand mutwillig die Vornahme einer Anlage 1 6/8 öffentlichen Leistung und verursacht dadurch einen besonderen Verwaltungsaufwand, kann ihr bzw. ihm zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 5,50 Euro bis 1.000 Euro auferlegt werden. § 7 Auskunftspflicht Die Gebührenschuldnerin bzw. der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. § 8 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit (1) Die Gebühren- und Auslagenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung, für die sie erhoben wird. (2) Bei Ablehnung des Antrags nach § 6 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld mit der Ablehnung, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 1 mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung. (3) Bei Zurücknahme des Antrags nach § 6 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 6 Abs. 2 mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung. (4) Gebühren und Auslagen werden durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenentscheidung an die Schuldnerin bzw. den Schuldner fällig, es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt bestimmt. Anlage 1 7/8 § 9 Vorschuss, Sicherheitsleistung, Zurückbehaltungsrecht (1) Eine öffentliche Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. (2) Der antragstellenden Person ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Der Antrag kann als zurückgenommen behandelt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird und die antragstellende Person bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 10 Auslagen (1) Mit der Gebühr sind die erwachsenen Auslagen abgegolten, soweit gesetzlich oder im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. (2) Übersteigen die Auslagen im Einzelfall das übliche Maß erheblich, können sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt werden. (3) Auslagen nach Absatz 2 sind auch dann festzusetzen, wenn die öffentliche Leistung gebührenfrei oder die Gebühr ermäßigt ist. (4) Auslagen nach Absatz 2 sind insbesondere Anlage 1 8/8 1. Reisekosten 2. Vergütungen für Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung 3. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen 4. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen 5. Gebühren für Übersetzungen § 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.06.2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren“ vom 25.05.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.10.2001, und die „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungs- behörde und als untere Baurechtsbehörde“ vom 05.12.2006 ausser Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Heinz Fenrich Oberbürgermeister

  • FW-Anlage2
    Extrahierter Text

  • Verwaltungsgebühren 3
    Extrahierter Text

    Anlage 3 Verrechnung der Leistungen städt. Stellen im Kämmereibereich Die Verrechnung der Leistungen der städt. Stellen wurde mit Beschluss vom 25.02.1994 neu geregelt; für Leistungen der Stellen untereinander und für Dritte gelten seither einheitliche Sätze. Für 2008 bereits beschlossene Lohn- und Gehaltserhöhungen machen eine Anpassung der zuletzt ab 01.12.2005 geltenden Stundensätze erforderlich. 1. Ab 01.07.2008 gelten folgende EUR-Sätze, soweit sich aus eigenen Kosten-/ Leistungsrechnungen nicht schon spezielle Werte ergeben: je Stunde Bis 30.06.08 € ab 01.07.08 € Beamte Höherer Dienst (A 13 h – A 16) 85 88 Gehobener Dienst (A 9 – A 13 g) 64 69 Mittlerer Dienst (A 5 m – A 9 m) 54 57 Beschäftigte h. Dienst ( E13-E15 Ü; bish. Verg.Gr. II – I) 75 73 TvÖD geh. Dienst (E9-E13, bish. Verg.Gr. Vb – II) 59 59 m. Dienst (E5-E9, bish. Verg.Gr. IX – Vb) 46 48 Gel. Arbeiter (E4-E9, bish. LG 4 – 9) 42 41 An-/Ung. Arbeiter (E1-E3, bish. LG 1 – 3a) 37 36  Angefangene Viertelstunden sind auf volle Viertelstunden, Rechnungsbeträge auf 0,10 € aufzurunden.  Für Arbeitsleistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit sind gegenüber Dritten zu den obigen Stundensätzen die Prozentsätze zu berechnen, die der Mitarbeiter für die Mehrarbeit (z. B. an Sonn- oder Feiertagen) erhält.  In obigen Sätzen ist ein Zuschlag von 10 % für sog. unproduktive Zeiten enthalten. Rüstzeiten u. ä. sollen bei der Zeiterfassung für die Auftragsverrechnung daher unberücksichtigt bleiben.  In den Stundensätzen sind alle Raum- und Sachkosten sowie Kosten für Aufsicht, Leitung und allgemeine Verwaltung enthalten.  Die Branddirektion berechnet für den Einsatz der Feuerwehrleute besondere Stundensätze.  Für vorsteuerabzugsberechtigte Einrichtungen: Nicht enthalten ist die Mehrwertsteuer.  Eintretende Änderungen infolge Besoldungs- / Tarifänderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. 2. Die bisherigen Bestimmungen zur Ermittlung der Verrechnungssätze für Fahrzeug-, Geräte- und Maschineneinsätze sowie von Verkaufspreisen für Drucke gelten weiter.

  • Verwaltungsgebühren 3.1
    Extrahierter Text

    Bürgerservice und Sicherheit Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.3 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Gebührenrah men von / bis in € 16 Bemerkungen 3.1 Beglaubigungen, Bestätigungen 3.1.1Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhänig von der Seitenzahl 57,005048,005028,5024,000,0052,502 1,75 15 13,131,5013,00 Angleichung der Gebühr an die am 01.01.2007 in Kraft getretene Verordnung des Kultusministeriums 3.2 Bestattungsrecht 3.2.1Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) 48,005069,005024,0034,500,0058,5030 29,25 180 175,5029,00175,50 3.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestttG) 48,005069,005024,0034,500,0058,5015 14,63 60 58,5014,5059,00 3.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 BestattG) 48,005069,005024,0034,500,0058,5015 14,63 60 58,5014,5059,00 3.3 Eheschließung 3.3.1Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz des Standesamtes. Eheschließungen im Haus Solms und in der Karlsburg Durlach bleiben geb.frei. 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 240 256,0064,00256,00 3.4 Feiertagsrecht 3.4.1Ausnahmegenehmigung nach § 55 e GewO 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 480 472,0029,50472,00 3.4.2 Befreiungen von den Vorschriften des §§ 7 Abs. 2 und 12 Feiertagsgesetz 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 480 472,0029,50472,00 3.4.3 Befreiung von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 480 472,0029,50472,00 3.5 Fischereiwesen 3.5.1Ausstellung eines Firschereischeines zzgl. Fischereiabgabe 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 45 44,259,5044,00 3.5.2 Separate Erhebung der Fischereiabgabe 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 30 29,509,5029,50 3.6 Fundsachen 3.6.2Bescheinigung an Verlierer (oder Bestohlene) eines Fahrrades für dessen Versicherungsgesellschaft 57,0010057,000,000,0057,003 2,85 30 28,502,5028,50 3.7 Gaststättenrecht Bürgerservice und Sicherheit Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.3 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 3.7.1Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage 48,005048,005024,0024,000,0048,0020 16,00 120 96,0016,0096,00 3.7.2 Gestattung (§ 12 GastG) bis 4 Tage 48,005048,005024,0024,000,0048,0020 16,00 480 384,0016,00384,00 3.7.3 Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 48,005048,005024,0024,000,0048,0020 16,00 60 48,0016,0048,00 3.7.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 GastVO) 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 600 640,0032,00640,00 3.8 Gewerbewesen 3.8.1Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung 48,0010048,000,000,0048,005 4,00 60 48,004,0048,00 3.8.2 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gerwerbean- , um- und -abmeldung 48,0010048,000,000,0048,0010 8,00 60 48,0018,0048,00 3.8.3 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 48,005048,005024,0024,000,0048,0020 16,00 120 96,0016,0096,00 3.9 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 3.9.1Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 480 512,0064,00512,00 3.9.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO) 48,005048,005024,0024,000,0048,0015 12,00 480 384,0012,00384,00 3.9.3 Ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativien Veranstaltungen u.ä. Ladenöffnung 3.9.4Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 LadenöffnungsG 59,0010059,000,000,0059,0015 14,75 480 472,0014,50472,00 Spiele 3.9.5Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§33 c Abs. 1 GewO) 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 480 512,0032,00512,00 3.9.6 Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO) 48,0010048,0048,0030 24,0024,00 59,005069,005029,5034,500,0064,00240 256,00256,00 3.9.7 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs. 1 GewO) 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 480 512,0064,00512,00 3.9.8 Erlaubnis nach § 60 a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels i. S. d. § 33 d Abs. 1 S. 1 GewO 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 480 512,0064,00512,00 gebührenfrei Bürgerservice und Sicherheit Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.3 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 3.9.9Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO) 69,005059,005034,5029,500,0064,00180 192,00 1440 1.536,00192,001.536,00 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 3.9.10Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§ 34 GewO) 48,005048,005024,0024,000,0048,00120 96,00 480 384,0096,00384,00 3.9.11 Festsetzung von Wochenmärkten (GewO) 59,0010059,000,000,0059,0060 59,00 480 472,0059,00472,00 3.10 Kirchenaustrittsverfahren 3.10.1Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren 69,005059,005034,5029,500,0064,0015 16,00 60 64,0016,0064,00 3.11 Maßnahmen der Ortspolizeibehörde 3.11.1Anordnung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1, 3, PolG) 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 240 276,0069,00276,00 3.11.2 Aufhebung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG) 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 240 276,0069,00276,00 3.11.3 Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27 a PolG) 6910069,000,000,0069,0060 69,00 240 276,0069,00276,00 3.11.4 Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG) 69,0010069,000,000,0069,0030 34,50 240 276,0034,50276,00 3.11.5Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG) 69,0010069,000,000,0069,0030 34,50 240 276,0034,50276,00 3.11.6 Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) 69,0010069,000,000,0069,0030 34,50 240 276,0034,50276,00 3.11.7 Maßnahmen nach der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I, S. 959) 69,0010069,000,000,0069,0030 34,50 240 276,0034,50276,00 3.11.8 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektionsschutzgesetz) 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 480 552,0069,00552,00 3.11.9 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 69,0010069,000,000,0069,0020 23,00 48025.000,00 552,0023,0025.550,00 3.11.10 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführeen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) 69,0010069,000,000,0069,0015 17,25 240 276,0017,00276,00 3.11.11 Andere Maßnahmen nach dem Stadtrecht, wie z.B. Aufenhaltsverbot im Nahbereich des Wildparkstadions, Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz u.a. 69,0010069,000,000,0069,0015 17,25 480 552,0017,00552,00 3.12 Meldeangelegenheiten 3.12.1Einfache Auskunft (§§ 32 Abs. 1, 32 a Abs. 1 MG) 57,005048,005028,5024,000,0052,503 2,63 20 17,502,5017,50 3.12.2 Erweiterte Auskunft (§ 32 Abs. 2 MG) 57,005048,005028,5024,000,0052,503 2,63 480 420,002,50420,00 3.12.3 Gruppenauskünfte (§§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1, 2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 0,000,000,000,00 25,10 je nach Anzahl der Fälle Gruppenauskünfte werden in der Regel über einen Auftragsdienst des KiVBF erstellt, so dass keine Bearbeitungszeit bei BuS entsteht. Die KiVBF stellt uns je nach Aufwand einen Betrag in Rechnung. Wir verlangen dann 10 Cent pro Person plus 25 Euro einmalig. Datenübermittlungen Bürgerservice und Sicherheit Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.3 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 3.12.4Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (z.B. GEZ, SWR) und an öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt 0,000,000,000,00 0,10 je nach Anzahl der Fälle Datenübermittlungen werden in der Regel über einen Auftragsdienst des KiVBF erstellt, so dass keine Bearbeitungszeit bei BuS entsteht. Die KiVBF teilt uns mit wieviele Fälle die GEZ hatte und die GEZ überweist uns 10 Cent pro Person. Bescheinigungen der Meldebehörde 3.12.5Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung 57,005048,005028,5024,000,0052,503 2,63 60 52,502,5052,50 3.12.6 Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden 3.12.7Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (§§ 1, 5, 5a, 15, 18 MG) 57,005048,005028,5024,000,0052,5030 26,25 180 157,5026,00157,50 3.12.8 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 57,005048,005028,5024,000,0052,505 4,38 600 525,004,00525,00 3.12.9 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige 3.12.10Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) 3.12.11Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (§ 12 MG) 3.12.12Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (§ 18 MG) 3.12.13Übermittlung von Daten an den Suchdienst (§ 31 MG) sowie im Rahmen des § 34 Abs. 2 MG an Presse und Rundfunk 3.12.14Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 MG) 3.13 Pass- und Ausweiswesen 3.13.1Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis 57,005048,005028,5024,000,0052,503 2,63 15 13,132,5013,00 3.14 Überwachung des ruhenden Verkehrs 3.14.1Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 LVwVG) 48,0010048,000,000,0048,0020 16,00 180 144,0016,00144,00 3.14.2 Sondernutzungserlaubnisse 69,0010069,000,000,0069,0020 23,00 480 552,0023,00552,00 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei Alle Dienststellen Anlage 3.1 5 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 4 in € 4 Verrstd- satz MA 5 in € 5 Verrstd- satz MA 6 in € 6 Verrstd- satz MA 7 in € 7 gewicht. Stundensatz (1-4) in € 8 gerundeter Stundensatz in € 9 gewicht. Stundensatz (5-7) in € 10 gerundeter Stundensatz in € 11 Gebührensatz in € 12 1.4Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dgl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Beschäftigte nach TvÖD 73,0059,0048,0041,0055,2555,00 55,00 Beamte 88,0069,0057,0071,3371,00 71,00 1.5.1 Beratungen und Auskünfte insbes. Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden Beschäftigte nach TvÖD 73,0059,0048,0041,0055,2555,00 55,00 Beamte 88,0069,0057,0071,3371,00 71,00 In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Kalkulation der Zeitgebühren Alle Dienststellen Anlage 3.1 2 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 3 in € 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Verrstd- satz MA 3 in € 6 gewicht. Stundensatz (1-6):6 in € 7 Kosten pro Minute in € 9 gerunderter Minutensatz in € 8 Bearb.zeit in min 10 Kost./Leist. (8x9) in € 11 separate Sachkosten in € 12 Gebührensatz in € ( 11+12 ) 13 1.3 Ablichtungen(Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente bei einem Format bis DIN A4 1.3.1für die erste Seite 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,1011,101,10 1.3.2für jede weitere Seite 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,100,750,830,80 bei einem größeren Format 1.3.4für die erste Seite 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,1011,100,501,60 1.3.5für jede weitere Seite 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,100,750,830,501,30 1.11Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaub 1.11.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,1066,606,60 1.11.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,101213,2013,20 1.11.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird, für jede angefengene Viertelstunde 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,671,091,101516,50abzügl. 8,258,25 In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Kalkulation der Festbetragsgebühren Alle Dienststellen Anlage 3.1 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Verrstd- satz MA 2 in € 2 Verrstd- satz MA 3 in € 3 Verrstd- satz MA 4 in € 4 Verrstd- satz MA 5 in € 5 Verrstd- satz MA 6 in € 6 gewicht. Stundensatz (1-4):4 in € 7 gewicht. Stundensatz (1-6):6 in € 8 gerundeter Stundensatz in € 9 mind. Zeit in Min. 10 separate Aspekte * in € 11 Mind.gebüh r o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Max.gebü hr o. Spalte 15 in € 16 1.3 Ablichtungen(Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente bei einem Format bis DIN A4 1.3.3 für Farbkopien 73,0059,0048,0041,0055,2555,0050,70 4,58 95,00 100,005,30 100,00 bei einem größeren Format 1.3.6 für Farbkopien 73,0059,0048,0041,0055,2555,0051,20 4,58 95,00 100,005,80 100,00 1.6 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,003032,509004000,00975,0032,504.975,00 1.7.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,0022,17120130,002,20130,00 1.7.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,002,510,802,7113,502,7013,50 1.8.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,002,597,30 2,71100,002,70100,00 1.9 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,003032,509004000,00975,0032,504.975,00 1.10 Leistungen nach § 5 Abs. 6 der Satzung Auffangtatbestanfd soll alle möglichen, nicht aufgelisteten Leistungen gerecht weden; daher fiktiver oberer Rahmen von 10.000 € 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,005,5 5,965,50 1.13 Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) inkl. Baumschgutzangelegenheiten Auffangtatbestanfd soll alle möglichen, nicht aufgelisteten Leistungen gerecht weden; daher fiktiver oberer Rahmen von 10.000 € 88,0069,0057,0073,0059,0048,0065,6765,005,5 5,965,50 Gebührenrahmen von / bis in € 17 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Amt für Abfallwirtschaft Anlage 3.2 8 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 2.2 Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzlichen Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen und Unzugänglichkeit der Abfallbehälter § 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung 48,005048,00500,00024,0024,000,0048,000,8012,510,0010,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren Amt für Abfallwirtschaft Anlage 3.2 2 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 ** separate Aspekte * in € 12 *** Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 ** separate Aspekte * in € 15 **** Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 2.1 Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung von Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs.4 Abfallentsorgungssatzung 50,005050,005025,0025,000,0050,00603050,006058550,0080,00635 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ** = unabhängig von Tonnenanzahl und Tonnengröße *** = wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 770 : 30,00 € **** = wirtschaftl. Vorteil 1 Tonne 1100 : 39,00 € In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Bürgerservice und Sicherheit Anlage 3.3 2 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 3.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen 57,0010057,000,000,0057,00 Bei Sachen bis 500 Euro Wert: 3 % des Wertes mindestens 2,50. Bei Sachen über 500 Euro Wert, 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 Euro übersteigenden Wert Kalkulation der Wertgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Friedhof- und Bestattungsamt Anlage 3.4 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Geb.aufkommen im Jahres- durchschnitt in € 3 Anzahl der Fälle 4 durchschnittl. Gebührenaufk. pro Fall in € 5 Äquiva- lenz- ziffer 6 erwartete Kosten im Bem.zeitr. in € 7 erwartete Fälle im Bem.zeitr. 8 Gewichtung mit Äqui- valenzziffer 9 unt. Gebüh- renrahmen genau in € 11 ober. Gebüh- renrahmen genau in € 12 4.1Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 550110100520,004,01205206,00606,0060,00 4.3Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG) 55011044.760223820,004,047250225090005,0052,505,2552,50 4.4Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung - (§33 Abs. 3 BestattG) 15150110100520,001,3120571818018,00180,00 4.5Genehmigung zur Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 515013060.76086870,0014,063.200870121805,00155,505,19155,67 4.7Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 550110100520,004,01205206,00606,0060,00 Rahmengebühren genau In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Kalkulation der Rahmengebühren neuer Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 10 Spannbreite in Äquivalenz- ziffern 2 bisheriger Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 1 Friedhof- und Bestattungsamt Anlage 3.4 2 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 4.2Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 48,0010048,000,000,0048,001512,004536,0012,00 36,00 4.6Genehmigung zur Aufbahrung von Verstorbenen in einer Kirche 88,0010088,000,000,0088,003044,0075110,0044,00 110,00 4.8Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u.ä. 48,009048,001043,204,800,0048,001512,006048,0012,00 48,00 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 48,009588,00545,604,400,0050,003025,00120100,0025,00100,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Grundstücksbewertungsstelle Anlage 3.6 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mindest benötigte Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 maximal benötigte Zeit in Min. 13 separate Kosten in € 14 Maximal- gebühr in € 15 6.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 69,0010069,000,000,0069,005057,50300345,0057,50 1.000,00 6.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 57,0010057,000,000,0057,003028,504542,755,00 50,00 6.3 Ausgabe Grundstücksmarktbericht 57,0010057,000,000,0057,003038,506010,0067,0020,00 70,00 6.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung 88,0010088,000,000,0088,003044,0012001760,0044,00 2.000,00 zu 6.1Für eine Analyse der Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann ein Zuschlag von bis zu 200 v.H. der Gebühr der Auskunft verlangt werden. Die Obergrenze des Gebührenrahmens von 1000 Euro wird in keinem Fall tangiert. zu 6.2Unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips ist die Gebühr von 15 Euro für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft gerechtfertigt. Desweiteren kann auf Grund des interkommunalen Vergleichs und und der Wahrnehmung einer bundesgesetzlichen Aufgabe der Regelsatz unverändert belassen werden. In Anlehnung an eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft wird für die geplante Bodenrichtwertauskunft über das Internet in Höhe von 7,50 Euro der untere Gebührenrahmen pauschaliert mit 5 Euro festgesetzt. zu 6.3Bei einer geplanten Einführung des Abrufs eines Grundstücksmarktberichtes im Internet ist der untere Gebührenrahmen, unter Berücksichtigung der eingesparten Kosten für die Ausfertigung, angemessen. zu 6.4Der kalkulierte Gebührenrahmen deckt den üblichen Zeitaufwand für gesonderte Erläuterung von Gutachten wie auch für gesonderte Erläuterung von sonstigen Wertermittlungen, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte etc. ab. Gebührenrahmen von / bis in € 16 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Liegenschaftsamt Anlage 3.7 1 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 7.2.1 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopien aus Bebauungsplänen DIN A4 59,004559,001048,004526,555,9021,6054,050,901412,6112,50 7.2.2 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopien aus Bebauungsplänen DIN A3 59,004559,001048,004526,555,9021,6054,050,901412,612,5015,00 7.2.3 Verzeichnis der Bebauungspläne: Auszugskopien aus Bebauungsplänen DIN A2 59,004559,001048,004526,555,9021,6054,050,901412,6112,5025,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,000,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Liegenschaftsamt Anlage 3.7 2 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 7.3 Vorkaufsrecht 7.3.1 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) 48,004357,0053,8769,003,0820,6830,712,1353,5165-3057,976510057,9727,50 157,50 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip siehe B. vom 18.04.2004 Liegenschaftsamt Anlage 3.7 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebüh- ren- ziffer öffentliche Leistung Geb.auf- kommen im Jahres- schnitt in € 3 Anzahl der Fälle 4 durchschn. Gebühren- aufk. pro Fall in € 5 Äquiva- lenz- ziffer 6 erwartete Kosten im Bem.zeitr. in € 7 erwartete Fälle im Bem.zeitr. 8 Gewichtung mit Äqui- valenzziffer 9 unt. Gebüh- renrahmen genau in € 11 ober. Gebüh- renrahmen genau in € 12 7.1 Forst 7.1.1 Biotopbelege - schriftliche oder digitale Ausfertigung - bis zu 30 Datensätze 5850018,6206958158,001,062116253462,00534,48 7.1.2 Waldbiotopkarte und Karten- Ausschnitte; Waldbiotop- verzeichnis (kein Verleih) 29500117,2413829129,001,031113153431,00534,48 7.1.3 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) 321.000131,2532132,001,0351135110035,001093,75 7.1.4 Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten 1482.000113,513511481148,001,0153111532070153,002067,57 7.1.5 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 46500110,8695746146,001,0481148521,5048,00521,74 7.1.6 Ausstellung von Wildunfallbestätigungen 5930015,084746177359,001,0252446332063,00320,34 bisheriger Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 1 Spannbreite in Äquivalenz- ziffern 2 neuer Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 10 Kalkulation der Rahmengebühren Marktamt Anlage 3.8 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 8.1Christkindlesmarktzuweisung 88,00969,003048,00617,9220,7029,2857,9010096,50180173,7096,50173,50 8.2Jahrmarktzuweisung 88,00969,003048,00617,9220,7029,2857,9010096,50180173,7096,50173,50 8.3Wochenmarktzuweisung 88,00559,004548,00504,4026,5524,0054,95315288,49420384,65288,00384,50 8.4Wochenmarktänderungszuweisung 88,001059,003848,00528,8022,4224,9656,18150140,45240224,72140,00224,50 8.5Wochenmarkt - Tagesplatzzuweisung 0,0000,00048,001000,000,0048,0048,00129,603024,009,5024,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Stadtplanungsamt Anlage 3.9 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh.* In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 9.1Steuerbescheinigung nach § 7h (2), 10f, 11a EStG 69,008048,001788,00355,208,162,6466,008593,50302805,002.915.0881,0 Kalkulation der Wertgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. * der bescheinigten Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwendungen oder anderer Maßnahmen i.S.v. § 7h (1) Satz1 oder Satz 2 EStG, mind. 93,50 Tiefbauamt 6600 Anlage 3.10 1 von 4 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 10.2.1.1 10.2.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Mindestgebühr 64,003759,001846,004523,6810,6220,7055,00165151,250,00151 Anträge auf Leitungsverlegung Maximalgebühr 64,004759,00946,004430,085,3120,2455,635.3404.951,07 5.000 0,000,000,000,000,000,00 10.2.1.2 10.2.2.2 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr 42,0010042,000,000,0042,004028,000,0028 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr 42,004564,005518,9035,200,0054,10165148,780,00 150 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,00 0,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,000,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren TBA 6600 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Tiefbauamt 7400 Anlage 3.10 2 von 4 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 10.1.1.1 Mindestgebühr Entwässerungsgenehmigungen 59,003048,004048,003017,7019,2014,4051,300,8611094,056,00100 10.1.1.2 Mindestgebühr Nachträge zu Entwässerungs- genehmigungen 59,003048,004048,003017,7019,2014,4051,300,8611094,056,00100 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z. B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen 57,004548,004548,001025,6521,604,8052,050,87120104,106,00110 Kalkulation der Festbetragsgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Tiefbauamt 7400 Anlage 3.10 3 von 4 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 10.1 Grundstücksentwässerung 10.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städt. Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. 320.000 350.000.0000,9 Anmerkung: Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen o. Ä.) an das städt. Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der LBO zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im Wege der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anlagen zu ermitteln. der in Anlehnung an die in Ziff. 12.1.2.1 des Gebühren- verzeichnisses ermittelten, auf volle 500 € aufgerundeten Gesamtbaukosten 10..1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach lfd. Nr. 10.1.1.1 erhoben wurde 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 10.1.1.1 Kalkulation der Wertgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Für die Bearbeitung von Nachtragsgesuchen beträgt der Aufwand durchschnittlich 1/4 bis 1/3 des Aufwands für Genehmigungen nach 10.1.1.1 Die Summe der Werteinheiten Spalte 15 wurde für das Jahr 2008 aus den TBA-Akten ermittelt. Der Aufwand Spalte 14 wurde nicht über Personalstundensätze, sondern durch die Kostenrechnung ermittelt. Tiefbauamt 7400 Anlage 3.10 4 von 4 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 benötigte Zeiteinheit in min 11 Kosten je Zeiteinheit in € 12 separate Sachkost. in € 13 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 14 10.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grund- stückseigentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen oder einzelner Teile derselben 48,0010048,000,000,0048,006048,006,00 54,00 27,00 0,000,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 0,000,000,00 0,000,00 0,00 0,000,000,000,000,00 0,00 Kalkulation der Zeitgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. je angefangene halbe Stunde: Amt für Stadtentwicklung Anlage 3.11 1 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 11.1 Statistische Auswertungen (Kommunales Informationssystem) : Lieferung/Abruf vorhandener Auswertungen, Erstellung von Tabellen, Grafiken, thematischen Karten etc., Auskünfte über Bevölkerungszahlen (Landesstatistikgesetz) 42,003051,003042,004012,6015,3016,8044,7015 *1 *2 11,18480 *1 *2 357,606,00458,00 11.2 Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems : Auflistung des Bestands von Baublockseiten oder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtvierteln etc., Änderungsdienst Straßenverzeichnis oder Baublockseiten, Einzelauskünfte (Landesstatistikgesetz) 42,003051,003042,004012,6015,3016,8044,7015 *1 *2 11,18480 *1 *2 357,606,00 458,00 0 000 000 000 00 0 000 00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip *1 = Berücksichtigung von Schüler, Studenten : -50% *2 = nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, maximal + 100,- € In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Amt für Stadtentwicklung Anlage 3.11 2 von 2 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € 16 Gebührensatz in € pro Stunde 17 11.3 Auskünfte über Preisindizes u.a. (Landesstatistikgesetz) 54,0010054,000,000,000,0054,000,0054,00 Kalkulation der Zeitgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Bauordnungsamt Anlage 3.12 1 von 5 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € * ( 13+14 ) 15 12.1.2.9Erteilung einer Teilbaufreigabe 69,0010069,000,000,0069,001,154551,7551,50 12.1.4.2Abgeschlossenheitsbesch. ab 3. Teilungseinheit 69,0010069,000,000,0069,001,154551,7551,50 12.1.4.3ab 3. besch.Plansatz f. Abgeschlossenheitsbesch. 69,0010069,000,000,0069,001,153034,5034,50 12.1.9.1Aufnahme in Bewerberliste 69,0010069,000,000,0069,001,156069,0069,00 12.1.9.2Bestellung als Schornsteinfeger auf Probe 69,0010069,000,000,0069,001,15120138,00138,00 12.1.9.3Bestellung als Bezirksschornsteinfeger 69,0010069,000,000,0069,001,15480552,00552,00 12.1.9.4Bestell. als Schornsteinfeger f.anderen Kehrbezirk 69,0010069,000,000,0069,001,15120138,00138,00 12.1.9.5Bestellung eines Stellvertreters (Schornsteinfeger) 69,0010069,000,000,0069,001,156069,0069,00 12.1.9.6Widerruf einer Bestellung 69,0010069,000,000,0069,001,15240276,00276,00 12.1.9.11Erteilung eines Zweitbescheids 69,0010069,000,000,0069,001,156069,0069,00 12.1.11.3Übersendung von Akten zur Einsicht 69,0010069,000,000,0069,001,1566,908,0014,50 Kalkulation der Festbetragsgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Schornsteinfegerwesen: * Die Endgebühren sind auf volle 0,50 € abgerundet Bauordnungsamt Anlage 3.12 2 von 5 Stadtkämmerei23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 12.1.2.3 Baugenehmigung ohne Baukosten 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 15003275,00 1725,00138,00 5000 12.1.1.2 12.1.2.7 12.1.3.2 12.1.5.1 12.1.12.2 Erteilung einer Befreiung69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 10008850,00 1150,00138,00 10000 12.1.1.3 12.1.2.8 12.1.3.3 12.1.5.2 Ausnahmen, Abweichung von baur. Vorschriften69,0010069,000,000,0069,00120138,0010005350,001150,00138,00 6500 12.1.3.1 Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 2504713,00 287,50138,00 5000 12.1.3.5 Mitteilung über Hinderungsgründe 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 2504713,00 287,50138,00 5000 12.1.1.1 Voranfrage 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 15000,00 1725,00138,00 1725 12.1.2.4 Werbeanlagen 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 15000,00 1725,0069,00 1725 12.1.1.7 12.1.2.12 Benachrichtigung der Angrenzer69,0010069,000,000,0069,0022,702,3025,000,005,00 25 12.1.4.1 Abgeschl.besch. für die ersten 2 TE 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 3004055,00 345,00138,00 4400 12.1.5.3 sonstige baurechtl. Anordnungen 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 6002310,00 690,00138,00 3000 12.1.6.2.2 ab 3. Bauabnahme 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 9600,00 1104,0069,00 1100 12.1.6.3 Gebrauchsabnahme fliegender Bauten 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 9600,00 1104,0069,00 1100 12.1.7.1 Verfügung f. überwachungspfl. Anlagen 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 4800,00 552,0069,00 550 12.1.8 bauordnungsbehördl. Anordnungen 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 15002775,00 1725,00138,00 4500 12.1.9.9 Anhörung bei rückständ.Schornsteinfegergeb. 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 15000,00 1725,0069,00 1725 12.1.9.10.1 Anordg. i.R. Kehr-Überprüfungs-Messpflicht 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 15000,00 1725,0069,00 1725 12.1.9.10.2 Anordg. i.R. festgestellter Mängel 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 15000,00 1725,0069,00 1725 12.1.10 Baulastenbuch 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 9600,00 1104,0069,00 1100 12.1.11.2 Akteneinsicht 69,0010069,000,000,0069,0022,70 2,30 250,00 0,005,00 250 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Bauordnungsamt Anlage 3.12 3 von 5 Stadtkämmerei23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 12.1.2.1 Genehmigung mit Baukosten 69,0010069,000,000,0069,00760874,00924807576,00163100000,005,0 1* 12.1.2.5 Erteilung einer Zustimmung 69,0010069,000,000,0069,00660759,0043036,00750000,004,0 2* 12.1.6.1 Bauüberwachung 69,0010069,000,000,0069,00100115,0075086250,00163100000,000,5 3* 12.1.6.2.1 bis zu 2 Bauabnahmen 69,0010069,000,000,0069,00300345,0022075900,00163100000,000,5 4* 12.1.2.2 Vereinfachte Genehmigung 69,001004,0 5* 5* Anmerkung : Es handelt sich um eine völlig neue Leistung, die mit der LBO-Änderung zum 01.03.2010 eingeführt wurde. Eine Kalkulation ist mangels Daten noch nicht möglich. Die Annahme von 4 ‰ beruht auf Erfahrungswerten. Eine genaue Kalkulation wird bei der nächsten Gebührenaktualisierung berücksichtigt. Der erforderliche Arbeitsaufwand beträgt mind. 1 Std. = 69 €. Kalkulation der Wertgebühren Bei allen 4 Gebührentatbeständen wird eine Mindestgebühr festgelegt, die den mindestens erforderlichen Arbeitsaufwand (bei Baugenehmigung und Zustimmung mind. 2 Stunden = 138 €, bei Bauüberwachung und Abnahme mind. 1 Stunde = 69 €) berücksichtigt. 1* - 4*: Anmerkung: Bauordnungsamt Anlage 3.12 4 von 5 Stadtkämmerei23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in % der Werteinheiten 16 69,0010069,000,000,0069,006069,00 12.1.1.4 Verlängg. Geltungsdauer BVBesch. 25 - 50 12.1.1.5 Zurücknahme/Zurückweisung BVAnf 20 - 50 12.1.1.6 Ablehnung Bauvoranfrage 20 - 100 12.1.2.6 Verlängerung Geltungsdauer BGen. 25 - 50 12.1.2.10 Zurücknahme/Zurückweisg. Bauantr 20 - 50 12.1.2.11 Ablehnung Bauantrag 20 - 100 Begründung für prozentuale Erhebung: Bei der Ablehnung oder Zurückweisung eines Antrags ist von der im Falle einer positiven Entscheidung anfallenden Gebühr auszugehen, siehe § 6 Abs.1 bzw. 2 i.V.m. 1.1 bzw. 1.8 des Gebührenverzeichnisses. Dies gilt auch für die Verlängerung eines Bauvorbescheids oder Baugenehmigung. die Anwendung der Gebührenvorschriften beim BOA" Kalkulation der Wertgebühren 20 - 50 % der Gebühr für Bauvoranfrage (12.1.1.1), je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 69 € 25 - 50 % der Gebühr für Bauvoranfrage (12.1.1.1), je nach Aufwand, mind. 69 € 20 - 100 % der Gebühr für Bauvoranfrage (12.1.1.1), je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 138 € 1 Stunde = 69 €, bei Ablehnung mind. 2 Stunden = 138 €) berücksichtigt. 25 - 50 % der Genehmigungsgebühr (12.1.2.1 bis 12.1.2.3), je nach Aufwand, mind. 69 € 20 - 50 % der Genehmigungsgebühr (12.1.2.1 bis 12.1.2.3), je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 69 € 20 - 100 % der Genehmigungsgebühr (12.1.2.1 bis 12.1.2.3), je nach Fortschritt des Verfahrens, mind. 138 € Mindestgebühren: Bei allen Gebührentatbeständen wird eine Mindestgebühr festgelegt, die den mindestens erforderlichen Arbeitsaufwand (bei Verlängerung und Zurücknahme mind. neue Gebührentatbestände: 12.1.1.5, 12.1.1.6, 12.1.2.10 und 12.1.2.11 waren bisher in der Gebührensatzung nicht geregelt, nur in den amtsinternen "Richtlinien für Bauordnungsamt Anlage 3.12 5 von 5 Stadtkämmerei23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 benötigte Zeiteinheit in min 11 Kosten je Zeiteinheit in € 12 separate Sachkost. in € 13 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 14 12.1.1.8 12.1.2.13 12.1.3.4 12.1.11.1 Beratung69,0010069,000,000,0069,003034,50 34,50 12.1.3.6 Nachforderung von Unterlagen 69,0010069,000,000,0069,003034,50 34,50 12.1.7.2 Brandverhütungsschau 69,0010069,000,000,0069,003034,50 34,50 12.1.7.3 Nachschau Brandverhütung 69,0010069,000,000,0069,003034,50 34,50 12.1.9.7 Ausn. v. Verbot Nebenerwerb Schornsteinfegerwesen 69,0010069,000,000,0069,003034,50 34,50 12.1.9.8 Kehrbezirksprüfung 69,0010069,000,000,0069,006069,00 69,00 12.1.12.1 Nachforderung von Unterlagen (Ern.bare Energien) 69,0010069,000,000,0069,001517,25 17,00 Kalkulation der Zeitgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Bürgerservice und Sicherheit Anlage 3.13 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Antei l in % 2 Verrst d- satz MA 2 in € Anteil in % 4 V er rs td- s A n t e il Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 Bemerkungen 13.1 Ordnungswesen 13.1.1 Heime 13.1.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Heimgesetz 69,0010069,000,000,0069,0030 34,50 480 552,0034,50552,00 13.1.1.2 Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben für die Überwachung und Begehung von Heimen 13.1.2 Hunde 1.2.1 Hundeprüfung nach § 1 Abs. 4 PolVO des IM je Tier und Prüfung 69,0010069,000,000,0069,00150 172,50 300 345,00172,50345,00 13.1.3 Jagdwesen 13.1.3.1 Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe 59,0010059,000,000,0059,0020 19,67 180 177,0019,50177,00 13.1.3.2 Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe 59,0010059,000,000,0059,0020 19,67 180 177,0019,50177,00 13.1.3.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 59,0010059,000,000,0059,0015 14,75 60 59,0014,5059,00 13.1.3.4 Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs. 1 LJagdG) 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 60 59,009,5059,00 13.1.3.5 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 60 59,009,5059,00 13.1.3.6 Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG) 59,0010059,000,000,0059,0020 19,67 60 59,0019,5059,00 13.1.3.7 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 LJagdGDVO) 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 60 59,009,5059,00 13.1.4 Waffenwesen 13.1.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 59,006648,003438,9416,320,0055,2630 27,63 180200,00 165,7827,50365,50 13.1.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 120200,00 118,009,50318,00 13.1.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 59,006648,003438,9416,320,0055,2610 9,21 60100,00 55,269,00155,00 13.1.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 120100,00 118,0029,50218,00 13.1.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 59,006648,003438,9416,320,0055,2660 55,26 240300,00 221,0455,00521,00 13.1.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 59,006648,003438,9416,320,0055,2630 27,63 60300,00 55,2627,50355,00 13.1.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG) 59,006648,003438,9416,320,0055,2630 27,63 180100,00 165,7827,50265,00 13.1.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 59,006648,003438,9416,320,0055,2610 9,21 60100,00 55,269,00155,00 Gebührenrahmen von / bis in € 16 gebührenfrei Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Bürgerservice und Sicherheit Anlage 3.13 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren 13.1.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 59,00 10059,000,000,0059,0090 88,50 480 472,0088,50472,00 13.1.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 59,0010059,000,000,0059,0090 88,50 480500,00 472,0088,50972,00 13.1.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG) 59,0010059,000,000,0059,0060 59,00 480 472,0059,00472,00 13.1.4.12 Abmahnung 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 120 118,0029,50118,00 13.1.4.13 Widerruf der Erlaubnis 59,0010059,000,000,0059,0060 59,00 480 472,0059,00472,00 13.1.4.14 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG 59,0010059,000,000,0059,0060 59,00 480 472,0059,00472,00 13.1.4.15 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 59,0010059,000,000,0059,0010 9,83 4803.000,00 472,009,503.472,00 13.1.5 Gaststättenerlaubnisse 13.1.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 GastG) 69,005059,005034,5029,500,0064,00180 192,00 1440 1.536,00192,001.536,00 13.1.5.2 Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs. 2 GastG) 69,005059,005034,5029,500,0064,00180 192,00 1440 1.536,00192,001.536,00 13.1.5.3 Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG) 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 360 384,0064,00384,00 13.1.5.4 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 69,005059,005034,5029,500,0064,00180 192,00 1440 1.536,00192,001.536,00 13.1.5.5 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 180 192,0032,00192,00 13.1.5.6 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 360 384,0064,00384,00 13.1.5.7 Änderung der Betriebsart 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 360 384,0064,00384,00 13.1.5.8 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis. Je nach Stand des Verfahrens. 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 1440 1.536,0032,001.536,00 13.1.5.9 Wechsel einer geschäftsführenden Person 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 120 128,0032,00128,00 13.1.5.10 Widerruf/Ablehnung einer persönlichen Erlaubnis 69,005059,005034,5029,500,0064,0090 96,00 960 1.024,0096,001.024,00 13.1.5.11 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen 0,0064,0015 16,00 1440 1.536,0016,001.536,00 13.1.6 Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen, sonst. gaststätt. Erlaubnissse 13.1.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) über 4 Tage 48,005048,005024,0024,000,0048,0020 16,00 480 384,0016,00384,00 13.1.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 48,005048,005024,0024,000,0048,0015 12,00 60 48,0012,0048,00 13.1.6.3 Regelmäßige Sperrzeitverkürzung 69,005059,005034,5029,500,0064,0060 64,00 480 512,0064,00512,00 13.1.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 GastVO) 69,005059,005034,5029,500,0064,0030 32,00 600 640,0032,00640,00 Bürgerservice und Sicherheit Anlage 3.13 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren 13.1.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 13.1.7.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) 69,0010069,000,000,0069,00120 138,00 960 1.104,00138,001.104,00 13.1.7.2 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 GewO) 69,0010069,000,000,0069,0090 103,50 600 690,00103,50690,00 13.1.7.3 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 600 690,0069,00690,00 13.1.8 Feiertagsgesetz 13.1.8.1 Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 600 590,0029,50590,00 13.1.8.2 Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz 59,0010059,000,000,0059,0030 29,50 600 590,0029,50590,00 13.1.9 Makler 69,0010069,000,000,0069,0090 103,50 940 1.081,00103,501.081,00 13.1.10 Reisegewerbe 13.1.10.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55 d GewO) 48,0010048,000,000,0048,0030 24,00 600 480,0024,00480,00 13.1.10.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs. 2 GewO) 48,0010048,000,000,0048,0015 12,00 120 96,0012,0096,00 13.1.10.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 48,0010048,000,000,0048,0015 12,00 180 144,0012,00144,00 13.1.10.4 Ausnahme von der Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs. 2 GewO) 48,005048,005024,0024,000,0048,0015 12,00 480 384,0012,00384,00 13.1.10.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55 b Abs. 2 GewO) 48,0010048,000,000,0048,0030 24,00 600 480,0024,00480,00 13.1.11 Messen, Ausstellungen, Märkte sowie Volksfeste 0,000,000,00 13.1.11.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten 59,0010059,000,000,0059,0060 59,00 960 944,0059,00944,00 13.1.12 Überwachung von Gewerbebetrieben 13.1.12.1 Gewerbeuntersagung (§35 Abs. 1 GewO) 69,0010069,000,000,0069,0090 103,50 960 1.104,00103,501.104,00 13.1.12.2 Handwerksuntersagungen 69,0010069,000,000,0069,0090 103,50 960 1.104,00103,501.104,00 13.1.12.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO (Betriebsschließungen) 69,0010069,000,000,0069,0090 103,50 960 1.104,00103,501.104,00 13.1.12.4 Aufforderung an Makler bzw. Maklerinnen zur Vorlage des Prüfberichts 69,0010069,000,000,0069,0020 23,00 180 207,0023,00207,00 13.1.13 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 13.1.13.1 Feinstaubplakette (35. BImSchVO) 48,0010048,000,000,0048,006 4,80 15 12,005,0012,00 Bürgerservice und Sicherheit Anlage 3.13 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren 13.1.13.2 Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) 48,00 10048,000,000,0048,0015 12,00 180 144,0012,00144,00 13.1.13.3 Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone (§ 40 Abs. 3 BImschG i. V. m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) 48,0010048,000,000,0048,0030 24,00 180 144,0024,00144,00 13.1.13.4 Bestätigung zur Allgemeinverfügung über Ausnahmegenehmigungen vom Umweltfahrverbot (§ 1 Abs. 2 der 35. BImschVO i. V. m. der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe) 48,0010048,000,000,0048,0020 16,00 180 144,0016,00144,00 13.2 Personenstandswesen Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften 13.2.1 Mitwirkung an der Begründung nach ausschließlich deutschem Recht 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 180 207,0040,00207,00 Soll an Ehe angeglichen werden, die 40 Euro kostet. 13.2.2 Mitwirkung an der Begründung auch nach ausländischem Recht 69,0010069,000,000,0069,0060 69,00 240 276,0080,00276,00 Soll an Ehe angeglichen werden, die 80 Euro kostet. 13.2.3 Aufnahme einer Versicherung an Eides statt 69,0010069,000,000,0069,0010 11,50 30 34,5011,5034,50 13.2.4 Erteilung einer Urkunde über die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft 69,0010069,000,000,0069,005 5,75 20 23,005,5023,00 13.2.5 Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegeben wird. 69,0010069,000,000,0069,0010 11,50 30 34,5011,5034,50 13.2.6 Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG 69,0010069,000,000,0069,005 5,75 20 23,005,5023,00 13.2.7 Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der vom Amt angebotenen Diensträume 69,0010069,000,000,0069,0045 51,75 240 276,0051,50276,00 13.2.8 Begründung einer Lebenspartnerschaft an Samstagen 69,0010069,000,000,0069,0045 51,75 240 276,0051,50276,00 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.14 1 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 14.1.6Genusstauglichkeitsbescheinigung 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,344560,190,0060,00 14.3.3.1.1 Einhufer 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3468,0320,9929,02 14.3.3.1.2 Rind / Kalb 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3468,0310,5418,57 14.3.3.1.3 Schwein 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3434,018,8612,87 14.3.3.1.4 Schaf / Ziege 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3456,693,8210,51 14.3.3.2.1 Einhufer 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,34810,7023,3134,01 14.3.3.2.2 Rind / Kalb 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,34810,7012,8623,56 14.3.3.2.3 Schwein 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3468,03 11,1819,21 14.3.3.2.4 Schaf / Ziege 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,34810,706,1416,84 14.3.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3411,344,595,93 14.3.3.3.2 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,3434,015,919,92 14.3.3.3.3 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild Einzelansatz 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,341216,055,9121,96 14.3.3.4 BSE-Probenentnahme 88,007563,001548,001066,009,454,8080,251,341013,387,5020,88 Kalkulation der Festbetragsgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Laut Tarifvertrag außerhalb öffentlicher Schlachthöfe Lebensmittel- und Veterinärwesen Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.14 2 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mindest benötige Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 maximal benötige Zeit in Min. 13 separate Kosten in € 14 Maximal- gebühr in € 15 14.1.5 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftl. Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 88,00559,003063,00654,4017,7040,9563,051515,764800,00504,4015,50504,00 14.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 88,001059,00908,8053,100,0061,901515,484802,35495,2015,00497,50 14.2.2 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftl. Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 88,00559,003063,00654,4017,7040,9563,051515,764800,00504,4015,50504,00 14.3.2 Nachkontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit oder ohne Protokolle/Berichte 88,0010088,000,000,0088,001522,004809,63704,0022,00713,50 14.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen EWR-Staaten 88,0010088,000,000,0088,001522,004809,63704,0022,00713,50 14.3.5 Probenentnahme von Tieren und Waren 88,0010088,000,000,0088,001522,004809,63704,0022,00713,50 14.3.6 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 88,005569,004548,4031,050,0079,451519,864800,00635,6019,50635,50 14.3.7 Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§22a Fleischhygienegesetz FlHygG) 88,009048,001079,204,800,0084,001521,001500,00210,0021,00210,00 14.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 88,006069,004052,8027,600,0080,401520,101800,00241,2020,00241,00 14.4.1 Begutachung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben 88,0010088,000,000,0088,001522,0048021,56704,0022,00725,50 14.4.2 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschl. Einfuhrunter- suchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesund- heitszeugnis 88,0010088,000,000,0088,001522,0048021,56704,0022,00725,50 14.4.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren 88,0010088,000,000,0088,001522,0048021,56704,0022,00725,50 14.4.4 amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel etc.) 88,009048,001079,204,800,0084,0057,003000,00420,007,00420,00 14.4.5 Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohne Kontrolle/Untersuchung 88,009048,001079,204,800,0084,0057,003000,00420,007,00420,00 14.4.6 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 88,006548,00569,003057,202,4020,7080,301520,083600,00481,8020,00481,50 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Lebensmittel- und Veterinärwesen Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Anlage 3.14 2 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 14.4.7 Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige 88,007548,002566,0012,000,0078,001013,001800,00234,0013,00234,00 14.5.1 Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- mitteln einschließlich Tierimpfstoffen 88,008048,002070,409,600,0080,001520,003604,99480,0020,00484,50 14.5.2 Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probenentnahme 88,008048,002070,409,600,0080,001520,003604,99480,0020,00484,50 14.6.4 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 88,003569,006530,8044,850,0075,651518,914800,00605,2018,50605,00 14.6.5 Rassenbegutachtung bei Hunden 88,009048,001079,204,800,0084,001521,003000,00420,0021,00420,00 14.6.6 Verhaltensprüfung bei Hunden 88,009048,001079,204,800,0084,001521,003000,00420,0021,00420,00 14.7.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 88,0010088,000,000,0088,001522,0036037,42528,0022,00565,00 14.7.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/Bericht 88,0010088,000,000,0088,001522,0048037,42704,0022,00741,00 14.7.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 88,006069,004052,8027,600,0080,401520,104200,00562,8020,00562,50 14.8.1 Information, Schulung, Beratung 88,006559,003557,2020,650,0077,851519,464807,48622,8019,50630,00 Lebensmittel- und Veterinärwesen Anlage 3.14 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Verrstd- satz MA 4 in € 7 Anteil in % 8 Anteils- betrag MA 1 in € 9 Anteils- betrag MA 2 in € 10 Anteils- betrag MA 3 in € 11 Anteils- betrag MA 4 in € 12 gewicht. Stundensatz (9 - 12) in € 13 benötigte Zeiteinheit in min 14 Kosten je Zeiteinheit in € 15 separate Sachkost. in € (einmalig) 16 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 17 14.1.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen Anlagen und Betrieben 88,002559,007522,0044,250,000,0066,257,6566,00 14.1.2 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis 88,002559,007522,0044,250,000,0066,257,6566,00 14.1.3 Nachkotnrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren mit oder ohne Protokoll/Bericht 88,002559,007522,0044,250,000,0066,257,6566,00 14.1.4 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 88,002559,007522,0044,250,000,0066,257,6566,00 14.3.1.1 Kontrolle von Zerlegebetrieben (EU-zugelassenen Betrieben) 88,008563,001048,00574,806,302,400,0083,50 20,50 je angefangene 15 Min. 14.3.1.2 Kontrolle von sonstigen EU-zugelassenen Betrieben 88,0010088,000,000,000,0088,009,6388,00 14.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 88,0010088,000,000,000,0088,009,5588,00 14.6.2 Begutachtung/Kontrolle von Tieren 88,0010088,000,000,000,0088,009,5588,00 14.6.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 88,0010088,000,000,000,0088,009,5588,00 Kalkulation der Zeitgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Liegenschaftsamt Anlage 3.15 1 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 Kosten pro Minute in € 11 Bearb.zeit MA 1+2+3 in min 12 Kost./Leist. (11x12) in € 13 separate Sachkosten in € 14 Gebührensatz in € ( 13+14 ) 15 15.1.1 Baulastenbuch: Auszug aus dem Baulastenbuch48,008069,001059,001038,406,905,9051,200,851815,3615,00 15.1.2.1 Erschließungsbeitragsrecht: Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 48,008069,001059,001038,406,905,9051,200,851815,3615,00 15.1.2.2 Erschließungsbeitragsrecht: Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks 48,008069,001059,001038,406,905,9051,200,851815,3615,00 Kalkulation der Festbetragsgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Liegenschaftsamt Anlage 3.15 2 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 benötigte Zeiteinheit in min 11 Kosten je Zeiteinheit in € 12 separate Sachkost. in € 13 Gebührensatz in € ( 12+13 ) 14 15.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 69,0010010069,000,000,0069,000,0069,00 Kalkulation der Zeitgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Liegenschaftsamt Kalkulation der Rahmengebühr Anlage 3.15 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebüh- ren- ziffer öffentliche Leistung Geb.auf- kommen im Jahres- schnitt in € 3 Anzahl der Fälle 4 durchschn. Gebühren- aufk. pro Fall in € 5 Äquiva- lenz- ziffer 6 erwartete Kosten im Bem.zeitr. in € 7 erwartete Fälle im Bem.zeitr. 8 Gewichtung mit Äqui- valenzziffer 9 15.2 Wahrnehmung öffentlich- rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 15.2.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§9 Abs. 7 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§15 Abs. 3 LWaldG) 3735.000113,404833731373,001,0396113965.310 15.2.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1 und 3 LWaldG) 3735.000113,404833731373,001,0396113965.310 15.2.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1 und 3 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehweges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 bisheriger Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 1 Spannbreite in Äquivalenz- ziffern 2 neuer Gebührensatz unterer/oberer Rahmen in € 10 Liegenschaftsamt Kalkulation der Rahmengebühr Anlage 3.15 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 15.2.8 Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.9 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 2243.000113,392862241224,001,0238112383.190 15.2.10 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 3735.000113,404833731373,001,0396113965.310 15.2.11 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 451.000122,222221.1402545,601,0880202043965 15.2.12 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 311.000132,2580631131,001,0291129935 15.2.13 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 602.000133,3333360160,001,017133571.900 15.2.14 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises - Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreisüber-greifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 1203.0001251201120,001,0330331102.750 Liegenschaftsamt Kalkulation der Rahmengebühr Anlage 3.15 3 von 3 Stadtkämmerei 23.03.2020 15.2.15 Genehmigung organisierter Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeug- nisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 1172.000117,094022342117,001,0224221121.915 15.2.16 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m 2253.000113,333332251225,001,0239112393.190 15.2.17 Forstaufsichtliche Anordnung innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 2173.000113,824882171217,001,0227112273.140 Stadtkämmerei Anlage 3.16 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 16.1 Steuerliche Unbedenlichkeitsbescheinigung §§ 2 und 4 Gaststättengesetz, § 35 GewO, § 2 GüterkraftverkehrsG 59,0010059,000,000,0059,00109,836059,0010,00 60,00 Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip Tiefbauamt 6600 Anlage 3.17 1 von 1 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 Mindest- gebühr in € 12 max. Zeit in Min. 13 separate Aspekte * in € 14 Maximal- gebühr in € 15 0,000,00 17.1.1.1 17.1.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Mindestgebühr 64,003759,001846,004523,6810,6220,7055,00165151,250,00151 Anträge auf Leitungsverlegung Maximalgebühr 64,004759,00946,004430,085,3120,2455,635.3404.951,07 5.000 0,000,000,000,000,000,00 17.1.1.2 17.1.2.2 Kleinaufgrabungsanzeigen Mindestgebühr 42,0010042,000,000,0042,004028,000,0028 Kleinaufgrabungsanzeigen Maximalgebühr 42,004564,005518,9035,200,0054,10165148,780,00 150 Gebührenrahmen von / bis in € 16 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren TBA 6600 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ZJD Arbeitsschutz und Immission Anlage 3.18 1 von 5 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz 69,0010069,000,000,0069,004551,751300 bis zu 2500 € 1 1495,0051,504.000,00 18.3.2 Erlaubnisse, Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 69,0010069,0069,006069,002400 bis zu 4740 € 2 2760,00 69,007.500,00 69,0010069,000,000,0069,0045 51,75 13440 15456,00 88,0010088,000,000,0088,0045 66,00 13440 19712,00 69,0010069,000,000,0069,0045 51,75 2460 2829,00 88,0010088,000,000,0088,0045 66,00 2460 3608,00 * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip 18.5.1 Genehmigungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz 51,5025.000,00 bis zu 5288 € 3 1 Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Feststellungen und Bewilligungen insbesondere nach der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter 3 Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Genehmigungen insbesondere nach Errichtungskosten einer Anlage bemessen wird. Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren 2 Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes, die bei Erlaubnissen insbesondere nach Errichtungskosten einer Anlage bemessen wird. bis zu 2171 € 3 51,505.780,00 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 18.5.2 ZJD Naturschutz Anlage 3.18 2 von 5 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 18.6.1 Gestattungen nach NatSchG/BNatschG/VOen 69,0010069,000,000,0069,003034,501082412447,6034,50 12.500,00 18.6.2 Anordnungen nach NatSchG/BNatSchG/VOen 69,0010069,000,000,0069,003034,501082412447,6034,50 12.500,00 18.6.3 Weitergabe von Umweltinformationen 69,0010069,000,000,0069,0015*1)17,25600690,005,00 690,00 *1)Verringerung auf bis zu 5,- EUR in Sonderfällen Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip ZJD WAB + D Anlage 3.18 3 von 5 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 m ax. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 59,0010059,000,000,0059,002019,6719,50 88,0010088,000,000,0088,0032004693,33 6.100 59,0010059,000,000,0059,003534,4234,00 88,0010088,000,000,0088,0019802904,00 5.000 59,0010059,000,000,0059,003534,4234,00 88,0010088,000,000,0088,0019802904,00 2.904 59,0010059,000,000,0059,003534,4234,00 88,0010088,000,000,0088,00180264,00 2.600 59,0010059,000,000,0059,003534,4234,00 88,0010088,000,000,0088,00180264,00 264 69,0010069,000,000,0069,006069,0069,00 88,0010088,000,000,0088,0032004693,33 8.000 69,0010069,000,000,0069,003034,5034,50 88,0010088,000,000,0088,008001173,33 1.500 69,0010069,000,000,0069,003034,5034,50 88,0010088,000,000,0088,00480704,00 1.000 Stand: 10.02.2010 bis zu 320 * Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip * Innerhalb des Rahmens wird die Gebühr im Einzelfall festgesetzt sowohl nach dem Bearbeitungsaufwand als auch nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes 18.4.2 Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) bis zu 280 * 18.4.1 18.1.3 Erteilung und Änderung von Transportgenehmigungen (§ 49 KrW iVm. § 8 TgV) bis zu 2330 * 18.2.1 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen und Entscheidungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind bis zu 3300 * Erteilung und Änderung von Transportgenehmigungen (§ 49 KrW iVm. § 8 TgV), dies unter Berücksichtigung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) 18.1.3.1 Zulassungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EG- Dienstleistungsrichtlinie vom 1 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren Gebührenrahmen von / bis in € 17 Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie von VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind 18.1.1bis zu 1400 * 18.1.2 Zulassungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie nach VO'en und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind bis zu 2080 * 18.1.2.1 ZJD WAB + D Anlage 3.18 4 von 5 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrech- stdsatz MA/in 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrech- stdsatz MA/in 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrech- stdsatz MA/in 3 in € 5 Anteil in % 6 Betrag MA/in 1 in € 7 Betrag MA/in 2 in € 8 Betrag MA/in 3 in € 9 gewicht. Std.satz (7+8+9) in € 10 BearbZeit MA 1+2+3 in min 11 Aufwand mittlere BearbZeit in € 12 Anzahl der Fälle 13 Aufwand aller Fälle in € 14 Summe der Werteinh. In € 15 Gebührensatz in ‰ der Werteinheiten 16 18.4.3Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gem. §§ 7 i, 10 f, 11b EKStG 69,0010069,000,000,0069,00200230,005913570,003400000,004,0 Kalkulation der Wertgebühren In den Spalten mit grauer Überschrift bitte keine Eintragungen vornehmen, da die Berechnung mittels Formelhinterlegung erfolgt. Anmerkung: Es wird eine Mindestgebühr und eine Höchstgebühr festgelegt. Die Mindestgebühr beträgt 69 € (1 Stunde Arbeitsaufwand mind./Fall), die Höchstgebühr 3.000 € (entspricht einem Bauwert von 750.000 €; eine höhere Gebühr wäre unverhältnismäßig und wäre auch im Hinblick auf die Mehrarbeit nicht gerechtfertigt) ZJD Wasserrecht Anlage 3.18 5 von 5 Stadtkämmerei 23.03.2020 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Verrstd- satz MA 1 in € 1 Anteil in % 2 Verrstd- satz MA 2 in € 3 Anteil in % 4 Verrstd- satz MA 3 in € 5 Anteil in % 6 Anteils- betrag MA 1 in € 7 Anteils- betrag MA 2 in € 8 Anteils- betrag MA 3 in € 9 gewicht. Stundensatz (7+8+9) in € 10 mind. Zeit in Min. 11 separate Aspekte * in € 12 Mind.gebühr o. Spalte 12 in € 13 max. Zeit in Min. 14 separate Aspekte * in € 15 Max.gebühr o. Spalte 15 in € 16 18.9.1 Erlaubnisverfahren (§ 7 WHG) 69,005069,005034,5034,500,0069,00 0,000,0075,00 30.000,00 Grundwasserentnahme und Wiedereinleitung 69,009059,00100,0062,105,9068,00905€/1000 m³ 102,00 60005€/1000 m³ 6800,00 100,00 30.000,00 Absenkungen 69,009069,001062,106,900,0069,00902,5€/1000 m³ 103,50 60002,5€/1000 m³ 6900,00 100,00 13.400,00 Versickerung 69,005069,005034,5034,500,0069,0090100€/1000 m² 103,50 3000100€/1000 m² 3450,00 100,00 30.000,00 Ableitung in Oberflächengewässer 69,009069,001062,106,900,0069,00606,5€/m³in 2 h 69,00 30006,5€/m³in 2 h 3450,00 75,00 16.450,00 Entnahme aus Gewässern 69,009069,001062,106,900,0069,00600,5€/m³ 69,00 30000,5€/m³ 3450,00 75,00 23.450,00 Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmenutzung 69,009069,001062,106,900,0069,00240 276,00 3000 3450,00 276,00 3.450,00 18.9.2 Anzeigeverfahren (§ 23, 36, 37, 108 Abs. 4 WG) 0,000,000,000,00 0,000,0040,00 4.950,00 Gw-Entnahme Privathaushalte 69,009059,00100,0062,105,9068,0045 51,00 240 272,00 50,00 272,00 Erkundungsbohrungen 69,009069,001062,106,900,0069,0035 40,25 4300 4945,00 40,00 4.945,00 Sonstige 69,009069,001062,106,900,0069,0035 40,25 4300 4945,00 40,00 4.945,00 18.9.3.1 Genehmigung nach §§ 44, 45 e WG 69,0010069,0069,00904 €/1000 € Baukosten * 103,50 60004 €/1000 € Baukosten * 6900,00103,50 20.000,00 18.9.3.2 Genehmigungen (§ 76, 78 - 80 WG, sonstige Genehmigungen) 69,0010069,0069,00602 €/1000 € Baukosten * 69,00 45002 €/1000 € Baukosten * 5175,0075,00 15.000,00 18.9.3.3 Planfeststellung Ausbau von Gewässern und Dämmen (§ 31 WHG, §§ 64 und 70 (3) WG) 69,000,000,000,000,00 0,000,00150,00 30.000,00 Kiesgewinnung 69,0010069,000,000,0069,0012015€/1000m³ 138,00 600015€/1000m³ 6900,00 150,00 30.000,00 Sonst. Rohstoffgewinnung 69,0010069,000,000,0069,0012050€/1000 m² 138,00 600050€/1000 m² 6900,00 150,00 30.000,00 18.9.3.4 Genehmigung Ausbau (§ 31 Abs. 3 WHG) 69,000,000,000,000,00 0,000,00103,50 15.000,00 Kiesgewinnung 69,0010069,000,000,0069,00907,5€/1000 m³ 103,50 60007,5€/1000 m³ 6900,00 375,00 15.000,00 sonstige Rohstoffgewinnung 69,0010069,00 0,000,0069,009025€/1000 m² 103,50 600025€/1000 m² 6900,00 100,00 15.000,00 18.9.4 Eignungsfeststellung (§ 19 h WHG) 69,0010069,000,000,0069,0065 74,75 4200 4830,0074,50 4.830,00 18.9.5 Befreiungen (68 b Abs. 7 WG, RVO) 69,009069,001062,106,900,0069,0065 74,75 4200 4830,0074,50 4.830,00 18.9.6 Anordnungen (§ 19 i WHG, §§ 82 Abs. 1, 83 Abs. 1 und 2 WG, § 23 Abs. 3 VAwS) 69,001069,001059,00806,906,9047,2061,0030wirtschaftl. Interesse** 30,50 1200wirtschaftl. Interesse** 1220,0030,50 10.000,00 18.9.7 Nachschau, Überwachung des Vollzugs ( § 82 Abs. 1, § 37, 45 g Satz 2 WG) 69,002569,002559,005017,2517,2529,5064,0030 32,00 450 480,0032,00 480,00 18.9.8 Bauüberwachung, Erteilung Abnahmeschein (§ 84 WG) 69,005069,005034,5034,500,0069,0030wirtschaftl. Interesse** 34,50 600wirtschaftl. Interesse** 690,0034,50 5.000,00 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 9a WHG) 69,005069,005034,5034,500,0069,00120 138,00 270 310,50138,00 311,00 18.9.10 sonstige Zulassungen 69,009069,001062,106,900,0069,0030wirtschaftl. Interesse** 34,50 600wirtschaftl. Interesse** 690,0034,50 10.000,00 * Gebührenrahmen deckt Baukosten bis ca. 5 Mio € ab. ** Ein allg. Maßstab kann nicht festgelegt werden, da sehr unterschiedliche Bemessungsansätze denkbar sind. Deshab wird die Höchstgrenze aus dem Rahmen des Landes übernommen, die sich bewährt hat. Die bisherige Ziffer 7.9.3.3 wird zu 18.9.3.2 Die bisherigen Ziffern 7.9.3.1, 7.9.4 und 7.9.6 entfallen, da die Zuständigkeit hierfür beim Regierungspräsidium bzw. Umweltministerium liegt. Gebührenrahmen von / bis in € 17 Erstmalige Kalkulation der Rahmengebühren * = Wirtschaftliches oder sonstiges Interesse, soziale Aspekte, Äquivalenzprinzip

  • Verwaltungsgebühren 4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Übersicht 1 von 39 Geb.verz.Nr. * Abfallwirtschaft Bürgerservice und Ordnungswesen Friedhof- und Bestattungswesen Gartenbau Grundstücksbewertung Liegenschaften Marktwesen Stadtplanung Tiefbau Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten 3 5 6 7 8 4 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01. Juni 2010 Vergleich alt - neu Übersicht Allgemeiner Bereich Geb.verz.Nr. * 1Allgemeines 2 9 10 Anlage 4 Übersicht 2 von 39 Geb.verz.Nr. * Allgemeine Stadtentwicklung Bauordnung Bürgerservice und Ordnungswesen Lebensmittel- und Veterinärwesen Liegenschaften Steuer- und Finanzwesen Tiefbau Juristische Dienste * = Gebührenverzeichnisnummer Bereich Untere Verwaltungsbehörde 16 18 12 17 15 11 13 14 Anlage 4 Verz. Allgemein 3 von 39 Lfd. Nr. 1 1.1 1.2.1 1.2.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.7 1.7.1 1.7.2 5,30 - 100 1,60 1,30 5,80 - 100 2,20 - 130 55 - 71 / Stunde gebührenfrei 2,50 - 1.500 gebührenfrei 56 - 70 / Stunde 2,70 - 13,50 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.11 hinzu. gebührenfrei 0,80 5,40 - 100 gebührenfrei 1,10 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. bei einem größeren Format für die erste Seite für jede weitere Seite für Farbkopien Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen, und dgl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Beratungen und Auskünfte Öffentliche LeistungGebühr in Euro Verzeichnis Allgemein neualt Allgemein Beglaubigungen, Bestätigungen - soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist - insbes. Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Karteien, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden für jede weitere Seite Ablichtungen (Fotokopien) und Ausdrucke elektronischer Dokumente für die erste Seite bei einem Format bis DIN A4 1,50 - 7,50 5,90 - 100 1,00 0,75 1,25 1,50 2 - 150 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu 32,50 - 4.975 für Farbkopien mündliche Auskünfte einfacher Art 55 - 71 / Stunde Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 der Satzung) Abhilfebescheidgebührenfrei 2,50 - 100 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,00 Anlage 4 Verz. Allgemein 4 von 39 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neualt 1.8 1.8.1 1.8.2 1.9 1.10 1.11 1.11.1 1.11.2 1.11.3 1.12 1.13 1.14 12,00 7,50 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,00 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art, (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes bestimmt ist 2,70 - 100 Bescheinigungen Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke i.S.der §§ 10 b Einkommensteuergesetz, 9 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 32,50 - 4.975 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird, für jede angefangene Viertelstunde 5,50 - 10.000 8,25 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,00 Zurückweisung eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen hergestellt werden) je angefangene Seite DIN A4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der Satzung) Leistungen nach § 5 Abs. 6 der Satzung 13,20 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlassung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 der Satzung) 5,50 - 10.000 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,50 5,00 - 5.000 2,50 - 100 gebührenfrei 1/10 bis volle Gebühr mindestens 5,00 2,50 - 2.500 6,60 5 - 10.000 6,00 Anlage 4 Verz. AfA (SV) 5 von 39 Lfd. Nr. 2 2.1 2.2 bisher nicht berücksichtigt Unzugänglichkeit der Abfallbehälter § 4 Abs. 5 Abfallgebührensatzung bisher nicht berücksichtigt Erstellung eines Abgabenbescheides im Falle einer zusätzlichen10 Abfallentsorgung aufgrund von Fehlbefüllungen, Sonderleerungen und Erteilung einer Genehmigung für die maschinelle Verpressung 80 - 635 von Abfällen in Abfallbehältern § 12 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Verzeichnis AfA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Amt für Abfallwirtschaft Anlage 4 Verz. BuS (SV) 6 von 39 Lfd. Nr. 3 3.1 3.1.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.3 Eheschließung 3.3.1 3.4Feiertagsrecht 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.5 3.5.1 3.5.2 3.6 3.6.1 3.6.2 3.7 3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.7.4 3.8 3.8.1 3.8.2 3.8.3 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) Befreiungen von verbotenen öffentlichen Tanzunterhaltungen an bestimmten Tagen (§§ 11 und 12 FeiertagsG) 29,50 - 472 29 - 175,50 Fischereiwesen Ausstellung eines Fischereischeines zzgl. Fischereiabgabe9,50 - 44 Bescheinigung an den Verlierer (oder den Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherungsgesellschaft Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bei Sachen bis 500 € Wert: 3% des Wertes, mindestens 2,50 bei Sachen über 500 € Wert: 3% des Wertes zuzüglich 1% für den 500 € übersteigenden Wert 2,50 - 28,50 Ausnahmegenehmigung nach § 55 e GewO 29,50 - 472 Befreiungen von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und § 12 FeiertagsG Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung16 - 48 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO)32 - 640 Eheschließung außerhalb der vom Standesamt angebotenen Diensträume64 - 256 Schulzeugnisse, je Zeugnis, unabhängig von der Seitenanzahl 1,50 - 13 14,50 - 59 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BestattG)14,50 - 59 Bürgerservice und Sicherheit Beglaubigungen, Betätigungen Anordnung der Bestattung (§ 31 Abs. 2 BestattG) Bestattungsrecht Öffentliche LeistungGebühr in Euro aneu 18 - 48 16 - 96 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, um- und -abmeldung (§ 15 GewO) 15 - 1,5 bisher nicht b 15 - 5 - 10 - 15 - 30 - 4 30 - 4 bisher nicht b bisher nicht b 15 - 15 - 1 15 - 15 - 1 10 - Okt Gaststättenrecht Separate Erhebung der Fischereiabgabe9,50 - 29,50 Fundsachen Gestattung ( 12 GastG) bis 4 Tage16 - 384 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) Gewerbewesen Auskunft aus dem Gewerberegister; Bescheinigung Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Verzeichnis BuS (Selbstverwaltungsangelegenheiten) bei Sachen bis 3% des W mindeste bei Sachen Wert: 3% d zuzüglich 1% übersteigen 10 - 16 - 96 4,00 - 48 29,50 - 472 Anlage 4 Verz. BuS (SV) 7 von 39 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro aneu 3.9 3.9.1 3.9.2 3.9.3 3.9.4 Spiele 3.9.5 3.9.6 3.9.7 3.9.8 3.9.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 3.9.10 3.9.11 3.10 3.10.1 3.11 3.11.1 3.11.2 3.11.3 3.11.4 3.11.5 3.11.6 3.11.7 3.11.8 3.11.9 3.11.10 3.11.11 3.12 3.12.1 3.12.2 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO64 - 512 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Ehrenamtliche Tätigkeiten von Vereinen bei Jugendturnieren, caritativen Veranstaltungen u.ä. gebührenfrei 59 - 472 Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren 16 - 64 pro Person Kirchenaustrittsverfahren Ladenöffnung 14,50 - 472 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 LadenÖG Maßnahmen der Ortspolizeibehörde Festsetzung von Wochenmärkten (GewO) bisher nicht b Anordnung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG)69 - 276 Sicherstellungsverfügung (§ 32 Abs. 1 PolG)34,50 - 276 Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot (§ 27a PolG) 69 - 276 Aufhebung von Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Hunde (§§ 1,3 PolG)69 - 276 Beschlagnahmeverfügung (§ 33 Abs. 1 PolG)34,50 - 276 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (InfektionsschutzG)69 - 552 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion 23 - 25.550bisher nicht b bisher nicht b 5,1 10, Meldeangelegenheiten bisher nicht b 100 - 15 - 3 30 - 3 30 - 50 - 4 100 - 100 - 15 - 3 150 - 15 - 2 5 - pro Pe bisher nicht b 15 - 15 - 15 - 15 - bisher nicht b 15 - 2,50 - 420 Einfache Auskunft (§§ 32 Abs. 1, 32a Abs. 1 MG)2,50 - 17,50 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteigerungsgewerbes (§ 34 GewO) 96 - 384 24 - 256 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Mitführen von Fahnen im Wildparkstadion (Fahnenpass) 17 - 276 Andere Maßnahmen nach dem Stadtrecht, wie z.B. Aufenthaltsverbot im Nahbereich des Wildparkstadions, Taubenfütterungsverbot, Ausnahmen vom Lärmschutz u.a. 17 - 552 Erweiterte Auskunft (§§ 32 Abs. 2 MG) 34,50 - 276 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO) 192 - 1.536 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 64 - 512 Erlaubnis nach § 60 a Abs.2 und 3 GewO für Veranstaltungen eines anderen Spiels i.S.d. § 33 d Abs.1 S.1 GewO Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs.1 GewO) 32 - 512 Geeignetheitsbestätigung (§ 33 c Abs.3 GewO) 64 - 512 Maßnahmen nach der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl.I, S. 959)34,50 - 276 Einziehungsverfügung (§ 34 Abs. 1 PolG) Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.1 Nr.1 GewO) 12 - 384 Anlage 4 Verz. BuS (SV) 8 von 39 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro aneu 3.12.3 3.12.4 3.12.5 3.12.6 3.12.7 3.12.8 3.12.9 3.12.10 3.12.11 3.12.12 3.12.13 3.12.14 3.13 3.13.1 3.14 3.14.1 3.14.2 Sondernutzungserlaubnissebisher nicht b23 - 552 Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen (§§ 8, 49 PolG, § 25 LVwVG) 16 - 144 Überwachung des ruhenden Verkehrs 10 Cent pro Person 2,5 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (§§ 1, 5, 5a, 15 und 18 MG) 7,5 bisher nicht b Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (z.B. GEZ, SWR) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt Datenübermittlung gebührenfrei Meldebestätigungen, die zur Vorlage bei einer Hochschule mit dem Ziele der Studiengebührenbefreiung für Studierende mit Kindern benötigt werden gebührenfrei Bescheinigungen der Meldebehörde Pass- und Ausweiswesen Eintragung einer Auskunftssperre (§ 33 Abs. 1 MG) gebührenfrei Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters sowie die Sperrung von Daten (§ 12 MG) gebührenfrei Auskunft an den Betroffenen (§ 11 MG) gebührenfrei Ausstellung einer Meldebestätigung im Rahmen der Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (§ 18 MG) gebührenfreigebühr gebühr 15 - gebühr 2,50 - 13bisher nicht b gebühr bisher nicht b gebühr gebühr 5,00 - 2,50 0,10 pro 4,00 - 525 Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde, je Bescheinigung 2,50 - 52,50 Übermittlung von Daten an den Suchdienst (§ 31 MG) sowie im Rahmen des § 34 Abs. 2 MG an Presse und Rundfunk 26 - 157,50 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde Bearbeitung einer Meldung oder Anzeigegebührenfrei Verlustanzeige für einen Pass oder Personalausweis Gruppenauskünfte (§§ 32 Abs. 3, 34 Abs. 1,2 und 3 MG) jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt 25 einmalig zuzüglich 10 Cent pro Person Anlage 4 Verz. BuS (SV) 9 von 39 lt 150 50 berücksichtigt - 50 50 - 25 250 4.000 4.000 berücksichtigt berücksichtigt - 50 1.000 100 1.000 - 50 t 50 s 500 € Wert: Wertes, ens 2,50 über 500 € des Wertes für den 500 € nden Wert - 15 Anlage 4 Verz. BuS (SV) 10 von 39 lt berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt 10 ,20 berücksichtigt 3.000 3.000 3.000 100 4.000 1.500 2.500 3.000 6-000 2.000 50 erson berücksichtigt 150 150 150 150 berücksichtigt 150 Anlage 4 Verz. BuS (SV) 11 von 39 lt berücksichtigt 50 50 berücksichtigt renfrei renfrei 150 renfrei berücksichtigt renfrei berücksichtigt renfrei renfrei - 500 bzw. o Person Anlage 4 Verz. FBA (SV) 12 von 39 Lfd. Nr. 4 4.1 4.2 4.3 4.418 - 180 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungsrechten 25 - 100 75 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 100 5,00 - 50 Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG) 15 - 150 5,00 - 150 12 - 48 Verzeichnis FBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat-PKW u.ä. 44 - 110 6,00 - 60 20 Erlaubnis zur Beisetzung von Ascheresten -Seebestattung- (§33 Abs. 3 BestattG) 30 5,00 - 50 6,00 - 60 Genehmigung der Grabmalerstellung (§23 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe) 5,00 - 155,50 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen in einer Kirche Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 5,00 - 52,50 12 - 36 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu 5,00 - 50 Friedhof- und Bestattungsamt Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) Anlage 4 Verz. GBA (SV) 13 von 39 Lfd. Nr. 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5,50 - 10.000 Öffentliche Leistung Gartenbauamt Zurückweisung des Rechtsbehelfs Widerspruchsverfahren aufgrund Entscheidungen nach Ziff. 5.1 1/10 bis volle Gebühr mind. 5,50 5,00 - 10.000 1/10 bis volle Gebühr mind. 5,00 Zurücknahme des Rechtsbehelfs gebührenfrei Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Entscheidungen gem. §§ 5 - 8 der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe gebührenfrei Verzeichnis GBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro neualt Anlage 4 Verz. Grdstbewst (SV) 14 von 39 Lfd. Nr. 6 6.1 6.2 6.3 6.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung Ausgabe Grundstücksmarktbericht neu auch über Internet (Mindestrahmen) 5,00 - 50 10 - 100 2,50 - 2.500 ** 10 - 1.000 * 10 - 1.000 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Verzeichnis Grdstbewstelle (Selbstverwaltungsangelegenheiten) * Der Mindestrahmen von 10 € wurde nie in Anspruch genommen. Die Neukalkulation beruht auf dem tatsächlichen Zeitaufwand. ** Der Gebührenrahmen wurde gem. dem allgemeinen Auffangtatbestand festgelegt. 57,50 - 1.000 Grundstücksbewertungsstelle Auskunft aus der Kaufpreissammlung 44 - 2.000 Auskunft über einen Bodenrichtwert neu auch über Internet (Mindestrahmen) 20 - 70 Anlage 4 Verz. LA (SV) 15 von 39 Lfd. Nr. 7 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.1.5 7.1.6 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.3 7.3.1 Vorkaufsrecht 2,50 - Verzeichnis LA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) bisher nicht b bisher nicht b bisher nicht b 59 - 58 - 29 - 32 - 1 148 - 46 - Verzeichnis der Bebauungspläne Biotopbelege - schriftliche oder digitale Ausfertigung - bis zu 30 Datensätze 62 - 534 31 - 534 48 - 521,50 153 - 2.070Erstellen von Arbeitskarten zu Waldfunktionenkarten Auszugskopien in DIN A225 Auszugskopien in DIN A4 35 - 1.100 15 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standortkarten 27,50 - 157,50 Auszugskopien in DIN A3 12,50 Ausstellung von Wildunfallbestätigungen63 - 320 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 BauGB) Liegenschaftsamt Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsaufwand (Datenselektion und Datenformate) Waldbiotopkarte u. Karten-Ausschnitte; Waldbiotopverzeichnis (kein Verleih) Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Forst Öffentliche LeistungGebühr in Euro neu a Anlage 4 Verz. LA (SV) 16 von 39 - 150 berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt 300 500 500 1.000 2.000 500 lt Anlage 4 Verz. MA (SV) 17 von 39 Lfd. Nr. 8Marktamt 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 Wochenmarkt - Tagesplatzzuweisung5 - 5.000 288 - 384,50Wochenmarktzuweisung5 - 5.000 Öffentliche Leistung neu Wochenmarktänderungszuweisung Jahrmarktzuweisung 9,00 - 24 5 - 5.000 5 - 5.000140 - 224,50 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Verzeichnis MA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro 96 - 173,50 96 - 173,50Christkindlesmarktzuweisung 5 - 5.000 alt Anlage 4 Verz. StPlA (SV) 18 von 39 Lfd. Nr. 9 9.1 1 ‰ der bescheinigten Modernisierungs-und Instandsetz.aufwendungen oder anderer Maßnahmen i.S.v. § 7h(1) Satz 1 oder Satz 2 EStG, mind. 93,50 Steuerbescheinigung nach § 7h (2), 10f, 11a EStG gebührenfrei Verzeichnis StPlA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Stadtplanungsamt Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Anlage 4 Verz.TBA (SV) 19 von 39 Lfd. Nr. 10 10.1.1 10.1.1.1 10.1.1.2 10.1.1.3 10.1.2 10.1.2.1 10.2.1 10.2.1.1 10.2.1.2 10.2.2 10.2.2.1 10.2.2.2 10.2.3 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen verschiedener Art * Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * 10.1 Stadtentwässerung Tiefbauamt Kleinaufgrabungsanzeigen Kleinaufgrabungsanzeigen 28 - 150 Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG 151 - 5.000 * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 28 - 150 Verzeichnis TBA (Selbstverwaltungsangelegenheiten) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung bis Baukostensumme 1,5 Mio € = 0,6 v.T. über 1,5 Mio € = 0,1 v.T. mind. 50 € 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 10.1.1.1 mind. 50 25 - 250 15 - 100 150 - 5.000 25 - 150 25 - 150 Bundesstraßen 150 - 5.000 151 - 5.000 Anträge auf Leitungsverlegung nach TKG Landesstraßen 0,9 v.T. der Baukostensumme mind. 100 1/4 bis 1/3 der Gebühr nach 10.1.1.1 mind. 100 110 je angef. halbe Stunde 27 10.2 Verkehrsflächen und Anlagen Sondernachschauen Sondernachschauen nach der Entwäss.satzung der Stadt Karlsruhe für jede v. Antragsteller, Grd.st.eigentümer oder Bauherrn zu vetretende besondere Nachprüfung des Anschlusses von Grdst.entw.anlagen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Schlammfänger u.a.) Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses von Grd.st.entw.anlagen an das städt. Kanalnetz nach der Entwässerungs- satzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach lfd.Nr. 10.1.1.1 erhoben wurde Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorübergehenden Grundwassereinleitungen (z.B. bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städt. Abwasseranlagen Grundstücksentwässerung Anlage 4 Verz. AfStA (UV) 20 von 39 Lfd. Nr. 11 11.1 11.2 11.3 2,50 2,50 - 100 2,50 - 250 6,00 - 458 ( Landesstatistikgesetz ) Auskünfte über Preisindizes Bereitstellung des städtischen Gliederungssystems Auflistung des Bestands von Baublockseiten oder Baublöcken, Wahlbezirken, Stadtvierteln etc., Änderungsdienst Straßenver- ( Landesstatistikgesetz ) zeichnis oder Baublockseiten, Einzelauskünfte 54 / Stunde Verzeichnis AfStA (UV) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Amt für Stadtentwicklung Statistische Auswertungen Lieferung / Abruf vorhandener Auswertungen, Erstellung von Tabellen, Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu zahlen ( Landesstatistikgesetz ) (Kommunales Informationssystem) Grafiken, thematischen Karten etc., Auskünfte über Bevölkerungs- 6,00 - 458 Anlage 4 Verz. BOA (UV) 21 von 39 Lfd. Nr. 12 12.1.1 12.1.1.1 12.1.1.2 12.1.1.3 12.1.1.4 12.1.1.5 12.1.1.6 12.1.1.7 12.1.1.8 12.1.2 12.1.2.1 138 - 1.725 25 - 50% von Ziff.12.1.1.1 mind. 69 € 5 °/oo der Baukosten mindestens 138 € Öffentliche Leistung Bauordnungsamt Gebühr in Euro neu alt 12.1 Bauordnung 138 - 6.500 Zurücknahme/Zurückweisung einer Bauvoranfrage20 - 50% von Ziff.12.1.1.1 mind. 69 e Ablehnung einer Bauvoranfrage20 -100% von Ziff.12.1.1.1 mind. 138 € Verlängerung der Geltungsdauer Baugenehmigungsverfahren Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften Allgemeines (Berechnung der Gebühren) Genehmigung mit Baukosten Bauvoranfrage Benachrichtigung der Angrenzer5,00 - 25 Beratungbis 10 Min. gebührenfrei je angef. 30 Min. 34,50 Voranfrage Erteilung einer Befreiung Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Anlagen und Einrichtungen nach dem gleichen Typ auf einem Baugrundstück in einem baurechtlichen Verfahren ermäßigt sich die Gebühr nach Nr. 12.1.2.1, 12.1.2.2, 12.1.2.3, 12.1.2.4, 12.1.2.5 für jede Anlage und Einrichtung um 30 vom Hundert. Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Anlagen und Einrichtungen nach dem gleichen Typ auf einem zusammenhängenden Baugelände in einem oder mehreren baurechtlichen Verfahren ermäßigt sich die Gebühr nach Nr. 12.1.2.1, 12.1.2.2, 12.1.2.3, 12.1.2.4, 12.1.2.5 für jede Anlage und Einrichtung um 15 vom Hundert. Bei Wiederholung einer infolge Zeitablauf unwirksam gewordenen Entscheidung ermäßigen sich die Gebühren nach Nummer 12.1.1.1, 12.1.1.2, 12.1.2.1, 12.1.2.2, 12.1.2.3, 12.1.2.4, 12.1.2.5, 12.1.2.7, 12.1.2.8, 12.1.5.1 und 12.1.5.2 auf die Hälfte. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden (lfd. Nr. 12.1.2.1, 12.1.2.2, 12.1.2.5, 12.1.6.1,12.1.6.2.1) ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 4 Kostengliederung Nrn. 300 - 469 (Ausgabe Juni 1993) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, z.B. nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Kosten mit zu erheben. 128 - 4.200 64 - 1.100 128 - 2.100 138 - 10.000 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Verzeichnis BOA (UV) 5 °/oo der Baukosten mindestens 128 € 128 - 1.600 Anlage 4 Verz. BOA (UV) 22 von 39 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neu alt 12.1.2.2 12.1.2.3 12.1.2.4 12.1.2.5 12.1.2.6 12.1.2.7 12.1.2.8 12.1.2.9 12.1.2.10 12.1.2.11 12.1.2.12 12.1.2.13 12.1.3 12.1.3.1 12.1.3.2 12.1.3.3 12.1.3.4 12.1.3.5 12.1.3.6 12.1.4 12.1.4.1 12.1.4.2 12.1.4.3 12.1.5 12.1.5.1 12.1.5.2 12.1.5.3 12.1.6 12.1.6.1 12.1.6.2 12.1.6.2.1 12.1.6.2.2 12.1.6.3 bisher nicht berücksichtigt 138 - 5.000Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen 138 - 5.000 138 - 6.500 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren4 ‰ der Baukosten mind. 69 € sonstige baurechtliche Anordnungen Bauüberwachung 138 - 3.000 0,5 °/oo der Baukosten mind. 69 € Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften138 - 6.500 Erteilung einer Teilbaufreigabe Ablehnung eines Bauantrags20 -100% von Ziff.12.1.2.1 bis Ziff. 12.1.2.3 mind. 138 € Benachrichtigung der Angrenzer 138 - 5.000 69 - 1.725 Zurücknahme/Zurückweisung eines Bauantrags Kenntnisgabeverfahren ab dritter Abnahme Gebrauchsabnahme fliegender Bauten69 - 1.100 Erteilung einer Befreiung Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften Bauabnahme bis zu 2 Abnahmen Erteilung einer Befreiung Beratung Mitteilung über Hinderungsgründe Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften für die ersten beiden Teilungseinheiten Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich ab dritten bescheinigten Plansatz Genehmigung, wenn der Berechnung keine oder lediglich geringfügige Baukosten zugrunde liegen 32 - 1.600 je Anlage 20 - 50% von Ziff.12.1.2.1 bis Ziff. 12.1.2.3 mind. 69 € bisher nicht berücksichtigt 128 - 1.600 4 °/oo der Baukosten mindestens 138 € bisher nicht berücksichtigt 48 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt 4 °/oo der Baukosten mindestens 128 € 64 - 1.100 128 - 4.200 128 - 2.100 128 - 4.400 48 32 bisher nicht berücksichtigt 128 - 4.200 128 - 2.100 128 - 4.200 128 - 2.100 je angefangene 30 Min. 32 bisher nicht berücksichtigt 0,5 °/oo der Baukosten mind. 64 € 0,5 °/oo der Baukosten mind. 64 € 64 - 1.100 128 - 4.200 64 - 1.100 51,50 Erteilung einer Befreiung je angef. 30 Min. 34,50 bis 10 Min. gebührenfrei je angef. 30 Min. 34,50 Verlängerung der Geltungsdauer25 - 50% von Ziff.12.1.2.1 bis Ziff. 12.1.2.3 mind. 69 € 5,00 - 25 Erteilung einer Zustimmung Werbeanlagen 138 - 10.000 ab dritter Teilungseinheit51,50 Beratungbis 10 Min. gebührenfrei je angef. 30 Min. 34,50 138 - 10.000 Nachforderung von Unterlagen Abgeschlossenheitsbescheinigung 138 - 4.400 34,50 0,5 °/oo der Baukosten mind. 69 € 69 - 1.100 138 - 10.000 138 - 6.500 Anlage 4 Verz. BOA (UV) 23 von 39 Lfd. Nr. Öffentliche LeistungGebühr in Euro neu alt 12.1.7 12.1.7.1 12.1.7.2 12.1.7.3 12.1.8 12.1.9 12.1.9.1 12.1.9.2 12.1.9.3 12.1.9.4 12.1.9.5 12.1.9.6 12.1.9.7 12.1.9.8 12.1.9.9 12.1.9.10 12.1.9.10.1 12.1.9.10.2 12.1.9.11 12.1.10 12.1.11 12.1.11.1 12.1.11.2 12.1.11.3 12.1.12 12.1.12.1 12.1.12.2 138 552 138 69 69 - 1.725 je angef. 15 Min. 17 138 - 10.000 Bestellung als Bezirksschornsteinfeger im Falle der Bewerbung um einen anderen Kehrbezirk gem. § 12 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen Erneuerbare Energien Bestellung eines Stellvertreters (Schornsteinfeger) Widerruf einer Bestellung Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Nebenerwerbs (Schornsteinfeger) 276 je angef. 30 Min. 34,50 Bestellung als Bezirksschornsteinfeger je angef. Stunde 69Kehrbezirksprüfung Allgemeine Bauberatung Erteilung einer Befreiung 5,00 - 250 69 - 1.100 bis 10 Min. gebührenfrei je angef. 30 Min. 34,50 Baulastenbuch - Führen, Bereitstellen, Auskünfte 14,50 Anordnungen im Rahmen der Kehr-Überprüfungs-Messpflicht Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - Überwachungsmaßnahmen, Anordnungen, Zulassungen - Erteilung von Auskünften - Erteilung von Steuerbescheinigungen sind dem Gebührenverzeichnis des Zentralen Juristischen Dienstes (ZJD) zugeordnet. Akteneinsicht Beratung zu den bauordnungsrechtlichen Verfahren Übersendung von Akten zur Einsicht 12.2 Denkmalschutz und Denkmalpflege Nachforderung von Unterlagen 69 im Rahmen festgesteller Mängel 69 - 1.725 69 - 1.725 Anhörung bei rückständigen Schornsteinfegergebühren Nachschau Aufnahme in die Bewerberliste Bestellung als Schornsteinfeger auf Probe Schornsteinfegerwesen Bauordnungsbehördliche Maßnahmen - Anordnungen - 138 - 4.500 je angef. 30 Min. 34,50 Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen Erteilung eines Zweitbescheids69bisher nicht berücksichtigt 64 - 520 je angef. 30 Min. 32 je angef. 30 Min. 32 64 128 512 128 128 - 4.200 64 - 1.600 64 - 1.600 64 - 1.600 64 256 je angef. 30 Min. 32 mind. 64 256 je halben Arbeitstag je angef. 30 Min. 32 5,00 - 250 15 64 - 1.100 bisher nicht berücksichtigt bisher nicht berücksichtigt Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten (Brandschutz) Brandverhütungsschauje angef. 30 Min. 34,50 69 - 550 Anlage 4 Verz. BuS (UV) 24 von 39 Lfd. Nr. 13Bürgerservice und Sicherheit 13.1 13.1.1Heime 13.1.2 13.1.3 13.1.2 13.1.3Jagdwesen 13.1.3.1 13.1.3.2 13.1.3.3 13.1.3.4 13.1.3.5 13.1.3.6 13.1.3.7 13.1.4Waffenwesen 13.1.4.1 13.1.4.2 13.1.4.3 13.1.4.4 13.1.4.5 13.1.4.6 13.1.4.7 13.1.4.8 13.1.4.9 13.1.4.10 13.1.4.11 13.1.4.12 13.1.4.13 13.1.4.14 13.1.4.15 13.1.5 13.1.5.1 13.1.5.2 13.1.5.3 bisher nicht b Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG Abmahnung Widerruf der Erlaubnis 59 - 472 29,50 - 118 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 59 - 472 persönliche Erlaubnis (§ 2 GastG) 59 - 472 192 - 1.536 30 - 1 100 - 27,50 - 265,50 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 55 - 521 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses sowie sonstige Eintragungen 9,00 - 155 88,50 - 472 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins27,50 - 355 Ausstellung eines Waffenscheins Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 WaffG) 40, 10, 102,26 - 102,26 - bisher nicht b 100 - 12, 30, 102 76, bisher nicht b 75% des für die zu w Erlau 25,56 - 10 - 56,24 - 56,24 - 150 - 20 - 10 - 25-5 gebühr Erteilung von Anordnungen nach dem HeimG 19,50 - 177 Gebühren und Auslagen für die Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 34,50 - 552 Hundeprüfung nach § 1 Abs.4 PolVO des IM je Tier und Prüfung172,50 - 345 Jagdschein (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe 9,00 - 155 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins29,50 - 218 neu Öffentliche LeistungGebühr in Euro a Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 88,50 - 972 Gaststättenerlaubnisse Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligun- gen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnahmen nach dem WaffG 9,50 - 3.472 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitzkarte9,50 - 318 Befristete Erlaubnis (§ 3 Abs.2 GastG) Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG)64 - 384 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Ordnungswesen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte Fallensachkundenachweis (§ 22 Abs.1 LJagdG)9,50 - 59 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 3 Abs. 4 LJagdG) 9,50 - 59 Verzeichnis BuS (UV) 27,50 - 365,50 14,50 - 59 192 - 1.536 20 - 10 - 10 - 25 - Zweitausfertigung eines Jagdscheins Jagdschein für Falkner (je nach Gültigkeitsdauer), zzgl. Jagdabgabe19,50 - 177 Anerkennung als bestätigter Jagdaufseher (§ 30 LJagdG)19,50 - 59 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen (§ 5 Abs. 6 LJagdGDVO) 9,50 - 59 Anlage 4 Verz. BuS (UV) 25 von 39 Lfd. Nr. neu Öffentliche LeistungGebühr in Euro a 13.1.5.4 13.1.5.5 13.1.5.6 13.1.5.7 13.1.5.8 13.1.5.9 13.1.5.10 13.1.5.11 13.1.6 13.1.6.1 13.1.6.2 13.1.6.3 13.1.6.4 13.1.7 13.1.7.1 13.1.7.2 13.1.7.3 13.1.8 13.1.8.1 13.1.8.2 13.1.9 13.1.10 13.1.10.1 13.1.10.2 13.1.10.3 13.1.10.4 13.1.10.5 13.1.11 13.1.11.1 13.1.12 13.1.12.1 13.1.12.2 13.1.12.3 13.1.12.4 10 - 1 50 - 1 30 - 4 64 - 512 15 - 100 - Gestattung ( 12 GastG) über 4 Tage 100 - 30 - bisher nicht b bisher nicht b 100 - 100 - 30 - 4 30 - 100 - 29,50 - 590 29,50 - 590Allgemeine Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz 23 - 207 Makler 75 - 3 100 - 15 - 4 100 - 15 - 15 - 30 - 1 50 - 1 30 - 30 - 1 30 - 1 12 - 48 32 - 640 103,50 - 1.081 138 - 1.104 Aufforderung an Makler zur Vorlage des Prüfberichts Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (Vorverlegung des Veranstaltungsbeginns) Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs.2 GewO - Betriebsschließungen - 103,50 - 1.104 Handwerksuntersagungen Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs.1 GewO)103,50 - 1.104 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs.2 GewO)24 - 480 Erweiterung einer Reisegewerbekarte Ausnahme von der Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55 a Abs.2 GewO) Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO)24 - 480 Festsetzung von Messen, Ausstellungen,Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten 59 - 944 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60 d Abs.2 GewO) 12 - 96 103,50 - 690 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs.6 GewO) Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen (§ 47 GewO) 69 - 690 Feiertagsgesetz 15 - 1 32 - 128 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen Vorläufige Gaststättenerlaubnis Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 64 - 384 Änderung der Betriebsart64 - 384 Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststättenerlaubnissen Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung Regelmäßige Sperrzeitverkürzung Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs.3 und 5 GastG, § 12 S.2 GastVO) Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) Überwachung von Gewerbebetrieben 16 - 384 32 - 192 96 - 1.024 12 - 288 12 - 144 Reisegewerbe Geschäftsführerwechsel (pro Person) 192 - 1.536 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 32 - 1.536 Widerruf/Ablehnung einer persönlichen Erlaubnis 103,50 - 1.104 bisher nicht b 15 - 1 16 - 1.536 Anlage 4 Verz. BuS (UV) 26 von 39 Lfd. Nr. neu Öffentliche LeistungGebühr in Euro a 13.1.13 13.1.13.1 13.1.13.2 13.1.13.3 13.1.13.4 13.2 13.2.1 13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.2.5 13.2.6 13.2.7 13.2.8 Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG) i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) Feinstaubplakette ( 35. BImschVO) 40 - 207 7 - 100 - 15 - 7 - 30 - 75 - Begründung von einer Lebenspartnerschaft an Samstagen 51,50 - 276 11,50 - 34,50 11,50 - 34,50Aufnahme einer Versicherung an Eides statt 80 - 276 Mitwirkung an der Begründung nach ausschließlich deutschem Recht bisher nicht b bisher nicht b bisher nicht b bisher nicht b 12 - 144 5,00 - 12 Begründung von einer Lebenspartnerschaft außerhalb der vom Amt angebotenen Diensträume 51,50 - 276 Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG 5,50 - 23 Erteilung einer Urkunde über die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft 5,50 - 23 Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft abgegeben wird Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften Mitwirkung an der Begründung auch nach ausländischem Recht Bestätigung zur Allgemeinverfügung über Ausnahmegenehmigungen vom Umweltfahrverbot ( § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO i.V.m. der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe) 16 - 144 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in der Umweltzone ( § 40 Abs. 3 BImschG) i.V.m. § 1 Abs. 2 der 35. BImschVO) 24 - 144 bisher nicht b bisher nicht b Personenstandswesen Anlage 4 Verz. BuS (UV) 27 von 39 berücksichtigt 1.500 5.000 ,90 ,23 2.556,46 - 511,29 berücksichtigt 2.500 ,78 ,68 2,26 ,69 berücksichtigt Betrags iderrufende ubnis 511,29 - 50 204,52 204,52 - 300 200 100 500 renfrei lt - 50 - 50 - 50 - 50 Anlage 4 Verz. BuS (UV) 28 von 39 lt 1.000 1.500 4.000 - 50 1.000 - 600 300 berücksichtigt berücksichtigt 3.000 3.000 4.000 500 3.000 3.000 3.000 4.000 2.000 300 100 1.000 1.000 300 1.250 1.250 1.000 berücksichtigt 1.000 Anlage 4 Verz. BuS (UV) 29 von 39 lt 15 - 150 - 25 15 - 50 100 berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt Anlage 4 Verz. LuV (UV) 30 von 39 Lfd. Nr. 14 14.1 14.1.1 14.1.2 14.1.3 14.1.4 14.1.5 14.1.6 14.2 14.2.1 14.2.2 14.3 14.3.1 14.3.1.1 14.3.1.2 14.3.2 14.3.3 14.3.3.1 14.3.3.1.1 14.3.3.1.2 14.3.3.1.3 14.3.3.1.4 14.3.3.2 14.3.3.2.1 34,01 / Tier Probenahme Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 18,57 / Tier 12,87 / Tier Genusstauglichkeitsbescheinigung 15,50 - 504 60 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 Nachkontrollen von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit oder ohne Protokolle/Berichte Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben mit oder ohne Protokolle/Berichte (national) Überwachung der Fleischhygiene Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 66 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 7,65 Kontrolle/Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben bzw. Tieren oder Waren mit oder ohne Protokoll/Bericht Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftl. Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 29,02 / Tier Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/Überprüfung (inkl. Erlaubnis milchwirtschaftl. Unternehmen), Stellvertretererlaubnis Kontrollen/Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnisse Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinen- untersuchung und bakteriologischer Untersuchung in gewerblichen Schlachtstätten Einhufer Kontrolle von Zerlegebetrieben (EU-zugelassenen Betrieben) je angefangene Viertelstunde Kontrolle von sonstigen EU-zugelassenen Betrieben Schwein Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen Einhufer Rind/Kalb Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Ernährung Betriebskontrollen Schaf/Ziege 28,26 / Tier 10,51 / Tier 15 - 497,50 15,50 - 504 Verzeichnis LuV (UV) neualt Öffentliche LeistungGebühr in Euro 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 2.500 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 2.500 65 / Stunde 3 / Tonnage angeliefertes Fleisch 65 / Stunde 20,50 je angefangene 15 Min. 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,63 22 - 713,50 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu 17,01 / Tier 11,47 / Tier 9,38 / Tier 10 - 1.000 27,75 / Tier Anlage 4 Verz. LuV (UV) 31 von 39 Lfd. Nr. neualt Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14.3.3.2.2 14.3.3.2.3 14.3.3.2.4 14.3.3.3 14.3.3.3.1 14.3.3.3.2 14.3.3.3.3 14.3.3.4 14.3.4 14.3.5 14.3.6 14.3.7 14.3.8 14.4 14.4.1 14.4.2 14.4.3 14.4.4 14.4.5 14.4.6 14.4.7 14.5 14.5.1 14.5.2 14.6 14.6.1 14.6.2 14.6.3 13 - 234 20 - 484,5010 - 1.000 Probenentnahme von Tieren und Waren Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigungen, Erlaubnisse, Zulassung von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchungen/Überprüfungen Schulungen von Jagdausübungsberechtigten (§ 22 a Fleischhygiene- gesetz FlHygG) 21 - 210 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung eines Jagdausübungsberechtigten Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 20,88 / Tier 16,84 / Tier Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen EWR-Staaten 20 - 484,50 Schwein 23,56 / Tier 20 - 241 22 - 725,50 BSE-Probenentnahme 22 - 713,50 22 - 725,50 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben bzw. Tieren amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr (Hunde, Katzen, Vögel, etc.) 22 - 725,50 7,00 - 420 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben Begutachtung/Kontrolle von Tieren Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen ohne Kontrolle/Untersuchung Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen Gesundheitsbescheinigung durch Bienensachverständige Allgemeiner Tierschutz Tierarzneimittelüberwachung Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Tierimpfstoffen Vollzug des Rückstandskontrollplanes, ausgenommen Probenentnahme 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 88 / Stunde zuzüglich einmaliger Sachkosten i.H.v. 9,55 Rind/Kalb Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschl. Einfuhruntersuchung mit oder ohne Bescheinigung/Gesundheitszeugnis Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild-Einzelansatz Gesonderte Trichinenuntersuchung Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild Schaf/Ziege 19,21 / Tier 7,00 - 420 20 - 481,50 17,39 / Tier 16,31 / Tier 2,81 / Tier 7,04 / Tier 23,22 / Tier 22 - 713,50 5,93 / Tier 9,92 / Tier 10 -. 1.000 10 - 1.000 10 - 2.500 10 - 1.000 10 - 1.000 18,03 / Tier 21,96 / Tier 19,50 - 635,50 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 250 10 - 1.000 23,94 / Tier 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 10 - 1.000 Anlage 4 Verz. LuV (UV) 32 von 39 Lfd. Nr. neualt Öffentliche LeistungGebühr in Euro 14.6.4 14.6.5 14.6.6 14.7 14.7.1 14.7.2 14.7.3 14.8 14.8.1 Information, Schulung, Beratung Ernährungs- und Verbraucherinformation 21 - 420Verhaltensprüfung bei Hunden 18,50 - 605 21 - 420Rassenbegutachtung bei Hunden Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen22 - 565 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Protokoll/Bericht Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/Überprüfungen 10 - 1.000 100 - 500 100 - 1.000 100 - 500 100 - 1.000 50 - 1.00019,50 - 630 100 - 1.000 22 - 741 20 - 562,50 Anlage 4 Verz. LA (UV) 33 von 39 Lfd. Nr. 15 15.1 15.1.1 15.1.2 15.1.2.1 15.1.2.2 15.1.3 15.2 15.2.1 15.2.2 15.2.3 15.2.4 15.2.5 15.2.6 15.2.7 15.2.8 15.2.9 15.2.10 15.2.11 15.2.12 15.2.13 15.2.14 15.2.15 15.2.16 15.2.17 29 - 935 69 / Stunde 396 - 5.310 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 238 - 3.190 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehweges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 238 - 3.190 Genehmigung zur Kennzeichnung neuer Wanderwege innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organis. Veranstaltungen innerh. der Grenze d. Stadtkr. Einzelfallgenehmigung f. Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 239 - 3.190 Forstaufsichtliche Anordnungen innerh. der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 227 - 3.140 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerh. der Grenze d. Stadtkr. Einzelfallgenehmigung f. stadtkreis-/landkreisübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 110 - 2.750 Genehmigung organis. Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises zum Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse (§ 40 Abs. 2 LWaldG) 112 - 1.915 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 m vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) Genehmigung organis. Veranstaltungen innerh. der Grenze d. Stadtkr. Sammelgenehmigung f. Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) Genehmigung organis. Veranstaltungen innerh. der Grenze d. Stadtkr. Einzelfallgenehmigung f. dienststellenübergreifende Einzelveranstalt. (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 57 - 1.900 15 396 - 5.310 Bescheinigung über das Erschlossensein eines Grundstücks Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§24 Abs. 1 LWaldG) 238 - 3.190 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) neua Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht Erschließungsbeitragsrecht Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 1und 3 LWaldG) 238 - 3.190 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als 1 ha (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 15 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für betriebliche Einrichtungen (§ 9 Abs. 7 LWaldG) 238 - 3.190 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 1und 3 LWaldG) Genehmigung der Sperrung von Wald innerh.der Grenze d. Stadtkr. (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 10, 10, 10, 62 / St 43 - 965 238 - 3.190 396 - 5.310 238 - 3.190 224 - 373 - 45 - 1 224 - 31 - 1 373 - 373 - 225 - 217 - 117 - 224 - 224 - 224 - 224 - 60 - 2 120 - 224 - Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Auszug aus dem Baulastenbuch15 Verzeichnis LA (UV) Grundstücksangelegenheiten Liegenschaftsamt Öffentliche LeistungGebühr in Euro Anlage 4 Verz. LA (UV) 34 von 39 lt ,20 20 ,20 tunde 3.000 5.000 1.000 3.000 1.000 5.000 5.000 3.000 3.000 2.000 3.000 3.000 3.000 3.000 2.000 3.000 3.000 Anlage 4 Verz. Stk (UV) 35 von 39 Lfd. Nr. 16 16.1 2,50 - 10010 - 60 Stadtkämmerei Verzeichnis Stk (UV) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung ( §§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 GüterkraftverkehrsG ) Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen Anlage 4 Verz.TBA (UV) 36 von 39 Lfd. Nr. 17 17.1.1 17.1.1.1 17.1.1.2 17.1.2 17.1.2.1 17.1.2.2 17.1.3 Bundesstraßen 150 - 5.000 151 - 5.000 Prüfung und Stellungnahme zu Leitungsverlegungen nach TKG Landesstraßen 25 - 150 150 - 5.000 25 - 150 Verzeichnis TBA (UV) Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung * Anmerkung: s. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 28 - 150 Sonstige Leistungen verschiedener Art * Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers * 28 - 150 Prüfung und Stellungnahme zu Leitungsverlegungen nach TKG 151 - 5.000 Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu Prüfung der Aufgrabungsanzeigen Prüfung der Aufgrabungsanzeigen Sonstige Leistungen 17.1 Verkehrsflächen und Anlagen Tiefbauamt Anlage 4 Verz. ZJD (UV) 37 von 39 Lfd. Nr. 18 18.1.1 18.1.2 18.1.2.1 18.1.3 18.1.3.1 18.2.1 18.3.1 18.3.2 18.4.1 18.4.2 18.4.3 Erteilung / Änderung von Transportgenehmigungen § 49 KrW i.V.m. § 8 TgV; dies unter Berücksichtigung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) 34 - 26425 - 2.500 34,50 - 1.000 18.2 Altlasten 50 - 7.000 Erteilung von Auskünften zu denkmalrechtlichen Fragestellungen (Denkmalstatus u.a.) Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung Zentraler Juristischer Dienst Wertgebühren 25 - 2.50034 - 2.600 Überwachungsmaßnahmen / Anordnungen zur Durchführung des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Erteilung / Änderung von Transportgenehmigungen § 49 KrW i.V.m. § 8 TgV Zulassungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind; dies unter Berücksichtigung der EG-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 (2006/123/EG) 34 - 2.904Wertgebühren entfällt 70 - 10.000 25 - 3.000 25 - 3.000 25 - 5.000 69 - 7.500 51,50 - 4.000 69 - 8.000 4 ‰ des Bauwertes mind. 69, max. 3.000 Erlaubnisse / Anordnungen / sonstige Entscheidungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 25 - 25.000 Überwachungsmaßnahmen / Anordnungen / Entscheidungen zur Durchführung des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. 34,50 - 1.500 18.3 Arbeitsschutz Ausnahmebewilligungen / feststellende Verwaltungsakte / sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz Überwachungsmaßnahmen/ Anordnungen / Zulassungen zur Durchführung des Denkmalschutzgesetzes Verzeichnis ZJD (UV) 34 - 5.000 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 19,50 - 6.100 Zulassungen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie nach Verordnungen und Richtlinien, die aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind. Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung Gebührenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen gültig ab 01.06.2010 Vergleich alt- neu 18.4 Denkmalschutz- und Denkmalpflege Anlage 4 Verz. ZJD (UV) 38 von 39 Lfd. Nr. Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung 18.5.1 18.5.2 18.6.1 18.6.2 18.6.3 18.9.1 18.9.2 18.9.3 Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt;der Wert der Grundfläche wird nicht mitgerechnet. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. Hinweise Anordnungen/ sonstige Entscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und seinen VO'en Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zusätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. 75 - 30.000 5 - 12.000 5 - 700 30 - 5.000 Wertgebühr 50 - 5.000 5 - 12.000 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 51,50 - 5.780 51,50 - 25.000 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Wird nach Ergehen eines Vorbescheides ( § 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. 5,00 - 690 Gestattungen nach Naturschutzgesetz (NatSchG B.W.), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und entsprechenden Verordnungen 34,50 - 12.500 18.8 Umweltinformation 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffentlichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) werden Gebühren nach der Verordnung des Umweltministeriums über Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz erhoben (LUIG-GebVO). Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren 75 - 30.000 Wasserrechtliche Genehmigung oder Planfeststellung Anzeigeverfahren 34,50 - 12.500 40 - 4.950 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege Für die Namensänderungen und -feststellungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen werden Gebühren nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Anordnungen nach Naturschutzgesetz (NatSchG B.W.), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und entsprechenden Verordnungen Namensänderungen- und festellungen Weitergabe von Umweltinformationen 18.7 Personenstandswesen Anlage 4 Verz. ZJD (UV) 39 von 39 Lfd. Nr. Gebühr in Euro neualt Öffentliche Leistung 18.9.3.1 18.9.3.2 18.9.3.3 18.9.3.4 18.9.4 18.9.5 18.9.6 18.9.7 18.9.8 18.9.9 18.9.10 30 - 5.000 150 - 300 30 - 10.000 30 - 500 75 - 5.000 30 - 10.000 75 - 15.000 75 - 5.000 4 °/oo der Baukosten, mindestens 75 2 °/oo der Baukosten, mindestens 100 500 - 25.000 Planfeststellung für den Ausbau von Gewässern umd Dämmen 150 - 30.000 Befreiung Sonstige Genehmigungen 103,50 - 15.000 74,50 - 4.830 Eignungsfeststellung74,50 - 4.830 Anordnung Genehmigung eines Ausbaus 75 - 15.000 103,50 - 20.000 Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen 34,50 - 10.000 30,50 - 10.000 32 - 480 34,50 - 5.000 138 - 311Zulassung des vorzeitigen Beginns Bauüberwachung und Erteilung eines Abnahmescheins sonstige Zulassungen Nachschau, Überwachung des Vollzugs