Jahresabschluss 2008: a) Vorlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes b) Abschluss und F
| Vorlage: | 24843 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.05.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 11. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.05.2010 374 1 b öffentlich Dez. 4 Abschluss und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2008 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 04.05.2010 3 b vorberaten Gemeinderat 18.05.2010 1 b Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2008 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussantrag). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresab- schluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berück- sichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach § 95 b Abs. 1 GemO nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2008 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2008 schließt wie folgt ab: < 1. Ergebnisrechnung 1.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen Ordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz 825.608.416,00 € Ordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 867.966.197,47 € Differenz: 42.357.781,47 € + 5,13 % Ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 861.163.552,00 € Ordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 868.290.075,57 € Differenz: 7.126.523,57 € + 0,83 % Außerordentliche Erträge des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 6.044.100,00 € Außerordentliche Erträge der Ergebnisrechnung 13.244.649,59 € Differenz: 7.200.549,59 € + 219,14 % Außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushalts laut Haushaltsplan 0,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Außerordentliche Aufwendungen der Ergebnisrechnung 11.474.244,75 € Die wesentlichen Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Planansät- zen sind unter 3.2 und 3.3 des Rechenschaftsberichts näher erläutert. 1.2 Jahresergebnis Aus der obigen Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen lässt sich folgendes Jahresergebnis ermitteln: Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz - 35.555.136,00 € Ordentliches Ergebnis der Ergebnisrechnung - 323.878,10 € Differenz: + 35.231.257,90 € Sonderergebnis des Ergebnishaushalts laut Planansatz 6.044.100,00 € Sonderergebnis der Ergebnisrechnung 1.770.404,84 € Differenz: - 4.273.695,16 € Jahresergebnis des Ergebnishaushalts laut fortgeschriebenem Ansatz - 29.511.036,00 € Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 1.446.526,74 € Differenz: + 30.957.562,74 € Das ordentliche Ergebnis ist mit - 323.878,10 Euro negativ, d. h., die ordentli- chen Aufwendungen werden nicht vollständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt. Dieser Fehlbetrag wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 GemHVO mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus 2007 verrech- net. Das außerordentliche Ergebnis (Sonderergebnis) ist mit 1.770.404,84 Euro po- sitiv. Dieser Überschuss wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderer- gebnisses zugeführt (§ 49 Abs. 3 Satz 2 GemHVO). Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis ergibt ein positives Jahresergebnis in Höhe von 1.446.526,74 Euro. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 1.3 Übertragung von Budgetresten in das Haushaltsjahr 2009 (Ergebnishaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Restmittel für ordentliche Aufwendungen in Höhe von 916.940,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Schul- und Sportamt 486.230,00 € Sozial- und Jugendbehörde 430.710,00 € 2. Finanzrechnung 2.1 Rechnungsergebnis und Vergleich mit den Planansätzen IST PLAN Differenz Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 873.823.423,82 791.979.461,00 81.843.963,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -786.927.118,87 -792.635.203,00 5.708.084,00 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 86.896.304,95 -655.742,00 87.552.047,00 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23.203.938,34 24.641.250,00 -1.437.312,00 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -106.716.503,50 -100.710.488,00 -6.006.016,00 Saldo aus Investitionstätigkeit -83.512.565,16 -76.069.238,00 -7.443.327,00 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 3.383.739,79 -76.724.980,00 80.108.720,00 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 22.837.062,98 86.000.000,00 -63.162.937,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen -25.545.712,44 -17.805.000 -7.740.712,00 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -2.708.649,46 68.195.000,00 -70.903.649,00 Finanzierungsmittelbestand 675.090,33 -8.529.980,00 9.205.070,00 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 1.335.122.798,96 0,00 1.335.122.799,00 Haushaltsunwirksame Auszahlungen - 1.278.450.423,20 0,00 -1.278.450.423,00 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 56.672.375,76 0,00 56.672.376,00 Summe Finanzierungsmittelbestand und Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 57.347.466,09 8.529.980,00 65.877.446,00 Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 86.896.304,95 Euro. Dieser Überschuss aus dem laufenden Betrieb stand voll- ständig für die Investitionstätigkeit und zur Kredittilgung zur Verfügung. Abzüglich des Saldos aus der Investitionstätigkeit wird ein Finanzierungsmittel- überschuss in Höhe von 3.383.739,79 Euro ausgewiesen. Somit konnten die getätigten Investitionen vollständig aus dem laufenden Betrieb finanziert wer- den. Der Finanzierungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres war ausreichend, Ergänzende Erläuterungen Seite 5 um den Saldo aus der Finanzierungstätigkeit (insbesondere Tilgungsleistun- gen) auszugleichen. Es wurden keine Kredite vom Kapitalmarkt aufgenommen. 2.2 Übertragung von Restmitteln in das Haushaltsjahr 2009 (Finanzhaushalt) Die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 31.065.100,00 € verteilen sich auf folgende Dienststellen: Gebäudewirtschaft 7.982.580,00 € Tiefbauamt incl. Stadtentwässerung 9.328.300,00 € Gartenbauamt 1.017.760,00 € Amt für Abfallwirtschaft 2.935.000,00 € Vermessung, Liegenschaften, Wohnen 103.700,00 € Stadtsanierung 1.199.210,00 € Schul- und Sportamt 2.025.190,00 € Sozial- und Jugendbehörde 1.459.530,00 € Stadtkämmerei 127.500,00 € Sonstige Dienststellen 4.886.330,00 € zusammen : 31.065.100,00 € Die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Restmittel für Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredittilgung) betragen: 118.320,25 € Ergänzende Erläuterungen Seite 6 3. Vermögensrechnung (Bilanz) Zum Jahresabschluss stellen sich die Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva wie folgt dar: 31.12.2008 31.12.2007 Differenz Euro % Euro % Euro Aktiva Vermögen Immaterielles Vermögen 815.727,49 0,03 799.345,52 0,03 16.381,97 Sachvermögen 1.854.399.088,13 72,48 1.855.762.303,05 71,97 -1.363.088,92 Finanzvermögen 687.217.117,38 26,86 713.348.908,57 27,66 -26.131.791,19 Summe Vermögen 2.542.431.933,00 99,37 2.569.910.557,14 99,66 -27.478.624,14 Abgrenzungsposten 16.083.222,53 0,63 8.721.718,60 0,34 7.361.503,93 Vermögen insgesamt 2.558.515.155,53 100,00 2.578.632.275,74 100,00 -20.117.120,21 Passiva Kapitalposition Basiskapital 1.260.027.817,28 49,25 1.298.655.980,43 50,36 -38.628.163,15 Rücklagen 45.667.163,38 1,78 5.143.054,80 0,20 40.524.108,58 Ergebnis 1.446.526,74 0,06 38.956.854,39 1,51 -37.510.327,65 Sonderposten 358.631.187,28 14,02 355.794.358,37 13,80 2.836.828,91 Summe Kapitalposition 1.665.772.694,68 65,11 1.698.550.247,99 65,87 -32.777.553,31 Rückstellungen 626.613.282,91 24,49 590.261.041,70 22,89 36.352.241,21 Verbindlichkeiten 217.665.016,75 8,51 241.185.413,63 9,35 -23.520.396,88 Passive Rechnungsabgrenzung 48.464.161,19 1,89 48.635.572,42 1,89 -171.411,23 Kapital insgesamt 2.558.515.155,53 100,00 2.578.632.275,74 100,00 -20.117.120,21 Die wesentlichen Positionen sind unter 3.1 des Rechenschaftsberichtes näher erläu- tert. > 4. Rechenschaftsbericht Der der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschafts- bericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresab- schlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2008 der Stadt Karlsru- he gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 5 - 8 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 ge- mäß § 95b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorbera- tung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2008 Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, das hierüber einen Schluss- bericht erstellt hat. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Auf- schluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von der Lei- terin des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wurde der Jahresabschluss 2008 der Stadt Karlsru- he wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis > . Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95b Abs. 2 GemO unver- züglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hin- zuweisen.“ Hauptamt - Sitzungsdienste - 7. Mai 2010