Anfrage SPD: Neuorganisation Jobcenter
| Vorlage: | 24819 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-OR-Fraktion vom: 15.04.10 eingegangen: 15.04.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.05.10 13 öffentlich ARGE Jobcenter Karlsruhe Neuorganisation Jobcenter Zu der Anfrage ist vorab festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand folgender Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist: - 21. April 2010 Kabinettsentscheidung - 06./07. Mai 2010 1. Lesung Bundestag - Ende Mai/Anfang Juni 2010 Anhörung im Bundestag - 04. Juni 2010 1. Durchgang Bundesrat - 18. Juni 2010 2. und 3. Lesung Bundestag - 09. Juli 2010 Beratung im Bundesrat - 01. Januar 2011 Inkrafttreten. Angesichts der Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sich insoweit Inhalte noch verändern können, gibt es bislang noch keine Verhand- lungspositionen. Fragen: 1. Welche Standorte sind ab 2011 geplant? Die Frage nach den Standorten ist abhängig von der zukünftigen Organisationsform. Zuständig für organisatorische Fragen, insbesondere auch über eine Standortverände- rung, ist nach dem vorliegenden Referentenentwurf zukünftig die Trägerversammlung. 2. Gibt es aufgrund der Neuorganisation personalrechtliche Konsequenzen bzw. organisationsbedingte Veränderungen? Der Referentenentwurf sieht vor, dass Beamte und Arbeitnehmer, die bis zum 31. De- zember 2010 in einer Arbeitsgemeinschaft beschäftigt waren, mit Wirkung zum 01. Ja- nuar 2011 zur Dienstleistung der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen werden. Die Dienstherreneigenschaft verbleibt beim jeweiligen bisherigen Dienstherrn. Ob und wenn ja, in welchem Umfang organisationsbedingte Veränderungen vorgenommen werden, hängt von entsprechenden Beschlüssen der Trägerversammlung ab. 3. Wie werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden sehr zeitnah über die aktuelle Situation informiert. In einer Mitarbeiterversammlung am 26. März 2010 wurde die Si- tuation intensiv mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erörtert. 4. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Durlach und den anderen Abteilungen beim Stadtamt Durlach – insbesondere J u S – bewertet? Die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Stadtamt Durlach war und ist völlig problemlos. Seite 2 5. Welche Konsequenzen würden sich für die Kunden im Einzugsgebiet des Jobcen- ters Durlach im Falle einer Verlagerung in die Innenstadt ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst? Die Konsequenzen für die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wären deut- lich weitere Wege. Darüber hinaus wäre die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst aufgrund fehlender Detailkenntnisse sicherlich deutlich schwieriger. 6. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Neuorganisation des Jobcenters Stadt Karlsruhe aus? Spätestens mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind Verhandlungen mit der Arbeitsagentur Karlsruhe zur Klärung der Frage, wie die zukünftige gemeinsame Ein- richtung organisiert werden soll, notwendig.
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE SPD - FRAKTION vom 15.04.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.05.10 13 öffentlich ARGE Jobcenter Karlsruhe Neuorganisation Jobcenter Fragen : 1. Welche Standorte sind ab 2011 geplant ? 2. Gibt es aufgrund der Neuorganisation personalrechtliche Konsequenzen bzw. organisationsbedingte Veränderungen ? 3. Wie werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen ? 4. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Durlach und den anderen Abteilungen beim Stadtamt Durlach – insbesondere J u S – bewertet ? 5. Welche Konsequenzen würden sich für die Kunden im Einzugsgebiet des Jobcenters Durlach im Falle einer Verlagerung in die Innenstadt ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst ? 6. Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Neuorganisation des Jobcenters Stadt Karlsruhe aus ? Begründung: Aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Jobcenter (ARGEN), das die bisher in Karlsruhe praktizierte Regelung im Grunde bestätigt hat, gehen wir von einer Neuorganisation der hiesigen Jobcenter aus. Das bisherige Modell hat sich u. E. bestens bewährt. unterzeichnet von: Hans Pfalzgraf Dr. Jan-Dirk Rausch Iris Holstein Christa Schulte Klaus Arheidt