Anfrage GRÜNE: Bebauungsplan Sondergebiet Bergfeld Durlach
| Vorlage: | 24818 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 31.03.10 eingegangen: 13.04.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.05.10 12 öffentlich Bauordnungsamt Bebauungsplan Sondergebiet Bergfeld Durlach Der Bebauungsplan Sondergebiet Bergfeld Durlach aus dem Jahre 1983 hat bis heute Rechts- kraft. Für den Vollzug des Bebauungsplans ist das Bauordnungsamt zuständig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden neben der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschrif- ten auch die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans geprüft. Auch verfahrensfreie Vorhaben, von denen das Bauordnungsamt keine Kenntnis erhält, müssen den materiell-rechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans ent- sprechen. Im Plangebiet befinden sich Gebäude, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entsprechen, jedoch vor dessen Inkrafttreten legal errichtet wurden und deshalb Bestands- schutz genießen. Instandsetzungen, Modernisierungen und maßvolle Erweiterungen sind dort im gesetzlichen Rahmen zulässig. Rechtswidrige Bauten und Naturschutzverstöße werden von der Feldhut und dem Naturschutz- dienst des Liegenschaftsamts kontrolliert. Liegen dort Verdachtsmomente vor, dass gegen bau- rechtliche Vorschriften und damit auch gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstoßen wurde, wird das Bauordnungsamt darüber informiert. Dieses führt dann anlassbezogene Baukon- trollen durch. Da für das gesamte Stadtgebiet nur noch 3 Baukontrolleure zur Verfügung stehen, die vor allem Bauabnahmen durchführen, findet eine routinemäßige Überprüfung der Baugebiete durch das Bauordnungsamt selbst nicht mehr statt. Eventuelle Rechtsverstöße werden nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen bearbeitet, hierbei sind Ermessenserwägungen, Bestandschutzsicherung, Befreiungsspielräume, atypische Sondersi- tuationen im Plangebiet usw. jeweils im Einzelfall zu beachten, was vor Ort nach dem bloßen Au- genschein nicht in jedem Falle erkennbar ist, sondern nur nach gründlicher Aktenrecherche. In den letzten 10 Jahren gab es neben 2 erteilten Baugenehmigungen einige abgebrochene (erfolglose) Anträge, Anfragen sowie einige ordnungsbehördliche Verfahren. Hinzu kommen verfahrensfreie Maßnahmen der Bestandssicherung. Die Stadtverwaltung hält weiterhin an den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes fest und sorgt nach ihren personalwirtschaftlichen Möglichkeiten und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze für dessen Einhaltung.
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Extrahierter Text
gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 31.03.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.05.10 12 öffentlich Bauordnungsamt Thema Bebauungsplan Sondergebiet Bergfeld Durlach Im Gebiet Bergfeld Durlach existiert seit dem 30.12.1983 ein Bebauungsplan, welcher die Nutzung der der Grundstücke regelt und im Sinne des Bebauungsplanes helfen soll, die Zersiedelung der Landschaft durch Kleinbauten in geordnete Bahnen zu lenken. Laut Bebauungsplan zulässig sind Ställe, Geschirrhütten und Gartenhäuser (eines je Grundstück) mit max. 16 m² Grundfläche inkl. Terrasse und Vordach. Diese dürfen auch dem Aufenthalt dienen, jedoch nicht für Übernachtungen bestimmt sein. Die max. Traufhöhe darf 2,30 m, die Gesamthöhe 3,30 m betragen. Bei einer Begehung dieses Gebietes kann man leicht feststellen, dass den Festsetzungen des Bebauungsplanes keinesfalls Rechnung getragen wird, sogar einige zweigeschossige Ausbauten sind hier vorhanden. Bei einem Gebäude kann man anhand von Satellitenauf- nahmen unschwer feststellen, dass hier kürzlich umfangreiche Bauarbeiten stattgefunden haben mussten. Dachfenster neuester Bauart sind vor Ort zu erkennen. Hierzu haben wir folgende Fragen: Anfrage: Wie und durch wen wird die Einhaltung des Bebauungsplanes seit 1983 überwacht? Wurden seither Verstöße „amtlich“ festgestellt? Wenn ja, was war die Reaktion der Verwaltung? Wie will die Verwaltung in Zukunft der weiteren Ignorierung des Bebauungsplanes begegnen? Steht die Stadtverwaltung 2010 noch zu den Zielen dieses Bebauungsplanes?