Antrag GRÜNE: Markierungen Kreuzung Amalienbad-/Kanzlerstraße
| Vorlage: | 24815 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.05.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 20.01.10 eingegangen: 13.04.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.05.10 9 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Markierungen Kreuzung Amalienbad-/Kanzlerstraße Die Verwaltung wird im nördlichen Kreuzungsbereich die entsprechenden Markierungen anbringen. Somit ist der gesamte Knoten auf allen Seiten gleich markiert. Die Verwaltung weist jedoch ergänzend darauf hin, dass die neue Straßenverkehrsordnung deutlich zum Ausdruck bringt, dass Verkehrszeichen - und Markierungen sind als solche anzusehen - die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Das Parkverbot im Kurvenbereich (5 m) ergibt sich bereits aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Bürgerservice und Sicherheit wird zukünftig bei ähnlichen Anträgen auf diese Rechtslage verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja abgestimmt mit
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Extrahierter Text
gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 20.01.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.05.10 9 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Thema Markierungen Kreuzung Amalienbad-/Kanzlerstraße Im Bereich der Kreuzung der Amalienbadstraße und der Kanzlerstraße wurden auf der südlichen Seite mit Schraffierungen die Kurven so markiert, dass das Parken hier zusätzlich „sichtbar“ untersagt wird. Durch den hohen Parkdruck in diesem Bereich sind aber leider die gegenüberliegenden Eckbereiche der Kreuzung nicht so freigehalten, wie sie für eine sichere Überquerung in Richtung Pfinztalstraße notwendig ist und vom Gesetz her eigentlich gefordert wäre. Deshalb stellen wir folgenden Antrag. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die im südlichen Bereich der Kreuzung bereits vorhandenen Parkverbots-Markierungen auch auf die beiden nördlichen Kreuzungsbereiche zu erweitern.