Antrag CDU: Tempo-30-Zone, B3

Vorlage: 24812
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.05.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 12.05.2010

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion vom: 17.03.2010 eingegangen: 18.03.2010 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.05.2010 5 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Tempo-30-Zone, B3 Eine weitere Ausdehnung der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 3 ist nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Auf die Stellungnahme seitens Bürgerservice und Sicherheit zur gleich lautenden Anfrage von OR Klaus Scheuermann vom 11.02.2010 wird verwiesen. Zum vorliegenden Antrag wurde eine weitere Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingeholt. Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen aus Gründen des Lärm- schutzes sind zustimmungspflichtig durch die Höhere Straßenverkehrsbehörde. Die Zu- stimmung wurde nach wie vor nicht erteilt. Es sei darauf hingewiesen, dass das Regie- rungspräsidium Karlsruhe im Rahmen des Lärmaktionsplanes drei Zustimmungen zu Ge- schwindigkeitsreduzierungen für das ganze Stadtgebiet gegeben hat und davon zwei den Stadtteil Durlach (B 3, alte B 10) betreffen. Im Detail stellt sich die Sach- und Rechtslage (siehe die beigefügten Grafiken) wie folgt dar: Die Grafik Nulltarif - Tempo 50 - stellt die Lärmpegel auf der Grundlage einer Geschwin- digkeit von 50 km/h dar. Der Richtwert liegt für die Nachtzeit bei 60 dB(A). Hier sind drei Bereiche exemplarisch eingekreist, bei denen an einem Gebäude oder mehreren Gebäuden Überschreitungen des Beurteilungspegels von mehr als 2 dB(A) berechnet wurden. Deutlich erkennbar ist, dass der Bereich der größten Belastung exakt mit der Strecke übereinstimmt, für die die Zustimmung zu der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erteilt wurde. Aus dieser Grafik ist auch sehr gut ersichtlich, warum die Rittnertstraße keiner Beschrän- kung bedarf. Dort liegen die Beurteilungspegel zur Nachtzeit (bis auf zwei Gebäude am Kno- ten Rittnertstraße/B 3 und deren Belastung dürfte von der B 3 herrühren) ausnahmslos un- terhalb des Beurteilungspegels. Daher wurden auch keine Maßnahmen in der Rittnertstraße angeordnet. Schwarz umrandet ist in der Grafik das Pflegeheim. Hier wird aus der weißen Einfärbung deutlich, dass auch dort der Beurteilungspegel unter 58 dB (A) liegt und somit weit unter der Einschreitgrenze (70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts). Diese Werte gelten nicht nur für reine und allgemeine Wohngebiete, sondern auch für Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime. Selbst unmittelbar an der Straße (roter Pfeil) wird hier eine Pegelüberschreitung nicht erreicht. Dies dürfte an den fehlenden Reflexionen liegen. Hier besteht keine Schluch- tenwirkung. Zu sehen ist auch, dass die Gebäude gegenüber dem Schlosspark ebenfalls nicht über dem Beurteilungspegel liegen. Die Grafik Planfall - Tempo 30 - stellt die Lärmpegel auf der Grundlage einer Geschwindig- keit von 30 km/h dar. Hier ist zu erkennen, dass selbst durch die nächtliche Geschwindig- keitsbegrenzung auf 30 km/h nicht an allen hoch belasteten Gebäuden eine Absenkung des Lärmpegels unter den Beurteilungspegel erzielt wird. Damit wäre die Maßnahme eigentlich ungeeignet, denn Ziel sollte es sein, den Lärmpegel unter den Beurteilungspegel zu senken. Erst aus der folgenden Grafik wird deutlich, warum es letztlich doch noch möglich war, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Zustimmung erteilt hat. Die Grafik Pegeldifferenz - Nulltarif minus Planfall - zeigt die zu erzielende Pegeldiffe- renz. Zu beachten ist hierbei, dass eine Veränderung erst ab ca. 2-3 dB(A) vom menschli- chen Gehör wahrgenommen werden kann. Dies spiegelt sich in den Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr wider. Aus der Grafik wird deutlich, warum das Regierungspräsidium Karls- ruhe seine Zustimmung nur für den Bereich der B 3 zwischen der Liebenstein- und Karls- burgstraße (gelber Bereich) erteilen konnte. Nur hier wird annähernd die geforderte Pegel- minderung erreicht. Bei genauer Betrachtung der zu erzielenden Pegeldifferenzen im nördli- chen Bereich (grüner Bereich) zeigt sich das Entgegenkommen des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Bei den beiden kleinen eingekreisten Bereichen ist die Pegeldifferenz kleiner oder gleich 0,1 dB(A). Diese Werte schließen jegliche Maßnahme aus. Somit wurde die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h genau dort eingerich- tet, wo Minderungen in entsprechendem Ausmaß berechnet wurden (gelbe Einfärbung), nämlich zwischen der Karlsburgstraße und der Liebensteinstraße.

  • TOP 5 Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU OR Fraktion vom 18.03.10 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.05.2010 5 öffentlich Bürgerservice und Sicherheit Tempo 30 Zone B3 In Teilen der Badener Str. wurde auf Wunsch des Ortschaftsrates eine Tempo 30 Zone während der Nachtstunden eingerichtet. Aufgrund unserer Anfrage hat BUS mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein Entgegenkommen seitens des Regierungspräsidiums handelt. Warum die Tempo 30 Zone jedoch nur zwischen Liebensteinstr. und Karlsburgstr. einrichtet wurde ,bleibt das Geheimnis des RP. Aufgrund der durchgehenden Wohnbebauung beginnend ab der Ampel Abfahrt Schöneck bis zur Max Beckmann Str. wäre es wünschenswert und auch erforderlich den Tempo 30 Bereich auf diese Gesamte Strecke auszudehnen. Es bleibt uns verborgen, warum die Bewohner in den per heute nicht als Tempo 30 Zone ausgewiesenen Bereichen weniger schützenswert sein sollen, als diejenigen die das Glück haben im richtigen Haus zu wohnen. Wir stellen deshalb folgenden Antrag: Der Bereich zwischen Abfahrt Sportschule Schöneck(Ampel) im Norden und dem Abzweig Max Beckmann >Str. im Süden wird während der Nachtstunden als Tempo 30 Zone ausgewiesen Gez.Michael Griener Roswitha Henkel Walter Mächtlinger Klaus Scheuermann Petra Stutz Doris Böhler Friess Christa Köhler Seite 2 __________________________________________________________________________________________

  • TOP 5, Plan
    Extrahierter Text

    Auszug aus dem Antrag der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt: Lärmaktionsplanung 2008. Nachweis nach Lärmschutz-Richtlinien-StV Hot-Spot B 3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstallstraße. und Grötzinger Straße, RittnertstraßeErstellungsdatum: 06.04.2009 Auszug aus dem Antrag der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt: Lärmaktionsplanung 2008. Nachweis nach Lärmschutz-Richtlinien-StV Hot-Spot B 3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstallstraße. und Grötzinger Straße, RittnertstraßeErstellungsdatum: 06.04.2009 Auszug aus dem Antrag der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt: Lärmaktionsplanung 2008. Nachweis nach Lärmschutz-Richtlinien-StV Hot-Spot B 3 Ortsdurchfahrt Durlach zwischen Marstallstraße. und Grötzinger Straße, RittnertstraßeErstellungsdatum: 06.04.2009