Neuberufung der Mitglieder des Vewaltungsausschusses der Agentur für Arbeit

Vorlage: 24752
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • VerwA Agentur für Arbeit
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 347 1 öffentlich Dez. 1 Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.04.2010 1 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe schlägt für die 12. Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Karlsruhe vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2016 als Vertreter der Gruppe der öf- fentlichen Körperschaften folgende Personen vor: 1. Sitz Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadträtin Christa Köhler 2. Sitz Stadtrat Hans Pfalzgraf Stadträtin Gisela Fischer Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 4. März 2010 mitgeteilt, dass die 11. Amtszeit der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit am 30.06.2010 endet. Für die 12. Amtsperiode vom 01.07.2010 bis 30.06.2016 sind die Mitglie- der neu zu berufen. Die Abgabefrist für die Vorschlagslisten war zunächst auf den 22. März 2010 terminiert, wurde aber mit Schreiben vom 11. März 2010 auf den 30. April 2010 verlängert. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ih- rer Aufgaben (§ 372 Abs. 2 Satz 1 SGB III). Er setzt sich nach § 371 Abs. 5 Sozialgesetz- buch III zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffent- lichen Körperschaften zusammen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur hat die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse auf einheitlich 4 je Gruppe festgesetzt. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit Karlsruhe gehörenden Gemeinden oder Gemeindeverbände oder - soweit es sich um oberste Landes- behörden handelt - die von ihnen bestimmten Behörden (§ 379 Abs. 3 Satz 2 - 4 Sozialge- setzbuch III). Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeinde- verbände sind berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen. Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Ge- biet sich der Bezirk der Agentur für Arbeit befindet, und die bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Die vorschlagsberechtigten Stellen haben nach § 379 Abs. 4 Sozialgesetzbuch III unter den Voraussetzungen des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann (Doppelbenennung) vorzuschlagen. Nach § 378 Abs. 1 SGB III können als Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit nur Deutsche, die das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen, und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die Voraussetzungen erfüllen, berufen werden. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Arbeit können nicht Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit sein (§ 378 Abs. 2 SGB III). Von einer Doppelbenennung kann nur abgesehen werden, soweit der vorschlagsberechtig- ten Stelle - Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation nicht zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 1 BGremBG), oder - eine Doppelbenennung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich oder aus sachlichen, nicht auf das Geschlecht bezogenen Gründen unzumutbar ist (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BGremBG). Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Mitgliedschaft an bestimmte Funktionen oder einen bestimmten Beschäftigungsbereich gekoppelt ist und in diesen Funktionen oder in diesem Bereich nicht zwei Personen verschiedenen Geschlechts tätig sind. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Karlsruhe erfolgt nach § 377 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III durch den Verwaltungsrat der Agentur für Arbeit. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Aufgrund der Zahlen des Statistischen Landesamtes (Stichtag: 30.06.2009) der sozialversi- cherungspflichtig Beschäftigten im Stadtkreis Karlsruhe (154 726) und im Landkreis Karlsru- he (128 043) entfallen von den 4 Vorschlagsberechtigungen zwei auf den Stadtkreis Karlsruhe (1. und 3.) und zwei auf den Landkreis Karlsruhe (2. und 4.). Über diese Sitzver- teilung ist Einvernehmen mit dem Landkreis Karlsruhe erzielt worden. Nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl entfallen aufgrund der Berechnung nach d’Hondt von den für die neue Amtszeit nunmehr dem Stadtkreis Karlsruhe zustehenden zwei Sitzen grundsätzlich das Vorschlagsrecht für den ersten Sitz auf die CDU und für den zwei- ten auf die Zählgemeinschaft GRÜNE/SPD. Zuletzt waren für den Stadtkreis Karlsruhe im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Karlsruhe als Mitglieder vertreten: - Herr Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) und Herr Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD). Zunächst wurden die Gemeinderatsfraktionen der CDU und der Grünen sowie der SPD tele- fonisch gebeten, ihre Kandidaten zu benennen. Da sich die Zählgemeinschaft GRÜNE/SPD auf keine gemeinsamen Vertreter bzw. Vertreterinnen einigen konnten, gilt ihre Zählgemein- schaft für diesen Fall als aufgehoben. Es kommt damit insgesamt keine Einigung zustande, sodass alle Fraktionen, aber auch die Zählgemeinschaften FDP/KAL/GfK und Die Linke/FW Wahlvorschläge einreichen können, da grundsätzlich jede Stadträtin und jeder Stadtrat ei- nen Wahlvorschlag einreichen kann. Die Vorschläge für die zu besetzenden Sitze sind dann unter den eingereichten Wahlvorschlägen mittels Verhältniswahl nach § 40 Abs. 2 GemO zu ermitteln. Jeder Stadtrat und jede Stadträtin hat nur eine Stimme und ist an die Wahlvor- schläge gebunden. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften wurden aufgefordert, ihre Wahlvorschläge einzu- reichen und insbesondere die vorgeschriebene Doppelbenennung zu berücksichtigen. Folgende Wahlvorschläge stehen nun zur Wahl: CDU Tilman Pfannkuch Christa Köhler GRÜNE/FW/Linke Michael Borner Uta van Hoffs SPD Hans Pfalzgraf Gisela Fischer Die übrigen Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften haben keine eigenen Wahlvorschläge ein- gereicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe schlägt für die 12. Amtsperiode des Verwaltungsaus- schusses der Agentur für Arbeit Karlsruhe vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2016 als Vertreter der Gruppe der öffentlichen Körperschaften folgende Personen vor: 1. Sitz Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadträtin Christa Köhler 2. Sitz Stadtrat Hans Pfalzgraf Stadträtin Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2010