Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Anhörungsrecht der Kommunen bei Gesetzesverfahren

Vorlage: 24713
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Anhörungsrecht
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 30. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 370 21 öffentlich Anhörungsrecht der Kommunen bei Gesetzesverfahren 1. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung des Deutschen Städtetags, dass den Kommunen ein im Grundgesetz verankertes Anhörungsrecht bei Gesetzesverfahren eingeräumt werden soll, wenn kommunale Belange betroffen sind? 2. In welcher Weise ist der Deutsche Städtetag in Bezug auf diese Forderung bisher gegenüber dem Bund und den Ländern tätig geworden? 3. Unterstützt die Stadt Karlsruhe diese Forderung aktiv, wenn ja in welcher Weise? 4. Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Gemeinderat eine Resolution vorzulegen, in dem die Stadt Karlsruhe an die Bundesregierung appelliert, im Sinne einer entsprechenden Grundgesetzänderung tätig zu werden? Der Deutsche Städtetag fordert ein grundgesetzlich verankertes Anhörungsrecht der Kommunen bei Gesetzesverfahren, die kommunale Belange berühren. Dies würde die relativ schwache institutionelle Position der Kommunen gegenüber Bund und Ländern stärken. Diese „schwache“ Position macht sich vor allem darin bemerkbar, dass den Kommunen ständig neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne dass die dafür notwendigen Finanzmittel bereit stehen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 30.03.2010 eingegangen: 30.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 370 21 öffentlich Dez. 1 Anhörungsrecht der Kommunen bei Gesetzesverfahren Zu 1.: Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung des Deutschen Städtetags, dass den Kom- munen ein im Grundgesetz verankertes Anhörungsrecht bei Gesetzesverfahren eingeräumt werden soll, wenn kommunale Belange betroffen sind? Die Einbringung der kommunalen Belange bereits in Gesetzgebungsverfahren mit kommunalem Bezug ist selbstverständlich das Interesse auch der Stadt Karlsruhe. Ein im Grundgesetz veran- kertes Anhörungsrecht bei entsprechenden Gesetzgebungsverfahren würde den kommunalen Interessen zweifelsohne größeres Gewicht verleihen. Zu 2.: In welcher Weise ist der Deutsche Städtetag in Bezug auf diese Forderung bisher gegenüber dem Bund und den Ländern tätig geworden? Das Bundeskabinett hat dem Vorhaben des Bundesministers der Finanzen zugestimmt und eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung (Ge- meindefinanzkommission), u. a. mit der Arbeitsgruppe Rechtsetzung eingesetzt. Aufgabe der Kommission ist es, auf der Basis einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten. Der Kommission ge- hören der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister des Innern, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Länder an. Die Kommission tagt unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen. Die Verankerung der Beteiligungsrechte der Kommunen im Grundgesetz wurde in der Arbeits- gruppe Rechtsetzung nachdrücklich eingefordert. Die Interessen der Kommunen werden auch in den weiteren Verhandlungen der Gemeindefinanzkommission vertreten werden. Zu 3. und 4.: Unterstützt die Stadt Karlsruhe diese Forderung aktiv, wenn ja in welcher Wei- se? Ist die Stadtverwaltung bereit, dem Gemeinderat eine Resolution vorzulegen, in der die Stadt Karlsruhe an die Bundesregierung appelliert, im Sinne einer entsprechenden Grund- gesetzänderung tätig zu werden? Als Präsidiumsmitglied unterstützten der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und die Stadtver- waltung den Deutschen Städtetag regelmäßig in der Gremienarbeit und durch Stellungnahmen zu den verschiedensten Sachthemen. Wie oben beschrieben, sind die Vertreter der kommunalen Interessen in die Gemeindefinanzkommission einbezogen. Die Interessen der Kommunen werden dort nachdrücklich vertreten. Eine Resolution wird daher zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht erfor- derlich angesehen.