Anfrage StR Kalmbach (GfK): Befreiung von Abfallgebühren für die "Tafeln"
| Vorlage: | 24709 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.04.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 23. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 366 17 öffentlich Befreiung von Abfallgebühren für die „Tafeln“ Ist es möglich, den „Tafel“-Läden die Abfallgebühren zu erlassen und diese Einrichtungen dadurch finanziell zu entlasten? Sachverhalt/Begründung: Die drei „Tafeln“ im Stadtgebiet Karlsruhe helfen Menschen in finanzieller Not. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Tafeln“ unterstützen durch ihre Arbeit sehr viele Menschen. Zur Durlacher Tafel kommen beispielsweise pro Woche 280 Personen zur Lebensmittelausgabe, was einem versorgten Personenkreis von etwa 650 Menschen entspricht. Hauptsächlich werden in den „Tafeln“ Lebensmittel ausgegeben, die gespendet wurden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits erreicht ist. Diese können nicht lange gelagert werden, manche sind auch bereits beim Empfang verdorben. Dadurch entsteht relativ viel Abfall und somit auch sehr hohe Abfallgebühren. Die drei Karlsruher Tafeln rechnen im Jahr 2010 mit zusammen etwa 6.000 bis 7.000 Euro Abfallgebühren. Um die „Tafeln“ finanziell zu entlasten und das Engagement der Mitarbeiter zu würdigen, wäre es deshalb wünschenswert, die „Tafeln“ von den Abfallgebühren zu befreien. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 23.03.2010 eingegangen: 23.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 366 17 öffentlich Dez. 5 Befreiung von Abfallgebühren für die "Tafeln" Ist es möglich, den „Tafel“-Läden die Abfallgebühren zu erlassen und diese Einrichtungen dadurch finanziell zu entlasten? Das Gebührenrecht setzt in Bezug auf einen Erlass von Gebühren rechtlich sehr enge Grenzen und die wohlmeinende Absicht, soziale/gemeinnützige Einrichtungen kostenmäßig zu entlasten, reicht hierfür nicht aus. Die Grundsätze des Gebührenrechts gehen davon aus, dass eine gleichar- tige Leistung mit einer entsprechenden Gebühr zu bezahlen ist, unabhängig davon, welchen (so- zialen) Hintergrund der Gebührenschuldner hat. Speziell bei den Karlsruher Tafeln (es gibt deren 3: nämlich die „Karlsruher Tafel e. V.“, die „Beiertheimer Tafel“ [Caritas] und die „Durlacher Tafel“ der Agape-Gemeinde) ist die Situation im Hinblick auf die Abfallentsorgung folgende: Die Einrichtungen nutzen überwiegend Biotonnen, um damit verdorbene Lebensmittel zu entsor- gen. Außerdem werden in größerem Umfang auch Wertstofftonnen oder Container in Anspruch genommen, um die zahlreichen Kartonagen zu entsorgen. Die Kosten für die Bio- und Wert- stoffentsorgung sind in der Kalkulation der Gebührensätze für den Restmüll enthalten. Damit fallen Gebühren nur für die genutzten Restmüllbehälter an, deren Anzahl im Verhältnis zu den anderen Abfallbehältern vergleichsweise gering ist. Als Beispiel sei hier die Beiertheimer Tafel genannt; dort werden Stand März 2010 entsorgt: 31 Biobehälter (á 240 Liter) 7 Wertstoffbehälter (á 1.100 Liter) 1 Restmüllbehälter (á 240 Liter) Für dieses sehr umfangreiche „Entsorgungspaket“ fällt für die drei Tafeln nach den Überprüfungen durch die Verwaltung nicht der hohe Betrag an, der in der Anfrage genannt ist; es ist vielmehr in Summe aller drei Tafeln von einem Betrag von ca. 4.200 € jährlich auszugehen. Aus den obigen Gründen sieht sich die Stadtverwaltung nicht in der Lage, auf die Abfallgebühren zu verzichten, zumal ein solcher Verzicht Vergleichsfälle mit anderen sozialen Einrichtungen schaffen würde. Die Verwaltung wird aber den drei Einrichtungen anbieten, durch eine Beratung zusammen mit dem Amt für Abfallwirtschaft nach Wegen zu suchen, um eventuell durch ein noch effizienteres Sortieren der Abfälle das Volumen des Restmüll zu reduzieren und auf diese Weise Gebühren zu sparen.