Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StRn Ernemann (SPD): Wiederbesetzungssperren in Fällen von Schwangerschaft und Elternzeit

Vorlage: 24705
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 12

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Wiederbesetzungssperren
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom 10. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 362 13 öffentlich Wiederbesetzungssperren in Fällen von Schwangerschaft und Elternzeit 1. Wie viele Stellen innerhalb der Stadtverwaltung sind derzeit unbesetzt, weil sie von Wiederbesetzungssperren betroffen sind? 2. Wie verteilt sich die Gesamtzahl auf die einzelnen Ämter? 3. Gibt es Ausnahmetatbestände, in denen von einer Wiederbesetzungssperre abgesehen wird? Beim Mitarbeiterinnenempfang der Stadt Karlsruhe zum Internationalen Frauentag am 8. März 2010 wurde die starke Arbeitsüberlastung innerhalb der Verwaltung durch die Auswirkungen von Wiederbesetzungssperren mehrfach angesprochen. Da die Wiederbesetzungssperren oft bis zu einem Jahr andauern können, ist zu prüfen, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Elke Ernemann Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010 Sachverhalt / Begründung:

  • TOP 13
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom: 10.03.2010 eingegangen: 10.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 362 13 öffentlich Dez. 2 Wiederbesetzungssperren in Fällen von Schwangerschaft und Elternzeit 1. Wie viele Stellen innerhalb der Stadtverwaltung sind derzeit unbesetzt, weil sie von Wiederbesetzungssperren betroffen sind? Aktuell sind 188 Stellen bei der Stadtverwaltung unbesetzt. Davon unterliegen 34 Stellen auf jeden Fall nicht der Wiederbesetzungssperre, da es sich um Berufsgrup- pen handelt, die von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen sind. Wie viele der übrigen 154 derzeit offenen Stellen der Wiederbesetzungssperre unterliegen, ist zent- ral nicht auswertbar, weil kein auswertbares Merkmal zur Verfügung steht. Lediglich im Nachhinein kann ausgewertet werden, wie lange Stellen unbesetzt wa- ren. Stellen, die weniger als 6 Monate unbesetzt waren, unterlagen nicht der Wieder- besetzungssperre. Die Auswertung für 2009 ergab, dass 13 % der Stellen sofort be- setzt wurden; 13 % der Stellen waren 1 Monat, 17 % bis 3 Monate, 22 % bis 6 Mona- te unbesetzt. Damit waren 2009 insgesamt 65 % der offenen Stellen definitiv nicht von der Wiederbesetzungssperre betroffen. 14 % der frei gewordenen Stellen waren zwischen 6 und 9 Monaten, 21 % länger als 9 Monate unbesetzt. Damit unterlagen maximal 35 % der Stellen der Wiederbesetzungssperre. In einigen Fällen werden aber auch andere Gründe für die Nichtbesetzung ausschlaggebend gewesen sein (z. B. länger dauerndes Auswahlverfahren, organisatorische Änderungen, Freihalten von Stellen für Urlaubsrückkehrer und -rückkehrerinnen bzw. für Auszubildende, die die Ausbildung beenden). Seite 2 2. Wie verteilt sich die Gesamtzahl auf die einzelnen Ämter? Eine Verteilung auf einzelne Ämter liegt nicht vor, da ein auswertbares Merkmal fehlt (s. Ziffer 1). 3. Gibt es Ausnahmetatbestände, in denen von einer Wiederbesetzungssperre ab- gesehen wird? Als Beitrag des Personalhaushalts zur Haushaltskonsolidierung hat der Oberbürger- meister die Wiederbesetzungssperre verfügt. Grundsätzlich gilt für alle freiwerdenden Stellen eine Wiederbesetzungssperre von 6 Monaten bei Pflichtaufgaben und 9 Mo- naten bei freiwilligen Aufgaben. Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre gelten bei der Besetzung von:  Erzieherstellen und Stellen mit Kindeswohlgefährdung  Stellen im Einsatzdienst bei der Branddirektion  Stellen in Schulsekretariaten als Alleinkraft im Sekretariat  Stellen in kleinen Funktionseinheiten und Spezialistentätigkeiten Die Wiederbesetzungssperre wird darüber hinaus in den Dienststellen in Abstimmung mit dem POA flexibel gehandhabt. So kann z. B. auf eine Wiederbesetzungssperre verzichtet werden, wenn infolge einer Nichtbesetzung der Stelle der Stadt nachweisbar Einnahmeverluste entstünden, die mindestens in etwa den zu erwartenden Personal- ausgaben entsprechen und die Dienststelle keine anderen personellen oder organisa- torischen Lösungsmöglichkeiten hat. In Mutterschaftsfällen wird künftig die Mutter- schutzfrist in die Zeitdauer der Wiederbesetzungssperre einbezogen.