Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Karlsruher Stadtbahntunnel: Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße

Vorlage: 24704
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 11.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12b
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 16.03.2010 eingegangen: 16.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 361 12 b öffentlich Dez. 4 Karlsruher Stadtbahntunnel: Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße 1. Wie ist die Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße geregelt? Gemäß § 61 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) beaufsich- tigt die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) den Bau. 2. Wie wird die Unabhängigkeit der Bauaufsicht von den Baufirmen und vom Auftraggeber, der KASIG, gesichert? Die TAB ist beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Sie wirkte bereits als unabhängige Stelle an der Planfeststellung mit und beaufsichtigt die Maßnahme von der Prüfung der Ausfüh- rungspläne über die Bautätigkeit bis zur Abnahme. 3. Welches sind die wesentlichen Unterschiede zur Struktur der Bauaufsicht beim U-Bahn- Bau in Köln (bevor die Mängel und der Pfusch offenbar wurden) und der Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels? Um zu gewährleisten, dass es keine Unregelmäßigkeiten gibt, setzt die KASIG auf eine mehr- stufige Überwachung: ein externes Ingenieurbüro wird die Arbeiten vor Ort überwachen und do- kumentieren, ein weiteres externes Team übernimmt die Bauoberleitung. Darüber hinaus wer- den die beim Regierungspräsidium Stuttgart ansässige Technische Aufsichtsbehörde (TAB) Sachverständige benennen, die im Rahmen der Bauaufsicht das Geschehen verfolgen werden. 4. Wie wird verhindert werden, dass Bau- bzw. Vermessungsprotokolle – wie in Köln – von Mitarbeitern am Bau gefälscht werden, ohne dass dies auffällt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. In Köln wurde offenbar, dass sich die Baufirmen quasi selbst kontrollierten. Was ist die Grundlage dafür und wie wird das in Karlsruhe beim Bau des Straßenbahntunnels ver- hindert werden? Siehe Antwort zu Frage 3. Seite 2 6. In Bezug auf Köln ist in den Medien die Rede von einer Gesetzeslücke als Ursache für die mangelhafte Struktur der Bauaufsicht beim U-Bahn-Bau. Der NRW-Bauminister Li- enenkamp kündigte eine Gesetzesinitiative der Landesregierung im Bundesrat zur Ver- schärfung von Baukontrollen an. a) Um welche Gesetzeslücken handelt es sich und was sind deren Konsequenzen in Bezug auf die Bauaufsicht großer Bauprojekte? Die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) regelt in der Bundes- republik Deutschland den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Die Rechtsgrundlage für diese Verordnung ist § 57 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die in NRW angekündigte Bundesratsinitiative beinhaltet, dass entsprechende Gesetze, wie beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz, welches Gesetzesgrundlage für die Verord- nung über den Bau und Betrieb der Straßenbahn (BOStrab) ist, verschärft werden. Dies bedeu- tet in der Konsequenz, eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel, dass der Bauherr und der mit der Bauaufsicht Betraute nicht identisch sein darf. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die als technische Aufsicht für ganz NRW für die U-Bahn- Bauten zuständig ist, hatte eben diese Bauaufsicht an die Bauherren delegiert. b) Welche Maßnahmen werden beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße getroffen, um dieser „Gesetzeslücke“ vorzubeugen und die Bauaufsicht zu optimieren? Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Wer haftet, wenn sich beim Bau des Straßenbahntunnels größere Schäden in der Kaiser- straße oder im Untergrund ergeben, die zu erheblichen Zusatzkosten führen? Die Haftungsfrage richtet sich nach den gesetzlich bestehenden Bestimmungen. 8. Durch welche Verfahren werden mögliche Entschädigungen von Bürger/-innen, Hausei- gentümer/-innen usw. sichergestellt? Bei der KASIG wird ein entsprechendes Entschädigungsmanagement betrieben, welches sich mit Entschädigungsforderungen von Immobilieneigentümern bzw. Mietern auseinandersetzt. Da es nach der Rechtssprechung immer auf den jeweiligen Einzelfall bzw. den konkret betroffenen Betrieb ankommt, sind allgemeinverbindliche Aussagen hierzu nicht möglich.

  • Linke-Bauaufsicht Stadtbahntunnel
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 361 12 b öffentlich Karlsruher Stadtbahntunnel: Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße 1. Wie ist die Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße geregelt? 2. Wie wird die Unabhängigkeit der Bauaufsicht von den Baufirmen und vom Auftraggeber, der KASIG, gesichert? 3. Welches sind die wesentlichen Unterschiede zur Struktur der Bauaufsicht beim U-Bahn-Bau in Köln (bevor die Mängel und der Pfusch offenbar wurden) und der Bauaufsicht beim Bau des Straßenbahntunnels? 4. Wie wird verhindert werden, dass Bau- bzw. Vermessungsprotokolle – wie in Köln – von Mitarbeitern am Bau gefälscht werden, ohne dass dies auffällt? 5. In Köln wurde offenbar, dass sich die Baufirmen quasi selbst kontrollierten. Was ist die Grundlage dafür und wie wird das in Karlsruhe beim Bau des Straßenbahntunnels verhindert werden? 6. In Bezug auf Köln ist in den Medien die Rede von einer Gesetzeslücke als Ur- sache für die mangelhafte Struktur der Bauaufsicht beim U-Bahn-Bau. Der NRW-Bauminister Lienenkamp kündigte eine Gesetzesinitiative der Landes- regierung im Bundesrat zur Verschärfung von Baukontrollen an. a) Um welche Gesetzeslücken handelt es sich und was sind deren Konse- quenzen in Bezug auf die Bauaufsicht großer Bauprojekte? b) Welche Maßnahmen werden beim Bau des Straßenbahntunnels in der Kaiserstraße getroffen, um dieser „Gesetzeslücke“ vorzubeugen und die Bauaufsicht zu optimieren? 7. Wer haftet, wenn sich beim Bau des Straßenbahntunnels größere Schäden in der Kaiserstraße oder im Untergrund ergeben, die zu erheblichen Zusatzkos- ten führen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 8. Durch welche Verfahren werden mögliche Entschädigungen von Bürger/-innen, Hauseigentümer/-innen usw. sichergestellt? Bei den Untersuchungen nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs wurden erhebli- che Kontrollmängel beim Bau der Kölner U-Bahn festgestellt. Diese Mängel betreffen die in Köln zuständige/-n Aufsichtsbehörde/-n, die dortigen Verkehrsbetriebe wie auch die am Bau beteiligten Firmen. Der nordrhein-westfälische Bauminister sprach zudem von Gesetzesmängeln, die auch die anderen Bundesländer beträfen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010 Sachverhalt/Begründung: