Antrag GRÜNE: Ausbau der Windkraft in Karlsruhe

Vorlage: 24700
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Windkraft
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 9. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 357 9 öffentlich Ausbau der Windkraft in Karlsruhe 1. Die Stadtverwaltung prüft, welche zusätzlichen Standorte auf Karlsruher Gemarkung für eine Windkraftnutzung in Frage kommen. 2. Die Stadt Karlsruhe setzt sich beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein dafür ein, dass im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans schnellstmöglich weitere Vor- ranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. 3. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadt Karlsruhe dafür ein, dass ein Ersatz bestehender kleinerer Windkraft-Anlagen durch größere neue („Repowering“) erfolgt. 4. Die Stadt Karlsruhe strebt eine Kooperation mit dem KIT an, um ein Pilotprojekt zur Un- tersuchung der Potentiale von Kleinwindanlagen zu initiieren. 5. Die Stadtverwaltung sichert zu, dass bei der geplanten Windkraftanlage des Fraunhofer- Instituts für Chemische Technologien ICT in Grötzingen/Pfinztal sowie bei Errichtung wei- terer Windkraftanlagen auf Gemarkung Karlsruhe eine umfassende Beteiligung der Na- turschutzverbände erfolgt und dass die Belange des Naturschutzes im vollen Umfang be- rücksichtigt werden. Auf Gemarkung Karlsruhe wie auch im gesamten Verbandsgebiet der Region Mittlerer Ober- rhein ist der Ausbau der Windkraftnutzung in den letzten Jahren kaum vorangegangen. Ein- zige lobenswerte Ausnahme sind die in privater Initiative betriebenen Windkraftanlagen auf dem Karlsruher Energieberg. Das Karlsruher Klimaschutzkonzept enthält zwei Maßnahmengruppen (M 42 und M 43), mit denen der Ausbau der Windkraft auch in Karlsruhe vorangebracht werden soll. Neben den Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bemühungen um ein Repowering sowie der Untersuchung und Förderung von Kleinwindan- lagen wird darin auch die Ausweisung neuer Standorte als mögliche Option gesehen. Dazu sollte sich die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband für die Ausweisung weiterer Vor- ranggebiete für Windkraftanlagen einsetzen. So könnten im Bereich der Bergdörfer verein- zelt geeignete Standorte mit ausreichender Windhöffigkeit vorhanden sein. Bemühungen der Stadt Karlsruhe, die Windkraft weiter auszubauen, sind auch vor dem Hin- tergrund zu sehen, dass die Landesregierung Baden-Württemberg aktuell ihre jahrzehnte- lange Windkraft-Blockadehaltung aufzugeben scheint. Derzeit wirbt Wirtschaftsminister Pfis- ter bei den Regionalverbänden für einen Ausbau der Windkraftnutzung und für die Auswei- sung weiterer Windkraft-Vorranggebiete in den Regionalplänen. Offenbar hat auch die Lan- desregierung mittlerweile erkannt, dass Windkraft ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sein kann, der unter anderem ein enormes Arbeitskraftpotential birgt. Parallel zu den Aktivitäten der Landesregierung plant das Fraunhofer ICT derzeit den Bau einer Windkraft-Forschungsanlage mit Energiespeicher. Die GRÜNE Fraktion steht diesem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings müssen Beeinträchtigungen insbeson- dere für die Tierwelt (Fledermäuse, Vögel, Insekten) so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb wird eine enge Zusammenarbeit - auch über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus - mit dem ehrenamtlichen Naturschutz gerade bei diesem Vorhaben mit Pilotcharak- ter für dringend notwendig gehalten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Johannes Honné Alexander Geiger Manfred Schubnell Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010

  • TOP 9
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 09.03.2010 eingegangen: 09.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 357 9 öffentlich Dez. 6 Ausbau der Windkraft in Karlsruhe - Kurzfassung - Die Aussagen zum Ausbau der Windkraft in Karlsruhe werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen neuer Vorgaben der Landesregierung die Maßnahmen zur Förderung der Windkraft in Karlsruhe zu präzisieren. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung prüft, welche zusätzlichen Standorte auf Karlsruher Gemarkung für eine Windkraftnutzung in Frage kommen Bereits im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2010 wurde für die Ge- samtfläche des Nachbarschaftsverbandes (NVK) im Jahre 2002 eine Untersuchung über die potenzielle Eignung von Standorten für Windkraftanlagen durchgeführt. Ei- ne Erkenntnis hieraus war seinerzeit, dass der NVK-Raum ein im regionalen Ver- gleich windschwaches Gebiet darstellt und es nur wenige Standorte mit guter Wind- höffigkeit gibt. Lediglich zwei „durchschnittlich geeignete“ Standorte außerhalb von Karlsruhe in Weingarten und Ettlingen wurden ermittelt, die jeweils östlich der B 3 und oberhalb der Hangkante lagen. Die windhöffigsten Standorte im Stadtkreis Karlsruhe befanden sich ebenfalls oberhalb der B 3-Hangkante sowie an einzelnen Standorten in den Bergdörfern, allerdings mit noch geringerer Ergiebigkeit wie an den zwei vorgeschlagenen NVK-Standorten. Die Standorte westlich der B 3 wurden - mit Ausnahme des Müllbergs - noch schlechter beurteilt. Eine vertiefende Untersuchung - z. B. im Rahmen der Flächennutzungsplan- Fortschreibung - ist jedoch erst dann wieder zweckmäßig, wenn erkennbar ist, in- wieweit der Regionalplan geändert wird und neue Randbedingungen für derartige Standorte benennt. 2. Die Stadt Karlsruhe setzt sich beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein da- für ein, dass im Rahmen einer Teilfortschreibung des Regionalplans schnellst- möglich weitere Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Der im Jahre 2003 genehmigte Regionalplan wurde im Mai 2004 in einer Teilfort- schreibung um das Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energien (u. a. Windkraftanlagen) er- gänzt. Dort sind lediglich vier Vorranggebiete für die Errichtung und den Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen gesichert. Diese liegen alle mehr als 25 km von Karlsruhe entfernt. Außerhalb dieser Vorranggebiete - somit auch in Karlsruhe - sind daher regionalbedeutsame Windkraftanlagen in der Regel ausgeschlossen. Ob und wann Änderungen kommen und welche neuen Randbedingungen hierbei zu beachten sind, kann seitens der Stadtverwaltung nicht abgeschätzt werden. Gegen- wärtig finden zu dieser Thematik Gespräche der Regionalverbände mit der Landes- regierung statt, auch auf parteipolitischer Ebene ist lt. Presse zu diesem Thema of- fenbar neue Bewegung in die Diskussion gekommen: deren Ergebnisse bleiben ab- zuwarten. Die Stadt Karlsruhe hat nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Einfluss auf die Ausweisung weiterer Vorranggebiete, dies ist gemäß Landesplanungsgesetz Aufga- be des Regionalverbandes. Es bleibt ihr aber unbenommen, einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zu fassen und diesen an den Regionalverband als Aus- druck des politischen Willens zu übersenden. 3. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Stadt Karlsruhe dafür ein, dass ein Ersatz bestehender, kleinerer Windkraft-Anlagen durch größere neue („Re- powering“) erfolgt. Die vorhandenen Windkraftanlagen auf dem Energieberg sind in privater Hand. Die Stadt hat die Errichtung dieser Anlagen bereits in der Vergangenheit (z. B. durch die Zurverfügungstellung des Grundstücks) aktiv unterstützt. Sofern der Betreiber ein Repowering beabsichtigt, wird sich die Stadt auch zukünftig für diese Form der er- neuerbaren Energiegewinnung einsetzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Die Stadt Karlsruhe strebt eine Kooperation mit dem KIT an, um ein Pilotpro- jekt zur Untersuchung der Potenziale von Kleinwindanlagen zu initiieren. Als Kleinwindanlagen (KWA) werden i. d. R. Anlagen mit einer Leistungsklasse bis 100 kW definiert. Im Allgemeinsprachgebrauch wird der Begriff allerdings vorrangig mit Anlagen für private Nutzer gleichgesetzt, die üblicherweise nicht über Leistungs- klassen von 5 kW hinausgehen. Der Markt zeichnet sich bislang durch unzählige Anbieter mit hoher Fluktuation und meist nur sehr kleinen Stückzahlen aus. Klein- windanlagen lassen sich, je nach Bauweise, entweder direkt am Haus (an der Wand oder auf dem Dach) montieren oder auf freier Fläche aufstellen. Die Installation mit direktem Kontakt zum Haus ist jedoch mit vielen Problemen behaftet (Vibrationsein- wirkungen auf die Baustatik, Geräuschentwicklung durch Schallübertrag, überpro- portionale Leistungsverluste durch Turbulenzen). Von Praxisseite wird deshalb fast ausschließlich die Platzierung des Rotors auf einer Freifläche mit ausreichender Hö- he (idealerweise 6 m und höher) empfohlen. Dabei sind genehmigungsrechtliche Restriktionen zu beachten. Ein aktueller Marktvergleich des IFEU-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministe- riums kommt zu dem Ergebnis, dass ein wirtschaftlicher sinnvoller Betrieb von Kleinwindanlagen in durchschnittlichen Lagen (vor allem Binnenstandorte) derzeit nicht gegeben ist. Ursächlich sind die schwierigen Windverhältnisse in bebauten Gebieten, hohe Anlagenkosten und die derzeit nur geringen Förderanreize bzw. Vergütungsmöglichkeiten. Eine vielbeachtete Praxisstudie aus dem Jahr 2008 ("Warwick-Studie") mit 26 Anlagen zeigt zudem, dass die realen Erträge oft deutlich unter den Herstellerprognosen liegen und sich auch die Windvorhersagen für die Teststandorte häufig als ungenau erweisen. Vor diesem Hintergrund scheint die Initiierung eines Pilotprojekts in Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt wenig erfolgver- sprechend. Nichtsdestotrotz wird dem Sektor der Kleinwindanlagen allgemein ein deutliches Ausbaupotenzial bescheinigt, zumal eine gewisse Marktkonsolidierung und zugleich -professionalisierung im Gange ist. Ebenso wird eine Anpassung der Förderinstru- mentarien diskutiert (Anhebung der Vergütungssätze im EEG, Marktanreizprogramm WKA), sodass sich die Rahmenbedingungen hier in den nächsten Jahren durchaus ändern können. Die Verwaltung wird diese Entwicklung weiterhin beobachten und zu gegebener Zeit die Möglichkeiten für ein Pilotprojekt bzw. einen breiteren Einsatz von Kleinwindan- lagen prüfen. 5. Die Stadtverwaltung sichert zu, dass bei der geplanten Windkraftanlage des Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologien ICT in Grötzingen/Pfinztal sowie bei Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Gemarkung Karlsruhe eine umfassende Beteiligung der Naturschutzverbände erfolgt und dass die Belan- ge des Naturschutzes im vollen Umfang berücksichtigt werden. Das Verfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m richtet sich nach den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Diese bundesgesetzlichen Vorschriften sehen grundsätzlich ein behör- deninternes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Antrags- unterlagen und auch ohne Verfahrensbeteiligung der Naturschutzverbände vor. An diese Vorgaben ist die Behörde gebunden, es steht nicht zu ihrer Disposition, ohne Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Einvernehmen mit dem Antragsteller andere Verfahrensabläufe zu wählen. Eine an- dere Verfahrensweise wäre nur dann angezeigt, wenn von einem Vorhaben erhebli- che Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten hervorgerufen würden. Dann wären die Naturschutzverbände förmlich zur Stellungnahme aufgefordert. Bei dem in der Anfrage genannten Vorhaben des Fraunhofer-Institutes ist eine förm- liche Verfahrensbeteiligung der Naturschutzverbände nicht vorgesehen. Dennoch ist es der Stadtverwaltung gelungen, die Naturschutzverbände einzubinden, um deren Sachverstand für die Beurteilung von Naturschutzbelangen zu berücksichtigen. Auch seitens des Vorhabensträgers wurden die Naturschutzverbände informiert. Ein sol- ches Vorgehen wird die Verwaltung auch bei künftigen vergleichbaren Vorhaben anstreben, um die Naturschutzverbände einzubinden. Eine förmliche Verfahrensbe- teiligung ist aus rechtlichen Gründen wie oben dargelegt nur eingeschränkt möglich.

  • TOP 9-Anlage
    Extrahierter Text