Interfraktioneller Antrag GRÜNE, SPD: Konzeption für kommunale Pflegeeinrichtungen - Neue Landesheimbauverordnung

Vorlage: 24699
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.04.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.04.2010

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • INTER-Landesheimbauverordnung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 9. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 10. Plenarsitzung Gemeinderat 27.04.2010 356 8 öffentlich Konzeption für kommunale Pflegeeinrichtungen - Neue Landesheimbau- verordnung 1) Die Stadtverwaltung legt dem Sozialausschuss ergänzend zu den „Eckpunk- ten für die Kommunale Sozialpolitik für die ältere Generation“ eine Konzeption speziell für den Bereich Pflegeeinrichtungen vor, die: a) die neuen rechtlichen und demographischen Entwicklungen berück- sichtigen. Damit soll die Qualität der kommunalen stationären Pflege- einrichtungen noch weiter gesteigert werden und b) dem Ziel Rechnung trägt, durch den Ausbau ambulanter Hilfen die Selbst- bestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu wahren und zu fördern. 2) Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat, a) wie viele Pflegeheimplätze in Karlsruhe bereits den Anforderungen der am 01.09.2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung § 3 (Vorhaltung von Einzelzimmern für alle Heimbewohner) entsprechen, b) wie hoch sie den Bedarf an Pflegeheimplätzen im Jahr 2019 nach Ablauf der Übergangsfrist von 10 Jahren nach § 6 Landesheimbauverordnung einschätzt und ob sie selbst oder die Heimstiftung Karlsruhe einen Ausbau der Pflege- heimplatzkapazitäten in direkter oder indirekter städtischer Trägerschaft an- strebt, c) wie hoch sie den baulichen Investitionsbedarf für die Anpassung der Pflege- heime der Heimstiftung Karlsruhe und der Karl Friedrich-, Leopold- und So- phienstiftung einschätzt, Seite 2 __________________________________________________________________________________________ d) ob und wenn ja, welche rechtlichen Verpflichtungen aus dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg § 7 Abs. 2 (Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand zu erhalten) und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 101 Abs. 1 (Örtli- che Stiftungen) oder vertraglichen Verpflichtungen auf Kapitalzuschuss für bauliche Investitionsmaßnahmen der Heimstiftung Karlsruhe und der Karl Friedrich-, Leopold- und Sophienstiftung für die Stadt Karlsruhe bestehen, e) wie viele Mittel für ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII zur Unterbringung in Pflegeheimen für den Doppelhaushalt 2011/2012 voraus- sichtlich eingeplant werden müssen und wie sie die Entwicklung des Zu- schussbedarfes für ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII in Karlsruhe nach Ende der Übergangsfrist nach § 6 Landesheimbauverordnung 2019 einschätzt, f) inwiefern und wenn ja, in welcher Höhe, Rückstellungen für erhöhten Zu- schussbedarf auf Grund der gestiegenen rechtlichen Anforderungen und des steigenden Anteils hoch betagter Einwohner und Einwohnerinnen geplant sind. Seit September 2009 ist die Landesheimbauverordnung in Kraft. Dadurch ergeben sich erhebliche Veränderungen für die Unterbringung und Versorgung pflegebedürf- tiger Menschen in stationären Einrichtungen (Vorhaltung von Einzelzimmern). Durch den demographischen Wandel wird der Anteil hoch betagter Menschen, auch in Karlsruhe, steigen und mit ihm der Bedarf an qualitativ hochwertigen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Da zu erwarten ist, dass viele Menschen durch ihre gesetzlichen Rentenansprüche allein die anfallenden Kosten bei Pflegebedürf- tigkeit nicht tragen können, werden auch die finanziellen Verpflichtungen der Kom- mune auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII zur Unterbringung in Pflegeheimen steigen. Ziel dieses Antrages ist es, eine frühzeitige Sensibilisierung für diese wichtige Aufga- be von Kommunalverwaltung, Gemeinderat und Öffentlichkeit zu erreichen und kon- zeptionelle und finanzielle Vorkehrungen zu treffen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Alexander Geiger Doris Baitinger Angela Geiger Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. April 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 8
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 09.03.2010 eingegangen: 09.03.2010 Gremium: 10. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.04.2010 356 8 öffentlich Dez. 3 Konzeption für kommunale Pflegeeinrichtungen - Neue Landesheimbauverordnung - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung wird einen Bericht zu den Weiterentwicklungen für die stationäre Pflege in Karlsruhe erstellen und dem Sozialausschuss vorlegen. Die tendenziellen Auswirkungen des neuen Landesheimgesetzes mit der Landeheimbau- verordnung werden dabei berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1) Die Stadtverwaltung legt dem Sozialausschuss ergänzend zu den „Eckpunkten für die Kommunale Sozialpolitik für die ältere Generation“ eine Konzeption speziell für den Bereich Pflegeeinrichtungen vor, die: a) die neuen rechtlichen und demographischen Entwicklungen berücksichtigen. Damit soll die Qualität der kommunalen stationären Pflegeeinrichtungen noch weiter gesteigert werden und b) dem Ziel Rechnung trägt, durch den Ausbau ambulanter Hilfen die Selbstbe- stimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu wahren und zu fördern. Zu 1) Die Stadtverwaltung wird einen Bericht zu den mittelfristigen Weiterentwicklungen für die stationäre Pflege in Karlsruhe erstellen. Zu 1 a) Der Bericht wird die demographischen Entwicklungen auf der Grundlage der Prognosen des Amtes für Stadtentwicklung aufgreifen und in Beziehung zur vorliegenden Pflegestatistik setzen. Die möglichen Konsequenzen der neuen rechtlichen Grundlagen des Landesheimgesetztes und insbesondere der neuen Landesheimbauverordnung für die Heime und eventuell in fi- nanzieller Folge für die Stadt als Sozialhilfeträger werden mit der Heimaufsichtsbehörde vom Amt für Bürgerservice und Sicherheit sowie mit den Heimträgern ermittelt und in dem Bericht in Übersichtsform zusammengestellt. Zu 1 b) Die städtischen Handlungsoptionen zur Förderung des Ausbaus ambulanter Hilfen für pfle- gebedürftige Menschen und ihre Angehörigen werden als wichtiges Gestaltungsfeld im Vor- feld notwendiger Heimpflege in den Bericht mit aufgenommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2) Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat, a) wie viele Pflegeheimplätze in Karlsruhe bereits den Anforderungen der am 01.09.2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung § 3 (Vorhaltung von Einzelzimmern für alle Heimbewohner und Heimbewohnerinnen) entsprechen, b) wie hoch sie den Bedarf an Pflegeheimplätzen im Jahr 2019 nach Ablauf der Übergangsfrist von 10 Jahren nach § 6 Landesheimbauverordnung einschätzt und ob sie selbst oder die Heimstiftung Karlsruhe einen Ausbau der Pflege- heimplatzkapazitäten in direkter oder indirekter städtischer Trägerschaft an- strebt, c) wie hoch sie den baulichen Investitionsbedarf für die Anpassung der Pflegehei- me der Heimstiftung Karlsruhe und der Karl Friedrich-, Leopold- & Sophien- Stiftung einschätzt, d) ob und wenn ja, welche rechtlichen Verpflichtungen aus dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg § 7 Abs. 2 (Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand zu er- halten) und der Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 101 Abs. 1 (Örtliche Stiftungen) oder vertraglichen Verpflichtungen auf Kapitalzuschuss für bauliche Investitionsmaßnahmen der Heimstiftung Karlsruhe und der Karl Friedrich-, Le- opold- & Sophien-Stiftung für die Stadt Karlsruhe bestehen, e) wie viele Mittel für ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII zur Unterbringung in Pflegeheimen für den Doppelhaushalt 2011/2012 voraussicht- lich eingeplant werden müssen und wie sie die Entwicklung des Zuschussbedar- fes für ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII in Karlsruhe nach Ende der Übergangsfrist nach § 6 Landesheimbauverordnung 2019 einschätzt, f) inwiefern und wenn ja, in welcher Höhe, Rückstellungen für erhöhten Zuschuss- bedarf auf Grund der gestiegenen rechtlichen Anforderungen und des steigen- den Anteils hoch betagter Einwohner und Einwohnerinnen geplant sind. Zu 2 a) Von den derzeit bestehenden 3.306 Pflegeplätzen für alte Menschen in den 43 Karlsruher Pflegeheimen sind bereits 1.549 Plätze in Einzelzimmern eingerichtet, das sind 46,8 % aller Plätze. In Bezug auf die weiteren neuen zentralen Anforderungen der Landesheimbauverordnung wie eigener Sanitärbereich für höchsten zwei Personen und Wohngruppenkonzepte für ma- ximal 15 Personen mit entsprechend zugeordneten Speise- und Gemeinschaftswohnberei- chen sind die Heime im Rahmen der Berichterstellung näher zu befragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zu 2 b) Die Bedarfsentwicklung insbesondere aufgrund des Anstiegs der Zahl der hochbetagten Bevölkerung ab 85 Jahren von 2010 bis zum Jahr 2020 lässt sich bei Fortschreibung der heutigen Inanspruchnahmequote auf rund 200 zusätzliche Pflegeplätze hochrechnen. Für diese demographisch begründete Ausweitung der Pflegeplätze stehen heute bereits konkrete Bau- bzw. Planungsprojekte an: Seniorenzentrum Knielingen 53 Plätze, Senioren- zentrum Oberreut 88 Plätze, Pflegeheim Hardstr. 50 Plätze, insgesamt 191 zusätzliche Plät- ze. Eine direkte Trägerschaft von Pflegeheimen durch die Stadt wird nicht angestrebt. Von Seiten der Heimstiftung und der Karl-Friedrich Leopold und Sophien-Stiftung bestehen keine Pläne zum Ausbau der Pflegeheimkapazitäten. Zu 2 c) Die drei Pflegeeinrichtungen der Heimstiftung sind aktuell generalsaniert bzw. gebaut, so- dass für sie ohnehin die Übergangsfrist von 25 Jahren gilt. In den drei Einrichtungen der Heimstiftung sind 29 % der Zimmer Doppelzimmer. Es ist vorgesehen, die Doppelzimmer - falls erforderlich - mit Einzelpersonen zu belegen, sodass keine Investitionskosten anfallen werden. Die Karl-Friedrich Leopold und Sophien-Stiftung führt derzeit 133 stationäre Pflegeplätze in drei Einrichtungen, von denen bereits 105 Plätze in Einzelzimmern vorgehalten werden. Von diesen erfüllen allerdings lediglich 20 Plätze die künftigen Anforderungen an den Sanitärbe- reich. Ein Umbau der bestehenden Einrichtungen bzw. Ersatzneubau erfordert Investitionen von geschätzt 3 bis 4 Millionen €. Lediglich die 3 Doppelzimmer im Seniorenzentrum Neu- reut fallen unter die 25 Jahresfrist. Zu 2 d) Rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen der Stadt Karlsruhe auf Zuschüsse für bauliche Investitionsmaßnahmen bestehen für beide Stiftungen nicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Zu 2 e) Für die stationäre Hilfe zur Pflege nach SGB XII werden für den kommenden Doppelhaus- halt aufbauend auf die bisherige Ausgabenentwicklung folgende Beträge von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde kalkuliert: Beträge in Tausend Euro Jahre IST - Ausgaben IST - Einnahmen Ergebnis 2007 10.878,00 € 1.795,00 € 9.083,00 € 2008 11.322,00 € 1.486,00 € 9.836,00 € 2009 11.735,00 € 1.693,00 € 10.042,00 € Bei dieser Kalkulation der stationären Pflege wird eine Steigerung im Umfang von rd. vier Prozent zu Grunde gelegt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass  die Anzahl der Leistungsberechtigten künftig eher zunehmen wird,  sich die Verweildauer im Heim aufgrund gestiegener Lebenserwartung erhöht,  die Pflegesätze künftig eher steigen werden. Die Steigerungsraten des Zuschussbedarfs aufgrund des Anstiegs des Investitionskostenan- teils wegen der Umbaumaßnahmen, die eventuell auch durch die Landesheimbauverord- nung veranlasst sind, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Für gewisse Trend- aussagen sind die konkreten Planungsüberlegungen der Heimträger erforderlich. Nach einer Modellrechnung des Sozialministeriums erfordern die Kriterien der Landesheim- bauverordnung gegenüber den bisherigen Heimmindeststandards einen Zuschlag in Höhe von rund 3,00 € pro Tag und Platz, wenn jeweils ein Einzelzimmer mit neuer zugeordneter Nasszelle eingerichtet wird. Die Ausstattung als Einzelzimmer im Vergleich zum Doppel- zimmer kann den Investitionskostenanteil um 0,76 € bis 1,82 € erhöhen. Dabei sind die Kompensationsmöglichkeiten durch eine bessere Auslastung der Einzelzimmer mit zu be- rücksichtigen. Der Anteil der Bezieher und Bezieherinnen von SGB XII Leistungen an der Gesamtzahl der Plätze beträgt derzeit rund 31 %. Jahre Planung Ausgaben Planung Einnahmen Planung Ergebnis 2011 12.200,00 € 1.600,00 € 10.600,00 € 2012 12.700,00 € 1.600,00 € 11.100,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Zu 2 f) Rückstellungen sind für diesen Bereich nicht vorgesehen. Der absehbare konkrete Anstieg wird in den Haushaltsansätzen jeweils für zwei Jahre einkalkuliert.