Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2010 - 2015: Aufstellung der Vorschlagsliste nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
| Vorlage: | 24598 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 304 1 öffentlich Dez. 2 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Geschäftsjahre 2010 - 2015: Aufstellung der Vorschlagsliste nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 30.03.2010 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 sind von der Stadt Karlsruhe neue Vorschlagslisten für die zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu erstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie- der des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt (§ 28 VwGO). Die Kammern des Verwaltungsgerichts bestehen aus drei Berufsrichtern und zwei ehren- amtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter werden durch einen Ausschuss beim Ver- waltungsgericht gewählt und wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 bis 2010 gewählten ehrenamtlichen Richterin- nen und Richter endet in diesem Jahr. Nach § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist die Stadt Karlsruhe verpflichtet, neue Vorschlagslisten für die zu wählenden Verwaltungs- richterinnen und Verwaltungsrichter der nächsten fünfjährigen Amtszeit 2010 bis 2015 auf- zustellen und dem Präsidenten des Verwaltungsgericht Karlsruhe zu übermitteln. Mit Schreiben vom 07.12.2009 bat der Präsident des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe um Vorlage einer Vorschlagsliste der Stadt Karlsruhe zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungs- richterinnen und Verwaltungsrichter. Der beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gebildete Aus- schuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat festgelegt, dass die Stadt Karlsruhe für die folgenden fünf Geschäftsjahre mindestens 39 Personen in die Liste aufzu- nehmen hat. Die Anzahl sollte nicht wesentlich überschritten werden. Dem Verwaltungsge- richt werden neben Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift auch die Berufsbe- zeichnung der vorgeschlagenen Personen mitgeteilt. Die Vorschlagsliste wurde nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 23 VwGO aufgestellt. Eine Überprüfung der vorgeschlagenen Personen daraufhin, ob sie von diesem Ehrenamt ausge- schlossen sind, weil gegen sie Anklage wegen einer Straftat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder weil eine gerichtliche Entscheidung diesen Inhalts gegen sie bereits getroffen wurde (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO), oder weil sie in den Vermögensfall geraten sind (§ 21 Abs. 2 VwGO) konnte nicht erfolgen, da der Stadtverwaltung die hierzu erforderlichen Informationen fehlen. Die Prüfung dieser Frage bleibt dem Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Karlsruhe vorbehalten. Für die Aufstellung der Liste wurden alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, sowie der deutsche Gewerkschaftsbund, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskam- mer aufgefordert Interessierte zu benennen. Des Weiteren wurde die Wahl öffentlich ausge- schrieben. Insgesamt gingen 122 Vorschläge/Bewerbungen ein. Die Aufstellung der Vor- schlagsliste erfolgte dann auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen, des deutschen Ge- werkschaftsbundes, der Industrie- und Handelskammer, sowie unter Berücksichtigung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine Wahl beworben haben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Auf- nahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtli- chen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 25. März 2010