Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion: Einführung einer Familienjahreskarte für den Zoologischen Stadtgarten

Vorlage: 24590
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Familienkarte Zoo
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 345 13 öffentlich Einführung einer Familienjahreskarte für den Zoologischen Stadtgarten Punkt 1 wird geändert in: Der Gemeinderat beschließt, ab 01.07.2010 probeweise für ein Jahr eine Fami- lienjahreskarte zum Preis von 70,00 €/Jahr einzuführen. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Ausweis. Diese Karte gilt für zwei Erwachsene und ihre Kinder. Laut der Verwaltungsvorlage sollen lediglich Familien mit einem gemeinsamen Wohnsitz in den Genuss einer Familienkarte für den Zoologischen Stadtgarten kommen. Die GRÜNEN Gemeinderatsfraktion setzt sich dafür ein, dass auch Eltern mit unterschiedlichen Wohnsitzen die Vorzüge einer Familienkarte nutzen dürfen. Der Begriff "Familie" wird heute weiter gefasst: Neben der "traditionellen Familie" gibt es viele getrennt lebende oder geschiedene Eltern. Diese würden bei einer Beschränkung auf den gemeinsamen Wohnsitz diskriminiert. In den einschlägigen Berichten zur Armuts- und Sozialberichtserstattungen wird oft darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende und deren Kinder in besonderem Maße von Armut betroffen sind oder davon bedroht werden. Die so genannten Teilfamilien sind häufig wirtschaftlich schlechter gestellt als zusammenlebende Eltern. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In der ungünstigsten Fallkonstellation bedeutet der Ankauf von getrennt gekauften Jahreskarten eine finanzielle Mehrbelastung von 30 €/ Familie. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Familienkarten auch von getrennt lebenden Familien genutzt werden dürfen. unterzeichnet von: Stadträtin Bettina Lisbach Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl Stadträtin Tanja Kluth Stadträtin Dr. Ute Leidig Stadtrat Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. März 2010

  • TOP 13 GRÜNE
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.03.2010 eingegangen: 23.03.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 345 13 öffentlich Dez. 6 Einführung einer Familienjahreskarte für den Zoologischen Stadtgarten Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Wie bereits im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen dargelegt, würde die bloße Anknüp- fung an die Elternschaft (ohne gemeinsamen Wohnsitz) zu Verwirrungen und zeitraubenden Diskussionen sowie bürokratischen Nachweispflichten an den Kassen führen. Insoweit kann auf die Verwaltungsvorlage, Seite 2, letzter Absatz verwiesen werden. Im Übrigen lässt der Änderungsantrag offen, ob die Vergünstigung nur für gemeinsame Kin- der gelten soll. In diesem Falle würden sich neue Verwirrungen ergeben, wenn z. B. ein El- ternteil mit einem oder mehreren gemeinsamen Kindern und einem oder mehreren eigenen Kindern zusammen in den Zoo möchte. Gilt dann für die einen Kinder die Vergünstigung und für die anderen - die aber für den betroffenen Elternteil auch eigene Kinder sind - nicht? Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit