Anfrage StR Borner, StRn Kluth (GRÜNE): Tierhandel im Zoo Karlsruhe?
| Vorlage: | 24567 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom 2. März 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 341 33 öffentlich Tierhandel im Zoo Karlsruhe? 1. Welche Erkenntnisse hat der Zoo Karlsruhe zum Verbleib der Hirschziegenanti- lopen und des Bennettkängurus, die 2008 dem Tiertransporteur Werner B. übergeben worden waren? 2. Zu welchem Zweck wurden Werner B. die Tiere überlassen? 3. Mit welchem Tierpark arbeitet Werner B. aktuell zusammen? 4. Ist der Stadtverwaltung und dem Zoo Karlsruhe bekannt, dass Werner B. seit 2006 den gewerblichen Handel mit Tieren eingestellt hat? 5. Welche Tiere (Art, Anzahl und Entgelt) wurden 2008 und 2009 Tierhänd- ler/-innen und Zoos überlassen und zu welchem Zweck? 6. Ist dem Zoo Karlsruhe der weitere Verbleib (Nennung des Ort und Institution) dieser Tiere bekannt? 7. Gibt es eine Geburtenkontrolle im Karlsruher Zoo? Wenn nein: Warum nicht? 8. Wie geht der Zoo Karlsruhe mit "überzähligen" Tieren um, für die keine Abneh- mer/-innen gefunden wird? 9. Wie stehen Stadtverwaltung und der Zoo Karlsruhe zum Ethikkodex der Welt- zoovereinigung WAZA: „Die Mitglieder überzeugen sich davon, dass die Emp- fängerinstitution über angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die abzu- gebenden Tiere verfügt und über Personal, dessen Ausbildungsstand ein Auf- rechterhalten der WAZA-Maßstäbe zur Pflege und zum Wohlergehen der Tiere gewährleistet“? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Medienberichten zufolge hat der Karlsruher Zoo 2008 eine Gruppe Hirschziegenanti- lopen und ein Bennettkänguru dem Tiertransporteur Werner B. übergeben. Zum Ver- bleib dieser Tiere liegen bisher offenbar keine konkreten Informationen vor. Der Tier- transporteur B. ist unter Tierschützer-/innen wegen seiner Kontakte zu Schlachtbe- trieben in die Kritik geraten. Auch unterhält er seit 2006 keinen eigenen Tierpark mehr. Es ist nach Meinung der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion nicht hinnehmbar, dass überzählige Zootiere über diverse Tierhändler/-innen evtl. an Orte gebracht werden, wo Tierschutz keine Rolle spielt. Aus Gründen des Tierschutzes und der Imagepflege muss sich der Zoo vor der Abgabe von Tieren vergewissern, wohin die Tiere trans- portiert werden und was anschließend mit ihnen geschieht. unterzeichnet von: Michael Borner Tanja Kluth Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt / Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom: 02.03.2010 eingegangen: 02.03.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 341 33 öffentlich Dez. 6 Tierhandel im Zoo Karlsruhe? 1. Welche Erkenntnisse hat der Zoo Karlsruhe zum Verbleib der Hirschziegenantilopen und des Bennettkängurus, die 2008 dem Tiertransporteur Werner B. übergeben worden waren? 2. Zu welchem Zweck wurden Werner B. die Tiere überlassen? 3. Mit welchem Tierpark arbeitet Werner B. aktuell zusammen? 4. Ist der Stadtverwaltung und dem Zoo Karlsruhe bekannt, dass Werner B. seit 2006 den gewerblichen Handel mit Tieren eingestellt hat? Der Zoo Karlsruhe steht mit ca. 20 seriösen Transportunternehmen aus dem mitteleuropäischen Raum und Vermittlern für Zootiere in regelmäßigem Kontakt. U. a. auch mit Herrn Werner B., der bis vor kurzer Zeit einen eigenen Vogel- und Tierpark unterhielt, um Zootiere (z. B. auch im Rah- men der Zusammenstellung neuer Tiergruppen) bis zu deren Vermittlung an den endgültigen Bestimmungsort unterzubringen. Aus Altersgründen hat er - so die Mitteilung von Herrn Werner B. - seine eigenen Einstellungsmöglichkeiten für Tiere in den vergangenen drei Jahren reduziert und kooperiert stattdessen mit einem anderen Tierpark. Zu keinem Zeitpunkt hat der Zoo über Tiertransporteure bzw. Vermittler Zootiere an Schlachtbetriebe abgegeben. Verschiedene Zootiere (so auch 2008 die nicht-artengeschützten Hirschziegenantilopen aus der großen Zuchtgruppe im Tierpark Oberwald und ein Bennettkänguru) wurden Werner B. zur Wei- tervermittlung überlassen. Es gab nie Grund zu Beanstandungen oder zu Vermutungen, dass Karlsruher Zootiere an Schlachtbetriebe vermittelt werden. Umgekehrt hat Herr Werner B. auch Zootiere anderer Einrichtungen in den Karlsruher Zoo verbracht. 5. Welche Tiere (Art, Anzahl und Entgelt) wurden 2008 und 2009 Tierhändlern und Tier- händlerinnen und Zoos überlassen und zu welchem Zweck? 6. Ist dem Zoo Karlsruhe der weitere Verbleib (Nennung des Ortes und Institution) dieser Tiere bekannt? Wie in jedem Zoo stehen auch im Karlsruher Zoo ständig Nachzuchttiere zur Abgabe an, von der Netzgiraffe bis zur Zwergmaus, vom Wüstenfuchs bis zum Uhu. Die Abgabe von Zootieren, die in Seite 2 europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEPs) sowie internationalen und europäischen Zuchtbüchern koordiniert oder geführt werden, erfolgt über Vermittlung/Empfehlung der zuständi- gen EEP-Koordinatoren oder Zuchtbuchführer an andere Zoos etc. Sonstige Zootiere werden nach Erstellen von Angebots- und Suchlisten, die an deutsche Zoos, Tier- und Wildparks, an Zoos im europäischen Zooverbund (EAZA) sowie an professionelle Tiertransporteu- re/Vermittler/Züchter weitergeleitet werden, abgegeben. 7. Gibt es eine Geburtenkontrolle im Karlsruher Zoo? Wenn nein: Warum nicht? Zur Erhaltung stabiler und gesunder Zootierpopulationen ist eine originäre Aufgabe Zoologischer Gärten, Tiere zu züchten. Fortpflanzung und die Aufzucht von Jungtieren sind elementare Be- standteile auch im Verhaltenskatalog von in Menschenhand gehaltenen Wildtieren. Nachgezoge- ne Tiere werden naturgemäß (Vermeidung von Inzucht) aus ihrem Sozialverbund (Eltern, Familie, Gruppe) verdrängt. Unter Gehegebedingungen werden Nachzuchttiere in Abhängigkeit der Art, jedoch i. d. R. vor ihrer Geschlechtsreife aus dem Gruppenverband herausgenommen, um Kämp- fe zu vermeiden. Sie werden entweder in beschriebener Art und Weise unter Einhaltung sämtli- cher Gesetze (z. B. Artenschutzverordnungen, veterinärseuchenrechtliche Verordnungen, Tier- Transportverordnungen) abgegeben oder in Einzelfällen auch fachgerecht geschlachtet und an Zootiere (Raubtiere) verfüttert; z. B. (auch) Hirschziegenantilopen und andere Antilopen, Hirsche und Rinder sowie Haustiere. Bei einigen wenigen Arten erfolgt auch eine Geburtenkontrolle. 8. Wie geht der Zoo Karlsruhe mit "überzähligen" Tieren um, für die keine Abnehmer oder Abnehmer/-innen gefunden wird? Mit Verweis auf die dargelegte Praxis (siehe oben) sind bisher im Zoo Karlsruhe keine „überzähli- gen“ Tiere zu verzeichnen. 9. Wie stehen Stadtverwaltung und der Zoo Karlsruhe zum Ethikkodex der Weltzoovereini- gung WAZA: „Die Mitglieder überzeugen sich davon, dass die Empfängerinstitution über angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die abzugebenden Tiere verfügt und über Personal, dessen Ausbildungsstand ein Aufrechterhalten der WAZA-Maßstäbe zur Pflege und zum Wohlergehen der Tiere gewährleistet.“? Stadtverwaltung und Zoo (als Mitgliedszoo von WAZA) handeln auch bei der Abgabe von Zootie- ren nach dem Ethikkodex von WAZA.