Anfrage StRn Lisbach (GRÜNE): Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten

Vorlage: 24565
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 29

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Landschaftsschutzgebiete
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 23. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 339 31 öffentlich Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten 1. Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Gießbachniederung/Im Brühl“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 vorangekommen? 2. Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des LSG „Feldflur Oberwald und Nie- derung entlang der B 3“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 vo- rangekommen? Welche konkreten Schritte sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um den o. g. Gemeinderatsbeschluss umgehend und vollständig umzusetzen und wann kann demzufolge mit einem erfolgreichen Abschluss der beiden Schutzgebietsverfahren gerechnet werden? In der Gemeinderatssitzung am 27.01.2009 war auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion mehrheitlich beschlossen worden, die Landschaftsschutzgebietsausweisungen in den Gebieten „Gießbachniederung/Im Brühl“ und „Feldflur Oberwald und Niederun- gen entlang der B 3“ schnellstmöglich abzuschließen. Dabei ist der Flächenumfang zugrunde zu legen, wie er in der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Naturschutzbereites bereits am 14. Oktober 2005 festgelegt worden war. Mittlerweile ist wieder ein Jahr vergangen, ohne dass für den Gemeinderat erkennba- re Fortschritte bei der Schutzgebietsausweisung gemacht wurden. Die GRÜNE- Fraktion möchte daher wissen, bis wann mit einer vollständigen Umsetzung des Ge- meinderatsbeschlusses zu rechnen ist. Hintergrund ist die Sorge, dass in Karlsruhe großräumige Freiflächen durch die An- siedlung von Gewerbegebieten oder durch geplante Sondernutzungen bedroht sind. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Um den besonders kritischen Siedlungsausweitungen und Nutzungsänderungen auf Karlsruher Gemarkung Einhalt zu gebieten, müssen die o. g. Schutzgebietsauswei- sungen, wie bereits im Landschaftsplan 2010 vorgesehen, dringend umgesetzt wer- den. Da aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses ein klarer Auftrag an die Verwaltung er- teilt wurde, ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Auch der Verweis auf die immer noch nicht fertig gestellte Tragfähigkeitsstudie für den Nachbarschaftsverband kann hier nicht als Begründung herhalten. Der Gemeinderat hat sich in dieser Frage bereits mehrmals und klar positioniert. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 23.02.2010 eingegangen: 23.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 339 31 öffentlich Dez. 1 Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten 1. Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Gieß- bachniederung/Im Brühl“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 vorange- kommen? 2. Wie weit ist das Verfahren zur Ausweisung des LSG „Feldflur Oberwald und Niederung entlang der B 3“ seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2009 vorangekommen? In beiden LSG-Verfahren ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2006 erfolgt. Die Planungen wurden im Ortschaftsrat Grötzingen (Entwurf LSG „Gießbachniederung - Im Brühl“) und im Ortschaftsrat Wolfartsweier (Entwurf Erweiterung Landschaftsschutzgebiet „Oberwald - Rißnert“) vorgestellt. Da auch Flächen auf Durlacher Gemarkung jeweils mit betroffen sind, ist noch eine Beteiligung des Ortschaftsrats Durlach erforderlich. Für das weitere Verfahren wird zu- dem eine fundierte fachliche Würdigung zur Schutzwürdigkeit der geplanten Schutzgebietsflächen für notwendig erachtet. Diese wurde 2009 in Auftrag gegeben und wird voraussichtlich im Juni vorliegen. Aufgrund der Notwendigkeit einer aktualisierten Gewerbeflächenkonzeption, aber auch Anregun- gen des Ortschaftsrates Wolfartsweier, der sich u. a. wegen fehlender Entwicklungsmöglichkeiten für die Ortschaft mehrheitlich gegen die LSG-Planung „Oberwald - Rißnert“ aussprach, sah sich die Naturschutzbehörde - gerade auch in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2009 - veranlasst, vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte einen Interessenabgleich vorzunehmen, der eine optimierte Planung ermöglicht. Neben einer „Feinabgrenzung“ der Ge- bietskulisse bedarf es dabei auch einer vertiefenden fachlichen Würdigung der geplanten Land- schaftschutzgebietsflächen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bürgermeisteramt der Schutz- gebietsausweisung im Hinblick auf o. g. Gemeinderatsbeschluss eine hohe Priorität beimisst, zu- gleich aber auch tragfähige Grundlagen für die geplante Schutzgebietskulisse erforderlich sind, die einem Abgleich mit gegenläufigen Interessen (z. B. gewerbliche Nutzungen, Wohnnutzungen, etc.) standhalten müssen. Vor diesem Hintergrund sind mittlerweile kleinere Korrekturen der Schutzge- bietsgrenzen angedacht, die durch Kompensationsflächen an anderer Stelle ausgeglichen werden sollen. In Anbetracht der vorgenannten Sachlage erklärt sich zum einen der zeitliche Ablauf des Verfah- rens in 2009. Zum anderen führten aber auch Kapazitätsengpässe bei der unteren Naturschutzbe- hörde und die Auslastung mit anderen vorrangigen Verfahren, die erhebliche Ressourcen banden, zu Verzögerungen. Neben dem „Einzelfall-Tagesgeschäft“ sind beispielhaft aufwändige Verfahren, wie das Landschaftsschutzgebietsverfahren „Turmberg Augustenberg“ (konnte im Februar 2010 Seite 2 abgeschlossen werden), die Beteiligung am anhängigen Verfahren Naturschutzgebiet „Alter Flug- platz“, am anhängigen Verfahren „Errichtung einer Windkraftanlage für Forschungszwecke ICT Fraunhofer auf dem Hummelberg in Grötzingen“ sowie die generell verstärkte Inanspruchnahme der Naturschutzbehörde bei Bebauungsplan- und Fachplanungsverfahren infolge der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (ab 01.01.2008) im Bereich des speziellen Artenschutzrechts zu nennen. 3. Welche konkreten Schritte sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um den genannten Gemeinderatsbeschluss umgehend und vollständig umzusetzen und wann kann demzu- folge mit einem erfolgreichen Abschluss der beiden Schutzgebietsverfahren gerechnet werden. Es ist beabsichtigt, nach Vorliegen der fachlichen Würdigung und mit der überarbeiteten Schutzge- bietskulisse den Ortschaftsrat Durlach sowie ggf. nochmals die Ortschaftsräte Grötzingen und Wolfartsweier zu beteiligen. Im Anschluss daran ist festzulegen, mit welchem Flächenumfang/ -abgrenzung die Verfahren fortgesetzt werden. Nach entsprechender Information des Gemeinde- rates wird im Anschluss daran die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentli- che Auslegung der Unterlagen für einen Monat) durchgeführt werden. Eine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Abschlusses der Schutzgebietsverfahren ist erfahrungsge- mäß nicht zuverlässig möglich.