Anfrage StR Honne, StR Borner, StRn Lisbach (GRÜNE): Radwege in der Reinhold-Frank-Straße

Vorlage: 24564
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Radwege Reinhold-Frank-Straße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 23. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 338 30 öffentlich Radwege in der Reinhold-Frank-Straße Zur Reinhold-Frank-Straße auf dem Abschnitt zwischen der Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor stellen wir folgende Fragen: 1. Wie breit ist der Radweg im genannten Bereich? 2. In welchem Abstand sollten Radfahrer an geparkten Autos vorbeifahren, damit sie sich und andere nicht gefährden? 3. Welcher maximale Abstand ergibt sich daraus, wenn man die natürlichen Schwankungen beim Radfahren mit berücksichtigt? 4. Wenn die Autos abschnittsweise bis etwa 20 cm in den Radweg hinein abge- stellt sind, wie weit ragt dann ein Fahrrad in den Gehweg hinein? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung angesichts dieser Zustände die allgemeine Situation und die Sicherheit für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen in die- ser Straße? 6. Wie gewichtet die Stadtverwaltung die Bequemlichkeit der Autofahrer/-innen, die ihr Auto zielnah abstellen wollen, gegenüber der Sicherheit der Rad- fahrer/-innen in dieser Straße vor dem Hintergrund, dass Kollisionen mit einer sich öffnenden Türe zwar seltene Ereignisse sind, aber besonders schlimme gesundheitliche Folgen haben? 7. Warum wird das Parken unmittelbar am und auf dem Radweg nicht unterbun- den, obwohl es dringend geboten ist? 8. Wie wird in diesem Bereich das illegale Parken auf privaten Parkplätzen auf den Grundstücken unterbunden, die nur auf dem Geh- und Radweg angefah- ren werden können? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In diesem Abschnitt fahren täglich etwa 2.000 Radfahrer/-innen. Auch viele Fußgän- ger/-innen nutzen diese zentrumsnahe Straße. Dabei kommt es ständig zu Konflik- ten, weil die Radfahrer/-innen sich entweder unter Gefährdung der eigenen Gesund- heit nahe an den bis auf den Radweg geparkten Autos vorbei quälen oder auf dem Gehweg fahren. Einerseits ist der Radweg benutzungspflichtig, andererseits kann man da aber nicht fahren, ohne sich selbst zu gefährden. Viele fahren deshalb auf dem Gehweg und gefährden dadurch die Fußgänger und sich selbst. Die Zahl der dadurch verursachten Unfälle kennt niemand, weil sie erfahrungsgemäß nur bei schweren Personenschäden polizeilich gemeldet werden. Die Stadtverwaltung sollte dafür Sorge tragen, dass Autos nicht so zwischen der Fahrbahn und dem Radweg geparkt sind, dass sie zum Teil auf dem Radweg ste- hen, in jedem Fall aber unachtsam geöffnete Türen die Radfahrer/-innen massiv ge- fährden. Auch das Mitfahren auf der Fahrbahn mit etwa 30.000 Kfz pro Tag ist keine taugliche Alternative. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist angesichts der Enge ebenfalls nicht möglich. Und der Ankauf von zusätzlichen Flächen für eine Verbreiterung des Radwegs ist allenfalls eine langfristige Lösungsmöglichkeit, die in der aktuellen Si- tuation nicht hilft. unterzeichnet von: Johannes Honné Michael Borner Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 30
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 23.02.2010 eingegangen: 23.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 338 30 öffentlich Dez. 6 Radwege in der Reinhold-Frank-Straße 1. Wie breit ist der Radweg im genannten Bereich? Die Radwege in der Reinhold-Frank-Straße zwischen Mühlburger Tor und Kriegsstraße sind zwi- schen 1,30 m und 1,40 m breit. 2. In welchem Abstand sollten Radfahrer an geparkten Autos vorbeifahren, damit sie sich und andere nicht gefährden? Zwischen baulichen Radwegen und Längsparkern soll ein Sicherheitsbereich von 0,75 m angelegt werden. Daran schließt sich der Verkehrsraum eines Radfahrers (mit Bewegungsspielraum) mit 1,00 m an. 3. Welcher maximale Abstand ergibt sich daraus, wenn man die natürlichen Schwankungen beim Radfahren mit berücksichtigt? Siehe Punkt 2. 4. Wenn die Autos abschnittsweise bis etwa 20 cm in den Radweg hinein abgestellt sind, wie weit ragt dann ein Fahrrad in den Gehweg hinein? Wenn ein Auto 0,20 m in den 1,30 m breiten westlichen Radweg abgestellt wird, ragt der Radfah- rer, unter Berücksichtigung von 0,75 m Sicherheitsbereich zum parkenden Kfz und 1,00 m Ver- kehrsraum des Radfahrers, 0,65 m in den Gehweg hinein. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung angesichts dieser Zustände die allgemeine Situation und die Sicherheit für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen in dieser Straße? Die notwendigen Maße können auf Grund der bekannten Örtlichkeiten nicht eingehalten werden. Fahrradfahrer, Fußgänger und die Autofahrer müssen jeder für sich entsprechende Aufmerksam- keit und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen. Die Unfallsituation mit Radfahrerbeteiligung wurde untersucht. Es liegen keine polizeilich gemelde- ten Unfälle vor, welche ihre Ursache in dem Ausbauzustand bzw. der vorhandenen Breite der Radwege haben. Bei der hohen Anzahl von Radfahrern zeigt dies, dass sich Radfahrer und Fuß- gänger mit der vorhandenen, wenn auch mangelhaften Situation arrangieren können. 6. Wie gewichtet die Stadtverwaltung die Bequemlichkeit der Autofahrer/-innen, die ihr Auto zielnah abstellen wollen, gegenüber der Sicherheit der Radfahrer/-innen in dieser Straße vor dem Hintergrund, dass Kollisionen mit einer sich öffnenden Türe zwar seltene Ereig- nisse sind, aber besonders schlimme gesundheitliche Folgen haben. Seite 2 Der Autofahrer nimmt die vorhandenen, wenn auch beengten Parkmöglichkeiten in Anspruch. Ob hierbei das Fahrzeug zielnah abgestellt wird, kann nicht beurteilt werden. Entsprechende Untersu- chungen wurden nicht durchgeführt. Die Bedürfnisse der Anwohner, ihr Kraftfahrzeug in fußläufi- ger Entfernung zu parken, kann jedoch nachvollzogen werden. 7. Warum wird das Parken unmittelbar am und auf dem Radweg nicht unterbunden, obwohl es dringend geboten ist? Der Gemeindliche Vollzugsdienst beanstandet gravierende Verstöße. 8. Wie wird in diesem Bereich das illegale Parken auf privaten Parkplätzen auf den Grundstücken unterbunden, die nur auf dem Geh- und Radweg angefahren werden kön- nen. Das Bauordnungsamt wird die Zulässigkeit der eingerichteten privaten Parkplätze prüfen.