Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Gas- und Strompreise der Stadtwerke Karlsruhe

Vorlage: 24555
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Gas- und Strompreise
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 8. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 331 24 öffentlich Gas- und Strompreise der Stadtwerke Karlsruhe A. Sind auch die Stadtwerke Karlsruhe von der Entscheidung der Bundesnetzagentur betroffen? B. Müssen die Stadtwerke Karlsruhe oben genannte Mehrerlöse an die Kunden zurückzahlen? C. In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum profitieren die Gas- und Stromkunden der Stadtwerke Karlsruhe von der Entscheidung? Laut einer kürzlich getroffenen Entscheidung der Bundesnetzagentur müssen Energieversorger ihre Preise reduzieren. Vor wenigen Tagen hatte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur bestätigt, dass von 150 Gas- und 200 Stromversorgern insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro zu Gunsten der Kunden zurückgefordert werden. Die Summe ergebe sich aus Mehrerlösen, die die Unternehmen vorübergehend aus „überhöhten Entgelten für die Nutzung ihrer Leitungen“ berechnet hätten, so die Behördensprecherin. Die Unternehmen sollen die Summe in die künftigen Strom- und Gastarife einrechnen und diese entsprechend senken. Hierfür haben die Versorger bis 2017 (Gas) beziehungsweise 2018 (Strom) Zeit. Im Herbst 2009 hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, den Stromkunden auf Basis noch lückenhafter Daten eine Entlastung um rund eine Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Die Nachschlagsforderung stützte sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Der hatte 2008 entschieden, dass die von der Netzagentur angeordneten Kürzungen der Preise für die Nutzung von Gasverteilnetzen und Stromleitungen rückwirkend von Oktober 2005 (für Strom) und Januar 2006 an (Gas) anzuwenden seien. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 24
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 08.02.2010 eingegangen: 08.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 331 24 öffentlich Dez. 4 Gas- und Strompreise der Stadtwerke Karlsruhe A) Sind auch die Stadtwerke Karlsruhe von der Entscheidung der Bundesnetz- agentur betroffen? Ja, die Stadtwerke Karlsruhe sind indirekt über die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH bei den Stromnetznutzungsentgelten von der Entscheidung der Bundes- netzagentur betroffen. Bei den Gasnetzentgelten sind die Stadtwerke Karlsruhe bzw. die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH nicht betroffen. B) Müssen die Stadtwerke Karlsruhe oben genannte Mehrerlöse an die Kunden zurückzahlen? Nein, eine direkte Rückzahlung an die Kunden erfolgt aufgrund der Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht. Die Mehrerlöse werden bei den Netzentgelten, das heißt bei der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze, ab 2010 erlösmindernd angesetzt. C) In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum profitieren die Gas- und Stromkunden der Stadtwerke Karlsruhe von der Entscheidung? Die genehmigte Erlösobergrenze für Strom der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH wird über 4 Jahre jährlich um 2,3 Mio. € gesenkt. Hierdurch reduzieren sich die von den Kunden der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH zu zahlenden Netz- entgelte. So haben sich z. B. die reinen Strom-Netzentgelte für Haushalts- und Gewerbekunden von 4,51 ct/kWh in 2009 auf 4,45 ct/kWh in 2010 reduziert. Bei Strom-Preisgestaltungen für Haushalts- und Gewerbekunden stehen den Netzentgeltreduzierungen steigende Kosten z. B. beim EEG (1,25 ct/kWh in 2009 auf 2,05 ct/kWh in 2010) entgegen. In der Summe haben die reduzierten Netzent- gelte dazu beigetragen, dass keine Tariferhöhung zum 01.01.2010 erfolgen muss- te.