Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StRn Melchien (SPD): Einfache Arbeitsverhältnisse in städtischen Ämtern
| Vorlage: | 24553 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom 5. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 330 23 öffentlich Einfache Arbeitsverhältnisse in städtischen Ämtern 1. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der Stellen für Un- und Angelernte (derzeit Beschäftigte in der Entgeltgruppe 1 - 4) in den städtischen Ämtern entwickelt (Saisonverträge gesondert ausweisen)? 2. Welche Möglichkeiten gibt es bei den städtischen Ämtern, gering qualifizierte Arbeitnehmer zu beschäftigen? 3. Welche Gestaltungsspielräume gibt der TVöD bei der Einrichtung einfacher Arbeitsverhältnisse? Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmer sind eine große Herausforderung der Arbeitsvermittlung. Seit Jahren fallen in diesem Bereich Beschäftigungen weg. Bei den städtischen Ämtern ist zu beobachten, dass diese Tätigkeiten in den letzten Jahren zunehmend an Fremdfirmen vergeben wurden. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Yvette Melchien Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) vom: 05.02.2010 eingegangen: 08.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 330 23 öffentlich Dez. 2 Einfache Arbeitsverhätnisse in städtischen Ämtern 1. Wie hat sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der Stellen für Un- und Angelernte (derzeit Beschäftigte in der Entgeltgruppe 1 – 4) in den städtischen Ämtern entwi- ckelt (Saisonverträge gesondert ausweisen)? Die Zahl der Stellen für Un- und Angelernte blieb in den letzten 10 Jahren praktisch gleich. Im Ja- nuar 2000 wurden in den Lohngruppen (damals BMT-G) 1,2 und 3 a 868 Mitarbeiter (672,8 umge- rechnete Vollzeitkräfte = 20,2 % der Gesamtbeschäftigtenzahl) beschäftigt. Im Januar 2010 waren 878 Mitarbeiter (657,4 umgerechnete Vollzeitkräfte = 20,5 % der Gesamtbeschäftigtenzahl) den Entgeltgruppen (TVöD) 01 - 04 zugeordnet. Für Saisonbeschäftigungen sind zusätzlich 65 Stellen eingerichtet. 2. Welche Möglichkeiten gibt es bei den städtischen Ämtern, gering qualifizierte Ar- beitnehmer zu beschäftigen? Stellen für gering qualifizierte Beschäftigte sind derzeit praktisch bei allen städtischen Dienststellen (25) eingerichtet. Der Schwerpunkt (ohne Saisonbeschäftigungen) liegt da- bei bei der Gebäudereinigung, den technischen Betriebsdiensten, der Müllabfuhr/ Stra- ßenreinigung und dem Bäderbetrieb. Dienste Anteil in % Reinigungsdienst 31,8 Hochbau, Tiefbau, Garten- bau, Friedhof, sonstige technische Betriebsdienste 22,5 Müllabfuhr 16,3 Straßenreinigung 10,1 Aufsichtstätigkeiten 5,7 Service/Wirtschaftspersonal 5,3 Seite 2 Bäderbetrieb 3,7 Pförtner 2,1 Bürohilfsdienste/Amtsbote 0,9 Landwirtschaftsbetrieb 0,7 Hausbetriebsdienste 0,3 Kassendienst 0,3 Deponien 0,2 Eine prozentuale Verschiebung dieser Einsatzmöglichkeiten ergibt sich in den Sommer- monaten zu Gunsten des Bäderbetriebs, der Pflege öffentlicher Anlagen, Aufsichts- und Kassiertätigkeiten aufgrund von zusätzlichen saisonalen Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Bereichen. Alle Beschäftigungen erfolgen bedarfsorientiert. Infolge der zunehmenden Technisierung werden keine Möglichkeiten gesehen, weitere Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschlie- ßen. 3. Welche Gestaltungsspielräume gibt der TVöD bei der Einrichtung einfacher Ar- beitsverhältnisse? Mit dem Inkrafttreten des TVöD ab dem 01.10.2005 wurde mit der Entgeltgruppe 1 eine Niedriglohngruppe eingeführt, die fast 15 % unter dem niedrigsten Lohn bzw. Gehalt nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gültigen BMT-G bzw. BAT liegt. Diese listet beispielhaft Tä- tigkeitsmerkmale auf, denen diese Entgeltgruppe als Bezahlungsgrundlage zugeordnet werden kann. Dies sind Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel • Essens- und Getränkeausgeber/-innen • Garderobenpersonal • Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich • Reiniger/-innen in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks • Wärter/-innen von Bedürfnisanstalten • Servierer/-innen • Hausarbeiter/-innen • Hausgehilfe/Hausgehilfin • Bote/Botin (ohne Aufsichtsfunktion) Seite 3 Bei der Aufzählung der Tätigkeitsmerkmale handelt es sich um eine beispielhafte, d. h. nicht abschließende Regelung. Dies bedeutet, dass auch Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten der Entgeltgruppe 1 zugeordnet werden können. Die Stadt Karlsruhe hat von dieser Möglichkeit bisher nur sehr zurückhaltend bei 30 Stel- lenbewertungen - vorrangig im Reinigungsdienst, Küchenhilfsdienst sowie für Unterstüt- zungstätigkeiten im Veranstaltungsbereich - Gebrauch gemacht.