Antrag GRÜNE-Fraktion: Kürzung der Lehrerwochenstunden für Altganztagsschulen

Vorlage: 24551
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Lehrerwochenstunden
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 328 21 öffentlich Kürzung der Lehrerwochenstunden für Altganztagsschulen Ende Januar wurde vom Kultusministerium die Kürzung der Lehrerwochenstunden an so genannten Altganztagsschulen verfügt. Das bedeutet, dass vier Lehrerwo- chenstunden/Klasse bei Ganztagsgrundschulen und zwei Lehrerwochenstun- den/Klasse bei Ganztagshauptschulen wegfallen sollen. Da es sich bei diesen Schulen, die bis 2005 eingerichtet wurden, um Schulen han- delt, die unter besonderen sozialen und pädagogischen Aufgabenstellungen arbei- ten, erscheint es geradezu absurd, dort Lehrerstundenkürzungen vorzunehmen. Die- se Schulen haben ein Ganztagsangebot entwickelt, das sich in den vergangenen Jahren hervorragend bewährt hat. Um die Ganztagsangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in vollem Umfang zu erhalten, stellt die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: 1. Die Stadt Karlsruhe setzt sich - möglichst in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen - beim Kultusministerium dafür ein, dass die bisherige Anzahl der Lehrerwochenstunden an Altganztagsschulen erhalten bleibt. 2. Die Stadt dringt außerdem beim Kultusministerium darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften nach § 22 Schulgesetz beachtet werden, die bei Änderungen von Schulversuchen während der Laufzeit – und die Altganztagsschulen sind durchweg als Schulversuche eingerichtet worden – die Zustimmung des Schulträgers voraussetzen. 3. Die Stadt gibt Auskunft darüber, a) welche Ganztagsgrundschulen und welche Hauptschulen mit Ganztagsbetreuung in Karlsruhe von der neuen Regelung betroffen wären und b) welche Angebote in den einzelnen Schulen dadurch voraussichtlich wegfallen müssten. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Altganztagsschulen wurden nach einer Empfehlung der Enquete-Kommission „Kinder in Baden-Württemberg“ eingerichtet und nicht gerade üppig mit zusätzlichen Lehrerstunden ausgestattet. Dennoch haben diese Schulen in der Vergangenheit ein hervorragendes Angebot für Kinder und Jugendliche entwickelt. Eine Reduzierung der Lehrerstunden würde mit Sicherheit die pädagogische Arbeit einschränken, wenn nicht in Teilen unmöglich machen. Es ist vorauszusehen, dass sich die Schulen an die Stadt wenden werden, mit der Bitte, die entstandenen Lücken durch städtisches Personal zu füllen. Darin ist ein weiterer Versuch des Kultusministeriums zu erkennen, sich von Aufga- ben auf Kosten der Kommunen zu entlasten. Andere Beispiele sind die Übertragung von Kernaufgaben auf die Schulsekretariate und die Weigerung, genügend Schulso- zialarbeiter zur Verfügung zu stellen Außerdem kann das Kultusministerium nicht einseitig Schulversuche während ihrer Laufzeit ändern. Nach § 22 Schulgesetz müssen die Kommunen zustimmen. Dies ist nach Information der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion nicht geschehen. Aus sozialen und pädagogischen, aber auch aus rechtlichen Gründen muss der ein- seitig verfügten Reduzierung der Lehrerstunden durch die Stadt Karlsruhe wider- sprochen werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.02.2010 eingegangen: 23.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 328 21 öffentlich Dez. 3 Kürzung der Lehrerwochenstunden für Altganztagsschulen - Kurzfassung - Das Land Baden-Württemberg hat Ganztagsgrund- und Ganztagshauptschulen mit beson- derer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung, die in der Zeit zwischen 1995 und 2006 eingerichtet wurden, zusätzlich zur Lehrerzuweisung für das Ganztagsangebot Lehrerwo- chenstunden aus so genannten „Enquete-Mitteln“ zugestanden. Im Bereich der Hauptschu- len handelt es sich um jeweils zwei, im Bereich der Grundschulen um jeweils vier Wochen- stunden. Das Kultusministerium plant, diese zusätzlichen Deputatsstunden zu streichen, da die Mittel seit 2009 nicht mehr im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Aufgrund von Protesten auch des Städtetags wurde die bereits für das kommende Schuljahr angekündigte Kürzung auf das Schuljahr 2011/12 verschoben. Das Bürgermeisteramt wird sich gemeinsam mit dem Städtetag dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Deputatsstunden erhalten bleiben und künftig das Mindestmaß für die Ausstat- tung aller anderen Ganztagsschulen im Land werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1.: Die Stadt Karlsruhe setzt sich – möglichst in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen – beim Kultusministerium dafür ein, dass die bisherige Anzahl der Lehrerwochenstunden an Altganztagsschulen erhalten bleibt. Der Städtetag Baden-Württemberg hat in dieser Angelegenheit bereits am 01.02.2010 Kon- takt mit dem Kultusministerium aufgenommen. Das Ministerium hat am 05.03.2010 mitge- teilt, dass die betroffenen Schulen für das kommende Schuljahr 2010/2011 nochmals die bisher zugewiesenen Lehrerstunden erhalten. Der Städtetag setzt sich dafür ein, dass die jetzigen Deputatsstunden dauerhaft erhalten bleiben und künftig das Mindestmaß für die Ausstattung aller Ganztagsschulen im Land werden. Zu 2.: Die Stadt dringt außerdem beim Kultusministerium darauf, dass die gesetzli- chen Vorschriften nach § 22 Schulgesetz beachtet werden, die bei Änderungen von Schulversuchen während der Laufzeit – und die Altganztagsschulen sind durchweg als Schulversuche eingerichtet worden – die Zustimmung des Schulträgers voraus- setzen. In den Einrichtungserlassen der betroffenen Ganztagsschulen wurde jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen Lehrerwochenstunden über gesonderte Haus- haltsmittel finanziert werden und nur so lange gewährt werden können, wie diese zur Verfü- gung stehen. Die so genannten „Enquete-Mittel“ wurden somit unter Haushaltsvorbehalt bereitgestellt und stehen seit 2009 nicht mehr zur Verfügung. Zu 3.: Die Stadt gibt Auskunft darüber, a) welche Ganztagsgrundschulen und welche Hauptschulen mit Ganztagsbetreuung in Karlsruhe von der neuen Regelung betroffen wären Nach Mitteilung des Staatlichen Schulamts sind in Karlsruhe als Ganztagsgrundschulen die Pestalozzischule und die Marylandschule sowie als Ganztagshauptschulen die Oberwald- schule Aue, die Werner-von-Siemens-Schule, die Uhlandschule und die Marylandschule betroffen. b) welche Angebote in den einzelnen Schulen dadurch voraussichtlich wegfallen müssten. Welche Angebote im Einzelnen an welcher Schule vom Wegfall betroffen sind, können die Schulen noch nicht festlegen. Sicherlich wird die sinnvolle Rhythmisierung des Unterrichts mit der Kürzung der Lehrerwochenstunden deutlich erschwert. Das Bürgermeisteramt ist jedoch der Auffassung, dass die Stadt als Schulträger nicht verpflichtet ist, die Deputatskür- zung mit kommunalem Personal aufzufangen. Diese Position wird die Stadt in den Gremien des Städtetags und gegenüber dem Kultusministerium deutlich machen. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den Antrag für erledigt zu erklären.