Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion: Entwicklung Alter Schlachthof: Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gründerzentrums Schweinemarkthalle

Vorlage: 24547
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 19.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Schweinemarkthalle
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 324 19 b öffentlich Entwicklung Alter Schlachthof: Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gründerzentrums Schweinemarkthalle Um die Entwicklung im „Alten Schlachthof“ voranzubringen, stellt die GRÜNE- Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: 1. Der Gemeinderat unterstützt mit Nachdruck die Sanierung der denkmalge- schützten Schweinemarkthalle und deren Umbau in ein Gründungszentrum für Kreative. 2. Als Entscheidungshilfe für den Gemeinderat legt die Verwaltung dar, welche Kosten dem städtischen Haushalt bei Übernahme des durchschnittlichen Jah- resverlustes der Fächergesellschaft entstehen würden. Die denkmalgeschützte Schweinemarkthalle auf dem Gelände des Alten Schlacht- hofs befindet sich in sehr schlechtem baulichen Zustand. Bisher halten sich die Auf- wendungen für die Sanierung noch in vertretbarem Rahmen. Weiterer Leerstand wird allerdings die Kosten in die Höhe treiben. Gerade auch in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tollhaus, das im Juni 2010 seine neue Zelthalle eröffnen wird, wirkt der desolate Zustand der Schweinemarkthalle be- sonders unbefriedigend. Zu bedenken ist außerdem, dass mögliche Investoren durch die vorhandene, nicht gerade einladende Situation möglicherweise von einem Engagement Abstand neh- men könnten. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Da ein vernünftiges Konzept für die Nutzung der Halle vorhanden ist, sollte der Ge- meinderat jetzt eine Grundsatzentscheidung für den Erhalt und die Sanierung der Halle fällen. Junge Kreative wandern zur Zeit nach Beendigung ihres Studiums re- gelmäßig in Städte ab, die ihnen bessere Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. In der ehemaligen Schweinemarkthalle könnte ein Gründungszentrum für Kreativwirtschaft entstehen, das sich letztendlich auch für die Stadt Karlsruhe aus- zahlt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Ute Leidig Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zu den Anträgen KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 12.02.2010 eingegangen: 12.02.2010 GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.02.2010 eingegangen: 23.02.2010 SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 16.03.2010 eingegangen: 16.03.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 323/324/325 19 a - c öffentlich Dez. 6 Entwicklung Alter Schlachthof: a) Sicherung von bedrohten Gebäuden b) Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gründerzentrums Schweinemarkthalle c) Sanierung Schweinemarkthalle und Umbau in ein Gründerzentrum für Kreative - Kurzfassung - Das Gebäude Schlachthausstraße 17 steht in Privateigentum (Erbbaurecht). Die mit der Erbbaurechtsbestellung verbundenen Auflagen wurden vom Erbbauberechtigten bislang nicht erfüllt. Die Verwaltung prüft daher die Ausübung des Heimfallanspruchs. Die Gebäude Schlachthausstraße 7, 9 und 9 a liegen im Bereich der zukünftigen Straßen- bahntrasse "Karlsruhe-Südost" und sollen demnächst abgebrochen werden. Jungen Kreativschaffenden, unter anderem den Absolventinnen und Absolventen der Karls- ruher Hochschulen, soll mit der Errichtung eines Gründerzentrums für Kreativwirtschaft eine Zukunftsperspektive durch erfolgreiche Unternehmensgründung in Karlsruhe eröffnet wer- den. Die Schweinemarkthalle auf dem Alten Schlachthof wäre eine denkbare Option für die Einrichtung eines solchen Kreativwirtschaftsgründerzentrums. Nach dem planerischen Kon- zept könnte die Halle als Hülle für 68 Seefrachtcontainer dienen, die den jungen Kreativ- schaffenden jeweils als individuelle Arbeitsräume zusammen mit dazwischen entstehenden Kommunikations- und Präsentationsbereichen zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen werden sollen. Eine Marktanalyse sollte den Bedarf und mögliche Mieterträge abklären. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 80.000 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 3.8 Stadtbild/Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFE Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. „Park-Café“ (Schlachthausstraße Nr. 17) Das Gebäude steht nicht im Eigentum der Stadt Karlsruhe bzw. der Karlsruher Fächer GmbH und Co. Stadtentwicklungs-KG (KFE). Die Stadt Karlsruhe hat 2005 an dem Grund- stück ein Erbbaurecht zu Gunsten eines privaten Investors bestellt. Dieser wurde verpflich- tet, binnen zwei Jahren das geplante und im Bebauungsplan gesicherte Projekt "Park-Café" zu verwirklichen. Die Realisierung hat sich nach Angaben des Erbbauberechtigten verzö- gert, da er wegen der unklaren bzw. noch nicht realisierten Entwicklung des Umfelds (Ostauepark, Straßenbahn, Musikhochschule, Alter Schlachthof) noch keinen Betreiber fin- den konnte. Der Erbbauberechtigte wurde in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung von Gebäude und Grundstück durchzuführen. Derzeit wird juristisch geprüft, ob der Heimfallanspruch, und damit die zwangsweise Rück- gabe des Gebäudes an die Stadt, ausgeübt werden kann. 2. Gebäude Schlachthausstraße Nr. 7 und 9 Die leer stehenden Gebäude Schlachthausstraße 7, 9 und 9 a liegen im Bereich der zukünf- tigen Straßenbahntrasse "Karlsruhe-Südost". Die Gebäude sollen demnächst abgebrochen werden. Die Trassenlage der Straßenbahn entspricht dem Bebauungsplan "Gottesaue - Ostauepark" und der derzeit laufenden Planfeststellung. Der Gemeinderat hat dem Trassen- verlauf im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung in der Sitzung am 02.03.2010 einstim- mig zugestimmt. Eine Verschiebung der Trasse nach Norden, um die Gebäude zu erhalten, hätte die umfangreiche Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen zur Folge, mit ent- sprechend hohen Kosten. Eine Verschiebung nach Süden würde die verbleibende Parkflä- che des Ostaueparks weiter einschränken bzw. diesen in zwei Teilbereiche zerschneiden. Eine veränderte Trassenführung würde ein erneutes Anhörungsverfahren zur Planfeststel- lung erforderlich machen. 3. Einrichtung eines Gründerzentrums für Kreative in der Schweinemarkthalle Kultur- und Kreativwirtschaft gilt inzwischen unbestritten als ein wichtiger Standort- und Stadtentwicklungsfaktor. Zahlreiche Studien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bestätigen dies. Beim internationalen Fachkongress „Creativity World Forum“ im Dezember 2009 in Stuttgart/Ludwigsburg wurde die Wichtigkeit der Kreativbranchen für das Land Ba- den-Württemberg hervorgehoben. Die Stadt Karlsruhe und die TechnologieRegion haben sich im Rahmen des Forums mit der Veranstaltung „Schnittstelle Zukunft“ im ZKM als Krea- tivwirtschaftsstandort empfohlen. Vorgestellt wurde ein vom Kulturamt in Abstimmung mit der KMK entwickeltes 5-modulares Konzept zur Förderung der Kreativwirtschaft in Karlsru- he. Ein zentrales Modul ist die Errichtung eines Gründerzentrums für die Kreativwirtschaft („Kreativfabrik“), das durch ein Beratungsnetzwerk ergänzt werden soll. Jungen Kreativ- schaffenden, insbesondere den Absolventinnen und Absolventen der Karlsruher Hochschu- len soll damit eine Zukunftsperspektive durch erfolgreiche Unternehmensgründung in Karls- ruhe eröffnet werden. Diese wandern derzeit auch auf Grund von fehlenden Möglichkeiten, in kreativem Umfeld adäquate Räume zu finden, in andere Städte ab. Als Ort für die Förderung der Kreativwirtschaft ist gemäß Masterplan das Gelände des Alten Schlachthofs vorgesehen. Und die dortige Schweinemarkthalle in unmittelbarer Nachbar- schaft zum Kulturzentrum Tollhaus, die sich in der Tat in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, ist eine denkbare Option für ein solches Kreativwirtschaftsgründerzentrum. In einer Planungsstudie wurden von der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs- KG (KFE) die Sanierung und der Umbau der Schweinemarkthalle untersucht. Nach dem Ergänzende Erläuterungen Seite 3 planerischen Konzept soll die Halle als Hülle dienen für 68 Seefrachtcontainer, die den jun- gen Kreativschaffenden jeweils als individuelle, multifunktionale und flexible Arbeitsräume zusammen mit dazwischen entstehenden Kommunikations- und Präsentationsbereichen zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen werden sollen. Diese Planung könnte Interesse bei der Zielgruppe der jungen Kreativen wecken und den Bedürfnissen sowohl nach eigenem Arbeitsbereich als auch nach Kommunikation und Ver- netzung entsprechen. Außerdem bietet das Schlachthofgelände mit seinen Kulturinstitutio- nen, Künstlern und kreativwirtschaftlichen Betrieben insgesamt ideale Kontaktmöglichkeiten und Synergien für junge Nachwuchsleute aus den Kreativbranchen. Wichtige Voraussetzung ist jedoch eine für junge Existenzgründerinnen und -gründer leistbare Miete in moderater Höhe. Nach Meinung der Verwaltung liegt eine moderate Miete derzeit bei ca. 100 Euro net- to/Monat - entspricht 8,33 Euro/m² -, bezogen auf die reine Containernutzfläche, ohne Ge- meinschaftsarbeits-, Präsentations- und Ausstellungsflächen - zzgl. Nebenkosten in Höhe von ca. 50 Euro netto/Monat. Diese Miete ist allerdings nicht geeignet, die gewünschte „schwarze Null“ für dieses Projekt bei der KFE zu erreichen. Erforderlich wäre vielmehr eine Kaltmiete von ca. 200 Euro netto/Monat - entspricht 16,66 Euro/m² -, bezogen auf die reine Containernutzfläche, ohne Gemeinschaftsarbeits-, Präsentations- und Ausstellungsflächen, um Verluste bei der KFE zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass für die Gründer noch weitere Kosten (Ausstattung, Betrieb etc.) hinzukommen. Die im Antrag angesprochene Möglichkeit der Verlustabdeckung bei der KFE wird von der Verwaltung kritisch gesehen. Angesichts der aktuellen Finanzlage sollte eine Subventionie- rung vermieden werden. Eine Marktstudie sollte das Nachfragepotenzial und die Anforde- rungen ermitteln; die Kosten der Marktstudie können allerdings nicht von der KFE getragen werden. Die KFE rechnet derzeit mit einer Unterdeckung in Höhe von ca. 80.000 Euro/Jahr. Zu beachten ist, dass etwaige freiwillige Leistungen Dritter nicht dauerhaft bestimmbar sind und daher nicht in die Finanzierung des Projektes einberechnet werden können. 4. Suche nach einem geeigneten Betreiber für ein Gründerzentrum Der Betrieb des Existenzgründerzentrums könnte grundsätzlich von der Verwaltung selbst, der KFE, oder einem professionellen Dritten übernommen werden. Welcher dieser mögli- chen Varianten angestrebt werden soll, sollte von den damit verbundenen Nutzen und Kos- ten für die Existenzgründer abhängig gemacht werden. Erste Gespräche mit einem professi- onellen Dienstleister wurden bereits geführt. Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt in den Wirtschaftsförderungsausschuss zu verweisen.