Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion: Einrichtung eines Jugendgemeinderates

Vorlage: 24544
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2010
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg, Nordstadt, Rintheim, Südstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 30.03.2010

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Jugendgemeinderat
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 9. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 321 17 öffentlich Einrichtung eines Jugendgemeinderates Um die Anliegen von Jugendlichen stärker in der Kommunalpolitik zu berücksichti- gen, strebt die Stadt Karlsruhe die Einrichtung eines Jugendgemeinderates an. Dazu entwickelt die Verwaltung in Kooperation mit Stadtjugendausschuss, weiteren Jugendverbänden und dem Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden- Württemberg eine für Karlsruhe passende Konzeption und leitet erste Umsetzungs- schritte daraus ab. Diese Vorschläge werden im Schulbeirat vorgestellt und vorberaten. In der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist der Jugendgemeinderat als Beteiligungsmodell explizit vorgesehen. Seit der Gründung des ersten Jugendge- meinderates 1987 und der Gründung eines Dachverbandes 1993 hat es einen enor- men Anstieg der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg gegeben. Inzwischen haben weit über 90 Gemeinden ein Jugendparlament, in dem sich die Jugendlichen vor allem zu Fragen der Verkehrs- und Bildungspolitik zu Wort gemeldet haben. Besonders bewährt hat sich die Wahl der Jugendparlamente unter Beteiligung der Schulen. Bei diesem Vorgehen wird - gezielte Vorbereitung durch Lehrerinnen und Lehrer vorausgesetzt - eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 90 % erreicht. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Einbeziehung der Schulen - Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien - muss sorgfältig und umfassend vorbereitet werden. Wichtig ist, dass die Einrichtung eines Jugendgemeinderates ein ANGEBOT an Schülerinnen und Schüler zur Erprobung demokratischer Spielregeln und Verfahren darstellt. Daher muss ein ausführlicher Abstimmungsprozess mit den Karlsruher Schulen und die Akzeptanz der Schulen Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens sein. Die GRÜNE-Fraktion verspricht sich von der frühen Einbindung von Schülerinnen und Schülern in politische Arbeit und Entscheidungsprozesse nützliche Lernprozesse von Jugendlichen und auch von routinierten Politikern: - Jugendlich werden ernst genommen. Sie werden dazu aufgefordert, ihre eige- nen Angelegenheiten zu artikulieren und die Durchsetzung von berechtigten Anliegen nach kommunalpolitischen Regeln zu erreichen. Sie lernen nicht nur theoretisch, sondern in der Praxis demokratische Strukturen und Verfahrens- weisen kennen. Sie können auf diese Weise auch langfristig für Ehrenamt und politisches Engagement gewonnen werden. - Aber auch dem eingefahrenen politischen Betrieb tut eine andere, unver- brauchte Perspektive gut. Wie verschiedene Beispiele in Baden-Württemberg zeigen können Jugendliche - bei entsprechender Vorbereitung - auch wichtige neue Impulse setzen. Es wird oft beklagt, dass junge Leute nicht an Politik interessiert sind und den Partei- en der Nachwuchs fehlt. Jugendgemeinderäte sind daher auch als langfristige Stra- tegie für ein stärkeres politisches Engagement der jungen Generation zu sehen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Alexander Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010

  • TOP 17
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 09.02.2010 eingegangen: 09.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 321 17 öffentlich Dez. 3 Einrichtung eines Jugendgemeinderates - Kurzfassung - Seit vielen Jahren werden in Karlsruhe Kinder und Jugendliche bei Projekten mit dem jeweiligen sozialräumlichen Bezug an Ort und Stelle direkt beteiligt und bewusst nicht über einen Jugendge- meinderat. Ein Arbeitskreis, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtjugendaus- schusses e. V. und der Sozial- und Jugendbehörde (Kinderbüro), erarbeitet derzeit ein Konzept, um eine noch effektivere und noch besser abgestimmte direkte Jugend- und Kinderbeteiligung zu erreichen. Auf Grund der guten Erfahrungen der direkten Beteiligung an Ort und Stelle wird des- halb ein Jugendgemeinderat nicht befürwortet. Die ersten Ergebnisse werden in einer der nächs- ten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses präsentiert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Erstellung Konzept Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 4 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Baden-Württemberg fand die Einsetzung von Jugendgemeinderäten seit 1987 insbesondere bei mittleren Städten um die 50.000 Einwohner großen Anklang. Dies geschah vor allem in Kommunen, die weniger über gut funktionierende Jugendringe als Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche verfügten. Allerdings sind die Strukturen, Kompetenzen und Anbindungen ebenso unterschiedlich wie die Erfah- rungen. In Karlsruhe ist seit Jahren die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (an sie betreffenden Entscheidungsprozesse ebenso wie in politischen Entscheidungen) ein wichtiges Anliegen der Stadt Karlsruhe. Im SGB VIII – dem Kinder- und Jugendhilfe- gesetz – ist die Betroffenenbeteiligung gesetzlich festgeschrieben. In Karlsruhe wer- den Beteiligungsprojekte mit dem jeweiligen sozialräumlichen Bezug vor Ort und Stelle direkt umgesetzt und bewusst nicht über einen Jugendgemeinderat. So ist gewährleistet, dass prinzipiell alle Jugendlichen sich für ihre aktuellen Belange ein- setzen können. Beteiligung wird in unterschiedlichen Arbeitsfeldern verfolgt und fand beispielsweise im Zusammenhang mit der Konversion der Nordstadt und dem dort stattfindenden bürgerschaftlichen Engagement besonderen Ausdruck. Auch im Ju- gendbereich wurde beispielsweise im Projekt der Sozialen Stadt - Weststadt eine große Zukunftswerkstatt in der Gutenbergschule durchgeführt, die die Schaffung des Jugendcafés „Westside Paradise“ in der Schillerstraße 20 zur Folge hatte. Im Rah- men des Stadtteilentwicklungsprozesses Südstadt wurden in mehreren Jugendkon- ferenzen und -workshops der Bolzplatz im Neubaugebiet sowie die Neugestaltung des Kinderspielplatzes im Grünzug erarbeitet. Ebenso werden derzeit die Kinder und Jugendlichen in den Soziale-Stadt-Gebieten Mühlburg und Rintheim intensiv an der Ausgestaltung von Jugendtreffs und Spielräumen beteiligt. Am 03.03.2010 stellte das GBA im Jugendhilfeausschuss die Spielleitplanung im Rahmen des Soziale- Stadt-Gebiets Mühlburg vor, die ein Instrument der Beteiligung von Kindern bei der Gestaltung ihres Stadtteils ist. Ein Arbeitskreis, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtjugend- ausschusses e. V. und der Sozial- und Jugendbehörde (Kinderbüro), erarbeitet der- zeit ein Konzept, um eine noch effektivere und noch besser abgestimmte direkte Ju- gend- und Kinderbeteiligung in Karlsruhe zu erreichen. Aus den guten Erfahrungen der direkten Beteiligung an Ort und Stelle wird deshalb ein Jugendgemeinderat nicht befürwortet.