Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion: Aktion "Feste feiern ohne Reste"
| Vorlage: | 24543 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 9. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 320 16 öffentlich Aktion „Feste feiern ohne Reste“ Die SPD-Fraktion beantragt eine Kontrolle des 1990 gefassten Beschlusses, dass: 1.) bei Stadtteilfesten, Straßenfesten, Jahrmärkten usw. die Verwendung von Einweggeschirr untersagt ist, soweit dies rechtlich und hygienisch unbedenklich ist, und 2.) bei Veranstaltungen in städtischen Räumen sowie Veranstaltungen, die von der Stadt unterstützt werden, kein Einweggeschirr mehr verwendet werden darf. 3.) Zusätzlich wird zeitnah eine Aufklärungskampagne „Feste feiern ohne Reste“ gestartet wird, um den nachhaltigen Beschluss aus dem Jahr 1990 erneut ins Bewusstsein von Festveranstaltern zu bringen. Bei zahlreichen Veranstaltungen entstehen durch Einwegverpackungen von Speisen und Getränken sowie Wegwerfgeschirr und -besteck große Mengen an Abfall. Mit der Aktion „Feste feiern ohne Reste“ sollte in Karlsruhe dem hohen Müllaufkommen bei größeren Veranstaltungen entgegengewirkt werden. Der darauf folgende Beschluss des Gemeinderates hatte zur Folge, dass die städtischen Dienststellen angewiesen wurden, bei ihren eigenen Veranstaltungen auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen zu verzichten. Auch die staatlichen Dienststellen wurden schriftlich gebeten, in ihren Einrichtungen ebenso zu verfahren. Darüber hinaus wurde in die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungserlaubnis) und in die Schankerlaubnis (Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen) der Passus aufgenommen, dass Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Veranstaltungen nur genehmigt werden, wenn der Veranstalter auf Einweggeschirr verzichtet. 20 Jahre nach dem Gemeinderatsbeschluss zur Untersagung der Verwendung von Einweggeschirr bei Straßenfesten und Veranstaltungen in städtischen Räumen zeigt die Praxis leider, dass eine konkrete Einhaltung des Beschlusses nicht mehr zufriedenstellend funktioniert. Deshalb ist es an der Zeit, dass für Festveranstalter eine Aufklärungskampagne zur Verwendung von Mehrweggeschirr durchgeführt und die Einhaltung des Beschlusses kontrolliert wird. Denn: Umweltschutz beginnt im Alltag und hört in der Freizeit nicht auf. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Jürgen Marin Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 09.02.2010 eingegangen: 09.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 320 16 öffentlich Dez. 5 Aktion "Feste feiern ohne Reste" - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung berücksichtigt bei Veranstaltungen im Rahmen ihres Wirkungs- bereiches das Gebot der Abfallvermeidung. Einer Ausdehnung dieser Selbstver- pflichtung auf Dritte sind dagegen rechtliche Grenzen gesetzt. Eine Information von Veranstaltern erfolgt regelmäßig im Rahmen der dienstlichen Kontakte. Für eine Medienkampagne stehen keine Mittel zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die SPD-Fraktion beantragt eine Kontrolle des 1990 gefassten Beschlusses, dass: 1.) bei Stadtteilfesten, Straßenfesten, Jahrmärkten usw. die Verwendung von Einweggeschirr untersagt ist, soweit dies rechtlich und hygienisch unbe- denklich ist Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 07.09.1992, Az. 7 ND 2/92) ist es den Gemeinden nicht möglich, durch Satzung zur Entsorgung von Abfällen in das Grundrecht der Berufsfreiheit einzugreifen, indem beispielsweise der Gebrauch von Einwegerzeugnissen verboten wird bzw. eine Ver- pflichtung zur Rücknahme von Abfällen vorgesehen wird. Hierzu bedarf es einer Er- mächtigung durch den Gesetzgeber. Das Gaststättengesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Gaststättengesetz) ist ebenfalls keine Grundlage, um jeder negativen Auswirkung einer Gaststätte auf die Umwelt durch Auflagen (Untersagung der Verwendung von Einwegverpackungen) entgegenzuwir- ken (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 25.10.1993, Az. 14 S 20 85/93). Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sind nur solche Gesichtspunkte in einer Auflage zu berücksichtigen, die wegerechtlichen Bezug haben. Wird die Verwendung von Einweggeschirr als Auflage vorgeschrieben, so handelt es sich hier um Auflagen ohne wegerechtlichen Bezug und damit um ermessensfehlerhafte Er- wägungen. Da die Stadt Veranstalter der Wochen- und Jahrmärkte ist und es sich hierbei um eine öffentliche Einrichtung handelt, wurde in der Jahrmarktsatzung sowie in der Wochenmarktsatzung geregelt, dass Speisen und Getränke nur auf Mehrwegge- schirr bzw. Mehrweggläsern abgegeben werden dürfen. In die Pachtverträge, die das Marktamt mit Veranstaltern schließt, wurde daher ein Passus aufgenommen, wonach Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr (Teller, Schalen, Schüsseln, Gläser, Krügen, Tassen, Flaschen) und mit Mehrwegbesteck abgegeben werden dürfen. 2.) bei Veranstaltungen in städtischen Räumen sowie Veranstaltungen, die von der Stadt unterstützt werden, kein Einweggeschirr mehr verwendet werden darf. In Rathausküche und Kantine wird nur Mehrweggeschirr verwendet. Von der Stadt- verwaltung beauftragte Catering-Firmen verwenden bei städtischen Veranstaltungen ebenfalls regelmäßig Mehrweggeschirr. 3.) Zusätzlich wird zeitnah eine Aufklärungskampagne „Feste feiern ohne Reste“ gestartet, um den nachhaltigen Beschluss aus dem Jahr 1990 er- neut ins Bewusstsein von Festveranstaltern zu bringen. Wie oben dargelegt, wird bei Maßnahmen in Regie der Stadtverwaltung grundsätz- lich auf die Abfallvermeidung hingewirkt. Zusätzlich werden die Bürgervereine um Unterstützung bei der Aufklärung der Vereine und lokaler Veranstalter gebeten. Auf- klärungskampagnen im Sinne einer Medien-Offensive sind zwar wünschenswerte, aber auch kostenaufwändige Maßnahmen, für die gegenwärtig keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.