Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion: Einführung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen
| Vorlage: | 24542 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 3. Februar 2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 9. Plenarsitzung Gemeinderat 30.03.2010 319 15 öffentlich Einführung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen 1.) Die Verwaltung erhebt eine Kulturförderabgabe für Hotel- und Pensionsübernachtungen. 2.) Die Verwaltung wird die für die Erhebung der Kommunalabgabe erforderliche Satzung dem Gemeinderat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorlegen. Die Steuereinnahmen der Kommunen sind durch diverse Steuersenkungen gesunken. Allerdings ist die kommunale Aufgabenerfüllung nur durch die erforderlichen Finanzmittel zu gewährleisten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung treibt durch ihr Mehrwertsteuergeschenk für Übernachtungen in Hotels und Pensionen die Kommunen weiter ins Defizit. Mittels einer Kulturförderabgabe sollen Hotelbetriebe in die Pflicht genommen werden, da diese ganz besonders von der städtischen Kulturlandschaft profitieren. Durch eine zweckgebundene Abgabe würden sie sich mit einem Teil der geschenkten Mehrwertsteuer an der Finanzierung des kulturellen Angebots ihrer Kommune beteiligen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Deshalb ist eine zweckgebundene Sonderabgabe erforderlich, damit die Einnahmen in vollem Umfang in die Förderung der Kulturlandschaft fließen können. unterzeichnet von: Doris Baitinger Yvette Melchien Elke Ernemann Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 03.02.2010 eingegangen: 03.02.2010 Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 319 15 öffentlich Dez. 4 Einführung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen - Kurzfassung - Die Verwaltung schlägt vor, von der Einführung einer „Kulturförderabgabe“ in Karlsruhe ab- zusehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KMK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Derzeit wird in einigen Städten die Einführung einer sog. „Kulturförderabgabe“ diskutiert. Anlass ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Übernachtungen in Hotels von 19 Pro- zent auf sieben Prozent durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und dadurch beding- te Einnahmeausfälle bei den Kommunen. So plant z. B. Köln die Einführung einer Abgabe auf die in der Stadt getätigten Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungsbe- trieben. Vorbild ist die von der Stadt Weimar erhobene sog. „Kulturförderabgabe“ auf entgelt- liche Übernachtungen. In Baden-Württemberg wird bzw. wurde die Einführung z. B. in Stutt- gart, Mannheim und Heidelberg diskutiert. Die Hotellerie partizipiert regelmäßig und direkt von allen Veranstaltungen am jeweiligen Standort, egal ob diese im Kultur-, Event-, Messe- oder Kongressbereich stattfinden. Als klassischer Dienstleister beteiligt sie sich normalerweise über gesetzlich vorgeschriebene Steuern hinaus finanziell nicht an diesen Aktivitäten. Vor Ort beteiligen sich Karlsruher Ho- tels derzeit vereinzelt an der Vermarktung des Standortes als Partner des Convention Bu- reaus. Im Stadtmarketing sind die Hotels lediglich bei der Cityinitiative organisiert. Die Erhebung der sog. „Kulturförderabgabe“ könnte in Form einer kommunalen Aufwands- teuer auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 KAG erfolgen, der den Gemeinden ein sog. „Steuer- findungsrecht“ zugesteht. Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Begriffsmerkmal der Aufwandsteuer ist, dass sie einen „besonderen Aufwand“, also eine über die Befriedi- gung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfasst. Bei der „Kulturförderabgabe“ würde der zu besteuernde Aufwand in dem für die Übernachtung in einem Hotel oder sonstigen Beherbergungsbetrieb aufgewandtem Entgelt liegen. Ob bei beruflich veranlassten Übernachtungen, z. B. bei Geschäftsreisen, Messe- oder Kon- gressbesuchen, ein „besonderer Aufwand“ vorliegt, der über die Befriedigung des allgemei- nen Lebensbedarfs hinausgeht, erscheint fraglich. Nach Ansicht der Verwaltung gehört in diesen Fällen die Hotelübernachtung zur „normalen“ Lebensführung des Geschäftsreisen- den, mit der Folge, dass dieser Personenkreis der „Kulturförderabgabe“ nicht unterfällt. Die- se Auffassung wird auch von anderen Städten, in denen die Einführung der sog. „Kulturför- derabgabe“ diskutiert wird, geteilt. Bei Aufwandsteuern ist ferner zu berücksichtigen, dass juristische Personen, wie z. B. Firmen, mangels „persönlicher Sphäre“ nicht zur Steuer her- angezogen werden können. Laut Fremdenverkehrsstatistik 2008 (Stand: April 2009) des Amts für Stadtentwicklung übernachteten im Jahr 2008 466.628 Gäste in Karlsruher Hotels und Beherbergungsbetrie- ben und buchten dabei 841.430 Übernachtungen. Genaue Zahlen über den Anteil von Pri- vatreisenden und Geschäftsreisenden liegen der Verwaltung nicht vor. Nach Erfahrungen der Hoteliers übernachten aber vor allem Geschäftsreisende, Tagungs- und Kongressteil- nehmer in Karlsruhe. Wenn nur Privatreisende zur „Kulturförderabgabe“ herangezogen werden könnten, wäre das Einnahmepotential aus dieser Aufwandsteuer erheblich eingeschränkt. Möglichen Mehrein- nahmen aus der „Kulturförderabgabe“ stünden die oben dargestellte rechtliche Unsicherheit sowie der mit der Unterscheidung von Geschäfts- und Privatreisenden einhergehende Ver- waltungsaufwand gegenüber. Die Verwaltung schlägt daher vor, von der Einführung einer „Kulturförderabgabe“ in Karlsru- he abzusehen.