Provisorischer Parkplatz Alter Bauhof
| Vorlage: | 24541 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 318 14 öffentlich Dez. 6 Provisorischer Parkplatz Alter Bauhof Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.01.2010 9 Überweisung an Bauausschuss Bauausschuss 12.02.2010 Mitteilun- gen BMA Beratung Gemeinderat 30.03.2010 14 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Auf Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.01.2010 erstmals mit der Möglichkeit einer provisorischen Nutzung von Teilflächen des Grundstücks Kriegsstraße 28 (ehemaliger Bauhof) als Parkierungsfläche befasst. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, auf die Einrichtung von Parkplätzen zu verzichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.01.2010 erstmals mit der Möglichkeit einer provisorischen Nutzung von Teilflächen des Grundstücks Kriegsstraße 28 (ehemaliger Bauhof) als Parkierungsfläche befasst. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Bauausschuss verwiesen und dort am 12.02.2010 behandelt. Diese Vorberatung blieb ohne eindeutiges Ergebnis. Nach Abbruch der Baulichkeiten auf dem o. a. Grundstück könnten auf der verbleibenden Pflasterfläche ca. 60 Parkplätze geschaffen werden. Als Mindestsicherung zu den durch den Gebäudeabbruch entstehenden Baugruben müsste die potentielle Parkierungsfläche mit so genannten Derbstangen eingefasst werden. Zusammen mit der provisorischen Herrichtung einer zusätzlichen Ausfahrt zur Hennebergstraße würden einmalige Kosten in Höhe von ca. 5.500 € entstehen. Eine Beleuchtung des Platzes soll in jedem Fall unterbleiben. Die Verwaltung rät von der Einrichtung eines provisorischen Parkplatzes auf der Fläche des ehemaligen Bauhofes ab. Dabei stehen nicht finanzielle Aspekte im Vordergrund, sondern die berechtigte Sorge, dass sich eine Parkplatznutzung negativ auf die Vermarktbarkeit des Grundstückes auswirken wird. Es ist weiterhin zu befürchten, dass nach Wegfall der Parkie- rungsmöglichkeiten die Forderung nach Ersatzparkplätzen an die Stadt herangetragen wird. Eine solche Forderung kann die Stadt in keinem Fall erfüllen. Schlussendlich ist auch keine Prognose hinsichtlich einer möglichen Nutzungsdauer der Parkierungseinrichtung möglich. Die Verwaltung empfiehlt, auf die Nutzung von Teilflächen des Grundstücks Kriegsstraße 28 (ehemaliger Bauhof) zu verzichten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, auf die Nutzung von Teilflächen des Grundstücks Kriegsstraße 28 (ehemaliger Bauhof) als Parkierungsfläche zu verzichten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010