Erfassung von Verkaufsverpackungen: Vertragsabschluss mit dme Dualen System
| Vorlage: | 24539 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.03.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 30.03.2010 316 12 öffentlich Dez. 5 Erfassung von Verkaufsverpackungen: Vertragsabschluss mit dem Dualen System Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.03.2010 10 Vorberatung Gemeinderat 30.03.2010 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Stadt erfasst im Rahmen der Wertstoffsammlung sämtliche Wertstoffe gemeinsam in der „gemischten“ Wertstofftonne (Verkaufsverpackungen und Nicht-Verkaufsverpackungen). Für die Miterfassung der Verkaufsverpackungen hat die Stadt laut Verpackungsverordnung Anspruch auf ein „angemessenes Entgelt“. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde inzwischen mit DSD ausgehandelt. Die Verwaltung empfiehlt den entsprechenden Vertrag mit DSD und den anderen Dualen Systemen abzuschließen (Laufzeit 3 Jahre, 01.01.2010 - 31.12.2012). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 3,48 Mio. € . Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt erfasst im Rahmen der Wertstoffsammlung sämtliche Wertstoffe (Papier/Pappe, Metalle, Holz, Kunststoffe) gemeinsam in der so genannten „gemischten“ Wertstofftonne. Dabei wird nicht unterschieden in Verkaufsverpackungen und Nicht-Verkaufsverpackungen. Für die Miterfassung der Verkaufsverpackungen haben die Dualen Systeme der Stadt laut Verpackungsverordnung ein „angemessenes Entgelt“ zu erstatten. Bis einschließlich 2009 war für das Vertragsgebiet „Stadt Karlsruhe“ die Gesellschaft für Wertstoffrecycling Karlsruhe (GWK) Vertragspartner der Dualen Systeme, und zwar sowohl für die Erfassung als auch für die Sortierung der Wertstoffe (incl. Entsorgung der Sortierres- te). Die Stadt ist an dieser Gesellschaft mit 50 % beteiligt, die anderen 50 % werden von ALBA Nordbaden als Betreiber der Sortieranlage gehalten. Ab 2010 wird die Stadt für die Erfassung nun direkt als Vertragspartner der Dualen Systeme auftreten. Für die Sortierung haben die Dualen Systeme - ebenfalls direkt - mit einer Sortieranlage entsprechende Verträ- ge geschlossen. Diese Änderung der bisherigen Praxis erfolgt, da sämtliche im Zusammen- hang mit der Wertstofftonne relevanten Verträge (sowohl bezüglich Sortierung als auch Ab- wicklung der Dualen Systeme) zum 31.12.2009 ausliefen. Derzeit wird noch geprüft, ob die städtischen Anteile der GWK veräußert werden oder die Gesellschaft aufgelöst wird. Die Sortierung des kommunalen Anteils in der „gemischten“ Wertstofftonne wurde von der Stadt inzwischen - nach EU-weiter Ausschreibung - für die Jahre 2010 - 2013 bereits neu vergeben (Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 15.12.2009). Nun steht der Abschluss mit den Dualen Systemen für die Erfassung an. Nach längeren Verhandlungen bietet DSD an, für die Miterfassung der Wertstoffe seinen Anteil an den Erfassungskosten (entsprechend der Quote an den Lizenzmengen der Dualen Systeme) auf der Basis von jährlich 1,16 Mio. € netto zu erstatten. Das ursprüngliche Ange- bot DSD lag darunter und konnte im Rahmen der Verhandlungen um rund 100.000,00 € nach oben verbessert werden. Bisher wurden die betr. Entgelte über die zwischengeschaltete GWK auf der Basis von jähr- lich 1,45 Mio. € netto abgerechnet. Darin enthalten war auch ein Anteil für die Entsorgung der anteiligen Sortierreste der Dualen Systeme, da die Reste bisher auf Kosten der Stadt entsorgt wurden (ca. 230.000,00 € p. a.). Diese Kosten entfallen bei der Stadt ab 2010, da die Sortierung (incl. Entsorgung der Reste) nunmehr von DSD direkt (ohne jede Beteiligung der Stadt) beauftragt wurde. Nachdem inzwischen - in geringerem Umfang - auch noch diverse Änderungen in der aktu- ellen Kostenstruktur bei der Wertstofferfassung eingetreten sind (insbesondere bei Treibstof- fen und kalkulatorischen Kosten), ist der „neue“ Betrag - unter Zugrundelegung der aktuel- len Mengenanteile der Dualen Systeme an der Gesamtmenge der von der Stadt gesammel- ten Wertstoffe - kostendeckend. Die gemischte Wertstofftonne soll weiter erhalten bleiben. Die Kosten hierfür fallen unab- hängig davon an, ob Verkaufsverpackungen mit erfasst werden oder nicht. Die DSD- Erstattung führt daher in jedem Fall zu einer deutlichen Verminderung der Kosten und somit zu einer Entlastung auf Seiten der Stadt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb den entsprechenden Vertrag mit DSD abzuschließen (Laufzeit 3 Jahre, 01.01.2010 - 31.12.2012). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Dasselbe gilt für den Abschluss von Verträgen mit den anderen Dualen Systemen (derzeit noch acht kleinere Betreiber), sofern sich die Konditionen im selben Rahmen bzw. finanziel- len Volumen bewegen. Durch diese Verträge sollen auch die kleineren Betreiber entspre- chend ihrer jeweiligen Lizenzmengenquoten an den Kosten beteiligt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - beschließt, die Verwaltung zum Abschluss der betr. Verträge zu ermächtigen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. März 2010